getönte Heckscheibe
Hat jemand Bilder von nem schwarzen mit getönte Scheibe?
29 Antworten
wollte grad das gleiche wie royalfm schreiben. die vordere und hintere scheibe wirken bei unserem clk wie aus einem guss. entweder nur heckscheibe tönen, oder alle scheiben.
in dubai fahren sie alle weisse autos mit schwarzen scheiben 😎
Logo, am geilsten ist natürlich alle Scheiben getönt zu haben 😁
Aber da wir hier ja in DE leben stellt sich nunmal diese Frage erst garnicht.
dürfen wir wohl, bis zu einem bestimmten tönüngsgrad, siehe sudy. wäre aber nix für mich, da die sicht nachts beeinträchtigt wird, wie sudy schon gesagt hat. die dubaier machen das nicht nur zwecks optik, sondern auch wegen der hitze/sonneneinstrahlung dort.
Zitat:
Original geschrieben von Easy_F
dürfen wir wohl, bis zu einem bestimmten tönüngsgrad, siehe sudy. wäre aber nix für mich, da die sicht nachts beeinträchtigt wird, wie sudy schon gesagt hat. die dubaier machen das nicht nur zwecks optik, sondern auch wegen der hitze/sonneneinstrahlung dort.
Meines Wissens nach sind im Bereich der StVZO Autoglasfolien ausschließlich für die Montage an den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe zulässig, auch wenn es andere Eintragungen gibt.
Begründung ist in erster Linie die veränderte Splittereigenschaft der Scheibe nach dem Anbringen der Folie.
Ähnliche Themen
Die montage ist generell überall erlaubt, ausser an der Frontscheibe...jedoch ist hierbei die Tönung zu unterscheiden....die hinteren Scheiben dürfen schwarz/undurchsichtig sein (es gibt Foliatec folien mit Nr. drauf, Eprüfzeichen, muss nix eingetragen werden)
die Fahrer/beifahrerscheiben haben meistens eine eigene Tönung, diese darf mit/ohne Folie einen Grad von glaub ich 20% nicht überschreiten...
gruß
Das stimmt nicht!
Folien sind nur an den hinteren Scheiben erlaubt. An der Windschutzscheibe darf nur ein Sonnenschutzstreifen angebracht werden, der max. 10% der Fensterfläche ausmacht.
Mit den Eintragungen ist es wie immer: fehlerhaft und damit nicht gültig!
Folge: Betrieb eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis.
Nö, Folien sind auch an den VORDEREN Seitenscheiben erlaubt. Aber nur mit minimaler Tönung. Gibt auch Folien die verhindern , daß das Glas bei einem Einbruch oder Unfall einfällt....
hatte doch folien drauf vorn und hinten (auf meinem audi tt) mit absegnung vom Tüv...also klar darf man die drauf haben...nur man muss mittels einer wertetabelle den exakten wert ausrechenen: eigene Scheiben= 12%, die Folie darf dann noch 8% haben (die 20% gesamttönung sind fiktiv, kenne den genauen wert nicht)...
mich würde auch der genaue wert für die vorderen seitenscheiben interessieren... irgendwelche rechtanwälte mit gesetzestexten oder so hier???
hier mal was ich gefunden habe:
Die Seitenscheiben müssen einen "Transmissionsgrad" (Lichtdurchlässigkeit von 70% haben, die Frontscheibe 75%)
Also vordere Seitenscheiben 30% und Frontscheibe 25% getönt.
Zitat:
Original geschrieben von alex23091
hier mal was ich gefunden habe:Die Seitenscheiben müssen einen "Transmissionsgrad" (Lichtdurchlässigkeit von 70% haben, die Frontscheibe 75%)
Also vordere Seitenscheiben 30% und Frontscheibe 25% getönt.
Irgendwelche seriösen quellen dafür? Am besten nicht nur eine...im i-net wird viel müll gelabert...
Nicht dass ich jetzt zum Tönen fahr und morgen wird der gute entstempelt...
mfg
Ich empfehle einfach mal das Wort Tönungsfolie bei google einzugeben und bei den Unternehmen, die dann angezeigt werden nachzuschauen.
Bei drei Firmen habe ich es ausprobiert, bei allen wurde meine Aussage bestätigt:
Nur für die HINTEREN SEITENSCHEIBEN und die HECKSCHEIBE erlaubt.
ja die quellen sind recht durcheinander:
Folgendes sagt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dazu:
Folien, die an Scheiben von Kraftfahrzeugen angebracht werden sollen, sind nach ? 22a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bauartgenehmigungspflichtig. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Das KBA hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten eine Reihe von Allgemeinen Bauartgenehmigungen (ABG) für Folien erteilt.
In keinem Fall wurden eingefärbte Folien für die Verwendung an solchen Scheiben genehmigt, die für die Durchsicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind. Vordere Seitenscheiben sind für die Durchsicht von Bedeutung.
Ob Zulassungsbehörden Bauartgenehmigungen im Einzelfall für die Verwendung an vorderen Seitenscheiben erteilt haben, ist dem KBA nicht bekannt.
Jegliche nachträgliche Veränderung ( egal ob Folie, fluten oder anderes)der vorderen Scheiben ( Front- wie auch Seitenscheiben ) ohne ABG führt zum erlöschen des Versicherungsschutzes
zum führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis und zur Stilllegung
bei erkennen solch einer Eintragung, zur Streichung dieser und zur amtlichen Prüfung des Fahrzeugs
Ausnahmen sind Splitterschutzfolien, die aber auch eine ABG vorweisen und nur auf original ungetönte Scheiben aufgebracht werden dürfen.
Da Zulassungsbehörden auch separate Zulassungen erteilen können, ist es ratsam, bei seiner zuständigen Behörde direkt anzufragen, was erlaubt ist und was nicht.
-ihr seht, der gesetztes Text ist auch nicht korrekt, erst schließt er es aus, jedoch revidiert er es danach durch eine AGB "wenn vorhanden dann ok"
Hier habe ich einen Link, der ausdrücklich die Nutzung genehmigt!!!:
http://www.ohnefolie.de/main/
Also...was man als Jurist früh gelernt hat: das deutsche Gesetz bietet viele Einschränkungen...man muss nur wissen wie man diese Probleme umschifft...also Eintragung schwer ABER MÖGLICH!!!
Ok dann hat sich da wohl erledigt, ausser....
Hab da mal Splitterschutzfolien mit tönung gesehn, denkt ihr da könnte man evtl was machen? Hab keine lust die folie per einzelabnahme eintragen zulassen, das ist es mir nicht wert!!
Hallo,
habt ihr eig. die Heckscheibe selber getönt? Wenn ja, habt ihr dafür die Hutablage rausgenommen?? Wird ja hinten rum ziemlich eng zwischen Scheibe und Hutablage.
danke im Vorraus