Getriebeschaden Händler hat Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen Fiat Panda Bj.2003,112000km
Hallo ich weiss das Thema gab es hier schon aber es war schon ein paar Jahre alt, darum versuche ich es nochmal. Ich habe im Juli diesen Jahres einen Fiat Panda Bj. 2003 mit 112000 km bei einem Händler für 1990 EUR gekauft. Mittlerweile mussten schon die Querlenkerbuchsen gemacht werden (Verschleiß). Meine Frage ist, der Händler hat im Vertrag reingschrieben das er keine Gewährleistung gibt. Aber ist es nicht so das er eine Pflicht von mind. sechs Monaten hat? Meine Werkstatt des Vertrauens hat mir jetzt gesagt das mein Getriebe mucken macht und die Kupplung (Verschleiß) bald erneuert werden muß. Zudem macht der Drehzahlmessen ein paar Mucken (habe ich heute morgen gemerkt) als ich an einer Stelle warten musste ist er immer kurz geschwankt oder liegt das nur an der Vergasereinstellung?TÜV ist im November. Der Händler hat mir noch gesagt das sie ein neues Steuergerät eingebaut haben. Wenn jetzt das Getriebe Probleme macht, kann ich da schon zum Händler gehen und es beanstanden? Ich möchte auch nicht warten bis die sechs Monate abgelaufen sind bzw. das der Wagen nachher garnicht mehr fährt :-(. Wie sollte man da am besten vorgehen? Für hilfreiche Tipps wäre ich jeden hier schon mal dankbar
Beste Antwort im Thema
Gut das du dir einen Fiat gekauft hast, sonst hätteste heute diese Probleme nicht.
Einen Fiat fährt man solange bis er nicht mehr fährt, dann gibt man ihn beim Schrotthändler ab und bekommt sein Pfandgeld zurück. Oder Batterie raus, Reifen blockieren und für Kinder zum spielen umfunktionieren.
101 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Wenn ich ein Auto vom Händler kaufe und es sachgemäß behandle, habe ich 1 jahr Garantie auf die Technik (ausgenommen Verschleißteile) und das Recht das Defekte Teil kostenlos austauschen zu lassen. Der Händler hat die Wahl ein gebrauchtes oder neues Teil zu verwenden. Sollte das Fahrzeug nicht wirklich ein Bastlerfahrzeug zu einem Dementsprechenden Preis sein, sind zusatzklausen im Kaufvertrag vor Gericht nichtig.
Jetzt hör doch bitte auf so einen Stuß zu schreiben.
Versuche dich halt wenigstens grob in die Materie einzulesen, damit Du zumindest die Begriffe nicht weiter durcheinander bringst.
Zur Not frage jemanden, ders dir erklärt.
Mir gehts auch weniger darum, dass Du dich hier zum Affen machst, denn das ist dein Problem.
Die Gefahr sehe ich eher darin, dass jemand der deine Unwissenheit nicht kennt diesen Unsinn liest und Teile davon glaubt.
Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
@ReifendreherWer große Sprüche klopft.....
Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Leider kenne ich deinen Gehirnvater nicht. Möge die Nasa dich entdecken und zum Mars schicken. Und bis dahin, pass schön weiter auf.Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
....sollte zumindest selber wissen wovon er spricht! Ansonsten macht er sich, so wie du gerade, nur lächerlich!
Was dieses Thema betrifft solltest du besser den Rat von Dieter Nuhr befolgen!
Aua aua, bist du ein armer Mensch...
Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Gibs bei google ein und lies es doch nach, weist doch wer lesen kann ist im Vorteil. Wir wollen hier vieleicht etwas helfen und nicht von Babyköpfe vorgeführt werden.Zitat:
Original geschrieben von jackb
Na, was denn nu?
Gewährleistung? Oder doch Garantie? Oder beides?
Gesetzliche Garantie? 1 Jahr, 2 Wochen oder doch so lange wie Du es gerne hättest?
Ich muss das nicht bei Google suchen, ich weiß das auch so.
Wenn Du wirklich helfen möchtest: schreibe am besten nichts mehr.
Oder beherzige Deinen Rat, suche bei Google, lies Dich ein,
verstehe das Geschriebeneund poste erst danach wieder.
Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Wenn ich ein Auto vom Händler kaufe und es sachgemäß behandle, habe ich 1 jahr Garantie auf die Technik (ausgenommen Verschleißteile)
Nein.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Leider kenne ich deinen Gehirnvater nicht. Möge die Nasa dich entdecken und zum Mars schicken. Und bis dahin, pass schön weiter auf.
😕😕😕
Sorry, aber der Stoff den du nimmst ist definitiv zu stark für dich! 😁
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
😕😕😕Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Leider kenne ich deinen Gehirnvater nicht. Möge die Nasa dich entdecken und zum Mars schicken. Und bis dahin, pass schön weiter auf.Sorry, aber der Stoff den du nimmst ist definitiv zu stark für dich! 😁
Oder er nimmt ihn nicht mehr. 😁
In Japan gibt es Knutsch Internet. Wenn ihr so was hättet, könntet ihr euch jetzt aus solidarität gegenseitig Zungenküsse geben.
Nur mal so am Rande an meine Fan Gemeinde.
Trozdem beinhaltet die Gewährleistung den Austausch des Getriebes. In sollchen Fällen ist es gut eine Rechtschutzversicherung zu haben. Ich hoffe das meine Beiträge zu diesem Thema etwas Hilfestellung gab.
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Wozu eine Recht Schutzversicherung wenn es sowieso so ist? 😁
Wieso denn keine? Kannste ganz gemütlich zum Rechtsanwalt spazieren.
Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Wieso denn keine? Kannste ganz gemütlich zum Rechtsanwalt spazieren.
Eine
Deckungszusageder Rechtschutzversicherung braucht man dafür aber schon. Ganz so "gemütlich" ist es also nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eine Deckungszusage der Rechtschutzversicherung braucht man dafür aber schon. Ganz so "gemütlich" ist es also nicht.Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Wieso denn keine? Kannste ganz gemütlich zum Rechtsanwalt spazieren.
Bei solchen fällen ist die Rechtschutzversicherung dazu verpflichtet die Kosten zu übernehmen, sonst brauchte man ja eine Rechtschutzversicherung für die Rechtschutzversicherung. Solange man keinen Versicherungsfall durch z.B. Alkohol oder Drogen oder auch Straftaten herbeiführt und der Fall Aussicht auf Erfolg hat, müsste es wie Öl Flutschen. Mach dir keine Sorgen.
Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Bei solchen fällen ist die Rechtschutzversicherung dazu verpflichtet die Kosten zu übernehmen, sonst brauchte man ja eine Rechtschutzversicherung für die Rechtschutzversicherung. Solange man keinen Versicherungsfall durch z.B. Alkohol oder Drogen oder auch Straftaten herbeiführt und der Fall Aussicht auf Erfolg hat, müsste es wie Öl Flutschen. Mach dir also keine Sorgen.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eine Deckungszusage der Rechtschutzversicherung braucht man dafür aber schon. Ganz so "gemütlich" ist es also nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Bei solchen fällen ist die Rechtschutzversicherung dazu verpflichtet die Kosten zu übernehmen, sonst brauchte man ja eine Rechtschutzversicherung für die Rechtschutzversicherung. Solange man keinen Versicherungsfall durch z.B. Alkohol oder Drogen oder auch Straftaten herbeiführt und der Fall Aussicht auf Erfolg hat, müsste es wie Öl Flutschen. Mach dir also keine Sorgen.
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Bei solchen fällen ist die Rechtschutzversicherung dazu verpflichtet die Kosten zu übernehmen, sonst brauchte man ja eine Rechtschutzversicherung für die Rechtschutzversicherung. Solange man keinen Versicherungsfall durch z.B. Alkohol oder Drogen oder auch Straftaten herbeiführt und der Fall Aussicht auf Erfolg hat, müsste es wie Öl Flutschen. Mach dir also keine Sorgen.
Das ist jetzt Aber ziemlich spekulativ. wirklich...
Die Börse ist spekulativ, Menschen sind spekulativ, ob du das auf dem Bild bist oder es gerne wärst ist sogar spekulativ, aber die Beiträge für die Rechtschutzversicherung nicht.