Gespanne über 3,5t

Hallo,

wie schon im Titel benannt, drehen sich meine Fragen um das Thema "Gespanne über 3,5t".
Wäre cool wenn mir jemand ein wenig dazu etwas sagen könnte in Bezug auf Maut und Geschwindigkeiten in Österreich, Italien und Kroatien....oder auch anderes, was euch eben so einfällt. Freue mich auf eure Erfahrung und danke das ihr euer Wissen mit mir teilt.

Schöne Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@DB NG-80

Nur wenn das Zugfahrzeug als LKW (und nur LKW, selbst ein 7,49t. Womo darf Sonntags mit Anhänger fahren) zugelassen ist, darf mit dem Gespann Sonntags nicht gefahren werden, das ist aber unabhängig vom Gewicht.

Falsch.

Schaue doch mal hier rein klick
da steht es drin, das Fahrzeuge als LKW´s zugelassen, z.b. der Ranger oder ein VW Caddy mit Wohnwagen auch am Sonntag oder Feiertag fahren dürfen, da es sich hierbei nicht um eine gewerbliche Fahrt handelt.

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das ist ja heute auch anders bei privater Nutzung: LKW Sonntags mit Anh. privat nicht verboten ??

Nö, das heißt du kannst mit einem Umzugs-LKW Sonntags über die Bahn fahren so lang es nicht gewerblich ist.

Ja, da kann dann sein das man das nur ohne Anh. darf ?

Zitat:

@ISDNMODEM schrieb am 5. Juni 2019 um 07:28:14 Uhr:


Schaue doch mal hier rein klick

Zitat:

Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lkw (gewerblicher Güterverkehr) einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten. Hierunter fällt auch der Werkverkehr nach § 1 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

Geklärt?

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Danke, Da hat unser Stift umsonst gezahlt ! Leider verjährt.

Wenn er nicht gerade mit Motorrädern handelt oder seinen Lebensunterhalt als Profi-Rennfahrer bestreitet und es dieses oder letztes Jahr war, dann ja.

Ne, die waren mit Moppeds auf Schumis Kartbahn, Freizeitsport.

Auch dann hätten sie nicht zahlen müssen, Freizeit/Hobby - Aktivitäten wie Anhänger mit Segelflugzeug etc. waren befreit.

Zitat:

@ISDNMODEM schrieb am 5. Juni 2019 um 07:28:14 Uhr:



Falsch.

Was ist da falsch?

Das Sonntagsfahrverbot gilt nur für LKW mit Anhänger, nicht aber für PKW, so wie von Achim 221170 geschrieben.

Ich habe nicht geschrieben das Grundsätzlich JEDER Anhänger hinter einem LKW ein Fahrverbot bedeutet, ich habe ja sogar PIPD black noch zitiert!

EDIT: habe es nachträglich geändert

gilt nur für LKW hinter Anhänger ????

So, erstmal vielen Dank an alle diskutierenden, war ja schon das ein oder andere dabei....
Mit Gespann meinte ich in meinem Fall Wohnwagen mit ca. 1700 Kg und Zugfahrzeug mit ca. 2100 Kg fertig beladen und mit Besatzung.
Mir stellte sich z.B. die Frage ob ich über 3,5t wirklich eine Mautbox in Österreich brauche (stand mal irgendwo geschrieben) ODER wieviel höher die Maut ausfällt gegenüber < 3,5t ODER zählen die 100 Km/h trotzdem in Deutschland ODER wie hoch sind die Strafen in Österreich oder Italien wenn man mit z.B. 90 Km/h erwischt wird....
Vielleicht kommen noch paar Infos ;-)

Bist du zu faul oder warum schaust du nicht, welche Informationen z. B. der ADAC dazu liefert.
Was hier an Informationen kommt, ist mehr oder weniger unverbindlich.

Zitat:

@Badland schrieb am 5. Juni 2019 um 06:58:04 Uhr:


Die deutsche 100km/h Zulassung gilt nur in DE. In Österreich, Italien, Niederlande, Dänemark gilt 80km/h. In Österreich braucht nur das Zugfahrzeug (<3,5to) eine Vignette und in Italien ist für die Maut auch nur das Zugfahrzeug wichtig.

Wenn du mit einem großem Womo >3,5to und Anhänger fährst, brauchst in Österreich eine GoBox. In der Schweiz brauchst du auf jeden Fall 2 Vignetten (Auto und Anhänger) egal ob <3,5to oder >3,5to.

In Österreich darf ein Gespann, welches mit Führerschein B noch gefahren werden darf, auf AB mit 100km/h bewegt werden. Nur mit mehr als 3,5T in der Summe der zul GG von Fz plus Anhänger (wie beim TE) ist bei 80km/h Schluss.
In Dänemark gibt es eine zur deutschen 9.AusnahmeVO nahezu identische 100km/h-Regelung, die man in DK bekommen kann. Wenn man die nicht hat, ist bei 80km/h auf AB und sogar nur 70km/h auf Landstraßen Schluss.

Zitat:

@twinnitwo schrieb am 5. Juni 2019 um 23:07:37 Uhr:


So, erstmal vielen Dank an alle diskutierenden, war ja schon das ein oder andere dabei....
Mit Gespann meinte ich in meinem Fall Wohnwagen mit ca. 1700 Kg und Zugfahrzeug mit ca. 2100 Kg fertig beladen und mit Besatzung.
Mir stellte sich z.B. die Frage ob ich über 3,5t wirklich eine Mautbox in Österreich brauche (stand mal irgendwo geschrieben) ODER wieviel höher die Maut ausfällt gegenüber < 3,5t ODER zählen die 100 Km/h trotzdem in Deutschland ODER wie hoch sind die Strafen in Österreich oder Italien wenn man mit z.B. 90 Km/h erwischt wird....
Vielleicht kommen noch paar Infos ;-)

Die Angaben wären im Eröffnungsposting angebracht gewesen. 🙄🙄🙄

Ansonst mache ich auch den Oetteken. 😎

Zitat:

@twinnitwo schrieb am 5. Juni 2019 um 23:07:37 Uhr:


Mit Gespann meinte ich in meinem Fall Wohnwagen mit ca. 1700 Kg und Zugfahrzeug mit ca. 2100 Kg fertig beladen und mit Besatzung.

Ich frage mich, ob bei den Werten die 100 km/h-Geschichte überhaupt relevant ist.

Kann natürlich sein, dass ihr mit wenig Gepäck reist und nur 2 sehr leichtgewichtige Personen seid, aber mir scheint das Verhältnis der Gewichte unstimmig zu sein.

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