gesetz über haltbarkeit von benzinkanistern?
mal was völlig anderes...bei uns in der firma war vor ein paar tagen ein kunde, der erzählte das ein bekannter von ihm strafe in der polizeikontrolle zahlen mußte, weil sein benzinkanister älter als fünf jahre war. diese geschichte löste ja ne diskussion bei uns aus aber so wirklich sind wir zu keinem ergebnis gekommen. weiß jemand ob es da gesetzliche richtlinien für gibt???
22 Antworten
was hat das mit klugscheißerei zu tun..
wenn ichs besser weiß, dann sag ichs auch..
weiß ichs nicht, sag ich NIX!!!
sagt jmd anderes aber dünnet zu themen, von denen er keinen plan hat (bzw. sich vorher nichtmal kurz informiert, BEVOR er postet), dann find ich das scheiße.
ganz einfach.
und deine äußerungen:
"Da hat man dir nen Bär aufgebunden.
Es gibt keine Altersbeschränkung.
Kannst ohne Probleme Opas Wehrmachtskanister
aus Stalingrad benutzen."
"Dein Kumpel soll sich das Geld wiederholen.
Es war eine illegale Aktion von den Grünen Giftzwergen."
und
"Es gibt keine Altersbeschränkung!!
Wenn ja beweiß das gegenteil und sei weniger
großkotzig!"
...
ich weiß ja nicht.. aber vor dem hintergrund, dass du im endeffekt dein gelaber selbst als falsch nachgewiesen hast, muss man doch ernsthaft überlegen, wer genau hier großkotzig oder arrogant ist!
So jetz lausche mal.
ich geh immer von privat aus weil die meisten hier keine
Geschäftsleute sind sondern Privatpersonen.
Es ist mir klar das Privat und Geschäftrecht anders ist.
Z.B Warnwesten Pflicht bei bei Gewerblich genutzten PKW
Als komm wieder runter vom hohen Roß und reg dich ab.
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Wir sind doch zu dem Ergebnis gekommen, dass es für die zugelassenen Reservekanister in PKW keine Beschränkung der Lebensdauer gibt. Da können wir froh sein, weil wir ja sonst ein Sicherheitsrisiko hätten.
Den Link im Internet dazu konnte man ganz einfach finden (komnet.nrw.de).
Zitat:
Original geschrieben von Knecht ruprecht 3434
So jetz lausche mal.
ich geh immer von privat aus weil die meisten hier keine
Geschäftsleute sind sondern Privatpersonen.
Es ist mir klar das Privat und Geschäftrecht anders ist.
Z.B Warnwesten Pflicht bei bei Gewerblich genutzten PKWAls komm wieder runter vom hohen Roß und reg dich ab.
wovon DU ausgehst kann doch aber niemand ahnen..
und aus dem eingangspost geht ja nun nicht zweifelsfrei hervor, dass es im privaten bereich war. ("ein kunde in unserer firma meinte neulich..."😉
wenn dir die gesetzeslage von anfang an bewusst gewesen wäre, dann hättest du den hinweis mit sicherheit dazu geschrieben. (zb: wenn er privat und mit einem privaten fzg unterwegs war, dann...)
warum hast du diesen hinweis denn nicht gegeben, wenn du das doch so genau gewusst hast?
zumal die aussage von dir "es gibt keine altersbeschränkung" einfach falsch ist..das hast du selbst gepostet.
da steht
"Diese gefahrgutrechtliche Vorschrift gilt für den privaten Transport nicht unmittelbar. Allerdings... "
da steht nicht, dass sie im privaten bereich generell nicht gilt..
Hättest du den Text wie ich ihn reinstellte gelesen und zwar komplet
wäre die Antwort eindeutig.
Die anderen User haben sich schon verabschiedet für sie
ist wie für mich die sache klar.
oh lass mal, ich hab den schon gelesen und VERSTANDEN..ich denke, das unterscheidet uns beide..
mitm schreiben hast du's schließlich auch nicht sooo dolle..
mir geht deine art auf den sack, ganz einfach. nix wissen aber immer groß rumtönen..