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Gewährleistung & Garantie

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 21:09

Hallo,

 

will mir einen neuen Galaxy zulegen, habe schon bei etlichen FFH Angebote eingeholt, aber www.carsagentur24.de ist unschlagbar.

 

Einziger Haken für mich, der Händler ist in NRW. Das alleine ist noch kein Problem, aber was ist wenn ich zu Hause Probleme feststelle, dann muß ich wieder zum Händler nach NRW (wohne in S-H) ??

 

Aber ich habe doch auch eine 2-jährige Herstellergarantie und kann doch bei Problemen zu jedem andern Fordhändler fahren.

 

Das verstehe ich nicht, kann mir das mal jemand erklären ??

 

Gruß,

 

Sven

 

Beste Antwort im Thema
am 4. Dezember 2008 um 21:19

Genau wie du es sagst: Da du Garantie hast (vom Hersteller), brauchst du die Gewährleistung (vom Händler) nicht in Anspruch zu nehmen. Wenn was mit dem Wagen ist, fährst du zum nächsten Vertragshändler und lässt es dort machen, der rechnet dann mit dem Hersteller ab (außer bei Verschleiß natürlich).

Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers (also des Händlers), für den mangelfreien Zustand einer Kaufsache im Zeitpunkt des Kaufs für zwei Jahre einzustehen. Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten auf, so ist der Händler in der Beweispflicht, dass der Gegenstand beim Kauf mangelfrei war. Bei gebrauchten Gegenständen kann die Gewährleistung im Vertrag auf 1 Jahr verkürzt werden.

Allerdings müsstest du auch zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nicht zum Händler nach NRW. Es gibt ein Urteil, wonach das nicht zumutbar ist, und der Händler den Wagen entweder auf eigene Kosten holen oder eine Werkstatt in der Nähe benennen müsste, die dann mit ihm abrechnet. Stand hier irgendwo im Forum. Aber wie gesagt, bei Neuwagen brauchst du das nicht.

Garantie ist einer freiwillige Sache und nicht gesetzlich, sondern durch Vertrag geregelt. Meist wird sie vom Hersteller gegeben (bei Neuwagen zum Beispiel) oder von Versicherungen abgedeckt (Gebrauchtwagengarantie).

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am 6. Februar 2010 um 18:35

Hallo,

falls sich hier jemand mit dem Gesetz zur Gewährleistung auskennt hätte ich eine Frage:

ich möchte einen altern Mercedes von 1989 kaufen. Der Händler sagte mir, dass sie gesetzliche Gewährleistung (EU-Gesetz von 2002 glaube ich) nur bei Fahrzeugen bis zu einem Alter von 10 Jahren gelten. Ist das Richtig oder hat mich der Händler da belogen?

Hoffe Ihr könnt mir schnell weiterhelfen.

Vielen Dank

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