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Gespanne über 3,5t

Hallo,
wie schon im Titel benannt, drehen sich meine Fragen um das Thema "Gespanne über 3,5t".
Wäre cool wenn mir jemand ein wenig dazu etwas sagen könnte in Bezug auf Maut und Geschwindigkeiten in Österreich, Italien und Kroatien....oder auch anderes, was euch eben so einfällt. Freue mich auf eure Erfahrung und danke das ihr euer Wissen mit mir teilt.
Schöne Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@DB NG-80
Nur wenn das Zugfahrzeug als LKW (und nur LKW, selbst ein 7,49t. Womo darf Sonntags mit Anhänger fahren) zugelassen ist, darf mit dem Gespann Sonntags nicht gefahren werden, das ist aber unabhängig vom Gewicht.

Falsch.
Schaue doch mal hier rein klick
da steht es drin, das Fahrzeuge als LKW´s zugelassen, z.b. der Ranger oder ein VW Caddy mit Wohnwagen auch am Sonntag oder Feiertag fahren dürfen, da es sich hierbei nicht um eine gewerbliche Fahrt handelt.
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Angebracht wäre es vor allem gewesen, dass hier nur derjenige postet, der was zu sagen hat. Und dass sollte dann auch möglichst richtig sein. Bei den vielen Falschinformationen hier ist es schon schwierig, die richtigen rauszufiltern.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 6. Juni 2019 um 10:35:21 Uhr:



Zitat:

@twinnitwo schrieb am 5. Juni 2019 um 23:07:37 Uhr:


Mit Gespann meinte ich in meinem Fall Wohnwagen mit ca. 1700 Kg und Zugfahrzeug mit ca. 2100 Kg fertig beladen und mit Besatzung.

Ich frage mich, ob bei den Werten die 100 km/h-Geschichte überhaupt relevant ist.
Kann natürlich sein, dass ihr mit wenig Gepäck reist und nur 2 sehr leichtgewichtige Personen seid, aber mir scheint das Verhältnis der Gewichte unstimmig zu sein.

Wie kommt man auf so eine Vermutung? Die 3,8 t ist die Addition des zul. GG. Das kann locker 600 kg Zuladung beinhalten. Nix von wegen dünn.

Ferner die Angaben von Threadstarter: Ca 2100 + ca 1700 kg. Ca-Angaben beim Gewicht, dafür den Hinweis, dass beide reisefertig beladen sind.

Bei der Art der Fragestellung bin mir nicht sicher, dass dem TS Führerscheinklasse über 3,5 t, Gespanngewicht, das Verhältnis von Leergewicht PKW zu zul. GG WW etwas sagen.

Zitat:

@Dandy46 schrieb am 6. Juni 2019 um 11:28:01 Uhr:



Zitat:

@PIPD black schrieb am 6. Juni 2019 um 10:35:21 Uhr:



Ferner die Angaben von Threadstarter: Ca 2100 + ca 1700 kg. Ca-Angaben beim Gewicht, dafür den Hinweis, dass beide reisefertig beladen sind.
Bei der Art der Fragestellung bin mir nicht sicher, dass dem TS Führerscheinklasse über 3,5 t, Gespanngewicht, das Verhältnis von Leergewicht PKW zu zul. GG WW etwas sagen.

Stimmt, den Eindruck habe ich auch....vernünftige Infos sind zudem immer häufiger Mangelware...
Auf jeden Fall wird er aber in der Klasse der Gespanne sein, die auch von der Summe beider zul. GG auf über 3,5T kommen, sofern er mit den genannten Gewichtsangaben kein zul Einzel-GG überschreitet.
Ob er in D (und DK) 100km/h fahren dürfte ist allerdings noch offen....

Frage wurde zwischenzeitlich geklärt, daher Beitrag gelöscht.

In allen Ländern durch die ich mit Gespann durchgefahren bin war das Gewicht unerheblich solange das Zugfahrzeug weniger als 3,5t hatte.
Entweder man zahlt nur für das Zugfahrzeug wie in Österreich.
Oder eine eigene Vignette für den Anhänger wie in der Schweiz.
Oder aber es ist abhängig von der Achsanzahl wie in Italien und Portugal.

Zitat:

@Dandy46 schrieb am 6. Juni 2019 um 11:28:01 Uhr:



Zitat:

@PIPD black schrieb am 6. Juni 2019 um 10:35:21 Uhr:



Ich frage mich, ob bei den Werten die 100 km/h-Geschichte überhaupt relevant ist.
Kann natürlich sein, dass ihr mit wenig Gepäck reist und nur 2 sehr leichtgewichtige Personen seid, aber mir scheint das Verhältnis der Gewichte unstimmig zu sein.

Wie kommt man auf so eine Vermutung? Die 3,8 t ist die Addition des zul. GG. Das kann locker 600 kg Zuladung beinhalten. Nix von wegen dünn.
Ferner die Angaben von Threadstarter: Ca 2100 + ca 1700 kg. Ca-Angaben beim Gewicht, dafür den Hinweis, dass beide reisefertig beladen sind.
Bei der Art der Fragestellung bin mir nicht sicher, dass dem TS Führerscheinklasse über 3,5 t, Gespanngewicht, das Verhältnis von Leergewicht PKW zu zul. GG WW etwas sagen.

Naja, im Grunde recht einfach.

100 km/h in D darfst du nur fahren, wenn zulässiges Gesamtgewicht des WoWa niedriger ist als Leergewicht des Zugfahrzeuges.

Nehmen wir an, 1700 kg reisefertig sind die zulässige Gesamtmasse ohne Überladung, dann muss das Zugfahrzeug auch mindestens 1700 kg Leermasse haben.

Ca. 2100 kg reisefertig wird jedoch wahrscheinlich nicht dem Gesamtgewicht ergo Gesamtzuladung des Fahrzeuges entsprechen... Wenn wir in der Regel 500 - 600kg Zuladung eines normalen Autos hernehmen, könnte es mit den 1700 kg Leergewicht gerade reichen.

Final kann das nur der TE beantworten, in dem er in beide Scheine guckt. Denn das Tatsächliche Gewicht spielt bei dem 100 km/h Thema sowie dem B vs. BE Thema überhaupt keine Rolle.

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