Gewährleistung des Händlers? Oder eigene Dummheit?
Ich habe bei einem Straßenhändler einen Volkswagen Sportsvan gekauft. Bei der Besichtigung ist direkt aufgefallen, dass die weißen Ledersitze Flecken aufweisen. Des Weiteren ist mir aufgefallen, dass die vorderen beiden Reifen fast blank waren. Beides wurde in der Verkaufsanzeige nicht erwähnt und ist erst vor Ort aufgefallen.
Der Autoverkäufer hat mir vorgeschlagen, dass ich selbst mit Lederpflege die Sitze reinigen soll. Die Flecken würden dann verschwinden. Demzufolge ging 200 Euro mit dem Preis runter um mir mit den Flecken und den beiden Reifen entgegen zu kommen.
Als ich auf die Autobahn fuhr, stellte ich sehr schnell bei höherer Geschwindigkeit fest, dass das Auto laute Fahrgeräusche machte und nicht sauber auf der Straße lag. An einer Raststätte wollte ich nachsehen, ob im TÜV Bericht die Reifen oder ähnliches schon mal "angemeckert" wurden. Dabei stellte ich fest, dass kein TÜV Bericht im Auto war. Ich rief direkt den Verkäufer an und der sagte mir, dass er gar keinen TÜV gemacht habe. Der TÜV war somit 2 Monate abgelaufen. Eine Zulassung war somit erstmal nicht möglich. Wegen dem Fahrgeräusch setzte ich Ihn in Kenntnis und er riet mir, dass ich Abends noch zum TÜV fahren soll, was ich auch getan habe.
Den TÜV habe ich erhalten, aber es mussten alle 4 Reifen neu. Dies war die Bedingung beim TÜV.
Zusätzlich lies ich die Ledersitze bei einem Aufbereiter instand setzen. Leider ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend, da die Flecken "eingebrannt" sind und niemals mehr aus den Sitzen rausgehen.
Ein wichtiger Punkt, welcher ebenfalls angemerkt werden muss ist, dass der Verkäufer mit das Fahrzeug verkauft hat unter der Prämisse, dass die Funktion Apple-Carplay vorhanden sei. Hier hat sich im Nachgang gezeigt, dass dem nicht so ist. Ebenfalls kann man die Funktion bei meinem Modell nicht nachrüsten laut VW.
Kosten: Reinigung 271€, Reifen inkl. Montage 487€, TÜV 156€... Die Lizenz für das Carplay kostet in der Regel bei VW 300 Euro, ist aber nicht nachrüstbar.
Nun meine Frage: Habe ich irgendwelche Handhabe? Was kann ich tun? Kann ich mir einen Teil des Kaufpreises erstatten lassen? Oder bleibe ich auf meinen Kosten und der fehlenden Funktion sitzen?
19 Antworten
Ich wohne zu ländlich, bis ich da beim Carsharing-Stellplatz angekommen bin, hab ich keine Lust mehr.
Zitat:
@Tom R-Line schrieb am 27. März 2024 um 18:58:45 Uhr:
Was steht den zu den Mängeln im Kaufvertrag?
Ich habe nur eine Rechnung, wo ich gegengezeichnet habe. Darin stehen die Fahrzeugdaten, ein reparierter Unfallschaden, das ich mich selbst um die Reinigung kümmere und die vorderen Reifen erneuere.
Es steht nichts von der HU/AU drin (darüber wurde auch nicht explizit gesprochen, da ich davon ausgegangen bin, dass das Fahrzeug noch TÜV hat) sowie die hinteren Reifen werden da auch nicht erwähnt.
Zitat:
@Torbinio schrieb am 28. März 2024 um 11:30:16 Uhr:
Zitat:
@Tom R-Line schrieb am 27. März 2024 um 18:58:45 Uhr:
Was steht den zu den Mängeln im Kaufvertrag?Ich habe nur eine Rechnung, wo ich gegengezeichnet habe. Darin stehen die Fahrzeugdaten, ein reparierter Unfallschaden, das ich mich selbst um die Reinigung kümmere und die vorderen Reifen erneuere.
Es steht nichts von der HU/AU drin (darüber wurde auch nicht explizit gesprochen, da ich davon ausgegangen bin, dass das Fahrzeug noch TÜV hat) sowie die hinteren Reifen werden da auch nicht erwähnt.
Es gibt zwar eine gesetzliche Gewährleistung, das der Wagen kein TÜV hatte sieht man beim Prüfen der Unterlagen.
Frag den Händler was er übernimmt und ansonsten gehste zum Anwalt bzw frag vorher was das kostet, nicht das der Anwalt teuer wird als die Mängel.
Zitat:
@Andy_1962 schrieb am 28. März 2024 um 11:49:30 Uhr:
Zitat:
@Torbinio schrieb am 28. März 2024 um 11:30:16 Uhr:
Ich habe nur eine Rechnung, wo ich gegengezeichnet habe. Darin stehen die Fahrzeugdaten, ein reparierter Unfallschaden, das ich mich selbst um die Reinigung kümmere und die vorderen Reifen erneuere.
Es steht nichts von der HU/AU drin (darüber wurde auch nicht explizit gesprochen, da ich davon ausgegangen bin, dass das Fahrzeug noch TÜV hat) sowie die hinteren Reifen werden da auch nicht erwähnt.
Es gibt zwar eine gesetzliche Gewährleistung, das der Wagen kein TÜV hatte sieht man beim Prüfen der Unterlagen.
Frag den Händler was er übernimmt und ansonsten gehste zum Anwalt bzw frag vorher was das kostet, nicht das der Anwalt teuer wird als die Mängel.
Ganz genau so!!!
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Die gesetzliche Gewährleistung hilft aber bei abgefahrenen Reifen wenig bis nichts. Erstens sind Reifen Verschleißteile und zweitens sollte jeder Käufer mit einem Blick erkennen, ob die Reifen noch gut genug sind.
Das gleiche Problem sehe ich bei den Flecken auf dem weißen (!) Leder. Auf den ersten Blick zu sehen und daher bekannt. Ob man da mit "ich dachte, die ließen sich entfernen" weiterkommt, halte ich zumindest für fraglich.