Gesplittete Zahlung

Hallo,

hab ein Auto gefunden für 17.000€ und Kaufvertrag unterschrieben und als Anzahlung 1000€ gegeben.
Der Händler will aus unbekanten Gründen das ich nur 12.500€ Überweise und den Rest im Bar bringe.
Ist das Legal oder nicht? Im Kaufvertrag steht auch wie viel habe ich schon als Anzahlung gegeben und der Rest wird überwiesen. Was steckt dahinter?
Vielen Dank!

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Die Frage stellt sich, was auf der oder den Quittungen steht.
Barzahlungen haben immer der Geruch von Steuerhinterziehung..............................

MfG kheinz

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...wenn der eine Firma / ein Schuldner da drin auftaucht und noch Geschäfte tätigt, das wäre ein Ding.

Das Problem ist, dass ein Geschäftspartner, etc. binnen Stunden da drin auftauchen kann... der stellt einen Insolvenzantrag oder der Antrag wird beispielsweise von der Krankenkasse wegen nicht bezahlter Beiträge zur Sozialversicheurng gestellt. Daraufhin wird das von einem Gericht binnen Stunden geprüft und so schnell wie möglich die vorläufige Insolvenzverwaltung durch einen Rechtsanwalt angeordnet... der friert als erstes sämtliche Konten ein, sichert Barbestände, Lagerbestände, usw. damit nichts mehr weg kommt.

D.h. der insolvente Unternehmer hat keinerlei Zugriff mehr auf sein Unternehmen... alles was da auf irgendwelchen Konten, in Kassen, in Lägern rumliegt oder aufm Hof steht sammelt dieser Rechtsanwalt ein... das nennt sich dann Insolvenzmasse.
Das wird dann alles zu Geld gemacht, dann bedienen sich erst einmal die Sozialversicherungen, der Insolvenzverwalter bekommt davon sein Honorar, danach bedienen sich irgendwelche Banken und wenn am Ende noch was über ist wird das nach Quoten unter den Gläubigern aufgeteilt... so werden aus 4- und 5- stelligen Geldbeträgen ganz leicht 3- oder 2- stellige oder noch weniger... 😉

Ich würde den Kaufbetrag nur gegen eine Bankbürgschaft oder gegen die Fahrzeugpapiere + Schlüssel rausrücken... damit ich entweder die Bürgschaft ziehen könnte oder das Fahrzeug ggf. bei Nacht & Nebel vom Hof wegholen könnte.

Das ist mir klar aber hier geht es nicht um die Insolvenz. Man hat keine andere Möglichkeit als zu überweisen. Die Händler dürfen nicht mehr als 10.000€ in Bar nehmen. Der jenige das hat Vetrag unterschrieben ist der Eigentümer. Nur hier im Vetrag steht "Das Eigentum am verkauften Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises beim Verkäufer".
Ich muss als erster bezahlen dann bekomme ich Brief und Schlüssel. Plus ich wollte das der Händler für mich die Zulassung macht.

Zitat:

@gast356 schrieb am 20. Jan. 2020 um 21:33:00 Uhr:


Daraufhin wird das von einem Gericht binnen Stunden geprüft und so schnell wie möglich die vorläufige Insolvenzverwaltung durch einen Rechtsanwalt angeordnet...

Ich kenne einen aktuellen Fall aus nächster Nähe, da hat das Gericht 15 Monate bis zur ersten Bearbeitung des Insolvenzantrages benötigt. (Schön für den AN, der auf seinen Lohn wartet und Insolvenzgeldzahlung erst bearbeitet wird wenn das Verfahren läuft.) Aber zum Thema: Die Geschäftskonten sind nach der Zeit natürlich leergeräumt.

Die Gerichte sind völlig überlastet, das dauert definitiv länger als "Stunden".

Zeitraum zwischen Zahlung und Übergabe gering halten und aufs Bauchgefühl hören... Oder alles bar zahlen.

Zitat:

@viks132 schrieb am 20. Januar 2020 um 21:40:38 Uhr:


Das ist mir klar aber hier geht es nicht um die Insolvenz. Man hat keine andere Möglichkeit als zu überweisen. Die Händler dürfen nicht mehr als 10.000€ in Bar nehmen. Der jenige das hat Vetrag unterschrieben ist der Eigentümer. Nur hier im Vetrag steht "Das Eigentum am verkauften Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises beim Verkäufer".
Ich muss als erster bezahlen dann bekomme ich Brief und Schlüssel. Plus ich wollte das der Händler für mich die Zulassung macht.

Bei der 10000 Euro Grenze geht es um Anonymität. Sprich Geldwäsche, da kann es gesplittet genau so nach hinten losgehen. Einfach das Geld bei der Bank abheben, und dem Händler bei Barzahlung den Kontoauszug kopiert mit übergeben.

Nachzulesen zum Bleistift hier

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Ich weiß nicht wie das bei euch ist, ich kann so viel Geld nicht einfach am Automaten abheben ... Dazu muss ich zum Schalter und die Öffnungszeiten ... Gibt ja gar keine mehr. 😁

Ist bei uns nicht anders...und wird mit Sicherheit nicht besser....aber bevor ich was ins Nirwana überweise zahle ich bar. Ist aber nur meine Einstellung...einfach vorher die Knete bestellen und nach Absprache abholen. 🙂

Moin,

Deshalb zahlt man z.B. etwas an - dann legt der Händler los. Da er einen Kaufvertrag mit Eigentumsvorbehalt hat, kannst du das Auto eben nicht mitnehmen, bevor du es bezahlt hast - solange rückt er z.B. keinen Schlüssel raus. Aber - du stehst schon in den Papieren, er kann dich verklagen und sei es nur auf Schadensersatz.

Macht man das so und überweist den Rest eben, wenn klar ist, dass nicht mehr alles schief gehen kann - dann ist auch das Insolvenzrisiko überschaubar (nicht gleich Null, aber Null Risiko ist eh eine Illusion). Nur - machst du das Tage/Wochen vorher - dann steigt mit jedem Tag das Risiko ein Stück an.

Das mit den 10t€ ist Quark, ab 10t€ muss man nachweisen können wo das Geld herkommt. Dazu reicht ein Kaufvertrag und z.B. eine Ausweisnummer/-kopie (hierbei bitte die Regeln zum Kopieren von Ausweisen beachten) völlig aus. Für den VK ist es nur deutlich weniger Aufwand es so zu machen - das Geld identifiziert sich quasi "selbst".

Über das wieso, weshalb und was er da so anstellen will - Wayne, das wäre nur noch eingeschränkt dein Ding. Selbst wenn er böses damit anstellen würde - du hast deinen KV usw.pp. würde dich also allerhöchstens zu einem Zeugen machen, wenn er was böses anstellt.

LG Kester

Warum so kompliziert? Wenn der Händler keinen vertrauenswürdigen Eindruck macht, würde ich nicht vorab überweisen. Die Anzahlung reicht doch aus, um die Willenserklärung der Kaufabsicht zu dokumentieren. Somit kann der Händler bereits alles Notwendige zur Übergabe vorbereiten.
Allerdings würde ich in diesem Fall ausschließlich den Rest in Höhe von 16.000 Euro bar bei Abholung bezahlen, um die "Zug um Zug" Regelung Ware gegen Bares sicherzustellen. Im schlimmsten Fall, also Fake-Verkauf, wären somit nur die 1000 Euro Anzahlung futsch.

Davon gibt's hier ja auch genug Threads .

Geld gegen Auto und anmelden macht man dann selber.
Alles andere wäre mir zu heiß, und käme nicht in die Tüte

Ich habe alle meine Autos bisher immer Bar bei der Übergabe gezahlt. Und die wurden alle schon vorher vom Händler auf mich oder meine Frau zugelassen.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 20. Januar 2020 um 22:04:25 Uhr:


...
Ich kenne einen aktuellen Fall aus nächster Nähe, da hat das Gericht 15 Monate bis zur ersten Bearbeitung des Insolvenzantrages benötigt.
...

...und ich hatte es so im Zeitraum von 2013 bis 2015 mit 2 insolventen Arbeitgebern und einem insolventen Immobilienmakler / Bauträger, welcher Kunde beim 1. Arbeitgeber war zu tun. Aus den Firmeninsolvenzen der beiden Arbeitgeber gingen anschließend noch 2 Privatinsolvenzen und 2 Verurteilungen gegen die Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung hervor... 1x 90 Tagessätze und 1x 225 Tagessätze.

Nur um mal einen aufzuzeigen, wie das so mit den Verteilungsquoten aussieht... auf insolvenzbekanntmachungen.de hab ich grad eben die Bekanntmachung bzgl. der Schlussverteilung von einem der Geschäftsführer, der in Privatinsolvenz gegangen ist gesehen... Verfügbar sind derzeit 10.022,73 €, zu berücksichtigen wären 720.648,63 € festgestellte Forderungen.

Aber zurück zum Thema... das ging damals binnen Stunden bzw. über Nacht bis vom Gericht ein Rechtsanwalt eingesetzt und die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet war.
Bei dem insolventen Bauträger kam die Baufirma durch eine Forderungsausfallversicherung, die mal eben ne Schlußrechnung über 35.000,-€ beglichen hat sogar noch sehr gut raus.
Die Immobilienkäufer hatten dagegen etliche Monate lang schlaflose Nächte, da unklar war ob sie überhaupt in den bereits bezahlten Eigentumswohnungen bleiben können bzw. ob sie überhaupt Eigentum daran erworben haben... oder ob mal eben ein paar 100.000,-€ futsch sind.

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