Gewährleistung 211.283
Hallo Leute,
ich habe Anfang Juni meinen 280 CDI gegen den 500er 4-Matik getauscht. Alles über den Freundlichen mit 1 Jahr Garantie. Mir wurde ein FEHLERFREIES Kfz zugesagt, was sich im ersten Augenblick auch bestätigte. Zwischenzeitlich treten aber folgende Mängel mehr und mehr zum Vorschein:
Ruckeln des 8-Zylinders im Standgas
Rupfen des Automaten
Fehler der Distronic ("Werkstatt aufsuchen"😉
Geräusche vom Lüfter/Klima
Code 386 (Telefon) verliert bei Zündung aus immer die Verbindung
Brummen bei Rechtseinschlag im Stand/bei langsamer Fahrt
Ob die FFB der Standheizung geht, kann ich nicht sagen.
Bei meiner ersten telefonischen Reklamation wurde ich zu meinem Erstaunen auf die Garantie verwiesen. Da nun aber 102TKM auf der Uhr stehen, häte ich 20% selbst zu tragen. Das sehe ich nicht ein. Nach nun mehreren Telefonaten mit der Verkaufsabteilung ist man bereit, die Mängel im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen. Das große Aber: Der MB-Betrieb sitzt 700km weit weg und ich sehe nicht ein, dass ich Anfahrt-/Spritkosten selber trage. Habe dazu mal im Paragraphen 439 BGB "Nacherfüllung" nachgelesen. Hier steht:
§ 439
Nacherfüllung.(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Der Verkäufer meint, dass ich Sprit sowie ggf. Übernachtung selbst zu tragen hätte. Nach meiner Recherche sehe ich das aber erst recht nicht ein.
Daher die Frage an wirklich erfahrene, bevor ich dort das nächste Fass aufmache(n muss):
Hat jemand relevante Erkenntnisee/Erfahrungen bzgl. der Fahrtkosten bzw. ist der Verkäufer auch verpflichtet, den Wagen auf seine Kosten in die eigene Werkstatt zu verbringen?
Schonmal ein dickes Danke vorweg!
MfG Paule
Beste Antwort im Thema
Heikles Thema, weil MB bietet Dir ja schon eine kostenfreie Nachbesserung an obwohl sie es gar nicht müssen. Er ist ja schon über die 100 TKM Regelung....20%... Die machen es aus kulanz und warum ( aus sicht von MB ) sollten die Dir auch Sprit und Unterkunft bezahlen ??? Falls Du nicht willst so weit zu fahren, musst du wohl die 20 % Eigenbeteiligung in kauf nehmen. Hoffe doch für Dich ,dass MB irgendeine gute Lösung für Dich findet.
Gruss Juve
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von paul780bertone
Dachte mir, dass es evtl. den einen oder anderen 211-fahrenden Rechtsanwalt gibt, die können ja nicht alle Volvo fahren 😉
Anwälte sind Individualisten und Intellektuelle (beides meist Möchtegern-). Die fahren Volvo, Citroen und Saab . In der Freizeit, bei 30° im Schatten schieben sie ihre Harley raus und eiern mit "Wilde-Engel-Habitus" durch die Straßen.
Die schielen zwar immer zum 211er aber der und dann noch 500er ist ihnen viel zu gewöhnlich und den Plebejern vorbehalten.
Thread gleitet sowieso ab, da spielt die Äußerung meiner Meinung auch keine Rolle mehr. 😁
Dem TE wünsche ich viel Glück bei der Umsetzung seines Vorhabens.
Hallo,
ich habe mir nun nicht alle Beiträge durchgelesen hatte jedoch ein ähnliches Problem.
1 Monat nach dem Kauf EKAS kaputt ( Öl aus dem Turbo in den Stecker gelaufen )
Die Niederlassung bei der ich den Wagen erworben hatte verwies auf die Garantie. Allerdings auch mit selbstbehalt von 20 %.
Als mir dann der Verkäufer erzählte Mercedes unterliege keiner Gewährleistung ( wie kann man sowas nur
äußern??? ) habe ich dann mit Maastrich Kontakt aufgenommen.
Von dort wurde alles zu meiner Zufriedenheit geregelt.
Interessanterweise äußerte die NL sich mir gegenüber schriftlich, das es sich um eine "Sonderkulanz" handele. Naja ich hab mein Geld und der Rest ist mir egal 🙂
Ich kenne tatsächlich einen Rechtsanwalt, der sich kürzlich einen gebrauchten E200 zugelegt hat. Bei der Bearbeitung von Verkehrsunfällen haben ihm die Bilder verunfallter Mercedes E-Klasse, im Vergleich zu anderen Marken, einfach mehr Vertrauen gegeben.
Manchmal frage ich mich, ob die unter professionellen Verkäufern vorherrschende Verwirrung zwischen gesetzlich geregelter Gewährleistung und zusätzlich gewährter Garantie nur gespielt und vorgeschoben ist. Immerhin könnte man auf diese Weise bei weniger hartnäckigen Käufern einen nennenswerte Teil von Gewährleistungsansprüchen abwimmeln. Und es ist ja auch lästig, für von der Garantie nicht gedeckte Kosten zusätzliche Formulare ausfüllen zu müssen.
Gewährleistungsansprüche sind immer an die verkaufende NL zu richten. In den ersten 6 Monaten nach Kaufdatum ist die NL immer Beweispflichtig, das der vorhandene Schaden erst nach der Auslieferung an den Kunden erfolgte. Da dieses Unterfangen nicht realisierbar ist, hat der Kunde keine Probleme mit Nachbesserungen am Fahrzeug. Bei einem eintretenden Schaden, meldet der Kunde das der NL und verständigt sich auf eine Behebung des Problem`s. Bei weiten Anfahrten hier 700 Km kann man sich mit der NL darauf einigen, dass, das Fahrzeug in einer NL am Ort des Kunden Instandgesetzt wird und die Kosten unter den NL`s verrechnet werden. Die NL`s klären das dann vorher untereinander ab, in welcher Höhe Kosten auflaufen die dann übernommen werden.
So wurde das bei mir gehandhabt. Meine verkaufende NL war in Kleve, meine Problembehebende NL war in Düsseldorf.
Ob das jede NL so macht, entzieht sich meiner Kenntniss