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Fahrzeugrückholung von Gespannen/Wohnmobilen durch Automobilclubs

Themenstarteram 7. Oktober 2015 um 22:01

Hallo zusammen,

nun ist das Thema „Fahrzeugrückholung“ an sich zwar nicht unbedingt ein spezielles Wohnwagen- bzw. Wohnmobil-Thema. Jedoch ist die Rückholung eines kompletten Gespannes oder eines Wohnmobils allein schon durch die Größe der Fahrzeuge und die damit verbundenen Mehrkosten gegenüber einem einzelnen PKW eine ganz andere Hausnummer.

Von daher denke ich, dass Erfahrungen, die bereits von mir und anderen Forenmitgliedern gemacht wurden durchaus von allgemeinem Interesse sein können. Eventuell regt der Thread ja auch den Einen oder Anderen dazu an, sich überhaupt mal Gedanken zu der Thematik und seiner eigenen diesbezüglichen Absicherung zu machen.

Ich fange also einfach mal mit unseren eigenen Erfahrungen mit der Rückholung durch den ACE (Auto Club Europa e.V.) an.

Fahrzeuge:

  • PKW Volvo S70
  • Wohnwagen (lbh 7,02 x 2,23 x 2,76 m, zGG 1,5t)

Ja … dieses Jahr ist es uns passiert ... erstmals überhaupt. Wir waren mit dem Gespann gute drei Wochen an der französischen Atlantikküste in Vieux-Boucau-les-Landes in Urlaub und hatten dort am letzten Urlaubsabend (Montag) einen Kupplungsschaden am Zugfahrzeug. Erster und zweiter Gang ließen sich gar nicht mehr auf normalem Weg einlegen. Der dritte, vierte und fünfte nur sehr sehr streng. Schalten war (die Älteren kennen das noch) plötzlich nur noch mit Zwischengas möglich.

Am Dienstagmorgen verständigten wir telefonisch den ACE. Innerhalb kürzester Zeit kam ein Werkstattfahrzeug zum Campingplatz, der Mechaniker sah sich den Volvo an und bestätigte meine erste „Diagnose“. Geschätzte Reparaturdauer: ca. 7 Tage.

In Absprache mit dem ACE wurde der Volvo direkt vom Campingplatz in die Werkstatt mitgenommen, wo der Schaden nochmals gesichtet und eine kurzfristige Reparaturmöglichkeit endgültig ausgeschlossen wurde. Von dort wurde der Volvo dann direkt auf einen Sammelplatz für solche „gestrandete“ Fahrzeuge gebracht. Schlüssel und Papiere hatte der Mechaniker bereits mitgenommen.

Der Wohnwagen verblieb, wiederum in Absprache mit dem ACE, auf dem Campingplatz. Dadurch hatten wir bis zu unserer Abreise wenigstens ein Dach über dem Kopf und mussten nicht auch noch in ein Hotel umziehen. Der Wohnwagen verblieb dann auch nach unserer Abreise gegen eine geringe Stellplatzgebühr (6,-€/Tag) auf dem Campingplatz und wurde von der transportierenden Spedition direkt dort abgeholt. Wir mussten lediglich den Wohnwagenschlüssel , Fahrzeugschein und Transportvollmachten für beide Fahrzeuge, welche uns der ACE gefaxt hatte, an der Rezeption für den Fahrer hinterlegen.

Zu dieser Zeit lautete die Aussage des ACE-Mitarbeiters, dass die Rückholdauer voraussichtlich 2-3 Wochen betragen würde.

Der Wohnwagen war unstrittig … kostenfreier Transport durch den ACE. Da eine rentable Reparatur für den Volvo S70 mit Bj. 1998 jedoch zweifelhaft war, mussten wir für diesen finanziell in Vorleistung gehen und die Kosten für den Rücktransport erst mal auslegen. Nach erfolgter Reparatur sollen wir dann die Reparaturbestätigung/Reparaturrechnung an den ACE einreichen, um auch den Preis für die Rückholung des Volvo erstattet zu bekommen.

Somit konnten wir, dank der Unterstützung des ACE, am Dienstag den Rücktransport beider Fahrzeuge organisieren und uns anschließend um unsere eigene Heimreise per Bahn kümmern.

Am Mittwochvormittag fuhren wir per Taxi zum nächstgelegenen Bahnhof in Dax. Für die Taxirechnung zum Bahnhof in Höhe von 60,-€ übernimmt der ACE anteilig 30,-€. Die Tickets für die Bahnfahrt erster Klasse von Dax – Paris (TGV), Paris - Stuttgart (TGV), Stuttgart – Augsburg (ICE) kosteten für 2 Personen insgesamt 877,-€. Den Preis hierfür trägt bei Einsendung der Originalbelege ebenfalls der ACE. Nachdem alle Verbindungen klappten, waren wir Donnerstag kurz nach Mitternacht in Augsburg.

Schon am nächsten Tag, also am Freitag, klingelte am frühen Nachmittag das Telefon … Überraschung: eine holländische Spedition kündigte die Lieferung beider Fahrzeuge an. Am Montag erfolgte die Anlieferung des Wohnwagen zu unserer Wohnadresse. Die Auslieferung des Volvo S70 erfolgt dann am Dienstag durch einen zweiten Transporter (wunschgemäß) direkt an die reparierende freie Werkstatt in etwa 25km Entfernung.

Somit verging zwischen der telefonischen Schadensmeldung am Dienstag d. 29.9.2015 und der Anlieferung der Fahrzeuge hier zu uns gerade mal eine Woche! Das wird sicher nicht in jedem Fall so schnell klappen. Aber in unserem Fall lief es einfach perfekt.

Die Originalrechnungen in Höhe von knapp 1000,-€ für die Wohnwagenabstellung auf dem Campingplatz in Frankreich, Taxi und Bahnkarten sind inzwischen per Einschreiben an den ACE eingereicht. Die Bearbeitungszeit bis zur Überweisung wurde uns mit derzeit 4-6 Wochen genannt.

Wenn man alles zusammen rechnet kommt man für Heimfahrt und Fahrzeugtransport in unserem Fall somit ganz locker mal auf Gesamtkosten im Bereich irgendwo zwischen vier- und fünftausend Euro. Das aber auch nur durch die Rahmenverträge der Automobilclubs mit den jeweiligen Transportunternehmen.

Wir waren/sind spätestens aus der geschilderten Situation heraus froh über unsere Mitgliedschaft im ACE.

Jetzt ist somit nur noch die Transportrechnung für den Volvo offen. Der befindet sich noch in der Reparatur. Den Part werde ich nach Abschluss ggf. ergänzen.

Sooo ... jetzt bin ich auf Eure diesbezüglichen Erfahrungen bei Fahrzeugrückholungen von Gespannen/Wohnmobilen durch Automobilclubs gespannt.

Gruß

NoGolf

PS: der grüne VW vor unserem Wohnwagen auf dem angehängten Bild gehört einem anderen Besitzer aus dem Berchtesgadener Land, wohin der Transporter nach dem Abladen weiterfuhr.

Fahrzeugrückholung
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. November 2015 um 12:52

Abschlussbericht

Zum Zeitpunkt der Threaderstellung waren ja, zumindest was die Kostenerstattung angeht, noch alle Punkte unabgeschlossen. Von daher zum Abschluss eine kurze Zusammenfassung von meiner Seite:

  • Für Zugfahrzeug und Wohnwagen organisierte der ACE die Rückholung
  • Wir fuhren per Zug 1.Kl. vom Atlantik heim.
  • Der ACE übernahm alle Kosten. Die Erstattung der von uns ausgelegten Fahrtkosten dauerte nur knapp 2 Wochen.
  • Da unser Zugfahrzeug EZ 1998 ist, musste ich hier allerdings mit ~1200€ in Vorkasse gehen (bei Anlieferung in Deutschland an den Fahrer zu entrichten) und dem ACE für die Rückerstattung einen Reparaturnachweis erbringen. Bei einem neueren Fahrzeug hätte der ACE diese Kosten direkt übernommen.
  • Die Reparaturrechnung unseres Volvo haben wir am vergangenen Freitag zusammen mit der Transportrechnung eingereicht und heute ist bereits die Rückerstattung für den Heimtransport in Höhe von ~1200€ auf unserem Konto.

Wir halten den Service des ACE von daher für perfekt. Freundlich, hilfsbereit, schnell und hochprofessionell ... was will man mehr ... ???

Gruß

NoGolf

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kann dem nur zustimmen

bin schon seid ewigen zeiten beim ACE

einmal mit vw t2 camper mit motoschaden von tessaloniki-ingolstadt als pickup fahrt ,1985

einmal mit ford transit 3,1 t bj 79 von bulgarien mit motorschaden nach hause auch als pickup fahrt, 2002

bei letzteren stellte sich auch die frage der reperatur,da ich versicherte,die teile zu haben+auch die reperatur zu machen,was ich anhand von fotos dokumentierte,wurde der transport durch ebenfall den NL spediteur durchgeführt

und die kosten übernommen

Das hört sich alles sehr gut an.

Die Abwicklung mit dem defekten PKW ist eigentlich nichts besonderes.

Der Rücktransport des intakten Wohnwagens ist schon eher nicht selbstverständlich.

Allerdings sind meine diesbezüglichen Erfahrungen mit der ADAC-Plus-Mitgliedschaft auch so positiv, wobei der Transport bei mir auch nur von der Autobahn bis zur wenige Kilomater entfernten Werkstatt erfolgte.

Was sagen die ACE-Bedingungen denn zum Transport intakter Anhänger?

Themenstarteram 8. Oktober 2015 um 10:29

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Oktober 2015 um 09:40:04 Uhr:

... Was sagen die ACE-Bedingungen denn zum Transport intakter Anhänger?

Beim ACE ist im Rahmen unserer Mitgliedschaft tatsächlich das komplette Gespann abgesichert. Fällt das Zugfahrzeug aus, wird auch der (völlig intakte) Anhänger heimgebracht. Der ACE wertete jedoch beides als zwei, getrennt voneinander zu betrachtende, unterschiedliche Transporte. Dies hatte in unserem Fall den Vorteil, dass ich sogar gefragt wurde, zu welchen (ggf. unterschiedlichen) Adressen die beiden Fahrzeuge transportiert werden sollen. Dadurch war es problemlos möglich, den Volvo direkt in die heimische Werkstatt und den Wohnwagen an unsere Wohnadresse liefern zu lassen.

Gruß

NoGolf

Alles andere wäre ja auch Schwachfug.

Zitat:

@Nogolf schrieb am 8. Oktober 2015 um 12:29:05 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Oktober 2015 um 09:40:04 Uhr:

... Was sagen die ACE-Bedingungen denn zum Transport intakter Anhänger?

Beim ACE ist im Rahmen unserer Mitgliedschaft tatsächlich das komplette Gespann abgesichert. Fällt das Zugfahrzeug aus, wird auch der (völlig intakte) Anhänger heimgebracht. ..............

Gruß

NoGolf

Moin,

beim ADAC hängt das anscheinend von der Art des Schadeneintritt ab:

- ob mit oder ohne Zugwagen

Wir persönlich hatten zum Glück nie das Vergnügen einer Rückholung.

Mein Vater wurde mal von Südfrankreich aus, nach einer Herzattacke und ein wöchigen Krankenhausaufenthaltes, per Flieger von Orange nach Düsseldorf, mit Weitertransport zur Klinik in Duisburg transportiert. Während meine Mutter, 2 Tage später, durch einen ADAC-Fahrer mit dem Gespann zu Hause abgeliefert wurde.

Abwicklung ( Absprachen habe ich alle von Deutschland aus gemacht) inkl. aller Kosten ( sogar Telefon) war absolut easy und fair

Bekannter wurde, nach Handbruch, mit gesamter Familie und Gespann, nach genauer Terminabsprache, pünktlich am Urlaubsende nach Hause gefahren.

Soll auch wohl absolut einfach und gut abgewickelt worden sein.

Wer meint, die 70 - 100 EURO pro Jahr am Schutzbrief sparen zu können,

sollte sich die Möglichkeiten einmal durchlesen, was dieser,

neben dem sowieso erlittenen Leid / Nervenverlust oder Schaden, erspart.

.

Das Thema hatten wir schon mal, war mir aber aus dem Auge geraten.

Die ADAC PlusMitgliedschaft schützt keine intakten Fahrzeuge oder Anhänger.

http://www.motor-talk.de/.../...edschaft-schutzbrief-t4477709.html?...

Hallo

mal eine Zusammenfassung der für Anhänger wichtigen Pke:

4. Welche Fahrzeuge sind geschützt?

b)Geschützt ist der mitgeführte Anhänger, sofern er nicht mehr als eine Achse hat. Zwei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m gelten als eine Achse. Ein Leistungsanspruch besteht aber nur einmal für das Gespann (Fahrzeug mit mitgeführtem Anhänger) insgesamt.

 

c)Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als 9 Sitzplätze

(einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben und

–eine Gesamtbreite von 2,55 m,

–eine Gesamtlänge von 10 m,

–eine Höhe von 3 m sowie

–eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten.

Auch für den mitgeführten Anhänger gelten die angegebenen Maße. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich der Ladung.

 

Aus den aktuellen Bestimmungen 12.2014:

https://www.adac.de/.../...ungen_zur_ADAC_Plus-Mitgliedschaft_3013.pdf

@ campingfriend:

Dann solltest Du bitte d) nicht verschweigen ;)

d)

Darüber hinaus sind in der Zulassungsbescheinigung I eingetragene Wohnmobile geschützt bis zu einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung und einer zulässigen Gesamtmasse von 7.500 kg.

Im Übrigen scheint mir der ADAC dies stressfreier abzuwickeln, wenn ich mir die Schilderung des TE so durchlese.

am 8. Oktober 2015 um 17:24

Beim ADAC sind nur Fahrzeuge ein Versicherungsfall, die nicht fahrbereit sind. Zugfahrzeug und Anhänger sind individuelle Fahrzeuge. Der Rest ist Kulanz, wenn keine extra Kosten anfallen. Ich habe dieses Risiko (z. B. Auto bei einem Stadtbesuch geklaut oder kaputt gefahren, während der völlig intakte Wohnwagen auf dem Campingplatz steht. War er am Haken, ändert das auch nichts, solange er unbeschädigt und fahrbereit ist) bei einem anderen Versicherer für ein paar EUR abgedeckt. Den Klub wechsle ich deswegen nicht.

Wurde in allen Campingforen 1000x auseinander gelegt (es reicht aber auch, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen).

Rückholung bei Fahrerausfall sind ein anderer Versicherunsgsfall.

PS: Sehr beliebtes Thema, obschon es nichts Neues gibt :-).

Auch ich kann nur positives berichten. Wir sind damals bereits auf dem Hinweg mit defektem Luftmassenmesser (so sagte der Abschlepper und später auch die Werkstatt in D) liegen geblieben. Zunächst wurde das ganze Gespann von der Autobahn zu einer Werkstatt geschleppt.

Der Werkstattmeister brachte den Wohnwagen dann auf einen Campingplatz. Vom ADAC bekamen wir einen Leihwagen gestellt. Nach erfolgter Reparatur konnten wir sogar 50km fahren bevor das Auto nicht mehr lief.

Die Werkstatt tauschte erst einmal die Zündkabel und Kerzen aus. Die 50 km waren zum Glück ohne WoWa - nur ein Ausflug. Bis zur Werkstatt konnten wir noch fahren. Nur wollten wir dort keine weiteren Reparaturen mehr machen lassen. Der ADAC hat uns bestätigt, dass wir keinen weiteren Rep-Versuch mehr erdulden müssen und bot die Abholung des Autos an. Den Wohnwagen wollten sie auch holen und die Bahnfahrt gehe in Ordnung.

Wir haben dann vorgeschlagen, uns einen Leihwagen zu geben, so dass wir den WoWa selbst heim bringen können. Die Entscheidung dauerte nur rund 2 Stunden. Der ADAC schickte uns einen Leihwagen und bat uns lediglich, den Fahrer zum Bahnhof zu bringen. So konnten wir die Heimreise mit Wohnwagen antreten, wenn auch früher als geplant. Eine Woche später kam unser Auto in der Werkstatt an.

Dass das alles nur Kulanz sein soll mag ich nicht glauben.

am 8. Oktober 2015 um 18:39

Kulanz wäre gewesen, wenn man den völlig intakten Wohnwagen per Spediteur oder wie auch immer aus z. B. Palermo nach Hause holen würde (auch wenn das der ADAC bzw. sein Versicherer bezahlen muss), während der Zugwagen gerade wegen Totalschadens ebenfalls in Palermo verschrottet wird oder nach Diebstahl nicht auffindbar ist. Ich weiß nicht, ob es solche Kulanzfälle gibt.

Was ich mal auf einem Platz miterlebt habe ist, dass ein Vertragsspediteur, der einen Zugwagen im Auftrag des ADAC heim holen sollte, dem Camper großzügig anbot, den Wohnwagen auch aufzuladen. Er habe zwar keinen Auftrag, bekomme dafür auch kein extra Geld, habe aber noch Platz und dann sei es auch egal. Aber das ist eben keine Verpflichtung.

Um solchen beispielhaften Fall geht es mir, wenn ich einen Rechtsanspruch aus einer Versicherung erfüllt haben möchte (wenn er denn bestände). Bemühen, Leihwagen mit AHK zu stellen, ist lobenswert, aber eben keine Verpflichtung (oft ist es schlicht nicht möglich, einen Vermieter zu finden, der PKW mit AHK anbietet).

Aber wie oben hingewiesen - wurde ja bereits zigmal in alle Tiefen und Ecken ausgelotet. Auch hier - siehe Verlinkung Oetteken oben.

Zitat:

@situ schrieb am 8. Oktober 2015 um 19:24:50 Uhr:

Beim ADAC sind nur Fahrzeuge ein Versicherungsfall, die nicht fahrbereit sind.

Zugfahrzeug und Anhänger sind individuelle Fahrzeuge.

Der Rest ist Kulanz, wenn keine extra Kosten anfallen. Ich habe dieses Risiko (z. B. Auto bei einem Stadtbesuch geklaut oder kaputt gefahren, während der völlig intakte Wohnwagen auf dem Campingplatz steht.

War er am Haken, ändert das auch nichts, solange er unbeschädigt und fahrbereit ist) bei einem anderen Versicherer für ein paar EUR abgedeckt. Den Klub wechsle ich deswegen nicht.

Nein, nicht ganz richtig.

Zitat:

Leistungsanspruch besteht aber nur einmal für das Gespann (Fahrzeug mit mitgeführtem Anhänger) insgesamt.

Schadeneintritt PKW mit angehängtem Anhänger:

- der fahrtüchtige Anhänger wird auch alleine nach Hause transportiert

Schadeneintritt nur PKW:

- Anhänger wird nur auf Kulanz oder unter Mithilfe des ADAC nach Hause gebracht

( so wie du das schon mit dem Diebstahl angführt hattest)

 

.

 

Das ist doch großer mist. Ich stehe mit meinem gespann am nordcup und habe einen unfall mit noch einem, der zur gleichen zeit am nordcup zu tun hatte. Wer holt mich garantiert zurück nach hause? ( pkw plus wowa).

Gruß aspergius

am 9. Oktober 2015 um 12:18

Zitat:

@campingfriend schrieb am 9. Oktober 2015 um 13:08:08 Uhr:

Zitat:

@situ schrieb am 8. Oktober 2015 um 19:24:50 Uhr:

Beim ADAC sind nur Fahrzeuge ein Versicherungsfall, die nicht fahrbereit sind.

Zugfahrzeug und Anhänger sind individuelle Fahrzeuge.

Der Rest ist Kulanz, wenn keine extra Kosten anfallen. Ich habe dieses Risiko (z. B. Auto bei einem Stadtbesuch geklaut oder kaputt gefahren, während der völlig intakte Wohnwagen auf dem Campingplatz steht.

War er am Haken, ändert das auch nichts, solange er unbeschädigt und fahrbereit ist) bei einem anderen Versicherer für ein paar EUR abgedeckt. Den Klub wechsle ich deswegen nicht.

Nein, nicht ganz richtig.

Zitat:

@campingfriend schrieb am 9. Oktober 2015 um 13:08:08 Uhr:

Zitat:

Leistungsanspruch besteht aber nur einmal für das Gespann (Fahrzeug mit mitgeführtem Anhänger) insgesamt.

Schadeneintritt PKW mit angehängtem Anhänger:

- der fahrtüchtige Anhänger wird auch alleine nach Hause transportiert

Schadeneintritt nur PKW:

- Anhänger wird nur auf Kulanz oder unter Mithilfe des ADAC nach Hause gebracht

( so wie du das schon mit dem Diebstahl angführt hattest)

 

.

Einn Zitat ohne Quellenangabe ist sinnlos. Weil es den mir gegenüber gemachten, schriftlichen Aussagen des ADAC widerspricht, wäre das hoch interessant, falls es sich bestätigt. Aussagen irgendwelcher Mitarbeiter in irgendwelchen Geschäftsstellen sind ebenfalls wertlos.

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