Getriebeschaden die 2.
So liebe leute
ich hatte gestern nach 8000 KM meinen 2. Getriebeschaden (d.h. 1. und 2. gang liesen sich nicht mehr einlegen) der erste war bei ca 3000 KM.
Wie auch immer, deswegen und wegen anderen kleineren mändeln habe ich einen anwalt beauftragt der den kauffvertrag wandeln soll.
Hierzu muss jetzt ein Beweissicherungsverfahren gemacht werden damit alles übers Gericht laufen kann.
Nun ist mein Problem dass ich bis zu 6 monate ohne auto bin, weil an dem auto nichts gemacht werden darf ( bis ein Gutachter bestellt wird vom gericht!!! ect ect...)
Mein Anliegen ist jetzt ein neues auto von VW zu bekommen, weil das einfach nicht sein kann , dass bei einem neuen auto 2 mal innerhalb kürzester Zeit das Getriebe kaputt geht.
Was würdet ihr an meiner stelle machen ... das Getriebe reparieren lassen und damit leben dass das problem jeder zeit wieder auftretten könnte ... oder den kaufvertrag wandeln
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Basstrombone
Der Themenersteller muss seinen beitrag inzwischen bearbeitet haben,...vor kurzem stand da noch ganz klar.."Staatsanwalt"....wer rechtzeitig lesen kann ist klar im Vorteil !!
damit euere auseinandersetzung geklärt ist das stand staatsanwalt ... jetzt bitte zurück zum t - pic
28 Antworten
2 mal? wow!!! solltest dir DSG kaufen 😉
Zitat:
Original geschrieben von VWFREAK1980
2 mal? wow!!! solltest dir DSG kaufen 😉
hätte meinst du ... wenn das mit dem Wandeln des kaufvertrags läuft würd ich mir gern den GTI mit DSG holn aber das ist jetzt nur geträume
Also einmal kann und darf das natürlich nicht sein mit dem Getriebe, aber ich frage mich auch ob du nicht ein wenig mit schuld sein könntest. Würgst die Gänge rein ? Schalten ohne kupplung usw?
Die Frage find ich berechtigt . . . also n Getriebeschaden ansich ist schon selten, und 2 in Folge bei so wenigen Kilometern sind schon etwas verdächtig 😁
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Teufeldj
Also einmal kann und darf das natürlich nicht sein mit dem Getriebe, aber ich frage mich auch ob du nicht ein wenig mit schuld sein könntest. Würgst die Gänge rein ? Schalten ohne kupplung usw?
Schalten ohne kupplung ... wie soll das den gehen ... also ich schalte ganz normal ... erst die kuplung dann schalten usw.
was hat vor allen Dingen ein Staatsanwalt damit zu tun ???? es geht doch rein um eine privatrechtlich Haftungsfrage bzw. um Sachen- und Wandlungsrecht.....ein Staatsanwalt kümmert sich nur um strafrechtlich relevante Sachen....
Zitat:
Original geschrieben von Basstrombone
was hat vor allen Dingen ein Staatsanwalt damit zu tun ???? es geht doch rein um eine privatrechtlich Haftungsfrage bzw. um Sachen- und Wandlungsrecht.....ein Staatsanwalt kümmert sich nur um strafrechtlich relevante Sachen....
Wo steht denn hier weiter oben bitte was von einem Staatsanwalt? *kopfschüttel*
Wer lesen kann is klar im Vorteil! 😉
Der Themenersteller muss seinen beitrag inzwischen bearbeitet haben,...vor kurzem stand da noch ganz klar.."Staatsanwalt"....
wer rechtzeitig lesen kann ist klar im Vorteil !!
Zitat:
Original geschrieben von Basstrombone
Der Themenersteller muss seinen beitrag inzwischen bearbeitet haben,...vor kurzem stand da noch ganz klar.."Staatsanwalt"....wer rechtzeitig lesen kann ist klar im Vorteil !!
Muss er dann wohl in den 5 Minuten zwischen deinem und meinem Kommentar geändert haben! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Basstrombone
Der Themenersteller muss seinen beitrag inzwischen bearbeitet haben,...vor kurzem stand da noch ganz klar.."Staatsanwalt"....wer rechtzeitig lesen kann ist klar im Vorteil !!
damit euere auseinandersetzung geklärt ist das stand staatsanwalt ... jetzt bitte zurück zum t - pic
Zitat:
Original geschrieben von Basstrombone
Der Themenersteller muss seinen beitrag inzwischen bearbeitet haben,...vor kurzem stand da noch ganz klar.."Staatsanwalt"....wer rechtzeitig lesen kann ist klar im Vorteil !!
Du hast Recht! Es hat vorhin noch da gestanden. Ich habe es auch gelesen und mich gewundert.
Gruss
dann wär das ja geklärt....
zum thema....ich würd mich auch ärgern und über Anwalt wandeln und so...
wenn ich mich aber recht erinner, hat vw 2 mal gelegenheit den fehler zu beheben...erst beim 3. Getriebeschaden iss wohl rechtlich eine Wandlung von VW duchzuführen...kann mich aber auch irren
schalten ohne Kupplung geht...dazu muss nur die Motordrehzahl per gasfuss und die "raddrehzahl" übereinstimmen...dann fluscht der gang auch so rein und raus....iss aber schwierig, sinnlos, und zügiges schalten iss was anderes....und meistens "kracht" es dabei ein wenig....
auf der anderen seite...wenn es tatsächlich nicht an deiner Fahrweise liegt, ist die wahrscheinlichkeit für einen weiteren Getriebeschaden gleich null......und wenn die andlung und Gericht usw....nicht klappt hast du immer noch das jetzt ungeliebte Auto UND die Anwalts-und Gerichtskosten......
Zitat:
Original geschrieben von Basstrombone
dann wär das ja geklärt....zum thema....ich würd mich auch ärgern und über Anwalt wandeln und so...
wenn ich mich aber recht erinner, hat vw 2 mal gelegenheit den fehler zu beheben...erst beim 3. Getriebeschaden iss wohl rechtlich eine Wandlung von VW duchzuführen...kann mich aber auch irren
schalten ohne Kupplung geht...dazu muss nur die Motordrehzahl per gasfuss und die "raddrehzahl" übereinstimmen...dann fluscht der gang auch so rein und raus....iss aber schwierig, sinnlos, und zügiges schalten iss was anderes....und meistens "kracht" es dabei ein wenig....
auf der anderen seite...wenn es tatsächlich nicht an deiner Fahrweise liegt, ist die wahrscheinlichkeit für einen weiteren Getriebeschaden gleich null......und wenn die andlung und Gericht usw....nicht klappt hast du immer noch das jetzt ungeliebte Auto UND die Anwalts-und Gerichtskosten......
viel kann ich dabei nicht verlieren da ich Rechtschutz hab ...
und wenn es soweit kommen sollte lass ich das einfach normal bei vw reparieren ...
dann hatte ich zwar mehrere monate kein auto, aber wenigstens hatt mans versucht.. wie soll man so ein auto den später verkaufen
es ist eigentlich immer besser durch einen diplomatischen Anwalt eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen...spart eigene nerven, zeit und Kosten...auch eine Rechtschutzversicherung übernimmt nicht jede Streitigkeit.....
verkaufen könnte man den wagen im falle eines neuen und späteren VW Kaufes wieder bei VW, da hätte der doppelte Getriebewechsel wohl keine Auswirkung....obwohl du bist wahrscheinlich jetzt "VW-geheilt" ;-)
und solange der wagen denn nun ein funktionierendes Getriebe bekommen sollte, sehe ich kein Grund für eine Wertminderung beim Wiederverkauf......