GESPERRTE SPUR - FOTOGRAFIERT VOM POLIZEI - HEUTE 01.08. 16.30 BERLIN-SCHOENEFELD - CHANCE ?
HEUTE AUS DEM SÜDEN VON ARBEIT AUS SCHÖNEFELD , AUTOBAHN SCHÖNEFELD NORD RAUF RICHTUNG NORDEN.
,
3 SPUREN: LINKE GESPERRT, MITTE GRÜN, RECHTE AUCH GESPERRT (ROTES KREUZ), UNFALL IN
SICHTWEITE AUF RECHTER SPUR. 150 METER IM VORAUS TUNNELEINGANG .KOMPLETT DURCHGESTAUT BIS VORN ZUM UNFALL.
AUF RECHTER SPUR STEHENDER AUTOTRANSPORTER. VON LINKS UND VON RECHTS MUESSEN SICH ALLE
IN MITTELSPUR EINREIHEN, DA LINKE SPUR IM SCHÖNEFELDER TUNNEL BAUSTELLE UND RECHTS DER
VON POLIZEI GESICHERTE TRANSPORTER . ALSO IN GEWOHNTER WEISE BIS NACH VORN
MITGEROLLT UND DANN IM REISSVERSCHLUSS EINGEORDNET, WIE EBEN SO ALLE. MEIN VERSTÄNDNIS
DES VORAUSSCHAUENDEN FAHRENS, ES WAR JA ALLES VOLLGESTAUT, UND LINKS EINFACH SO RÜBERSTECHEN WOLLTE ICH NICHT, WOLLTE MICH ORDENTLICH EINREIHEN. HINTER DEM TRANSPORTER
MEHRERE POLIZISTEN, EINER HAT U.A. MICH FOTOGRAFIERT MIT DEM HINWEIS, DASS SEI EINE ABGESPERRTE STRECKE. WIE GESAGT, ES LIEF ALLES IN ECHTER SCHRITTGESCHWINDIGKEIT.
JETZT KOMMT MEINE FRAGE: WENN ICH DIE AUTOBAHNAUFFAHRT HOCHKOMME UND DIE RECHTE SPUR
IST MIT EINEM ROTEN LICHTKREUZ GESPERRT, NA DANN HÄTTE MAN DOCH DIE SCHRANKE AUSFAHREN MUESSEN - WEIL, ICH MUSSTE JA DIE ROTE NEHMEN, MIR BLIEB JA GARNICHTS ANDERES ÜBRIG. OB POLZEI HINTEN ODER VORN, EGAL, GESPERRT IST GESPERRT. WIE SEHT IHR DAS ?
Beste Antwort im Thema
Tastatur kaputt?
43 Antworten
Respekt vor drei Foristen hier. So masochistisch, mir das Geschrei des TE durchzulesen, bin ich nicht.
Hallo, Hermsdorfer,
Zitat:
@HERMSDORFER schrieb am 1. August 2016 um 20:24:55 Uhr:
OB POLZEI HINTEN ODER VORN, EGAL, GESPERRT IST GESPERRT. WIE SEHT IHR DAS ?
wenn eine Fahrspur auf der Autobahn durch das rote X gesperrt ist, hat das seinen Sinn und ist genauso zu sehen wie eine rote Ampel.
Das heißt: AUF DIESER SPUR NICHT WEITERFAHREN
Viele Grüße,
Uhu110
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Zitat:
@Frank128 schrieb am 1. August 2016 um 21:36:15 Uhr:
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 1. August 2016 um 20:57:43 Uhr:
Stellt euch nicht so an. Es sollte jeder wissen/lesen können was der TE meint.Nö.
Gruß Frank,
der sich nicht anschreien läßt. 😉
Nur komplette Internet Nerds sehen das als Schreien an. Da stehen Buchstaben, und nix anderes. Du liebe Güte. 🙄
Der willkürliche Zeilenumbruch macht es schon schwieriger, aber selbst das kann man immer noch lesen. Alles andere ist hier nur Bockigkeit seitens der User. 😉
Wenn du auf die Autobahn auf fährst kannst du doch gar nicht wissen das die rechte Spur gesperrt ist. Die Sperrung gilt dann für dich ab der nächsten Schilderbrücke, oder mobilen Schildern / Absperrungen.
Alle die schon vorher auf der Autobahn waren haben aber auf der rechten Spur nichts verloren.
@Gurkengraeber
Dann könntest du doch auf die Probleme des TE eingehen, anstatt nur andere User als "Internet Nerds" zu titulieren!
Ich verstehe jetzt nicht wirklich den Sinn deines Beitrags.
Auch wenn es mich interessiert, aber dieses Geschreibsel tue ich mir nicht an!
Der Sinn meines Beitrages war, Leute, die mit diesem "Grossbuchstaben = Geschrei" Schwachsinn ankommen, zu verunglimpfen. Buchstaben können nicht schreien. Und wer das so empfindet, sollte mal wieder n bisschen mehr vor die Tür kommen.
Dass damit dem TE auch nicht mehr geholfen ist, ist mir nicht entgangen. 😉
NaTüRlIcH sTöRt eS dEn lEsEfLuSs wEnN jEmAnD mIt dEn tHeMeN gRoSsScHrEiBuNg uNd zEiChEnSeTzUnG rEcHt wIlLkÜrLiCh uMgEhT aBeR wAs sOlL's hElFeN kAnN mAn jA tRoTzDeM
Wo steht geschrieben, dass ein "x" auf einer Schilderbrücke genau wie eine rote Ampel zu behandeln ist? Dann müsste man ja davor anhalten und auf "grün" warten. Das möchte ich schwarz auf weiss sehen. In einem Internet-Link heißt es, die Sperrung würde "ähnlich wie eine rote Ampel" gewertet, und zwar mit 90 Euro und einem Punkt. Das ist auch realistisch, denn das Überfahren einer roten Ampel wird weit schwerer beurteilt. Die Gefährdung bei einer roten Ampel ist m.E. auch wesentlich größer.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 3. August 2016 um 13:22:56 Uhr:
Nur komplette Internet Nerds sehen das als Schreien an.
Kannst du so sehen. Es gibt Menschen, die das anders sehen.
Und ich möchte ganz vorsichtig an folgendes erinnern: Was einer schreibt, wollen bzw. müssen ggf. hunderte Foristen lesen. Es ist daher ein Gebot elementarer Höflichkeit, seinen Text so zu schreiben, dass er möglichst leicht lesbar ist.
Dazu kommt: Es ist auch taktisch klug, diejenigen nicht zu ärgern, von denen man kostenlose Hilfe und Unterstützung erwartet.
Zitat:
@HERMSDORFER schrieb am 01. Aug. 2016 um 20:24:55 Uhr:
HEUTE AUS DEM SÜDEN VON ARBEIT AUS SCHÖNEFELD , AUTOBAHN SCHÖNEFELD NORD RAUF RICHTUNG NORDEN.
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3 SPUREN: LINKE GESPERRT, MITTE GRÜN, RECHTE AUCH GESPERRT (ROTES KREUZ), UNFALL IN
SICHTWEITE AUF RECHTER SPUR. 150 METER IM VORAUS TUNNELEINGANG
Wenn man sich das in der Rapstimme von Haftbefehl oder - wer den nicht kennt - Jan Böhmermanns "Ich hab Polizei" durch den Kopf gehen lässt, ergibt alles auf einmal Sinn.
Zitat:
@Beethoven schrieb am 3. August 2016 um 15:48:52 Uhr:
Wo steht geschrieben, dass ein "x" auf einer Schilderbrücke genau wie eine rote Ampel zu behandeln ist? Dann müsste man ja davor anhalten und auf "grün" warten. Das möchte ich schwarz auf weiss sehen. In einem Internet-Link heißt es, die Sperrung würde "ähnlich wie eine rote Ampel" gewertet, und zwar mit 90 Euro und einem Punkt. Das ist auch realistisch, denn das Überfahren einer roten Ampel wird weit schwerer beurteilt. Die Gefährdung bei einer roten Ampel ist m.E. auch wesentlich größer.
Genau wie eine rote Ampel darf man das rote Kreuz nicht beachten:
Zitat:
§ 37 Abs. 3 StVO:
(3) Dauerlichtzeichen über einem Fahrstreifen sperren ihn oder geben ihn zum Befahren frei.
Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an: „Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden“.
Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet: „Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben“.
Ein gelb blinkender, schräg nach unten gerichteter Pfeil ordnet an: „Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln“.
Wer es gar nicht beachtet, kann sich folgende Bußgelder, Punkte und Fahrverbote einhandeln:
Zitat:
Bußgeldkatalog
TBNr. 137648
Sie missachteten das Dauerlichtzeichen "rote gekreuzte Schrägbalken". Kostet 90 € + 1 Punkt in Flensburg
(§ 37 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat)TBNr. 137649
Sie missachteten das Dauerlichtzeichen "rote gekreuzte Schrägbalken" und gefährdeten dadurch Andere. Kostet 200,00 € und 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte in Flensburg
(§ 37 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG)
TBNr. 137650
Sie missachteten das Dauerlichtzeichen "rote gekreuzte Schrägbalken". Es kam zum Unfall. Kostet 240,00 € und 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte in Flensburg
(§ 37 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.2 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG)
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 3. August 2016 um 16:07:36 Uhr:
Da bekommt man ja Augenkrebs von
Wenn das so weiter geht, mit hoher Wahrscheinlichkeit!
Treffen sich zwei Informatiker, sagt der eine zum anderen:
"Wie war denn das Wetter bei euch ?"
Sagt der andere: "CAPS LOCK"
Sagt der eine : "Wie CAPS LOCK ??"
Sagt der andere: "Ja, Shift ohne Ende"