Getriebeschaden Händler hat Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen Fiat Panda Bj.2003,112000km

Hallo ich weiss das Thema gab es hier schon aber es war schon ein paar Jahre alt, darum versuche ich es nochmal. Ich habe im Juli diesen Jahres einen Fiat Panda Bj. 2003 mit 112000 km bei einem Händler für 1990 EUR gekauft. Mittlerweile mussten schon die Querlenkerbuchsen gemacht werden (Verschleiß). Meine Frage ist, der Händler hat im Vertrag reingschrieben das er keine Gewährleistung gibt. Aber ist es nicht so das er eine Pflicht von mind. sechs Monaten hat? Meine Werkstatt des Vertrauens hat mir jetzt gesagt das mein Getriebe mucken macht und die Kupplung (Verschleiß) bald erneuert werden muß. Zudem macht der Drehzahlmessen ein paar Mucken (habe ich heute morgen gemerkt) als ich an einer Stelle warten musste ist er immer kurz geschwankt oder liegt das nur an der Vergasereinstellung?TÜV ist im November. Der Händler hat mir noch gesagt das sie ein neues Steuergerät eingebaut haben. Wenn jetzt das Getriebe Probleme macht, kann ich da schon zum Händler gehen und es beanstanden? Ich möchte auch nicht warten bis die sechs Monate abgelaufen sind bzw. das der Wagen nachher garnicht mehr fährt :-(. Wie sollte man da am besten vorgehen? Für hilfreiche Tipps wäre ich jeden hier schon mal dankbar

Beste Antwort im Thema

Gut das du dir einen Fiat gekauft hast, sonst hätteste heute diese Probleme nicht.
Einen Fiat fährt man solange bis er nicht mehr fährt, dann gibt man ihn beim Schrotthändler ab und bekommt sein Pfandgeld zurück. Oder Batterie raus, Reifen blockieren und für Kinder zum spielen umfunktionieren.

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Zitat:

Original geschrieben von metalhead79



Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


wer das längste hat,hat den kleinsten 😁

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79



Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Ich finde es übrigens schade, dass die Forensoftware nur zwei Unterzitate erstellt.
Du kannst manuell aber mehr erzeugen.
Herausforderung angenommen? 😁

PS. Neee laß ma.

Gruß Metalhead

hab ich doch schon gemacht! 😁

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


hab ich doch schon gemacht! 😁
Glückwunsch!

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez



Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


kannst du uns bitte mal erklären,weshalb du hier ewig diese scheiß fullquoteztitate von einem post direkt über deiner antwort raus haust anstatt einfach nur mal den antwortbutton zu benutzen?????
muss ja echt unheimlich schwer sein
aber so bekommt man natürlich auch schnell 100 seiten voll, mit 20 antworten

Wieso, dadurch wird es doch deutlicher?

Zum Thema: Zur Sachmangelhaftung wurde jetzt ja schon viel geschrieben.
Aber für den Verkäufer ist die Argumentation relativ einfach. Kupplung und Getriebe waren beim kauf ja in Ordnung wenn es erst jetzt anfängt mucken zu machen.

Genauso seh ich das

Ein Getriebe ist kein Verschleißteil, kann also auch nicht von der Gewährleistung ausgeschlossen werden. Verschleiß ist im Prinzip alles, das durch seine bauartspezifische Konstruktion durch die Nutzung selbst altert.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Aber für den Verkäufer ist die Argumentation relativ einfach. Kupplung und Getriebe waren beim kauf ja in Ordnung wenn es erst jetzt anfängt mucken zu machen.

Es gibt in der Tat viele Verkäufer, die sich eine derartig simple Argumentation zu eigen machen. Damit fallen sie aber im Falle eines Rechtsstreits reihenweise auf die Nase, denn dort müssen sie, wenn es in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf zu einem Getriebedefekt kommt, auch den

Beweis

für ihre These liefern.

Es gelten Gesetzliche Vorschriften für Händler und keine Selbsterfundenen. Für Autos 1 Jahr Gewährleistung auf die Technik. Verschleißteile dürfen auch nicht nach 2 Wochen den Geist aufgeben. Motor Getriebe sind keine Verschleißteile und haben im Rahmen der Gesetzlichen Händler Vorschrift 1 Jahr Garantie! Wenn der Händler sich quer stellt, freuen sich die Anwälte.

Zitat:

Original geschrieben von Reifendreher


Es gelten Gesetzliche Vorschriften für Händler und keine Selbsterfundenen. Für Autos 1 Jahr Gewährleistung auf die Technik. Verschleißteile dürfen auch nicht nach 2 Wochen den Geist aufgeben. Motor Getriebe sind keine Verschleißteile und haben im Rahmen der Gesetzlichen Händler Vorschrift 1 Jahr Garantie! Wenn der Händler sich quer stellt, freuen sich die Anwälte.

Na, was denn nu?

Gewährleistung? Oder doch Garantie? Oder beides?

Gesetzliche Garantie? 1 Jahr, 2 Wochen oder doch so lange wie Du es gerne hättest?

Zitat:

Original geschrieben von jackb



Zitat:

Original geschrieben von Reifendreher


Es gelten Gesetzliche Vorschriften für Händler und keine Selbsterfundenen. Für Autos 1 Jahr Gewährleistung auf die Technik. Verschleißteile dürfen auch nicht nach 2 Wochen den Geist aufgeben. Motor Getriebe sind keine Verschleißteile und haben im Rahmen der Gesetzlichen Händler Vorschrift 1 Jahr Garantie! Wenn der Händler sich quer stellt, freuen sich die Anwälte.
Na, was denn nu?
Gewährleistung? Oder doch Garantie? Oder beides?
Gesetzliche Garantie? 1 Jahr, 2 Wochen oder doch so lange wie Du es gerne hättest?

Gibs bei google ein und lies es doch nach, weist doch wer lesen kann ist im Vorteil. Wir wollen hier vieleicht etwas helfen und nicht von Babyköpfe vorgeführt werden.

Das stimmt. Aber lesen und verstehen sind wie man immer wieder merkt zwei verschiedene Paar Stiefel.
Und damit meine ich jetzt nicht jackb.😁

@Reifendreher

Lese deinen Beitrag noch mal ganz in Ruhe, vielleicht findest du den Fehler in deiner Aussage. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Reifendreher


Motor Getriebe sind keine Verschleißteile und haben im Rahmen der Gesetzlichen Händler Vorschrift 1 Jahr Garantie!

Nö, haben sie nicht, dafür fallen diese (eventuell) unter der Sachmängelhaftung (Gewährleistung). Garantie bleibt freiwillig.

Wenn ich ein Auto vom Händler kaufe und es sachgemäß behandle, habe ich 1 jahr Garantie auf die Technik (ausgenommen Verschleißteile) und das Recht das Defekte Teil kostenlos austauschen zu lassen. Der Händler hat die Wahl ein gebrauchtes oder neues Teil zu verwenden. Sollte das Fahrzeug nicht wirklich ein Bastlerfahrzeug zu einem Dementsprechenden Preis sein, sind zusatzklausen im Kaufvertrag vor Gericht nichtig.

Du willst wohl nicht verstehen, dass die Garantie und die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) 2 verschiedene Paar Schuhe sind.
Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung): gesetzlich geregelt (Kaufrechtsvorschriften der §§ 433 ff BGB).
Die Garantie: freiwillige Leistung.

Lesestoff: Garantie und Sachmängelhaftung beim Kauf. Jetzt verstanden?

@Reifendreher

Wer große Sprüche klopft.....

Zitat:

Gibs bei google ein und lies es doch nach, weist doch wer lesen kann ist im Vorteil. Wir wollen hier vieleicht etwas helfen und nicht von Babyköpfe vorgeführt werden.

....sollte zumindest selber wissen wovon er spricht! Ansonsten macht er sich, so wie du gerade, nur lächerlich!

Was dieses Thema betrifft solltest du besser den Rat von Dieter Nuhr befolgen!

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI


@Reifendreher

Wer große Sprüche klopft.....

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI



Zitat:

Gibs bei google ein und lies es doch nach, weist doch wer lesen kann ist im Vorteil. Wir wollen hier vieleicht etwas helfen und nicht von Babyköpfe vorgeführt werden.

....sollte zumindest selber wissen wovon er spricht! Ansonsten macht er sich, so wie du gerade, nur lächerlich!

Was dieses Thema betrifft solltest du besser den Rat von Dieter Nuhr befolgen!

Leider kenne ich deinen Gehirnvater nicht. Möge die Nasa dich entdecken und zum Mars schicken. Und bis dahin, pass schön weiter auf.

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