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gesetz über haltbarkeit von benzinkanistern?

VW Golf 1 (17, 155)

mal was völlig anderes...bei uns in der firma war vor ein paar tagen ein kunde, der erzählte das ein bekannter von ihm strafe in der polizeikontrolle zahlen mußte, weil sein benzinkanister älter als fünf jahre war. diese geschichte löste ja ne diskussion bei uns aus aber so wirklich sind wir zu keinem ergebnis gekommen. weiß jemand ob es da gesetzliche richtlinien für gibt???

22 Antworten

Da hat man dir nen Bär aufgebunden.
Es gibt keine Altersbeschränkung.
Kannst ohne Probleme Opas Wehrmachtskanister
aus Stalingrad benutzen.

Ich habe noch kein Datum auf einem Kanister gesehen....

hab nur *DAS HIER* gefunden

ne gesetzesgrundlage zu finden war mir als nicht-jurist "mal eben" irgendwie nicht möglich...

da hat die rennleitung nen furz quer sitzen gehabt oder der typ hat müll gelabert...

gruss !

Dein Kumpel soll sich das Geld wiederholen.
Es war eine illegale Aktion von den Grünen Giftzwergen.

Zitat:

vor ein paar tagen ein kunde, der erzählte das ein bekannter

hmmm - also wenn das mal kein geschichtenerzähler war...

gibts hier ein auto-jura-forum ?

ruf mal beim adac an - die wissen sicher mehr...

und wenn du was rausgefunden hast sag mal bescheid - würde mich schon interessieren...

gruss !

also stimt schon die dinger sind TÜV geprüft zumindestens die aus Plastik da sind TÜV Stembel drauf und auch das Datum wie lang die gilten aber das man eine Strafe dafür bekommen kan wenn die abgelaufen sind ist mir neu😕

man müsste wissen, ob derjenige privat unterwegs war oder etwa geschäftlich, mit einem firmenfahrzeug.

@KnechtRuprecht:

auch hier gilt: wenn du keine ahnung hast, einfach nix schreiben.. was soll der mist??

Kunststoffkanister dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Steht ja auch ein Herstellungsdatum drauf.
Weil Kunststoff, grade in Verbindung mit Kraftstoff, seine Weichmacher Verliert und dann Spröde werden kann. Bei einem "Unfall" könnte er Reißen/Platzen. Und das will ja keiner.
Stahlblechkanister haben keine Altersbeschränkung. Die kann man immer benutzen. Einziges Risiko dabei ist der Rost. Wenn er durch ist, dann ist schluß.

Was *wassolldasdenn* geschrieben hat, ist technisch ganz falsch.

Reservekraftstoff-Kanister und Tanks sind aus dem gleichen Kunststoff Polyethylen. Da ist selbstverständlich kein Weichmacher drin. Die Kanister haben eine europäische Zulassung. In Deutschland werden die Zulassungen von der BAM vergeben. Prüfen kann eines der dafür akkreditierten Labors in der EU. Die 1. Zulassung wurde von der BAM 1963 erteilt.

Wechselt ihr auch bei eueren Golf alle 5 Jahre den Tank aus? Auf dem Tank sind auch der Hersteller und das Herstellungsdatum eingeprägt. Das ist übrigens bei allen Kunststoffteilen am Auto so.

In unserem Golf transportieren wir kein Gefahrgut. Dafür gilt die ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route). Übersetzt etwa Gefahrgutvereinbarung.

Zitat:

man müsste wissen, ob derjenige privat unterwegs war oder etwa geschäftlich, mit einem firmenfahrzeug.

 

 

@KnechtRuprecht:

 

auch hier gilt: wenn du keine ahnung hast, einfach nix schreiben.. was soll der mi

Du bildest dir auch ein du wärst toll!!

Es gibt keine Altersbeschränkung!!

Wenn ja beweiß das gegenteil und sei weniger

großkotzig!

Bla bla bla...
Bevor wir uns jetzt hier zerfleischen ob oder ob nicht und wieso, ich geb' ja zu das das mit dem Weichmacher so nicht ganz richtig war.
Aber die 5-Jahresfrist gilt trotzdem. Fragt doch mal beim TÜV nach oder einen von der Trachtengruppe Grün-Weiß.
Oder lest euch mal den Link hier durch.
http://komnet.nrw.de/.../danz?...

Nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften dürfen Fässer oder Kanister aus Kunststoff höchstens 5 Jahre lang als Verpackung für Gefahrgüter wie Kraftstoff genutzt werden; dementsprechend muss das Herstellungsdatum auf diesen Verpackungen angegeben sein:

Ziffer 4.1.1.15 ADR: Sofern von der zuständigen Behörde nicht etwas anderes festgelegt wurde, beträgt die zulässige Verwendungsdauer für Fässer und Kanister aus Kunststoff, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter zur Beförderung gefährlicher Güter, vom Datum ihrer Herstellung an gerechnet, fünf Jahre, es sei denn, wegen der Art des zu befördernden Stoffes ist eine kürzere Verwendungsdauer vorgeschrieben.

Diese gefahrgutrechtliche Vorschrift gilt für den privaten Transport nicht unmittelbar. Allerdings ist ein Hersteller verpflichtet, Reservekanistern, die vernünftigerweise vorhersehbar von Verbrauchern benutzt werden können, die erforderlichen Informationen beizugeben, damit dieser die Gefahren, die von dem Verbraucherprodukt während der üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer ausgehen und die ohne entsprechende Hinweise nicht unmittelbar erkennbar sind, beurteilen und sich dagegen schützen kann (§ 2 GPSG und § 5 GPSG). Das bedeutet im Klartext, dass ein Hersteller einen Reservekanister, der für den privaten Gebrauch vorgesehen ist, entsprechend eindeutig kennzeichnen muss (z.B. durch einen entsprechenden Aufkleber), wenn die Gebrauchsdauer zeitlich beschränkt ist. Die alleinige Angabe des Herstelldatums reicht dann nicht mehr aus.

Weitere Informationen dazu bietet z.B. der TÜV Süd im

Da steht es ja gilt nicht im Privaten!

Zitat:

Original geschrieben von Knecht ruprecht 3434



Zitat:

man müsste wissen, ob derjenige privat unterwegs war oder etwa geschäftlich, mit einem firmenfahrzeug.

 

 

@KnechtRuprecht:

 

auch hier gilt: wenn du keine ahnung hast, einfach nix schreiben.. was soll der mi

Du bildest dir auch ein du wärst toll!!
Es gibt keine Altersbeschränkung!!
Wenn ja beweiß das gegenteil und sei weniger
großkotzig!

nee, nicht ganz toll. aber besser als "ich hab zwar keine ahnung aber ich schreib einfach mal was dazu..egal, ob's stimmt oder nicht"!!!

🙄🙄🙄🙄🙄

dass du unrecht hattest, hast du ja selbst grad bewiesen..

wenns nicht privat war, kanns ärger geben. ob privat oder nicht, wurde im eingangspost nicht genannt. daher hatte ich danach gefragt. du hingegen hast bloß geschrieben: "altersbeschränkung gibts nicht. die haben deinen kumpel angeschmiert"

wo ist dein problem?

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