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Geschwindigkeitsübertretung Schweiz mit 41km/h drüber – Strafverfahren

Themenstarteram 11. November 2019 um 16:44

Am 24.10.2019 habe ich in der Schweiz (bei Fribourg) eine Geschwindigkeitsübertretung begangen mit 41km/h außerorts auf der Autobahn.

Nach 2 Wochen habe ein Brief von Schweizer Polizei (Police cantonale Fribourg) bekommen. Es steht darauf “Im Rahmen eines Strafverfahren wegen Geschwingkeitsüberschreitung benötigen die Justizbehörden ausführlich Informationen über Ihre finanzielle Situation, um ein eventuelles Strafmaß festzulegen“

Und noch dazu ein Fragenbigen ausgehändigt, der durch diejenige Person auszufüllen ist, welche die Geschwingkeitsüberschreitung begangen hat.

Ich bin deutscher Staatsbürger und wohnhaft in Deutschland. Bis jetzt ich war einmal in mein Lebe in der Schweiz. Ich denke nicht, dass ich die nächsten 4 Jahre in der Schweiz bin.

Nun meine Fragen:

1. Was passiert, wenn ich den Brief von Schweizer Polizei ignoriere und nicht weiterhin nicht reagiere?

2. Wie sieht das ganze Verfahren weiter aus?

3. Ich bin momentan arbeitsuchender, wenn Bußgeld kommt muss es bezahlen?

4. Wird was von deutscher Polizei was kommen?

5. Besteht ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz?

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Beste Antwort im Thema

https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeld-schweiz-vollstreckung/

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Zitat:

 

Die Schweiz hat ein sehr gutes öffentliches Verkehrsnetz. Laß Dein Auto nächstes Mal einfach daheim.

Kann in der Schweiz übrigens Knast geben und Auto beschlagnahmt.

Und das hilft dem TE jetzt inwiefern? Außer das er nächstes Mal mit einem Leihwagen, besser noch einem 500 € - GTI, rasen könnte?

"Und das hilft dem TE jetzt inwiefern?"

Warum sollte man dem Herrn helfen? Er sollte in die Schweiz fahren und sich der Justiz dort stellen. So wie er benimmt man sich nicht.

Zitat:

@9891 schrieb am 11. November 2019 um 18:17:27 Uhr:

Naja auch die Schweizer haben 80er Bereiche auf der Autobahn. Ich habe Mal 100EUR für 3kmh zu viel bezahlt, seit dem lass ich mich in den Bereichen von den Schweizer Bussen überholen....

Mich interessiert auf jeden Fall wie hoch die Strafe ausfällt, das geht dann wohl über das Einkommen.

Für 3 km/h kriegt man normalerweise 20 CHF. Sind die restlichen 85 Euro Administrationsgebühren weil Du in Deutschland lebst und sie über die Deutschen Behörden den Halter ausfindig machen mussten ?

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 12. November 2019 um 12:05:04 Uhr:

"Und das hilft dem TE jetzt inwiefern?"

Warum sollte man dem Herrn helfen? Er sollte in die Schweiz fahren und sich der Justiz dort stellen. So wie er benimmt man sich nicht.

ich liebe solche blödsinnigen kommentare. aber wahrscheinlich bist du fehllos.

peso

Zitat:

@DareCare schrieb am 12. November 2019 um 14:02:43 Uhr:

Zitat:

@9891 schrieb am 11. November 2019 um 18:17:27 Uhr:

Naja auch die Schweizer haben 80er Bereiche auf der Autobahn. Ich habe Mal 100EUR für 3kmh zu viel bezahlt, seit dem lass ich mich in den Bereichen von den Schweizer Bussen überholen....

Mich interessiert auf jeden Fall wie hoch die Strafe ausfällt, das geht dann wohl über das Einkommen.

Für 3 km/h kriegt man normalerweise 20 CHF. Sind die restlichen 85 Euro Administrationsgebühren weil Du in Deutschland lebst und sie über die Deutschen Behörden den Halter ausfindig machen mussten ?

ich sollte für 3 km/h 65 euro bezahlen. nicht bezahlt und vergessen. nie wieder was von gehört.

peso

Jo ist ja unterhalb der Bagatellgrenze, wie man im verlinkten Artikel nachlesen kann

"ich liebe solche blödsinnigen kommentare. aber wahrscheinlich bist du fehllos."

Ganz sicher nicht, aber vielleicht zu alt. Früher hat man sich wie ein Mann hingestellt und zu seinen Angelegenheiten gestanden. Heute versucht man sich rauszuwinden, weil man ist ja soviel gescheiter wie die Schweizer.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 12. November 2019 um 12:05:04 Uhr:

"Und das hilft dem TE jetzt inwiefern?"

Warum sollte man dem Herrn helfen? Er sollte in die Schweiz fahren und sich der Justiz dort stellen. So wie er benimmt man sich nicht.

Dann hättest DU genau DAS in deinem Kommentar schreiben sollen. Und wenn du dem Herrn nicht helfen willst, warum schreibst du hier? Dann schweige doch einfach.

TE: bei deinem Einkommen wurde ich zum Rechtsfrieden die gefragten Angaben geben. Kommst wohl recht günstig im Ausland weg.

Nun, du bist im Straftatbereich. Hier mal lesen, auf Seite 6 & 7 … das betrifft Dich... (Im Fall 3 x das gleiche = lebenslanges Fahrverbot in der Schweiz….)

Was erwartet Dich mindestens:

  • Geldbusse, basierend auf Deinem Einkommen. Berechnungsgrundlage s.u. (Zwischen CHF 240 bei Mittellosen und bis zu CHF 24'000 bei vermögenden Personen ist der Standard, kann aber im Maximum theoretisch bis zu CHF 1'080'000 gehen)
  • 3 Monate Fahrverbot in der Schweiz
  • Eintrag ins Schweizer Strafregister für Zeitraum X (kann ich nicht genau bennen, hängt von der Strafhöhe ab)

Gesetzesgrundlage: Bei einer groben Verkehrsregelverletzung handelt es sich um ein Vergehen, welches neu mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert werden kann (Art. 10 Abs. 3 StGB).

Bezüglich Strafhöhe:

Merkmal der neu eingeführten Geldstrafe ist das Tagessatz-System. Beim Tagessatz-System wird die Geldstrafe mittels zweier unabhängiger Vorgänge berechnet, indem die Bemessung der Anzahl Tagessätze und die Bemessung der Tagessatzhöhe getrennt vorgenommen werden.

In einer ersten Phase erfolgt die Zumessung der Anzahl Tagessätze, dem eigentlichen Strafzumessungsakt. Bei der Bemessung der Tagessätze wird wie bei der Festlegung der Dauer einer Freiheitsstrafe die tatspezifisch angemessene Strafe ermittelt. Dabei sind das Verschulden, das Vorleben, die persönlichen Verhältnisse sowie die Wirkung der Strafe auf das Leben des Täters zu berücksichtigen.

In einer zweiten Phase findet die eigentliche Berechnung der individuell an die persönlichen und insbesondere wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters anzupassende Tagessatzhöhe statt. Diese entspricht, vereinfacht ausgedrückt, dem täglichen (Netto-)Einkommen des Täters. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dient als Massstab, um den Zweck der Geldstrafe – die Senkung des Lebensstandards des Täters – dosieren zu können. Mit der Anpassung der Geldstrafe an die finanziellen Verhältnisse des Täters soll das Prinzip 'Gleiches Leiden für gleiche Schuld' verwirklicht werden, da eine summenmässig gleich hohe Geldstrafe auf einen vermögenden Täter in der Regel eine geringere Auswirkung als auf einen weniger vermögenden Täter hat.

Da das Gesetz ein maximales Verschulden von 360 Tagessätzen vorsieht und die höchstmögliche Tagessatzhöhe CHF 3'000.– beträgt (Art. 34 StGB), ergibt sich eine maximale Geldstrafenhöhe von CHF 1'080'000.– (360 mal CHF 3'000.–). In einem derart hohen Strafrahmen könnte auch eine Forderung des Gesetzgebers an die Richter erkannt werden, bei finanziell gut situierten Tätern nicht vor hohen Geldstrafen zurückzuschrecken.

Ordnungsbussenverfahren

Für den Gedanken, dass ganze einfach zu ignorieren: Die Schweiz hat die Zügel angezogen und setzt mittlerweile auch Haftanträge wegen zu schnellen Fahrens durch EU-Ausländer in der Schweiz durch....

Populärer Fall vom letzten Jahr:

https://www.aargauerzeitung.ch/.../...ren-vier-jahre-dauerte-132708695

@DareCare ist jetzt schon ein paar Jahre her und war im Kanton St. Gallen. Ging direkt über die deutschen Behörden war in Euro und ging auch auf ein deutsches Behördenkonto (und ja ich hab das damals nachgeprüft, war alles offiziell und keine dubiose Anwaltskanzlei). War damals öfter geschäftlich dort unterwegs und wollte keine Probleme bei der nächsten Einreise. Irgendwo ist wohl der Schlupf im Behördenapparat passiert..

Ich bin nicht gerade ein Devot-Fahrer. Aber in der Schweiz wesentlich zu schnell, nein, das muss ich mir nicht geben.

Ich fahr auch nur mit Tempomat und dann auf strich eingestellte Geschwindigkeit... diese in Deutschland üblichen 5-10km/h zu schnell traue ich mich nicht....

Zitat:

@dobifan schrieb am 12. November 2019 um 16:29:57 Uhr:

Ich fahr auch nur mit Tempomat und dann auf strich eingestellte Geschwindigkeit... diese in Deutschland üblichen 5-10km/h zu schnell traue ich mich nicht....

+ 5 geht schon. Dein Tacho eilt auch in der Schweiz vor. Da ich nicht weiß, welche Toleranzen die abziehen, würde ich + 10 auch nicht machen.

Deutschland, selig Autoland :)

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 12. November 2019 um 14:23:29 Uhr:

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 12. November 2019 um 12:05:04 Uhr:

"Und das hilft dem TE jetzt inwiefern?"

Warum sollte man dem Herrn helfen? Er sollte in die Schweiz fahren und sich der Justiz dort stellen. So wie er benimmt man sich nicht.

ich liebe solche blödsinnigen kommentare. aber wahrscheinlich bist du fehllos.

peso

Jeder hat Fehler, nur sollte man zu dem stehen, was man verbrochen hat.

Wenn der TE mit vorsatz zu schnell war, ist es dumm, weil man sich vorher über die Konsequenzen informieren sollte.

Hat er nicht gewusst, wie schnell man sort fahren darf, ist die angst vor einer Strafe schon eine Bestrafung mit Lerneffekt.

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