Getriebeschaden Händler hat Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen Fiat Panda Bj.2003,112000km

Hallo ich weiss das Thema gab es hier schon aber es war schon ein paar Jahre alt, darum versuche ich es nochmal. Ich habe im Juli diesen Jahres einen Fiat Panda Bj. 2003 mit 112000 km bei einem Händler für 1990 EUR gekauft. Mittlerweile mussten schon die Querlenkerbuchsen gemacht werden (Verschleiß). Meine Frage ist, der Händler hat im Vertrag reingschrieben das er keine Gewährleistung gibt. Aber ist es nicht so das er eine Pflicht von mind. sechs Monaten hat? Meine Werkstatt des Vertrauens hat mir jetzt gesagt das mein Getriebe mucken macht und die Kupplung (Verschleiß) bald erneuert werden muß. Zudem macht der Drehzahlmessen ein paar Mucken (habe ich heute morgen gemerkt) als ich an einer Stelle warten musste ist er immer kurz geschwankt oder liegt das nur an der Vergasereinstellung?TÜV ist im November. Der Händler hat mir noch gesagt das sie ein neues Steuergerät eingebaut haben. Wenn jetzt das Getriebe Probleme macht, kann ich da schon zum Händler gehen und es beanstanden? Ich möchte auch nicht warten bis die sechs Monate abgelaufen sind bzw. das der Wagen nachher garnicht mehr fährt :-(. Wie sollte man da am besten vorgehen? Für hilfreiche Tipps wäre ich jeden hier schon mal dankbar

Beste Antwort im Thema

Gut das du dir einen Fiat gekauft hast, sonst hätteste heute diese Probleme nicht.
Einen Fiat fährt man solange bis er nicht mehr fährt, dann gibt man ihn beim Schrotthändler ab und bekommt sein Pfandgeld zurück. Oder Batterie raus, Reifen blockieren und für Kinder zum spielen umfunktionieren.

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Zitat:

Original geschrieben von Reifendreher



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Gewährleistung ist eine Pflichtleistung und Garantie ist eine freiwillige Leistung des Anbieters, quasi ein zusätzlicher Kaufanreiz.
Um auf den Punkt zu kommen, der Händler muss mir eine Pflichtgarantie geben die mir in Anbetracht der Gewährleistung zusteht. Die genauso bindend ist wie die einer freiwillige Garantie. Also ist der Austausch des Getriebes ein Garantie/Pflichtgarantie Fall.

Neeeeeeeeiiiiiiiin nein nein nein!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Reifendreher


Ob es der Staat regelt oder es freiwillig ist spielt in einem Schadenfall keine Rolle.

Ein Beispiel für dich, damit du merkst, dass das sehr wohl eine Rolle spielt. 3 Monate nach dem A6-Kauf musste der Fahrersitz und einige "Kleinigkeiten" repariert werden. Teilekosten über 3.000 EUR. Der Händler wollte das sofort auf Basis der Gebrauchwagengarantie erledigen. Ich habe das abgelehnt und auf die Nacherfüllung auf Basis der Sachmängelhaftung bestanden. Was meinst du wohl, warum? Bei der Garantie hätte ich 40% der Teilekosten als Selbstbeteiligung selbst tragen müssen, dazu die Transportkosten. Mit der Sachmängelhaftung hatte ich NULL Kosten.

Ich hoffe, du merkst den Unterschied. Wenn für dich im Schadenfall 1.200 EUR Unterschied keine Rolle spielen, Glückwunsch.

Zitat:

Original geschrieben von dolofan



Zitat:

Original geschrieben von Reifendreher


Ob es der Staat regelt oder es freiwillig ist spielt in einem Schadenfall keine Rolle.
Ein Beispiel für dich, damit du merkst, dass das sehr wohl eine Rolle spielt. 3 Monate nach dem A6-Kauf musste der Fahrersitz und einige "Kleinigkeiten" repariert werden. Teilekosten über 3.000 EUR. Der Händler wollte das sofort auf Basis der Gebrauchwagengarantie erledigen. Ich habe das abgelehnt und auf die Nacherfüllung auf Basis der Sachmängelhaftung bestanden. Was meinst du wohl, warum? Bei der Garantie hätte ich 40% der Teilekosten als Selbstbeteiligung selbst tragen müssen, dazu die Transportkosten. Mit der Sachmängelhaftung hatte ich NULL Kosten.

Ich hoffe, du merkst den Unterschied. Wenn für dich im Schadenfall 1.200 EUR Unterschied keine Rolle spielen, Glückwunsch.

Der Reifendreher hat seine feste Meinung, jetzt verwirre ihn nicht mit Fakten. 😉

Ich habe leider schon von etlichen Fällen gehört, bei denen Gebrauchtwagenhändler mit Hilfe der Gebrauchtwagengarantie die Ansprüche der Kunden aus der Sachmängelhaftung ausgetrickst haben. Hier wird oftmals der in diesem Punkt mangelhafte Kenntnisstand der Kundschaft ausgenutzt - leider mit Erfolg, weil sich viele Kunden nicht dagegen wehren.

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ich habe leider schon von etlichen Fällen gehört, bei denen Gebrauchtwagenhändler mit Hilfe der Gebrauchtwagengarantie die Ansprüche der Kunden aus der Sachmängelhaftung ausgetrickst haben. Hier wird oftmals der in diesem Punkt mangelhafte Kenntnisstand der Kundschaft ausgenutzt - leider mit Erfolg, weil sich viele Kunden nicht dagegen wehren.

Oder weil sie Reifendreher heißen. 😁

Wenn man keine Ahnung hat oder über keine Rechtschutzversicherung verfügt, wird der Händler dieses ausnutzen. Persönliche Erfahrungen sind mit der Allgemeinheit nicht gleichzustellen. So etwas nennt man im Fachchargon PP-Persönlicher Pech.
p.s.: Legt die pessimischtische Einstellung ab, wegen euch werde ich noch krank.

Zitat:

Original geschrieben von Reifendreher


Wenn man keine Ahnung hat oder über keine Rechtschutzversicherung verfügt, wird der Händler dieses ausnutzen.

Dann solltest Du dir besser nie einen Gebrauchtwagen zulegen.

Ist echt besser!😎

Zitat:

Original geschrieben von Reifendreher


Wenn man keine Ahnung hat oder über keine Rechtschutzversicherung verfügt, wird der Händler dieses ausnutzen. Persönliche Erfahrungen sind mit der Allgemeinheit nicht gleichzustellen. So etwas nennt man im Fachchargon PP-Persönlicher Pech.
p.s.: Legt die pessimischtische Einstellung ab, wegen euch werde ich noch krank.

Du bist ein gefundenes Fressen für die Händler! Viel Spass!

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


und zwar schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein, damit du nachweisen kannst, dass du die Ansprüche auch rechtzeitig geltend gemacht hast.

zu höflich sollte man dabei aber auch nicht sein... Eine

Frist

zur Behebung des Mangels ist außerdem wichtig!

Ob es sich bei den von dir beschriebenen Problem um Sachmängel handelt, kann ich jetzt auf die Schnelle allerdings nicht sagen. Könnte ja auch üblicher Verschleiß sein?

In den 90´ger Jahren war ich selber Autohändler und habe meine Fahrzeuge meistens und gerne von Händlern eingekauft.
Aus kleinen Lappalien mache ich keinen Garantiefall (ok, der Getriebeschaden des Fiats sollte schon behoben werden auch wenn man 100-200 Euro dazusteuert kann man diesen Sauren Apfel essen. So was kann passieren!). Die meisten Händler leben zur Zeit "Hand vorm Mund" (Wirtschaftskrise!) da brauch man ihn nicht noch totzuwürgen

mein letzter kauf: der Händler wollte 1900 Euro und wir kamen nach 2tägigen gegenseitiges heulen auf 1150 Euro. Ohne Kaufvertrag! gut gepflegter MB 180T W201 Automatik, MB NaviCD, Sitzh., Alu, AHK abnehmbar, 194TKM, by. 2000, 1.HD bis 150TKM Scheckheft, Reifen und Bremsen/Scheiben rundrum neu, Klima frisch befüllt, Tüv fast neu. nur die Beleuchtung des Aschenbechers ist durchgebrannt und etwas Kantenrost. Ohne Kaufvertrag bedeutet volle Gewährleistung! Aber bei den Preis bleibt man loyal.

p.s.: die besten Kunden sind die, die Dumm kaufen und hinterher Schlau heulen 🙄

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