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Gesetzeskonforme Dashcam?

Mercedes
Themenstarteram 17. Januar 2019 um 14:53

Moin zusammen,

hat jemand von Euch bereits eine gesetzeskonforme Dashcam im Einsatz oder weiß zumindest eine solche?

Gesetzeskonform in dem Sinne, daß nur bei Auslösen des G-Sensors ein Clip von x Sekunden vor und y Sekunden nach dem Auslösen fest gespeichert wird und sonstige Sequenzen entweder überhaupt nicht gespeichert oder automatisch sofort wieder gelöscht werden?

Besten Dank im Voraus.

Ejtsch-Pi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Jura.C400 schrieb am 17. Januar 2019 um 17:57:32 Uhr:

Das Aufnehmen ist auch verboten, wenn es nicht als Beweismittel in einem Unfall genutzt werden soll.

Auch eine 2-minütige Aufnahme ist verboten. Auch wenn es nach 2 Minuten überschrieben wird.

Nur das Unfallgeschehen darf aufgenommen bzw. verwertet werden.

Da braucht er nicht zum Anwalt und 100 € ausgeben.

Worauf stützt du die Aussage?

Ich dürfte nicht mal meine Lieblingsstrecke filmen?

Oder als Erinnerung die Straßen der Stadt, in der ich meine Kindheit verbrachte?

Oder eine tolle Wolkenkonstellation über der Autobahn?

Oder die lang geplante und sehnlichst erwartete Urlaubsfahrt?

Oder wenn mich jemand im Straßenverkehr nötigt, z.B. an meinem Heck klebt?

Bist du dir wirklich sicher??

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Gibt es nicht.

Sobald man wissentlich Personen oder Fahrzeuge filmt ist es nicht mehr zulässig.

Näheres kann dir ein Anwalt erklären...

Habe vor einiger Zeit mal dies hier gelesen :

Screenshot-20180515-134009-upday

Hey!

Ganz zufällig gibt es heute bei Ebay eine im Angebot, also nur noch heute. Sieht wie ein tolles Spielzeug aus, mit GPS u. a. und kostet nur ca. 48 €.

https://rover.ebay.com/.../0?...

"Beim Wechsel in den Parkmodus wird diese Dash-Cam durch den Parkmonitor-Modus und den G-Sensor ausgelöst, der automatisch aufzeichnet, wenn eine Kollision oder eine Erschütterung festgestellt wird"

Sieht aus, wie das, wonach du suchst.

Aus meiner Sicht suchst du nach einer nicht optimalen Lösung.

Erst letzten Freitag wurde ich beim Fahren durch ordnungswidrigen Fahrstreifenwechsel so leicht gestreift, das ist weder sie noch ich gemerkt haben. Ich dachte nur, es war sehr sehr knapp. Einen Tag später stellte man Kratzer bei mir fest, die nun auf über 1.500 € Schaden begutachtet wurden. Erst einmal Gott sei Dank, dass ich überhaupt eine dashcam laufen habe und zweitens hätte sie ganz bestimmt nicht ausgelöst durch diesen Sensor, da der Anstoß so schwach war.

Das ist nun mein einziges Beweismittel.

Ich wurde auch schon zweimal von der Polizei angehalten und niemals danach gefragt. Eine Kontrolle habe ich sogar komplett aufgenommen.

Wenn du wirklich befürchtest ein Bußgeld oder ähnliches zu bekommen, hätte ich einen Tipp. Solltest du wirklich angehalten werden, einfach den Stecker ziehen von der Kamera und es sieht aus, als wäre sie ausgeschaltet bzw sie ist dann für die Zeit ausgeschaltet.

 

Edit: natürlich sind die Aufnahmen vom Unfallgeschehen zulässig. Es ist jedoch nicht ganz erlaubt, die ganze Zeit zu filmen. Ich würde es aber trotzdem empfehlen

Das musste der BGH aber nicht mehr bestätigen...

Es gibt in Deutschland kein allgemeines strafrechtliches Verwertungsverbot.

Allerdings macht man sich trotzdem strafbar wenn man solche Aufnahmen macht.

Sind dann aber zwei verschiedene paar Schuhe.

Wie gesagt... mal einen Anwalt konsultieren!

am 17. Januar 2019 um 15:45

Das aufnehmen ist nicht verboten lediglich das verbreiten der Aufnahmen. Es gibt Fälle wo die Aufnahmen des dashcams als Beweismittel zugelassen worden. Die Aufnahmen können als Beweismittel zugelassen werden wenn die Kamera nicht durgehend gefilmt hat. Es gibt dashcams die sich selbst überschreiben zb in 2 min Takt diese sind ebenfalls zulässig.

Das Aufnehmen ist auch verboten, wenn es nicht als Beweismittel in einem Unfall genutzt werden soll.

Auch eine 2-minütige Aufnahme ist verboten. Auch wenn es nach 2 Minuten überschrieben wird.

Nur das Unfallgeschehen darf aufgenommen bzw. verwertet werden.

Da braucht er nicht zum Anwalt und 100 € ausgeben.

Ich selbst nehme durchgehend auf mit Risiko, Tipps dazu habe ich oben geschrieben.

Themenstarteram 17. Januar 2019 um 17:22

Schonmal vielen Dank für Eure Antworten.

Nach meinen Informationen ist das nicht-anlaßbezogene Mitschneiden (d. h. Speichern) ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. Nur die mit dem Unfall usw. in Zusammenhang stehende Situation darf gespeichert werden und kann dann auch als Beweismittel herangezogen werden.

Alle Dashcams, die ich bisher gefunden habe, speichern aber ununterbrochen und überschreiben erst, wenn die Speicherkarte voll ist. Ist auch bei der, die Jura.C400 bei eBay gefunden hat, leider nicht anders.

Ein evt. Bußgeld wegen Datenschutzverstößen ist nicht unbedingt das Problem, nur was nutzt mir ein Videobeweis, wenn der eben wegen dieser Verstöße nicht verwendet werden kann?

Zitat:

@Jura.C400 schrieb am 17. Januar 2019 um 17:57:32 Uhr:

Das Aufnehmen ist auch verboten, wenn es nicht als Beweismittel in einem Unfall genutzt werden soll.

Auch eine 2-minütige Aufnahme ist verboten. Auch wenn es nach 2 Minuten überschrieben wird.

Nur das Unfallgeschehen darf aufgenommen bzw. verwertet werden.

Da braucht er nicht zum Anwalt und 100 € ausgeben.

Worauf stützt du die Aussage?

Ich dürfte nicht mal meine Lieblingsstrecke filmen?

Oder als Erinnerung die Straßen der Stadt, in der ich meine Kindheit verbrachte?

Oder eine tolle Wolkenkonstellation über der Autobahn?

Oder die lang geplante und sehnlichst erwartete Urlaubsfahrt?

Oder wenn mich jemand im Straßenverkehr nötigt, z.B. an meinem Heck klebt?

Bist du dir wirklich sicher??

Jungs, fragt doch einfach mal einen Anwalt...

Ich denke mal, dieses Thema ist auch für viele Anwälte zu komplex. Da musst du dir schon einen Experten suchen. Ich bin kein Experte, habe aber den Artikel gefunden.

Asset.JPG
Themenstarteram 17. Januar 2019 um 19:28

Na, so komplex ist das Ganze IMO nicht. Die Vorgaben sind relativ eindeutig.

Nur bei den Dashcam- Herstellern scheint sich das noch nicht rumgesprochen zu haben. Wobei die Umsetzung nur eine Sache der Firmware ist.

Zumindest kenn ich keinen Hersteller, der mit der Gesetzeskonformität einen Wettbewerbsvorteil rauskehrt.

@Sherlock75 wir gehen davon aus, dass auf jeder 2-minütigen Aufnahme ein Mensch oder ein anderes Auto zu sehen ist. Da ist es nicht erlaubt. Ja, auch deine Lieblingsstrecke darfst du nicht filmen. Auch die Urlaubsfahrt darfst du nicht filmen. Natürlich darfst du dich mit dem Auto vor die Wand stellen und die Wand filmen, aber es darf niemand mit aufgenommen werden. Brauchst du eine gesetzliche Bestimmung? Dank @Balkin siehe u. a. Grundgesetz, Artikel 2.1., Abs. 1.

Das mit der Nötigung ist auch keine Ausrede, zumal du schlecht das Heck mit der Dashcam aufnehmen kannst, wenn du nicht eine besondere hast.

@Balkin das BGH Urteil ist auch interessant, jedoch steht dort nichts davon, wie genau eine Dashcam benutzt werden darf bzw. was verboten ist.

Ich kann nur zu meinem konkreten Fall vom 11.01.2019 Folgendes sagen: Ich nahm den ganzen Abend mit meiner Dashcam den Straßenverkehr auf. Als ich gestreift wurde, habe ich es sofort, als ich Zuhause war, auf eine Handykamera aufgezeichnet. Und zwar natürlich nicht den ganzen Abend, sondern nur zum Zeitpunkt der Kollision. Was war, als ich bei der Polizei war? Er wollte mich zuerst abwimmeln, als er aber erfuhr, es gibt ein Beweisvideo, war er gleich sehr neugierig und letzten Endes hat er ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Gegner eingeleitet. Er fragte mich dazwischen tatsächlich, ob die Dashcam nur bei Unfall aufzeichnet oder durchgehend. Als ich antwortete "sie hat zum Unfallzeitpunkt aufgenommen", war er zufrieden und es gab keine weiteren Fragen.

Mal sehen, was die gegnerische Versicherung dazu sagt, aber so viel zum Teil der Ordnungswidrigkeiten bezüglich Dashcams.

LG

Nun, in der Sendung Aktenzeichen xy...ungelöst vom 22.08.2018 (ZDF) wurde im Fall einer Unfallflucht folgende Bitte der Polizei genannt:

"Wer kann Angaben zu dem Unfall machen? Mitwisser, Zeugen oder Besitzer von Dash-Cams, die am 1. Juli gegen 14:50 Uhr in der Region Zweibrücken unterwegs waren, sollen sich bitte bei der Polizei unter ? 06332 - 976333 melden." Also müssten die Dashcams doch einigermaßen gesetzeskonform sein!

Den Fall kann man hier nachlesen

https://www.heidelberg24.de/.../...chen-rund-hinweise-zr-10173891.html

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