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Gewährleistung & Garantie

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 21:09

Hallo,

 

will mir einen neuen Galaxy zulegen, habe schon bei etlichen FFH Angebote eingeholt, aber www.carsagentur24.de ist unschlagbar.

 

Einziger Haken für mich, der Händler ist in NRW. Das alleine ist noch kein Problem, aber was ist wenn ich zu Hause Probleme feststelle, dann muß ich wieder zum Händler nach NRW (wohne in S-H) ??

 

Aber ich habe doch auch eine 2-jährige Herstellergarantie und kann doch bei Problemen zu jedem andern Fordhändler fahren.

 

Das verstehe ich nicht, kann mir das mal jemand erklären ??

 

Gruß,

 

Sven

 

Beste Antwort im Thema
am 4. Dezember 2008 um 21:19

Genau wie du es sagst: Da du Garantie hast (vom Hersteller), brauchst du die Gewährleistung (vom Händler) nicht in Anspruch zu nehmen. Wenn was mit dem Wagen ist, fährst du zum nächsten Vertragshändler und lässt es dort machen, der rechnet dann mit dem Hersteller ab (außer bei Verschleiß natürlich).

Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers (also des Händlers), für den mangelfreien Zustand einer Kaufsache im Zeitpunkt des Kaufs für zwei Jahre einzustehen. Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten auf, so ist der Händler in der Beweispflicht, dass der Gegenstand beim Kauf mangelfrei war. Bei gebrauchten Gegenständen kann die Gewährleistung im Vertrag auf 1 Jahr verkürzt werden.

Allerdings müsstest du auch zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nicht zum Händler nach NRW. Es gibt ein Urteil, wonach das nicht zumutbar ist, und der Händler den Wagen entweder auf eigene Kosten holen oder eine Werkstatt in der Nähe benennen müsste, die dann mit ihm abrechnet. Stand hier irgendwo im Forum. Aber wie gesagt, bei Neuwagen brauchst du das nicht.

Garantie ist einer freiwillige Sache und nicht gesetzlich, sondern durch Vertrag geregelt. Meist wird sie vom Hersteller gegeben (bei Neuwagen zum Beispiel) oder von Versicherungen abgedeckt (Gebrauchtwagengarantie).

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am 4. Dezember 2008 um 21:19

Genau wie du es sagst: Da du Garantie hast (vom Hersteller), brauchst du die Gewährleistung (vom Händler) nicht in Anspruch zu nehmen. Wenn was mit dem Wagen ist, fährst du zum nächsten Vertragshändler und lässt es dort machen, der rechnet dann mit dem Hersteller ab (außer bei Verschleiß natürlich).

Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers (also des Händlers), für den mangelfreien Zustand einer Kaufsache im Zeitpunkt des Kaufs für zwei Jahre einzustehen. Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten auf, so ist der Händler in der Beweispflicht, dass der Gegenstand beim Kauf mangelfrei war. Bei gebrauchten Gegenständen kann die Gewährleistung im Vertrag auf 1 Jahr verkürzt werden.

Allerdings müsstest du auch zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nicht zum Händler nach NRW. Es gibt ein Urteil, wonach das nicht zumutbar ist, und der Händler den Wagen entweder auf eigene Kosten holen oder eine Werkstatt in der Nähe benennen müsste, die dann mit ihm abrechnet. Stand hier irgendwo im Forum. Aber wie gesagt, bei Neuwagen brauchst du das nicht.

Garantie ist einer freiwillige Sache und nicht gesetzlich, sondern durch Vertrag geregelt. Meist wird sie vom Hersteller gegeben (bei Neuwagen zum Beispiel) oder von Versicherungen abgedeckt (Gebrauchtwagengarantie).

Das hast Du fein gesagt. Stimmt alles.

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Genau wie du es sagst: Da du Garantie hast (vom Hersteller), brauchst du die Gewährleistung (vom Händler) nicht in Anspruch zu nehmen. Wenn was mit dem Wagen ist, fährst du zum nächsten Vertragshändler und lässt es dort machen, der rechnet dann mit dem Hersteller ab (außer bei Verschleiß natürlich).

Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers (also des Händlers), für den mangelfreien Zustand einer Kaufsache im Zeitpunkt des Kaufs für zwei Jahre einzustehen. Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten auf, so ist der Händler in der Beweispflicht, dass der Gegenstand beim Kauf mangelfrei war. Bei gebrauchten Gegenständen kann die Gewährleistung im Vertrag auf 1 Jahr verkürzt werden.

Allerdings müsstest du auch zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nicht zum Händler nach NRW. Es gibt ein Urteil, wonach das nicht zumutbar ist, und der Händler den Wagen entweder auf eigene Kosten holen oder eine Werkstatt in der Nähe benennen müsste, die dann mit ihm abrechnet. Stand hier irgendwo im Forum. Aber wie gesagt, bei Neuwagen brauchst du das nicht.

Garantie ist einer freiwillige Sache und nicht gesetzlich, sondern durch Vertrag geregelt. Meist wird sie vom Hersteller gegeben (bei Neuwagen zum Beispiel) oder von Versicherungen abgedeckt (Gebrauchtwagengarantie).

Genau, das habe ich selber mal in der ADAC Motorwelt gelesen.

Dieses Urteil gibt klar wieder, dass es dem Kunden nicht zugemutet werden kann, dass man wegen der Gewährleistung eine weite Reise macht und bei der Garantie ist eh, in Europa, jeder Vertragshändler zuständig. Die Rechnen dann mit dem Werk ab.

Also egal, wo Du Dein Auto kaufst, Du kannst Dir für den Fall, jeden Händler aussuchen, den Du wünschst.

Stell Die doch mal vor, Du kauft ein neues Auto in Hamburg und Dein Chef schickt Dich in seine Filiale nach München. Umzug, neues Haus, neues Büro.

Nun haste ein Problem, mit Deinem Auto, Klar, du gehst zum nächsten Händler und lässt alles erledigen! Es wird Dir keiner vorhalten, dass Du ein Auto in Hamburg gekauft hat!!! Warum auch? Die Garantie kommt ja von Ford und nicht vom Händler und die Gewährleistung soll und wird bei den Händlern untereinander abgerechnet. Warum sollte Dich ein Händler nicht bedienen, wenn er doch Geld dabei verdient?

Themenstarteram 5. Dezember 2008 um 9:14

Habe meine Frage mal an den Rechtsschutz des ADAC gegeben. Der freundliche Anwalt hat mich auch angerufen, und mir mitgeteilt, das wir mit unserer Meinung absolut falsch liegen.

Wenn es Probleme mit dem Wagen gibt, dann ist nur der Händler, bei dem der Wagen gekauft wurde, in der Pflicht, den Wagen zu reparieren, (Sachmängelhaftung 2 Jahre lang) d.h. man muss immer zu dem Händler (außer dieser hat ein Agreement, das er mit anderen Händlern abrechenen kann, aber natürlich rechnet ein Händler aus NRW nicht mit einem in Hamburg ab, warum auch, die vertrauen sich ja auch erstmal nicht gegeneinander).

Was ist denn im Worst-Case, wenn ich ein Montagsauto bekomme???? Dann fahre ich jetzt zweimal die Woche (wenn es überhaupt noch funzt) nach NRW zum Händler???

Da ist meine Differenz die ich gespart habe ja schnellstmöglich wieder aufgebraucht.

 

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, aber ein Händler in Hamburg kann dich zurückweisen und sagen, bei mir haben Sie den Wagen nicht gekauft, wenden Sie sich an Ihren Verkaufshändler.

 

Gruß,

Sven

am 5. Dezember 2008 um 9:23

Ich weiß ja nicht woher der freundliche Herr vom ADAC diese Info hat, aber Garantie gilt IMMER unabhängig vom Händler. Warum sollte denn der Hamburger Händler dich zurückweisen? Er repariert das Auto und schreibt seine Rechnung an den Hersteller, etwas anderes würde auch der Händler in NRW nicht machen. Also bei VW läuft das so und ich hatte damit keine Probleme (egal, ob es um Garantie oder Kulanzleistungen ging).

Und bzgl. Gewährleistung gibt es dieses Urteil, wonach es dem Käufer nicht zuzumuten ist bei größeren Entfernungen. Da war die Rede von "mehr als 50km". Google das mal, sollte sich irgendwo ein AZ finden lassen. Dies würde ich natürlich vorab mit dem Händler und der Werkstatt abstimmen, um nicht hinterher dem Geld nachlaufen zu müssen.

Hallo,

gruener.Puma liegt da leider selber total daneben. Die Auskunft vom ADAC ist falsch. Die Garantie kommt immer vom Hersteller (zumindest bei Neuwagen). Damit können Garantiefälle von jedem Markenhändler bearbeitet werden.

Bei den Gewährleistungsansprüchen gibt es zum einen das besagte Urteil. Im Falle einer Wandlung o.ä. muß man sich aber direkt mit dem Verkäufer auseinandersetzen. Wie das dann abläuft (nur vor Ort oder nicht), weiss ich jetzt leider nicht genau.

Gruß

Alf

Zitat:

Original geschrieben von gruener.puma

 

Habe meine Frage mal an den Rechtsschutz des ADAC gegeben. Der freundliche Anwalt hat mich auch angerufen, und mir mitgeteilt, das wir mit unserer Meinung absolut falsch liegen.

Wenn es Probleme mit dem Wagen gibt, dann ist nur der Händler, bei dem der Wagen gekauft wurde, in der Pflicht, den Wagen zu reparieren, (Sachmängelhaftung 2 Jahre lang) d.h. man muss immer zu dem Händler (außer dieser hat ein Agreement, das er mit anderen Händlern abrechenen kann, aber natürlich rechnet ein Händler aus NRW nicht mit einem in Hamburg ab, warum auch, die vertrauen sich ja auch erstmal nicht gegeneinander).

Was ist denn im Worst-Case, wenn ich ein Montagsauto bekomme???? Dann fahre ich jetzt zweimal die Woche (wenn es überhaupt noch funzt) nach NRW zum Händler???

Da ist meine Differenz die ich gespart habe ja schnellstmöglich wieder aufgebraucht.

 

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, aber ein Händler in Hamburg kann dich zurückweisen und sagen, bei mir haben Sie den Wagen nicht gekauft, wenden Sie sich an Ihren Verkaufshändler.

 

Gruß,

Sven

Hallo Sven,

wenn der vom ADAC so etwas gesagt hat, dann ist diese Info schlicht falsch!

Die Garantie ist Pflicht und zwar 2 Jahre vom Hersteller!!

Die Gewährleistung vom Händler ist auch Pflicht und da kann sich keiner rausreden!!!

Stell Dir mal vor, Dein Auto bleibt liegen, dann würde der Händler in Hamburg einen Transport beauftragen müssen ca. 250-300 Euro, nur um das Fahrzeug in seine Werkstatt zu bekommen, dann ist es doch billiger, einen Händler vor Ort die Sache erledigen zu lassen und mit dem dann abzurechnen.

Dieses Urteil gibt es und man kann sich nicht davor drücken. Leider habe ich diese ADAC Zeitung nicht mehr sonst würde ich Dir das mal hier Zeigen.

Ich hatte vor Jahren mal einen Audi, der hatte eine Auspuffanlage mit 6 Jahren Garantie, nach 2 Jahren war die Anlage hin. Kosten 1000 DM (damals) ich dachte, klare Sache, da Garantie. Der Händler, wo ich das Auto gekauft hatte, wollte aber nur 20 % übernehmen und den Rest sollte ich zahlen. Ich habe bei Audi angerufen und die gaben an, 100% zahlt Audi. Dies sagte ich meinem Händler und der wollte weiterhin nur 20% übernehmen. Warum verstehe ich bis heute noch nicht. Ich bin dann zum nächsten Händler, dort habe ich noch nie etwas gekauft und siehe da, der hat alles gemacht 100% und ich habe nie einen Cent bezahlt. es liegt also auch am Händler. Durch diese Aktion, hat der andere Audi Händler einen neuen zufriedenen Kunden gewonnen. Dumm für den Händler, der nur 20% zahlen wollte.

Also wenn Du soviel Angst hast, wegen Garantie oder Gewährleistung, dann kauf beim Händler um die Ecke und zahl erheblich mehr! Und sollte wirklich etwas passieren, dann hoffe ich für Dich, dass dies nur im Umkreis vom Händler passiert, da alle andern, Dich nicht als zahlenden Kunden wollen. Oder bei Garantie zahlt ja der Hersteller.

Noch etwas: Wie geht das denn dann mit den EU-Fahrzeugen? Alle die so ein EU-Auto haben, hätten keine Garantie oder Gewährleistung!!!

Bei EU ist es genau, wie beim deutschen. Allerdings, kann es hier tatsächlich passieren, dass der Eine oder Andere Händler etwas unfreundlicher ist, da im Schein ein Eintrag EU ist (versteckt)

Zitat:

Original geschrieben von gruener.puma

 

Habe meine Frage mal an den Rechtsschutz des ADAC gegeben. Der freundliche Anwalt hat mich auch angerufen, und mir mitgeteilt, das wir mit unserer Meinung absolut falsch liegen.

... was ist denn unsere Meinung, die angeblich falsch sein soll??

Zitat:

Original geschrieben von gruener.puma

Wenn es Probleme mit dem Wagen gibt, dann ist nur der Händler, bei dem der Wagen gekauft wurde, in der Pflicht, den Wagen zu reparieren...

... und wenn der Händler pleite geht, hast du keine Ansprüche mehr und darfst alles aus eigener Tasche bezahlen??

Wenn mir ein Motor innerhalb der Garantiezeit hochgeht und ich bringe dieses Fahrzeug zu einem x-beliebigen Vertragshändler, dann müsste der ja völlig bescheuert sein, wenn er den Auftrag, den er ohne Probleme mit seinem Vertragspartner abrechnen kann, ablehnt. Ob er als Vertragshändler es überhaupt ablehnen darf, meine Garantieansprüche zu erfüllen, bezweifle ich.

Zitat:

Original geschrieben von gruener.puma

 

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers..

.. die Garantie ist Vertragsbestandteil beim Neuwagenkauf. Und damit ist nach Vertragsabschluss da nichts mehr freiwillig.

Das Angebot für eine Garantie ist freiwillig.

Für mich ist die Gewährleistung eine Garantie 2. Klasse. Schließlich darf ich nach 6 Monaten Männchen machen und nachweisen, dass der Kaufgegenstand zum Übergabezeitpunkt nicht dem Vertrag entspricht, wenn an meinem Fahrzeug etwas kaputt ist.

Schönen Gruß

Michael

Ich denke schon, dass der ADAC-Anwalt Recht hat, auch wenn es ein eher unwahrscheinlicher Fall wäre, dass ein anderer Vertragshändler den Kunden wegschickt.

Richtig ist aber:

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und dieser KÖNNTE diese also verwehren.

Dazu kommt, dass für Garantieabwicklungen in den allermeisten Fällen feste Arbeitszeitvorgaben bestehen. Es könnte also sein, dass zur Behebung eines Garantiefalles 4h benötigt würden, der behebende Händler aber nur 1h an den Hersteller weiter berechnen kann. Da wäre es dann nur verständlich, wenn der Händler an den Kollegen verweist, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde und der im Rahmen der Gewährleistung nachbessern muss.

Ford schreibt zum Thema Garantie auf der Homepage:

"Diese Garantie ist ein freiwilliges Versprechen von Ford. Hier durch oder durch die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Ford-Neuwagengarantie werden Ihre etwaigen gesetzlichen Sachmängelhaftungsansprüche (Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung) gegen den verkaufenden Ford-Vertragspartner nicht eingeschränkt."

Ich sehe das so:

In der Regel wird kein FFH den Kunden wegschicken, da er diesen Kunden evtl. auch für Service, Wartung, etc. gewinnen möchte und die Arbeiten an Ford zurückberechnen kann.

In einigen Fällen könnte sich das aber nicht lohnen, sodass es möglich wäre, dass ein FFH die Garantieabwicklung ablehnt, was er vermutlich sogar darf.

Einen rechtlichen Anspruch hat der Kunde nur gegenüber dem verkaufendem Händler.

Das Aussage des ADAC-Anwaltes wird so wohl richtig sein, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, ist aber vermutlich eher hypothetischer Natur.

Moin,

Die Aussage des ADAC ist nicht falsch. Denn der Anwalt des ADAC kennt ja die Vertragsmodalitäten nicht, die X mit Y schließt. Und genau diese muss man, für eine RICHTIGE Aussage kennen!

Der Normalfall ist folgender, und dann ist die Aussage des ADAC durchaus richtig.

Autokauf, es gilt gesetzliche Gewährleistung. Diese ist logischerweise nur beim gewährenden Händler in Anspruch zu nehmen.

Warum? Eine Garantie ist ja NICHT verpflichtend in Deutschland. Die kann es geben, muss es aber nicht. Zusätzlich gilt: Garantie ist nicht Garantie. Ein Händler ist nicht gezwungen, eine Garantie zu gewähren. Er kann es tun, muss es aber nicht.

Gewährt der Händler eine Garantie, dann muss man die Garantiebedingungen kennen. Ist es eine Garantie über den Händler, dann kann es auch so sein, dass diese nur beim Händler in Anspruch genommen werden kann. Ist aber eher unwahrscheinlich, das man sowas bekommt.

Meistens gibt es jedoch die Herstellergarantie ... diese KANN vertragsgemäß bei jedem Händler des Herstellers in Anspruch genommen werden. Egal wo man gerade ist.

Etwas anderes ... die verlinkte Seite ist meiner Meinung nach so wie sie dargestellt ist unseriös. Nirgendwo ist die Gesellschaftsform des Unternehmens angegeben. Das ist Interessant für die Haftung des Unternehmens, wenn Du z.B. Rechtsansprüche an das Unternehmen hast, auch interessant z.B. für die Finanzierung die du machst etc.pp.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Die Aussage des ADAC ist nicht falsch. Denn der Anwalt des ADAC kennt ja die Vertragsmodalitäten nicht, die X mit Y schließt. Und genau diese muss man, für eine RICHTIGE Aussage kennen!

Der Normalfall ist folgender, und dann ist die Aussage des ADAC durchaus richtig.

Autokauf, es gilt gesetzliche Gewährleistung. Diese ist logischerweise nur beim gewährenden Händler in Anspruch zu nehmen.

Warum? Eine Garantie ist ja NICHT verpflichtend in Deutschland. Die kann es geben, muss es aber nicht. Zusätzlich gilt: Garantie ist nicht Garantie. Ein Händler ist nicht gezwungen, eine Garantie zu gewähren. Er kann es tun, muss es aber nicht.

Gewährt der Händler eine Garantie, dann muss man die Garantiebedingungen kennen. Ist es eine Garantie über den Händler, dann kann es auch so sein, dass diese nur beim Händler in Anspruch genommen werden kann. Ist aber eher unwahrscheinlich, das man sowas bekommt.

Meistens gibt es jedoch die Herstellergarantie ... diese KANN vertragsgemäß bei jedem Händler des Herstellers in Anspruch genommen werden. Egal wo man gerade ist.

Etwas anderes ... die verlinkte Seite ist meiner Meinung nach so wie sie dargestellt ist unseriös. Nirgendwo ist die Gesellschaftsform des Unternehmens angegeben. Das ist Interessant für die Haftung des Unternehmens, wenn Du z.B. Rechtsansprüche an das Unternehmen hast, auch interessant z.B. für die Finanzierung die du machst etc.pp.

MFG Kester

Bitte mal genau im Impressum lesen! Die Form der Gesellschaft steht dort!!!

http://www.carsagentur24.de/imp.html

Hier haftet der Inhaber persönlich!! Also keine GmbH oder AG oder LT. wo man sich als Geschäftsfüher verdrücken kann!

Besser kanns nimmer sein, der haftet selber, ganz alleine.

Die Garantie und Gewährleistung kommt vom Händler oder vom Hersteller und nicht vom Vermittler.

Wie der name Vermittler schon sagt, vermittelt der einen Kaufvertrag und keine Garantie!

So schnell kanns gehen, da liest einer nicht alles oder richtig und schon ist jemand unseriös!

Bitte kauft alle beim Händler um die Ecke! Das ist viel besser!! Da teurer und alle sind seriös und keiner von denen geht jemals pleite oder keiner von denen sagt jemals die Unwahrheit!

Mir ist da noch etwas eingefallen!

Wie ist das mit der Gewährleistung beim Versandhandel? Machen sich da die Besteller auch Gedanken, wegen dem weiten Weg!? Eher nicht, sonst würden nicht so große Konzerne wie Quelle, Otto, Neckermann, Conrad oder Ebay leben können!

Wenn man dort z.B. einen TV kauft, haben die auch "nur" eine Service Station in der Nähe oder man muss die Ware zurücksenden und brav warten!

Selten gibt es bei einem PC einen vor Ort Service und im Laden um die Ecke, bekommt man nicht selten gesagt, alles klar, schicken wir ein und in 3-6 Wochen ist Ihr Gerät zurück oder Sie bekommen solange mit viel Glück ein Ersatzgerät.

Egal was man kauft, wie teuer es ist oder wo man es kauft, es gibt gesetzl. Vorgaben, die aber fast jeder Händler erstmal abwiegeln möchte!!!

Zitat:

Original geschrieben von CLCampus

Mir ist da noch etwas eingefallen!

Wie ist das mit der Gewährleistung beim Versandhandel? Machen sich da die Besteller auch Gedanken, wegen dem weiten Weg!? Eher nicht, sonst würden nicht so große Konzerne wie Quelle, Otto, Neckermann, Conrad oder Ebay leben können!

Ein Auto kann man aber nicht einfach in ein Päckchen stecken und zum Umtausch einschicken :rolleyes:

Gut, einen Smart vielleicht...

Zitat:

Original geschrieben von Sneets

Zitat:

Original geschrieben von CLCampus

Mir ist da noch etwas eingefallen!

Wie ist das mit der Gewährleistung beim Versandhandel? Machen sich da die Besteller auch Gedanken, wegen dem weiten Weg!? Eher nicht, sonst würden nicht so große Konzerne wie Quelle, Otto, Neckermann, Conrad oder Ebay leben können!

Ein Auto kann man aber nicht einfach in ein Päckchen stecken und zum Umtausch einschicken :rolleyes:

Gut, einen Smart vielleicht...

ha ha ha, mir war klar, dass einer diese Antwort schreibt!

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