GEWÄHRLEISTUNG - GARANTIE - JUNGE STERNE GARANTIE
Hallo zusammen,
folgendes ist passiert. Im März habe ich einen S211 320CDI in der NDL Leverkusen erworben. Es war Freitag und das Fahrzeug wurde mir kurz vor Feierabend übergeben. Am nächsten Morgen trat ich die Heimreise an und bemerkte wenn ich über eine Fahrbahnunebenheit oder eine Spurrille fuhr das hinten rechts etwas metalisch klingelt. Das Geräusch wurde immer lauter so das es immer klarer und lauter wurde. Am darauf folgenden Montag fuhr ich in die NDL Heidelberg und sprach den Kundendienstmeister auf das Problem an. Kurz - man konnte nichts hören - darauf fuhr ich das Fahrzeug und bat ihn auf der Beifahrerseite Platz zu nehmen und die Scheibe zu öffnen. Ich konnte es hören, er nicht! Nun haben wir einen neuen Termin vereinbart und er beruhigte mich das hier kein Sicherheitsrelevantes Problem vorliegt. Ein paar Tage später war es nun bei jeder Kleinigkeit zu hören und ich fuhr wieder hin (hab ja grenzenlos Zeit..). Nun hörte auch er es, kurz auf die Bühne. Mit dem Gummihammer auf den Reifen gehämmert und die Quelle lokalisiert. Es kommt aus der Radnabe. Wir einigten uns darauf das das Rad abmontiert wird. Termin vereinbart (mittlerweile Mai), hingefahren und Fzg abgegeben. Nach 1,5 Std bin ich dann unter Vorwand etwas aus dem Wagen holen zu wollen in die Werkstatt. Und was sehe ich - Auspuff gelöst und diverse andere Teile (Abdeckungen) demontiert. Darauf hin sagte ich dem Mechaniker das lediglich die Radnabe freigelegt werden sollte. Dies hat er dann, nach 1,5Std, auch getan. Sofort hatten wir den Übeltäter - die Mechanik der Feststellbremse die die Backen auseinander drückt und die über ein Seil betätigt wurde. Sie wird über ein Bowdenzug angesteuert der lediglich etwas Vorspannung haben muss.
Fazit: 1/2 Stunde effektive Arbeitszeit - Kosten aber incl. MwSt € 280,00
Hab dann den Meister auf Gewährleistung angesprochen - Reaktion "gibt es bei Junge Sterne" für Geräusche nicht. Der Leiter des Kundendienstes - gleiche Meinung. Ich musste bezahlen. Ich habs bezahlt. Aber dann NDL Leverkusen angerufen - Reaktion - Rechnung senden - wird anstandslos bezahlt - weil 1/2 Jahr Gewährleistung.
Nun meine Frage
1. Was fällt unter Gewährleistung - und wie Lange.
2. Was fällt unter gesetzliche Garantie - und wie Lange
3. Ist die Junge Sterne Garantie - in unterschiedliche Versionen gegliedert. Auf meiner JungeSterne-Kundenkartekarte steht was von "BASIC 100". Welche Junge Sterne Versionen gibt es.
Danke
B65
Beste Antwort im Thema
ein hallo an alle,
ich fahre seit 1988 Mercedes und hatte erst selbst zweimal etwas beim Händler im Sinne der GW-Garantie zu beanstanden. Beim ersten Fall war es ein Radio welches ständig zwischen Mono und Stereo herumschaltete was unendlich nervend war. Die NL Berlin Holzhauser Str. wollte oder konnte nicht instand setzen da inzwischen die erste Inspektion fällig war und ich diese bei MB in Zehlendorf machen lies wurde ich nach meinen Erklärungen zum Radio direkt darauf angesprochen warum ich immer nach der Holzhauser Str. fahre ich könnte die Mängelbeseitigung auch bei denen machen lassen wie bei jeden anderen MB Händler auch, es würde keine Rolle spielen wo. Was diese dann auch ohne weiteres und Kosten übernahmen.
Fall zwei war nach zwei Monaten mit dem 1,5 Jahre alten W211 dessen Anlasser nicht immer wollte und eines Morgens die komplette Elektronik durchdrehte. nachdem der Wagen wieder lief fuhr ich direkt zu MB Zehlendorf wo mir sofort, ohne Hinweis auf Garantie, geholfen wurde da der dortige Service Meister zuerst nach den Anschlüssen der Batterie schaute und ein loses Kabel entdeckte. Er behob es selber und wünschte gute Fahrt. Ohne Kosten.
Die MB-Zehlendorf Werkstatt stellte bei dem W124 kurz nach Ablauf der Garantie eine undichte Zylinderkopf Dichtung fest und stellte selbstständig und erfolgreich einen Kulanzantrag in Stuttgart über den ich lediglich informiert wurde.
Was ich sagen möchte ist das wie man in verschiedenen Threads immer wieder lesen kann es nicht MB ist sondern es sind deren Mitarbeiter die den Ruf und die Qualität ausmachen.
Um die Buden die nicht wollen sollte man einen Bogen machen und wenn das möglichst viele sind dann werden diese Buden es auch merken und sich hoffentlich ändern.
grüße von
Reinhard
38 Antworten
Noch zum Schluss.. danke für die komstruktiven...ansonsten ist das hier...naja es wird den w211 nicht grecht...ciao
Zitat:
Original geschrieben von Barnie65
Noch zum Schluss.. danke für die komstruktiven...ansonsten ist das hier...naja es wird den w211 nicht grecht...ciao
Lass Dich bitte nicht von manchem hier abbringen, Dich einzubringen!
Der Kollege, der Dich hier anscheinend etwas genervt hat, hat mir vor einigen Tagen auch erklären wollen, wie ich die Welt sehen soll - ich frag mich wirklich, ob das mit dem Tritt gegen seine Heckklappe so zufällig war!
Hallo,
Sachmängel die bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden waren,auch wenn der Schadensbild erst Wochen später eintritt,hierfür haftet der gewerbliche Verkäufer für min.6 Monate nach Überbringung,laut Aussage meines Anwaltes kann ein solcher Sachmangel auch eine Gewährleistung von bis zu 12 Monaten verlängern.
Ich hatte vor ein paar Monaten ein juristische Auseinandersetzung mit meinem Autohändler,auch wegen 2 Sachmängel,die dieser mir nicht ersetzen wollte.Nach 4 monatigen Austausch zwischen 2 Anwälten und der Androhnung ein Gutachten anfertigen zulassen,Termin war schon vereinbart,lenkte der Autohändler ein und bezahlte beide Sachmängel komplett.
Was das Verhalten der Niederlassung Heidelberg angeht,die nicht einmal gewillt war,über die Gewährleistung nachzudenken und diese pauschal abgelehnt haben,darüber würde ich an deiner Stelle,mal den Niederlassungsleiter in Mannheim aufzusuchen und Ihn befragen ob dies die Art und Weise,wie man die Kundenzufriedenheit herstellen will.
Ich finde es absolutes No Go das man Dir die Gewährleistung nicht gewährt hat bzw.nicht einmal ernsthaft geprüft hat.
Die Tatsache das Du dein Auto auch noch bei einer Niederlassung käuflich erworben hast mit Mercedes-Garantie,finde ich ist eine ganz schön peinliche Nummer der Niederlassung Heidelberg und der Serviceleiter in Heidelberg sollte seine Kundendienstmeister mal mit den juristischen Regelwerk vertraut machen,was die gesetzliche Gewährleistung angeht.
Peinlich das man bei einer Niederlassung einen solchen miesen und überheblichen Service geboten bekommt,ich kenne die Niederlassung Heidelberg auch schon aus eigener Erfahrung,die sind recht überheblich....meine persönlicher eindruck jedenfalls....ich würde um diese Niederlassung in Zukunft einen grossen Bogen machen.....ich tue es auf jedenfall in Heidelberg und in Mannheim
Gruss Uwe
Danke uwe1967
Nur zur Ergänzung - wie schon in meinem ersten Post geschrieben. Natürlich habe ich den Kundendienstleiter angesprochen - der laberte immer nur von Junge Sterne und das die das nicht abdeckt. Der wusste trotz das ich ihn ansprach nichts von der 6 monatigen Sachmangelhaftung.
Mittlerweile hab ich rausgefunden wo mein ehemaliger Ansprechpartner nun arbeitet. Bei einem Mercedes Händler - dort ist er zuständig als KD-Leiter für 3 Autohäuser - hab mit ihm telefoniert und er hat mich auf einen Kaffee eingeladen. Er wird mir auch erklären was es mit JS Basic100 auf sich hat. Werde es posten.
B65
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Zitat:
Original geschrieben von Jongert
Lass Dich bitte nicht von manchem hier abbringen, Dich einzubringen!Zitat:
Original geschrieben von Barnie65
Noch zum Schluss.. danke für die komstruktiven...ansonsten ist das hier...naja es wird den w211 nicht grecht...ciaoDer Kollege, der Dich hier anscheinend etwas genervt hat, hat mir vor einigen Tagen auch erklären wollen, wie ich die Welt sehen soll - ich frag mich wirklich, ob das mit dem Tritt gegen seine Heckklappe so zufällig war!
Ein wirklich armseliger Versuch, mich zu diskreditieren. Er fällt auf Dich selbst zurück, weil in dieser Angelegenheit Deine Argumentation nicht nur dürftig, sondern auch falsch war.
Auch in diesem Falle liegst Du, wen wunderts, wie meist etwas verkehrt, da ich dem TE beigepflichtet habe.
Auch ein "Nachtreten" hilft da nicht mehr viel !
Zitat:
Original geschrieben von Barnie65
Please close the threadSo ein Schei....Gealaber.geistliger Dnüschiss....ich poste nicht mehr nur wenn ich............
Wenn Du Dich beim 🙂 so aufgeführt hast, wie hier jetzt, darfst Du Dich über seine abwehrende Reaktion nicht wundern !
ein hallo an alle,
ich fahre seit 1988 Mercedes und hatte erst selbst zweimal etwas beim Händler im Sinne der GW-Garantie zu beanstanden. Beim ersten Fall war es ein Radio welches ständig zwischen Mono und Stereo herumschaltete was unendlich nervend war. Die NL Berlin Holzhauser Str. wollte oder konnte nicht instand setzen da inzwischen die erste Inspektion fällig war und ich diese bei MB in Zehlendorf machen lies wurde ich nach meinen Erklärungen zum Radio direkt darauf angesprochen warum ich immer nach der Holzhauser Str. fahre ich könnte die Mängelbeseitigung auch bei denen machen lassen wie bei jeden anderen MB Händler auch, es würde keine Rolle spielen wo. Was diese dann auch ohne weiteres und Kosten übernahmen.
Fall zwei war nach zwei Monaten mit dem 1,5 Jahre alten W211 dessen Anlasser nicht immer wollte und eines Morgens die komplette Elektronik durchdrehte. nachdem der Wagen wieder lief fuhr ich direkt zu MB Zehlendorf wo mir sofort, ohne Hinweis auf Garantie, geholfen wurde da der dortige Service Meister zuerst nach den Anschlüssen der Batterie schaute und ein loses Kabel entdeckte. Er behob es selber und wünschte gute Fahrt. Ohne Kosten.
Die MB-Zehlendorf Werkstatt stellte bei dem W124 kurz nach Ablauf der Garantie eine undichte Zylinderkopf Dichtung fest und stellte selbstständig und erfolgreich einen Kulanzantrag in Stuttgart über den ich lediglich informiert wurde.
Was ich sagen möchte ist das wie man in verschiedenen Threads immer wieder lesen kann es nicht MB ist sondern es sind deren Mitarbeiter die den Ruf und die Qualität ausmachen.
Um die Buden die nicht wollen sollte man einen Bogen machen und wenn das möglichst viele sind dann werden diese Buden es auch merken und sich hoffentlich ändern.
grüße von
Reinhard
Danke asthma.
Du hast vollkommen recht - es sind die Mitarbeiter die das Interface zwischen Kunde und MB gestalten. Doc ist die AG letztendlich für deren Auftreten verantwortlich. Das heißt umfangreiche Schulung und Aufklärung wie zu Beispiel das Wissen um die Gewährleistung.
Die Mitarbeiter waren nicht unfreundlich, nein sie waren unwissend und in der Rechnungsstellung unverschämt. Wir besitzen nicht nur den S211 sondern auch einen VW Passat den ich mit nun 180000km in der freien Werkstatt reparieren lasse. Ich wette dort hätte ich garantiert nicht mehr als 30€ bezahlt. In einer Niederlassung kanns ruhig mehr kosten - immerhin treiben die einen ganz anderen Aufwand, Aber abkassieren um jeden Preis is nich.
B65
Zitat:
Original geschrieben von Barnie65
Hab dann den Meister auf Gewährleistung angesprochen - Reaktion "gibt es bei Junge Sterne" für Geräusche nicht. Der Leiter des Kundendienstes - gleiche Meinung. Ich musste bezahlen. Ich habs bezahlt. Aber dann NDL Leverkusen angerufen - Reaktion - Rechnung senden - wird anstandslos bezahlt - weil 1/2 Jahr Gewährleistung.Nun meine Frage
1. Was fällt unter Gewährleistung - und wie Lange.
2. Was fällt unter gesetzliche Garantie - und wie Lange
Die Antwort, daß nur der verkaufende Händler Gewährleistung (gesetzliche Sachmängelhaftung) gibt, ist falsch: Bei MB kann man überall in Europa (bei MB) reparieren lassen. Anders geht das bei einem Auto gar nicht. Die Antwort wäre halb richtig bei einer Kaffeemaschine: Nur der verkaufende Händler UND der Hersteller haften.
Die Antwort, daß die gesetzliche Gewährleistung 12 Monate ist, ist falsch. Sie ist grundsätzlich 24 Monate. Dabei ist unerheblich, ob es Gebrauchtes" ist oder ob der Verkäufer privat ist. "Grundsätzlich" heißt, daß es Ausnahmen gibt: Der private Verkäufer darf seit uralten BGB-Zeiten (seit 1900?) die Haftung auf Null reduzieren. Ebay-Verkäufer glauben immer, daß das irgendein neues frei erfundenes "EU-Recht" sei...). Zweite Ausnahme: Händler dürfen bei Gebrauchtem auf 12 Monate reduzieren.
Zu deiner Frage zu "Junge Sterne" im speziellen:
1.) Garantie ("Junge Sterne"😉 ist freiwillig und darf beliebig eingeschränkt werden. Bei MB z. B. wird nicht alles ersetzt. Drei Seiten Kleingedrucktes + Zusatzseiten. Und je nach km-Stand zahlt man kräftig beim Material mit. Wer z. B. 20 % Selbstbeteiligung hat, dürfte wegen der Apothekenpreise von MB also schon das Material komplett bezahlt haben.
2.) Gewährleistung (Stichwort "Sachmängelhaftung"😉 ist gesetzlich, der Mangel muß bei Übergabe vorgelegen haben. Besonderheit: In den ersten sechs Monaten ist keinerlei Nachweis (Stichwort "Beweislastumkehr"😉 des Kunden nötig, daß der Mangel überhaupt "bei Übergabe" vorlag. In den folgenden 18 (oder 6) Monaten muß der Kunde das beweisen. Was selten gelingt. Aber auf Reparaturen entsteht eine neue Gewährleistungsfrist: Stichwort "Nacherfüllungspflicht"!
Fazit:
In den ersten sechs Monaten nach Kauf wird man kaum "Kulanz" akzeptieren, weil alles auf Gewährleistung mit neuer Gewährleistung repariert werden muß. Dein Auftrag muß das (schriftlich) deutlich machen.
Und man wird NIE Garantie ("Junge Sterne"😉 akzeptieren, weil man u. U. Selbstbeteiligung hat und auch hier keine Gewährleistung auf die Reparatur hat. Auftrag also genau formulieren.
Daß ein Bowdenzug ein Abnutzungsteil sei, stimmt, aber eine Energiespar-Glühbirne, die nur 1000 Stunden statt 4000 bis 8000 Stunden brennt, ist natürlich auch ein Gewährleistungsfall! Im Netz (ADAC) findest Du viele Urteile dazu, was "Abnutzung" ist: Wenn sich MB leisten will, daß Bowdenzüge nicht einmal 5 Jahre halten, dann ist ihre Behauptung, besonders zuverlässige Autos zu bauen, geradezu lächerlich. An solchen Aussagen bemessen Richter, was "natürliche" Abnutzung sei.
Grundsätzlich muß nach dem Gewährleistungsrecht natürlich der Mangel immer "bei Übergabe" vorgelegen haben. In den ersten sechs Monaten wird nur stillschweigend zugunsten des Käufers "angenommen", daß das so war. Ein Bowdenzug IST aber schon bei Übergabe mangelhaft gewesen, wenn er nicht eine verkehrsübliche Lebensdauer hat.