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Gesetzliche Gewährleistung bei privatem Autokauf?
Hallo zusammen,
letzten Mittwoch habe ich einen gebrauchten Corsa von Privat gekauft. In der Beschreibung stand technisch einwandfrei. Nun nach gerade mal 200km ist der Zylinderkopf kaputt gegangen. Die reperaturkosten belaufen sich bei 800€ bis 2000€. Der Wagen selbst hat nur 2800€ gekostet. Habe ich nun die Möglichkeit Schadensersatz zu verlangen, obwohl eine Gewährleistung ausgeschlossen wurde? Ich erwarte ja nicht, dass der Verkäufer die kompletten Kosten übernimmt, aber er sollte sich wenigstens an der Reperatur beteidigen.
Was meint ihr, wie stehen meine Chancen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von SHAUnicorns
Ich würde mal ein Gutachten machen lassen beim TÜV. ZK geht doch nicht von Heute auf Morgen kaputt?! Bei Betrug kannst du den Verkäufer an den Eiern packen.
doch geht sie! und wie willst das den nachweisen? glaubst da is n timer dran den man ablesen kann "ist da und da kaputt gegangen und der damalige besitzer wusste das!"????
sorry aber wer privat kauft und dann hinterher probleme hat der hat eben gelitten. im übrigen auch bei den meisten gewerblichen!
ach ja und deinem bekannten bei der versicherung würde ich mal raten sich n anderen job zu suchen. bäckerlehrling oder maurerlehrling! ein 14 tägiges rückgaberecht gibts a) NUR bei online geschäften wie amazon und co und b) auch NUR bei gewerblichen.
im übrigen: ein versteckter mangel liegt nur vor wen der ex besitzer davon WUSSTE. so und wen nun nichtmal deine werkstatt weiss (die sind/sollten profis sein) was kaputt ist....WOHER soll der private verkäufer (der beruflich vielleicht tapeten klebt) wissen was den wagen kaputt ist?
ihr denkt immer das händler oder gar privatleite hellseherische fähigkeiten haben, ihr auto bis zur letzten schraube kennen und IMMER durch handauflegen wissen was kaputt ist und das es gerade noch bis zum verkauf hällt. war der wagen den technisch einwandfrei als ihn gekauft hast? sicherlich war er das sonst hättest ihn nicht genommen. somit hatsichs. und was wirklich defekt ist weiss keiner.
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44 Antworten
Er nimmt ihn zurück. So ein bisschen scheint er wohl geahnt zu haben dass etwas nicht stimmt. Zumindest wirkte es ein wenig so... aber naja war halt ein Griff ins Klo, aber ich bin wohl mit einem blauen Auge davon gekomen.
Zitat:
Original geschrieben von DER_Chris87
Er nimmt ihn zurück. So ein bisschen scheint er wohl geahnt zu haben dass etwas nicht stimmt. Zumindest wirkte es ein wenig so... aber naja war halt ein Griff ins Klo, aber ich bin wohl mit einem blauen Auge davon gekomen.
wow, und das alles ohne anwalt.
rechtschaffende menschen sind also noch nicht völlig ausgestorben.
Zitat:
Original geschrieben von SHAUnicorns
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Und? Wie willst du das beweisen?
Na der Gutachter wird schon sagen was Sache ist.
Ja der stellt möglicherweise einen Schaden fest, nur kann er auch nicht Hellsehen, das einzige was helfen würde wäre den Verkäufer auf eine Folterbank zu setzen und so lange zu drehen bis er was sagt ( scherz)
Eine arglistige Täuschung muss man beweisen und wenn der sich dummdoof stellt haste pech.
Edit : lese gerade das es sich erledigt hat.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
das einzige was helfen würde wäre den Verkäufer auf eine Folterbank zu setzen und so lange zu drehen bis er was sagt
aber die idee ist gut;)
Zitat:
Original geschrieben von John-Doe1111
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
das einzige was helfen würde wäre den Verkäufer auf eine Folterbank zu setzen und so lange zu drehen bis er was sagt
aber die idee ist gut;)
musst aufpassen....hat die cia ein patent drauf!
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Zitat:
Original geschrieben von John-Doe1111
aber die idee ist gut;)
musst aufpassen....hat die cia ein patent drauf!
mittlerweile sind die zum moderneren waterboarding übergegangen:D
Ist ja witzig hier geworden ;-)
Aber eine wichtige Frage habe ich noch. Muss ich für die Rücknahme (wahrscheinlich morgen) eine Art Vertrag machen oder ist das nicht nötig? We ich einen brauchen sollte... wie sollte dieser aussehen?
Zitat:
Original geschrieben von DER_Chris87
Ist ja witzig hier geworden ;-)
Aber eine wichtige Frage habe ich noch. Muss ich für die Rücknahme (wahrscheinlich morgen) eine Art Vertrag machen oder ist das nicht nötig? We ich einen brauchen sollte... wie sollte dieser aussehen?
Eine scheinbar einfache Frage, jedoch gar nicht so ohne. Normalerweise würde ich sagen, man nimmt alle Dinge mit, die beim Kauf eine Rolle gespielt haben, also alle Papiere und das komplette Zubehör sowie natürlich das auto selbst und der Verkäufer bringt das Geld mit, dann wird getauscht und fertig.
Aaaaaber ........ wenn das Auto bereits auf den neuen Besitzer angemeldet ist, wird es schwierig, denn dann muss man dem Verkäufer vertrauen, dass er umgehend das Auto wieder ummeldet bzw. abmeldet .......... tut er das nicht, könnte der auf deinen Namen und auf Kosten deiner Versicherung mit dem Auto herumfahren, begeht er einen Verkehrsverstoß, so bekommst du Post von der Bußgeldstelle, denn für die bist du ja dann der Halter, so lange, bis die Um- oder Abmeldung erfolgt.
Wenn du dann kein Dokument in Händen hältst, wonach der Kaufvertrag rückgängig gemacht wurde, das Auto also wieder in den Besitz des Vorbesitzers übergegangen ist, bist du in der Beweisnot.
Also ich würde kurzerhand den Verkäufer bitten seine Ausfertigung des Kaufvertrages mitzunehmen, auf der dann ein Zusatz handschriftlich eingetragen und von beiden Seiten unterschrieben wird, dass das Fahrzeug wegen großer Mängel zurückgenommen wird, natürlich sollte dieser Vermerk auch auf deiner Ausfertigung gemacht werden. Wichtig wäre auch der Zeitpunkt der Übergabe.
Diesen Vermerk auf beide Ausfertigungen des Kaufvertrages würde ich auf jeden Fall machen, selbst, wenn das Auto bereits abgemeldet in einem nicht fahrtüchtigen Zustand übergeben werden würde, denn wenn dieses Auto dann irgendwann in der Zukunft irgendwo als Wrack aufgefunden werden sollte, wird man anhand der Fahrgestellnummer den letzten Halter ermitteln ....... und der bist du. Wenn du dann nicht den Rücktransfer belegen kannst, wirst du die Entsorgungskosten plus Strafe zahlen müssen.
Grüße
Udo
Bei Verkehrsdelikten ist eigentlich die Behörde in Beweispflicht denn Halter Haftung gibt es in D Bekanntlich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von SHAUnicorns
Ich würde mal ein Gutachten machen lassen beim TÜV. ZK geht doch nicht von Heute auf Morgen kaputt?! Bei Betrug kannst du den Verkäufer an den Eiern packen.
Das wäre dem verlorenen Geld noch frisches hinterher zu werfen! Auch in zukünftigen Fällen, diesmal scheint es ja gerade noch so gut gegangen zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von SHAUnicorns
Bei Verkehrsdelikten ist eigentlich die Behörde in Beweispflicht denn Halter Haftung gibt es in D Bekanntlich nicht.
Bekanntlich gibt es in Deutschland eine Halterhaftung!
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Zitat:
Original geschrieben von SHAUnicorns
Bei Verkehrsdelikten ist eigentlich die Behörde in Beweispflicht denn Halter Haftung gibt es in D Bekanntlich nicht.
Bekanntlich gibt es in Deutschland eine Halterhaftung!
Seit wann? Beim Falschparken vielleicht. Aber sonst immer Fahrer. Zu schnell, Rote Ampel etc.
Seit wann kann ich dir nicht sagen, aber im ruhenden Verkehr gibt es eine Halterhaftung.
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Seit wann kann ich dir nicht sagen, aber im ruhenden Verkehr gibt es eine Halterhaftung.
Naja. Falsch Parken.
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Seit wann kann ich dir nicht sagen, aber im ruhenden Verkehr gibt es eine Halterhaftung.
:D es gibt immer eine Halterhaftung... wenn ich mein Auto verleihe und der rauscht über eine rote Ampel und baut einen Unfall, dann hafte ich als Halter erst mal für den Schaden (also meine Kfz-Haftplicht)...das ist die Halterhaftung.... den Strafzettel für das überfahren der roten Ampel erhält aber der Fahrer.. das ist ein Verkehrsverstoß... und da ist die Behörde in der Beweispflicht;)
Ausnahme ist das Knöllchen wegen falschparkens...hier kann dem Halter die Kosten für das Busgeldverfahren auferlegt werden.. der Halter muss also für die Verfahrenskosten aufkommen.. nicht für das Verkehrsvergehen... das würde ja obigen Recht widersprechen:)