Gewährleistung durch Händler?
Ich kaufte im Oktober einen Opel
Astra GTC Diesel
Neu TÜV, Kundendienst neu, Zahnriemen neu.
Bei einem Händler, nicht im Kundenauftrag.
Ganz normaler Verkauf, Händler an Privat.
Am 27 Dez bin ich mit Motorschaden liegen geblieben.
Hab das Auto abschleppen lassen und zum Händler bringen lassen.
Mit der Aufforderung das er es innerhalb 14 Tagen reparieren soll bzw den mangelfreien Zustand wiederherzustellen hat oder mir ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu liefern hat.
Weiter schrieb ich, dass ich mich in keinsterweise an den Reparaturkosten beteiligen werde. Brief wurde per Einschreiben Einwurf versendet. Wie ist die Aussicht auf Erfolg ?
Beste Antwort im Thema
Rechtlich sicher gut, sofern deinerseits kein Verschulden zutrifft. Ob tatsächlich was zu holen ist, bleibt eine andere Frage.
Ordentlicher Umgang miteinander, sieht meiner Ansicht nach, anders aus.
Gruß
208 Antworten
Klasse, dann kann dir ja im Augenblick wurscht sein, was der Händler meint. Wobei die Kasko nicht so wirklich im Spiel ist (präzise: Gar nicht).
Zitat:
@Florian2207 schrieb am 1. Januar 2018 um 16:25:34 Uhr:
Bei der Versicherung ja.
ADAC ja
Über Vollkasko ja
Dann solltest du hier zunächst deine Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen, um bis zur Beendigung der Reparatur mobil zu sein.
?.????? Ach, du bist gegen einen Baum gefahren. Neue Sachlage. Das läuft dann aber nicht unter Sachmangel.
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Zitat:
@Florian2207 schrieb am 1. Januar 2018 um 16:51:33 Uhr:
Es wird mir etwas zu dumm mit euch
Diese ausufernde Dankbarkeit ist immer wieder erquickenden in diesem Forum. Die Vollkasko hat in diesem Fall einfach nichts verloren, deren Mobilitätsgarantie greift nur im Fall eines selbstverschuldeten Unfalls und nicht bei einem technischen Defekt.
Wenn das Auftreten gegenüber dem Autohaus auch wie hier im Forum ist, dann wundert mich nicht, dass das Autohaus keine besondere Kooperationsbereitschaft zeigt.
Mich ärgert auch immer, wenn nicht so geantwortet wird, wie ich mir das wünsche. Ich verstehe den TE vollkommen und fühle mit.
Das mir keiner sagen kann, was dem Auto fehlt oder warum der Motorschaden entstanden ist, das ist mir klar.
Mich nervt das alles nur tierisch.
Seit Juli hab ich 3 Autos gekauft.
Juli BMW 325i gekauft für 4500 Euro, ausgerufen mit neu TÜV,
Auto geholt, wollte ich bei der Zulassungsstelle anmelden. Dabei stellte sich heraus, dass das Auto überhaupt keinen TÜV hat und sämtliche TÜV Papiere gefälscht sind inkl Plakette am Kennzeichen von 07.2019
Kosten für Reperatur zur Erlangung einer neuen HU ca 3000,-
Der Fall liegt bei Staatsanwaltschaft und Gericht.
Geld zurück bis jetzt nein (Kauf Privat)
Dann August Astra gekauft für paar Tausend Euro,
Was mir vom Verkäufer verheimlicht wurde, Kopfschaden, Zylinderkopfdichtung defekt, Motorelektronikprobleme.
Durch weitere Nachforschungen stellte sich heraus , dass er das Auto ein paar Tage vorher für paar hundert Euro von einem Mann gekauft hat, der mir laut Fahrzeugbrief bekannt war.
Fall war bei Staatsanwaltschaft, er wurde vom Gericht wg Betrug verurteilt.
Mitte Januar Zivilgerichtliche Verhandlung wg Rücktritt vom Kaufvertrag. (Kauf privat)
Und jetzt im Oktober diesen GTC gekauft für 5000 Euro , neu TÜV, Kundendienst neu etc...
Und jetzt das (wahrscheinlich Motorschaden)
Das ich irgendwann meine Wut nicht mehr im Zaum habe glaub ich ist nachvollziehbar.
Dem Händler wo ich den GTC jetzt erstanden habe, waren diese 2 Fälle bekannt
Dennoch kann man sich am Riemen reissen und muss nicht patzig werden, wenn einem die Antworten nicht gefallen.
Die ersten beiden Fälle wären mit etwas Skepsis und jemandem der nur etwas Ahnung hat wohl vermeidbar gewesen.
Man sollte wohl überlegt handeln und überlegen, wo und wie man seinen Unmut über sein, offensichtlich eigenes Versagen raus lässt. Der dritte Fall ist blöd gelaufen. Aber hier stehen noch alle Türen offen. Allerdings würde ich hier die Wogen noch glätten. Am besten in einem persönlichen Gespräch!
Grüße
Ich werde morgen mal Kontakt zum Autohaus aufnehmen und ruhig und sachlich klären,
wie das Auto jetzt wieder repariert und fahrbereit gemacht wird.
Die müssen sich morgen selbst erstmal ein Bild davon machen, was letztendlich kaputt ist.
Das ist der Richtige Weg.
Der Händler wo ich das Auto gekauft habe, hat den PKW selbst erst einige Tage vorher bei einem Händler angekauft.
Und mir dann verkauft.
Ob die da den Händler auch zb mithaftbar machen können?