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Überquerung einer (teilweise) gesperrten Brücke - wie wird bestraft?

Themenstarteram 7. Juli 2007 um 21:54

Als letztens hier mal wieder die Fehmarnsundbrücke für leere LKW + Wohnwagengespanne gesperrt wurde und es einige trotzdem gewagt haben, mit ihrem Wohnwagen bzw leerem LKW die Brücke zu passieren, frag ich mich, wie diese Leute bestraft werden, wenn sie erwischt werden und wenn es zu einem Unfall kommt.

Wird man nur wegen der Durchfahrt bestraft oder eher wegen Gefährdung/gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr??

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18 Antworten
Themenstarteram 8. Juli 2007 um 18:31

Achso:

Gesperrt wurde die Brücke für diese 'Fahrzeuge' aufgrund des starken Windes! (Stärke 11 und drüber sind da nicht selten).

am 8. Juli 2007 um 19:53

durch welche verkehrszeichen ist die brücke denn gesperrt?

Themenstarteram 8. Juli 2007 um 20:01

Weißer Kreis mit rotem Rand + Zusatzschilder für die entsprechenden Fahrzeuge.

Ist natürlich ein 'Klappschild'.

Ein kleiner Artikel

am 8. Juli 2007 um 20:16

hmn....

bei deinem schild wird es sich um das "Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge...)" handeln....dieses zählt zu den vorschriftszeichen.....und wird dann imho bei nichtbeachtung mit 20€ "belohnt"...

Themenstarteram 8. Juli 2007 um 20:18

Ja, aber hier kommt ja noch eine Gefährdung dazu, durch das Missachten dieses Schildes, da man ja durch ein Überquerung das Leben anderer (sowie das eigene) aufs Spiel setzt.

Das ganze könnte man sogar als Vorsatz bezeichnen, da ja (im Radio) davor gewarnt wird, die Brücke mit gewissen Fahrzeugen zu überqueren...

am 8. Juli 2007 um 20:23

Wegen entsprechender Warnungen im Radio ist noch lange kein Vorsatz begründbar.

Der Betroffene hatte einfach kein Radio gehört.

Außerdem hatte er das Schild übersehen. Somit sind wir wieder bei den 20 Euro Verwarnungsgeld.

am 8. Juli 2007 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

Ja, aber hier kommt ja noch eine Gefährdung dazu, durch das Missachten dieses Schildes, da man ja durch ein Überquerung das Leben anderer (sowie das eigene) aufs Spiel setzt.

Alleine durch die Missachtung des Schildes noch nicht. An roten Ampeln wird beispielsweise auch abgegrenzt zwischen "rote Ampel überfahren" und "rote Ampel überfahren mit Gefährdung".

MfG, HeRo

am 8. Juli 2007 um 20:42

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3

An roten Ampeln wird beispielsweise auch abgegrenzt zwischen "rote Ampel überfahren" und "rote Ampel überfahren mit Gefährdung".

der bußgeldkatalog gibt bei missachtung von zeichen 250 allerdings weder mit noch ohne gefährdung an....sondern nur die missachtung....

am 8. Juli 2007 um 21:00

@MagirusDeutzUlm: Richtig, war auch mehr auf Stefan Paynes Kommentar bezogen...

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

Ja, aber hier kommt ja noch eine Gefährdung dazu, durch das Missachten dieses Schildes, da man ja durch ein Überquerung das Leben anderer (sowie das eigene) aufs Spiel setzt.

...und sollte deutlich machen, dass alleine aus der Missachtung noch keine Gefährdung folgen muss.

(interessant dabei: Bei Fahrradfahrern und Zeichen 250 oder Fußgängerbereich wird Verstoß, Verstoß mit Behinderung, mit Gefährdung, mit Sachbeschädigung unter getrennten Tatbeständen erfasst - bei anderen Verkehrsteilnehmern nicht) (Quelle: Bußgeldkatalog Nummer 141)

Dabei handelt es sich natürlich nur um die REGELsätze, davon kann also auch abgewichen werden.

MfG, HeRo

Themenstarteram 8. Juli 2007 um 21:23

Zitat:

Original geschrieben von marco31

Wegen entsprechender Warnungen im Radio ist noch lange kein Vorsatz begründbar.

Der Betroffene hatte einfach kein Radio gehört.

Außerdem hatte er das Schild übersehen. Somit sind wir wieder bei den 20 Euro Verwarnungsgeld.

Es sind ja nicht nur Warhnungen, es herrscht ein ziemlich starker Wind, man sollte es eigentlich schon merken, das der Wind nicht ganz ungefährlich ist, von daher...

Und eben aufgrund dieses Leichtsinnes (Wohnwagen kann umkippen), können andere verletzt oder getötet werden (z.B. wenn das 'Zielfahrzeug' kein echtes Dach hat).

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

Es sind ja nicht nur Warhnungen, es herrscht ein ziemlich starker Wind, man sollte es eigentlich schon merken, das der Wind nicht ganz ungefährlich ist, von daher...

Und eben aufgrund dieses Leichtsinnes (Wohnwagen kann umkippen), können andere verletzt oder getötet werden (z.B. wenn das 'Zielfahrzeug' kein echtes Dach hat).

Ja können.....wenn man aber ne rote Ampel überfährt, dann ists erstmal nur ne Missachtung des Rotlichts. Gefährdet man dann jemanden konkret, der eigentlich Vorfahrt hatte und bremsen/ausweichen muss, dann kommt die Gefährdung hinzu.

 

Also ist in dem Fall erstmal keine Gefährung anzuwenden, solange keiner konkret durch schlingernde Laster, etc. gefährdet wurde.

Wenn man bei der Missachtung des Verkehrszeichens wie erwähnt überhaupt noch den Punkt der Gefährung zusetzen kann....

Themenstarteram 9. Juli 2007 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Also ist in dem Fall erstmal keine Gefährung anzuwenden, solange keiner konkret durch schlingernde Laster, etc. gefährdet wurde.

Ich glaub, du hasts immer noch nicht verstanden!!

Denn die Brücke wird aufgrund von STURM für einige Gefährte gesperrt, nicht weil die Sonne scheint!

Durch das Überqueren der Brücke und Missachtung des Schildes, gefährdet man (vorsätzlich) andere Verkehrsteilnehmer, da das Gefährt bzw der Anhänger jederzeit von einer Böe erfasst werden und umkippen könnte!!

 

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Wenn man bei der Missachtung des Verkehrszeichens wie erwähnt überhaupt noch den Punkt der Gefährung zusetzen kann....

Oder umgekehrt, also das das Verkehrszeichen bei Gefährdung überhaupt ins Gewicht fällt ;)

am 9. Juli 2007 um 13:00

Hier kann in meinen Augen nur eine abstrakte Gefährung begründet werden. Ist ja nicht zwangsweise davon auszugehen, dass der Lkw o.ä. umfällt.

Ob man nun vorsätzlich hindurchfährt oder nur das Schild übersehen hat, soll mal keine Rolle spielen, da das ja bei jedem anderen Schild ähnlich wäre.

Also: Durchfahren = Verstoß gegen das entsprechende Verlehrszeichen (20 Euro kommt hin)

Unfall durch den Sturm: Versicherung wird zur Kasse bitten.

Unfallursächlich ist derjenige natürlich auch mit dran.

Warum da nun das Schild steht ist für den Verlehrsteilnehmer unerheblich. Er hat sich daran zu halten.

Wenn nicht: Verstoß.

Ähnlich: 80 Bei Nässe. Fährt er schneller = Verstoß gegen §3 stvo.

Unfall: Auch nichts anderes.

Moin,

wenn man sich das untere Bild in Stefans Link ansieht, kommt mir ein ganz anderer Gedanke: Wäre das schon Transportgefährdung, wenn der Kleinlaster in den Gleisbereich gekippt/geweht worden wäre?

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