Gewährleistung durch Händler?

Ich kaufte im Oktober einen Opel
Astra GTC Diesel
Neu TÜV, Kundendienst neu, Zahnriemen neu.
Bei einem Händler, nicht im Kundenauftrag.
Ganz normaler Verkauf, Händler an Privat.
Am 27 Dez bin ich mit Motorschaden liegen geblieben.
Hab das Auto abschleppen lassen und zum Händler bringen lassen.
Mit der Aufforderung das er es innerhalb 14 Tagen reparieren soll bzw den mangelfreien Zustand wiederherzustellen hat oder mir ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu liefern hat.
Weiter schrieb ich, dass ich mich in keinsterweise an den Reparaturkosten beteiligen werde. Brief wurde per Einschreiben Einwurf versendet. Wie ist die Aussicht auf Erfolg ?

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Rechtlich sicher gut, sofern deinerseits kein Verschulden zutrifft. Ob tatsächlich was zu holen ist, bleibt eine andere Frage.

Ordentlicher Umgang miteinander, sieht meiner Ansicht nach, anders aus.

Gruß

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Ich musste 500 mehr bezahlen.

Wenn ich einen Händler beauftrage mir einen PKW zu beschaffen, dann verlasse ich mich drauf, dass er den technisch überprüft bevor er den Wagen ankauft.
Er hat ihn angekauft bei dem Händler (schriftlicher Kaufvertrag) und dann mir verkauft.
Also geht die Reperatur nicht zu meinen Lasten

->wenn er einen ganz normalen Kaufvertrag von gerblichlich an privat mit seinem opelhändler hat, wo nichts von vermittelt oder was auch immer drinsteht so ist sein opelhändler auch ansprechpartner bzgl sachmangelhaftung (gewährleistung)
->da noch keine 6 monate rum waren als er den mangel geltend gemacht hat, ist der opelhändler in der nachweispflicht

Es ist richtig alles schriftlich zu machen. von der negativen antwort am telefon oder mündlich am tag x kannst du dir nichts kaufen, wenn der opelhändler irgendwann mal behauptet er hätte gar keine brief bekommen (und blöd, wenn man dann über die 6 monate rutscht)
->lass den brief ruhig vom anwalt aufsetzen und per einschreiben rückschein zustellen oder dir die persönliche übergabe sonstwie schriftlich quittieren.
->welche ansprüche du bzgl ersatzfahrzeug durchsetzen kannst und welche nicht wird dir ein anwalt auch erläutern können. natürlich kann man sich auch schlaulesen im netz aber da steht mitunter auch viel halb oder unwahres bzw vieles ist auch einfach einzelfallbedingt
->es kann auch sinnvoll sein einen gutachter hinzuzuziehen um beweise zu sichern und 'ne fachgerechte reperatur zu überwachen. kann mitunter aber kostspielig werden.

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nach von dir gefahrenen 3000km und frischer inspektion vorarb und dieser gesamtlaufleistung wird der händler dir auch nicht sagen können du hättest eine öllampe ignoriert (in manchen betriebsanleitungen steht zwar 1 oder gar 1,5 liter/1000km seien gerade so noch akzeptabel aber 'normal' wäre sowas eigentlich nicht. desweiteren hast du natürlich bei jeder tankfüllung auch deinen ölstand kontrollier, das machst du schließlich schon immer so genauso wie du auf kontrollleuchten achtest ...ob das fahrzeug nur eine öldruckkontrolleuchte(rot) oder auch eine ölmangelanzeige (gelb) besitzt bekommst du sicherlich auch noch irgendwo raus)

Zitat:

@Florian2207 schrieb am 14. Januar 2018 um 15:16:15 Uhr:


Wenn ich einen Händler beauftrage mir einen PKW zu beschaffen, dann verlasse ich mich drauf, dass er den technisch überprüft bevor er den Wagen ankauft.
Er hat ihn angekauft bei dem Händler (schriftlicher Kaufvertrag) und dann mir verkauft.
Also geht die Reperatur nicht zu meinen Lasten

Richtig. Und das alles schreibt man in einen Vertrag. Das hast du versäumt. Ob das die einvernehmliche Auffassung der Beteiligten war und wie das rechtlich zu würdigen ist, wissen ja einige der Diskutanten hier.

Viel Spaß beim Ausfechten dieser zwielichtigen Sache, deren Ausgang ich - anders als die perfekteren Poster hier - nicht vorhersagen möchte.

PS: Eine technische Überprüfung kann der Händler vornehmen, muss er aber nicht. Tut er es nicht, erhöht er lediglich sein Risiko. Wird so etwas vereinbart, gehört es schriftlich fixiert. Unwahrscheinlich, dass er den Mangel (falls es überhaupt zutrifft) entdeckt hätte.

500 EUR klingen für mich nach Provision. Aber ich habe eure Gespräche ja nicht belauscht.

Einen Rat doch: Du schreibst, die Sache werde jetzt von den Anwälten ausgefochten. Dann lass sie doch um Himmels Willen ihre Arbeit tun - hier kann dir niemand helfen.

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Ich hab meinem Anwalt alles vorgelegt.
Er sagte der Händler ist in der Pflicht die Reperatur durchzuführen.
Mehr weiß ich auch nicht.
Ob er die Vorwerkstatt nach 3 Jahren noch belangen kann wegen dem "angeblich" falsch eingebauten Turbolader weiß ich nicht

Zitat:

@Florian2207 schrieb am 14. Januar 2018 um 15:05:30 Uhr:


@Lars ein befreundeter Mechaniker hat mir empfohlen, dass ich einen Händler hier bei uns beauftragen soll.
Das Fahrzeug anzukaufen welches ich möchte, weil er kann das dann auch vor Ort technisch zu überprüfen, ob alles in Ordnung ist. Er handhabt das auch So, bei ihm gab's nie Probleme.
Drum hab ich es auch so gemacht

Hat dieser Mechaniker auch Ratschläge bei den anderen Fahrzeugen gegeben?

Nein hat er nicht. Hab ihn erst bei diesem Fahrzeug zu raten gezogen..
Leider im nachhinein

In Zukunft wird der OPEL-Händler sich gewiss davon überzeugen, dass sich in den Ölleitungen zum Turbolader keine Klebstoffreste befinden...!

-🙂

finds schon erschrecken, dass du keinen schriftlichen kaufvertrag mit deinem opel händler gemacht hast.
warum nicht?
es ist bei kfz üblich. denn da steht die laufleistung drin, da wird dir ggf unfallfreiheit zugesichert (oder auch nicht), da steht der kaufpreis drin. und er beweist letztendlich auch du das fahrzeug gekauft hast (also es unmittelbar nach kauf und bezahlung den eigentum ist).

der vertrag mit dem anderem händler interessiert dich eigentlich nicht.
darin tauchst du hoffentlich nicht auf?
der interessiert dich erst dann wenn man kilometerdreher oder unfallschaden vermutet (oder auch eine anstehende motorreperatur als mangel oder bemerkung vermerkt wurde...) und du nach beweisen suchst (da ist es glück, wenn man irgendwie an den vorbesitzer kommt der ja auch ein vertragsexemplar hoffentlich noch liegen hat)

mit deinem opelhändler hast du nun also einen mündlichen vertrag.
die gesetzlich vorgeschriebene gewährleistung (sachmangelhaftung) beträgt 2 (ZWEI) jahre. sie KANN bei gebrauchtwahren (also auch gebrauchtwagen) auf EIN jahr verkürzt werden (wird auch regelmäßig gemacht aber normal sind erstmal 2 jahre solange nichts anderes abgesprochen wurde).
Sprich für den Opelhändler hier schon du dass es 2 Jahre sind (es sei denn ihr habt was anderes besprochen....aber das hat er dann nicht schriftlich).
und in die ersten 0,5 Jahren hast du eine beweislastumkehr zu deinen gunsten. sprich der händler muss nachweisen dass der mangel (oder die ursache die den motorschaden erzeugt hat) zum kaufzeitpunkt noch nicht existierte (das wird er kaum können....es sei den jemand sagt auch du bist ohne öl gefahren, warst auf der rennstrecke oder was auch immer)

Ich denke du hast gute Chancen per Anwalt das ganze durchzufechten. und wenn du das Auto gar nicht mehr möchtest (also dir eine rücknahme lieb wäre) so würd ich auch das Thema mit den 2 Jahren Gewährleistung gleich mal mit ansprechen (denn darauf hat der Händler bestimmt auch gar keine Lust!!!).

Und für den nächsten Fahrzeugkauf:
Egal bei wem du kaufst: macht was schriftliches. mit einem vernünftigem vertragsvordruck. schön, wenn du den vorher kennst dann kannst ihn dir vernünftig durchlesen und weißt auch welche punkte dir zusätzlich wichtig sind (bei bemerkungen etc pp).
wenn der händler dir seinen vertragsvordruck vor die nase hält (und das machen die üblicherweise) dann mußt das ding halt auch sehr genau durchlesen. paßt dir das ding nicht unterschreibst es nicht dann müßt ihr eben sehen ob ihr das ding anpaßt oder den kauf eben daran scheitern laßt. es kann auch sinnvoll sein sich den vertrag mit nach zu hause zu nehmen und in ruhe zu lesen (oder durch einen anwalt prüfen lassen)

--------
ich tippe mal die kombination aus:
"bestellung und kaufrechnung" gilt auch als kaufvetrag? so ein konstellation liegt ja vermutlich bei dir vor? dennoch wäre auch der händler in zukunft gut beraten nen vernünftigen vertrag zu machen eben wegen der verkürzung der gewährleistung von 2 auf 1 jahr.

Lieber TE: Du wirst anwaltlich vertreten, wenn ich dich richtig verstanden habe. Der Anwalt sollte dein EINZIGER Ansprechpartner sein. Er hat das gelernt, wird dafür bezahlt und darf sogar von Berufs wegen fallbezogen rechtlich beraten. Andere dürfen das nicht.

Ich möchte einfach das bei mir endlich Ruhe einkehrt.
Plan jetzt sieht so aus, er hat jetzt noch 10 Tage Zeit zu reparieren.
Tut er das nicht, werde ich mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurücktreten, notfalls mit Klage vor Gericht.

Aha - du hast also keinen Anwalt ("ich"😉 - nur der Händler. Viel Spaß.

Du drehst mir das Wort im Mund um 🙂
Natürlich wird der Anwalt das dann für mich tun...

Zitat:

@Florian2207 schrieb am 14. Januar 2018 um 18:53:32 Uhr:


Ich möchte einfach das bei mir endlich Ruhe einkehrt.
Plan jetzt sieht so aus, er hat jetzt noch 10 Tage Zeit zu reparieren.
Tut er das nicht, werde ich mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurücktreten, notfalls mit Klage vor Gericht.

-🙂

Hört sich nach einem ganz guten Plan an...!
Würde da irgendwo noch den Betrugsvorwurf mit einbinden...!
Dann wird‘s noch etwas persönlicher für den OPEL-Typ...!

-🙂

Das "ich" hat er doch schon klar gestellt. Ich würde nicht grundsätzlich auschlließen, dass sein Anwalt möglicherweise - basierend auf Studium und Erfahrung - eventuell eine Idee hat, was der richtige Weg sein könnte.

Aber der TE kann ihm ja von hier vorlesen, damit er nichts falsch macht.

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