Gewährleistung als Freiberufler?
Hallo Comunity,
habe gerade eher zufällig im Web gelesen, dass man als Selbständiger / Freiberufler bei der Veräußerung eines "betrieblich genutzten" Fahrzeuges ein Jahr Gewährleistung geben muss. Ist das so korrekt? 😕 Fände ich einen ziemlichen Hammer... Weiss jemand näheres dazu? Für Tipps wäre ich dankbar.
Vielen Dank!
Gruß,
M.
Beste Antwort im Thema
@ CLK_mr1968
1) Im EStG ist eindeutig festgelegt, wer Freiberufler ist und wer nicht. Da gehörst du wirklich dazu?
2) Wenn der Freiberufler etwas aus seinem Privatvermögen verkauft, dann tut er das als Privatperson. Verkauft er etwas aus seinem Betriebsvermögen, dann tut er das als Unternehmer.
3) Einen Gegenstand aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zu überführen ist selbstverständlich kein Problem. Nach der Haltefrist den Gegenstand ohne Gewährleistung zu verkaufen auch nicht.
4) Du schreibst selber in deinem letzten Absatz, dass du einen Vorschlag zur Umgehung der Wartezeit vorschlägst, was hier einer Umgehung einer gesetzlichen Regelung gleichkommt.
5)
a) Ust entsteht, wenn der Tatbestand der Lieferung oder Leistung ... (Rest bitte in §1 UStG nachlesen) ... erfüllt wird.
b) Unabhängig davon, ob eine Rechnung geschrieben wird oder nicht.
c) Unabhängig davon, ob USt auf der Rechnung ausgewiesen ist oder nicht.
d) unabhängig davon, ob das Entgelt bar bezahlt, überwiesen oder verrechnet wird.
6) Wenn du schon nicht 5d) nicht weißt, dann halte dich doch mit Vorschlägen zurück.
Ich bin selber Unternehmer (Freiberufler).
Wenn ich die Vorteile daraus ziehe (Vorsteuerabzug, Betriebsausgaben etc.), dann trage ich auch die Nachteile, ohne Gesetze zu umgehen.
63 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von PoloFunTDI
Bleibt nur noch der mögliche "Umgehungstatbestand" ...
Das dürfte in einem gerichtlichen Verfahren der springende Punkt sein. Gerichte gehen von einer Umgehung der Gewährleistung aus, wenn das Fahrzeug sich weniger als sechs Monate in privatem Besitzt befindet.
Deshalb lease ich mein Geschäftsfahrzeug nur noch, weil ich mir den Ärger sparen will.
Grüße
Jan
Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Das dürfte in einem gerichtlichen Verfahren der springende Punkt sein. Gerichte gehen von einer Umgehung der Gewährleistung aus, wenn das Fahrzeug sich weniger als sechs Monate in privatem Besitzt befindet.
kannst du das bitte nochmals genauer erläutern.
ich habe mein wagen (gewerblich genutzt) und möchte vermeiden, dass der käufer irgendwelche forderungen an mich stellt, denn der wagen hat ja noch 2 jahre werksgarantie.
kann er sich nun innerhalb der nächsten 12 monate an mich wenden? zwecks garantie oder gewährleistung?
wie wäre es, wenn ich den wagen vor dem verkauf in mein privatvermögen nehme und dann privat verkaufe?
da würde auch das FA ganz genau hingucken
Zitat:
Original geschrieben von goekhandog
wie wäre es, wenn ich den wagen vor dem verkauf in mein privatvermögen nehme und dann privat verkaufe?
Dann solltest du ihn aber auch länger als 6 Monate im Privatbesitz belassen, bevor du ihn verkaufst.
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Hallo,
ich weiß der Thread ist schon alt, aber vielleicht liest ja noch jemand mit.
Ich bin Freiberufler und will demnächst mein fast ausschließlich genutzten PKW verkaufen. Das Auto ist auch vollständig im Betriebsvermögen.
Wie kann ich das Auto verkaufen ohne Gewährleistung ?
Nur durch Verkauf an einen Händler ?
Habe bei frag einen Anwalt oder so ähnlich gelesen, dass ich nicht mal durch einen Strohmann Verkauf die Gewährleistung verhindern kann wenn der Strohmann das Auto nur sehr kurz besitzt. Und ich habe natürlich genug Stroh Männer und Frauen, aber die wollen das Auto alle nicht länger als 1 oder 2 Monaten besitzen.
Laut Internet würde ich bei einem solchen Verkauf aber immer noch Gewährleistung geben, da ich der letzte gewerbliche Fahrzeugbesitzer war.
Hat jemand da weitere Informationen oder noch besser Erfahrungsberichte ?
Eigentlich ist in diesem Thread das meiste gesagt. Es gibt keinen legalen Weg, als Selbstständiger bei Verkauf an privat die Gewährleistung auszuschließen.
Die einzige Möglichkeit wäre m. E., das Fahrzeug sechs Monate vor dem Verkauf in das Privatvermögen zu überführen - dies dürfte aber an der Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns scheitern (dies gälte auch beim Verkauf an einen Strohmann). Das FA würde auf jeden Fall eine solche Transaktion besonders prüfen.
Gruß
Der Chaosmanager
Gut, den Gewinn würde ich mit in die Bilanz aufnehmen .... wäre nicht das Problem.
Gibt es evtl. einen Versicherer bei dem ein einfacher Handwerker oder Freiberufler so eine Versicherung abschließen kann ? Kann ja auch nicht so unendlich teuer sein.
Zitat:
@segfault schrieb am 23. Januar 2017 um 12:49:04 Uhr:
Gut, den Gewinn würde ich mit in die Bilanz aufnehmen .... wäre nicht das Problem.
Nun ja, einen Gewinn musst Du natürlich versteuern ...
Zitat:
Gibt es evtl. einen Versicherer bei dem ein einfacher Handwerker oder Freiberufler so eine Versicherung abschließen kann ? Kann ja auch nicht so unendlich teuer sein.
Eine Reparaturkostenversicherung befreit Dich allerdings nicht von der Gewährleistung. Ein Teil des Risikos kann damit zwar abgedeckt werden, aber Reparaturkostenversicherungen schließen bestimmte Teile aus oder es gibt im Leistungsfall Kürzungen je nach km-Leistung.
Wenn Du unter "Reparaturkostenversicherung" googelst, findest Du etliche Angebote von Versicherern.
Gruß
Der Chaosmanager
Such mal beim Gockel nach "Gebrauchtwagenversicherung".
Gebrauchtwagenversicherung sieht für mich aus wie ein bißchen übers Ziel hinaus geschossen.
Ich will doch nur die Gewährleistung loswerden ... und Garantie umfasst ja mehr als Gewährleistung.
Kurz und knapp: Anders als bereits beschrieben geht es auf legalem Wege nicht!
Entweder B2B verkaufen oder 6 Monate selbst als Privatperson zulassen.
Klingt für mich glaubwürdig/realistisch ... aber wie kommst du auf die > 6 Monate ??? Diese Zahl hab ich schon im Thread gesucht aber nicht gefunden.
Narf ... die Zahl 6 steht oben als Wort sechs .... alles klar... alles unter sechs Monate ist Umgehungstatbestand.... jetzt hab ich es!
Zitat:
@segfault schrieb am 23. Januar 2017 um 13:02:50 Uhr:
Ich will doch nur die Gewährleistung loswerden ...
Dieses "nur" kostet eben ... so oder so ...
Gruß
Der Chaosmanager
... die Gewährleistung kannst Du nur dann nicht ausschließen, wenn Du an einen privaten Käufer verkaufst.
Daher verkaufe ich unsere Firmenfahrzeuge immer mit Gewährleistungsausschluß an einen Händler.
Lieber ein paar Euro weniger, dafür aber die Sicherheit, dass nichts mehr nachkommen kann.
XF-Coupe