Geschwindigkeitsüberschreitung und Freiheitsstrafe
Was in Deutschland - eigentlich - undenkbar ist, die Schweiz macht es möglich. Das OLG Stuttgart (Beschl. v. 25.04.2018 - 1 Ws 23/18) hat die Vollstreckung von einem Jahr Freiheitsstrafe für mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen aus einem schweizerischen Urteil für zulässig erklärt.
Da hielt sich der Herr BMW Z4-Fahrer für besonders intelligent, ist "vorsichtshalber" zur Verhandlung gar nicht erst erschienen, nur waren die Schweizer Behörden noch intelligenter. Dumm gelaufen, kann man da nur sagen.
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Setzen, sechs - Thema verfehlt... und wegen der Werbung hab ich mal gebimmelt. Nervig, so was...
47 Antworten
Zitat:
@ahmettir schrieb am 2. Mai 2018 um 22:01:52 Uhr:
Das ist mir schon klar 🙂 aber mich überkam beim Lesen des Titels schon das Gefühl, dass dieses Urteil gerechtfertigt war und Deutschland sich auch eine Scheibe vom Vorbild des autofeindlichen Landes abschneiden könnte 🙂
Schweiz hat echt Probleme, wobei das Land zum Geldverdienen gar nicht mal so unattraktiv ist 😁
Das Urteil ist auf jeden Fall gerechtfertigt. Gerade die Überschreitung und das Überholen im Gotthardtunnel reicht schon. Solche Fahrer haben einfach nichts in der Birne und sind mehr als gefährlich für normale Fahrer. Wäre nicht schlecht bei uns auch mal so gegen solche Idioten vorzugehen.
Gerechtfertigt? Interessant. Für mehrfache sexuelle Belästigung von Kindern gibt es im Schnitt 1-2 Jahre, ausgesetzt zur Bewährung. Eigenartige Gewichtung der Rechtsgüter.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. Mai 2018 um 10:52:51 Uhr:
Gerechtfertigt? Interessant. Für mehrfache sexuelle Belästigung von Kindern gibt es im Schnitt 1-2 Jahre, ausgesetzt zur Bewährung. Eigenartige Gewichtung der Rechtsgüter.
Das ist wieder ein anderes Thema. Das solche Strafen bei uns schon lange viel zu gering sind ist auch klar.
Aber eben solche Fahrweisen sind ebenfalls mehr als grob fahrlässig. Gerade im Tunnel. Jeder weiß wie ein Unfall im Tunnel ausgehen kann. Der Gotthard Tunnel ist nun mal nur einspurig und wer da überholt sollte sich echt mal auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 2. Mai 2018 um 19:34:46 Uhr:
Das gibt auf jeden Fall einen fetten Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis...
Wobei er ja trotz 12monatiger Freiheitsstrafe weiterhin als "nicht vorbestraft" gelten sollte.
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Sentenced7, Einträge ins Führungszeugnis erscheinen bei mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe und bei mehr als 90 Tagessätzen. Den Eintrag hat er erstmal...
Naja.....verurteilt hat ihn ja das Schweizer Gericht. Nachdem er in der Schweiz körperlich aber nicht anwesend ist, hat das deutsche Gericht ja nur die Bestrafung (in D) legetimiert. Mein Einwand galt aber nicht einem reinen Eintrag im Führungszeugnis, sondern dem Status "nicht vorbestraft".
Den Status "nicht vorbestraft" ist er ja grade durch den Eintrag im Führungszeugnis los... und ich bin mir recht sicher, dass ich - zumindest in erweiterten Führungszeugnissen, die ich beruflich in die Hände bekomme - auch schon Eintragungen von im Ausland verhängten Strafen (zumindest EU-Ausland) gesehen habe. Aber da bin ich nicht 100% über die geltende Rechtslage informiert, daher nur meine laienhafte Einschätzung.
Und ich würde ihn schon als "vorbestraft" bezeichnen; es sollte doch egal sein, wo er seine Straftat begangen hat, sofern diese schwerwiegend genug ist..
In Deutschland sind Strafen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen aber keine Strafen nach dem Strafgesetz, sondern Ordnungswidrigkeiten.
Und bei Strafen für Ordnungswidrigkeiten ziehen in D keinen Eintrag im Führungszeugnis um demzufolge auch keine Statusänderung in "vorbestraft" nach sich.
Von demher handelt es sich wohl um einen Präsedenzfall.
Und ich finde es macht sehr wohl einen Unterschied, wo man die Straftat begangen hat.
In diesem Fall gehts jetzt nur um 12 Monate Knast. Stell dir vor, für bestimmte Taten hätte es in einigen Bundesstaaten der USA oder in vielen Ländern Asiens die Todesstrafe gegeben. Hätte man ihn dann ausliefern sollen, damit sie ihn da drüben dann die Giftspritze setzen? Garantiert nicht.
Auslieferungen an andere Staaten sind ja immer durch bilaterale Abkommen geregelt. Daher wird - so jedenfalls mein Kenntnisstand - in jedem Auslieferungsübereinkommen der Passus verankert, dass Deutschland nur dann einen Straftäter an ein Land mit der Todesstrafe ausliefert, wenn garantiert wird, dass die Todesstrafe nicht angewendet wird.
Momentan kommen wir aber ganz böse in das Fahrwasser um die "Off Topic"-Untiefen, wenn wir mit Auslieferung und Todesstrafe anfangen....
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 3. Mai 2018 um 16:02:52 Uhr:
In Deutschland sind Strafen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen aber keine Strafen nach dem Strafgesetz, sondern Ordnungswidrigkeiten.
Wenn ich das Urteil richtig interpretiere, floß da
nicht nurdie stark überhöhte Geschwindigkeit als Tatbestand ein.
Art 16 GG
(1) ...
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Ok. eben sehe ich meinen Denkfehler: Ich bin von Auslieferungen fremder Staatsangehöriger zum Zweck der Strafverfolgung ausgegangen, hab dabei aber "übersehen", dass es sich hier bei dem Verurteilten ja um einen Deutschen handelt. Daher hat PeterBH recht, wenn er auf das GG verweist.
Auslieferungen an EU-Staaten sind dann in Sachen "Todesstrafe" sowieso nicht möglich (Todesstrafe und EU-Mitgliedschaft schließen sich ja aus) und die internationalen Strafgerichtshöfe verhängen ebenfalls keine Todesstrafen.
Sorry, bin da vom beruflichen her ein wenig vom Topic abgekommen und hab da einen Denkfehler gemacht.
Der dummdreiste Typ wird ganz offensichtlich von einer dissozialen Persönlichkeitsstörung dominiert. Am liebsten sähe ich ihn als Insassen der forensischen Psychiatrie.
Cheers,
DrHephaistos
Hallo,
nun, ich empfinde die Vollstreckung eines in CH gesprochenen Urteils gegen einen Deutschen in Deutschland als ausgesprochen bedenklich.
Die Frage ist in meinen Augen nicht, ob dieser Mensch ein asozialer Raser ist und es gewaltig übertrieben hat.
Vielmehr denke ich hat der deutsche Staat seine Bürger vor dem Zugriff anderer Staaten zu schützen.
Wenn ich mir das Gezerre um den Vater eines getöteten Mädschen s ansehe, der den mutmaßlichen Täter nach Frankreich verschleppt hat, weil dieser als Deutscher in Deutschland nicht wegen eines Mordes/Totschlages/Körperverletzung mit Todesfolge in Frankreich belangt werden konnte, empfinde ich die Vollstreckung des schweizer Urteils wegen eines Verkehrsvergehens als umso befremdlicher.
Immerhin ist F ein EU-Partner. Die CH hingegen nicht.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ein Jurist dies aufklären könnte.
Denn gerade die in meinen Augen völlig schwachsinnigen Strafen für Verkehrsvergehen in CH sollten hierzulande nciht vollstreckbar sein. Höchstens zu den in D üblichen "Preisen" für solche Vergehen und erst nach Würdigung der Beweislage nach deutschen Grundsätzen.
Dieser Fall ist viel spannender als man zunächst denken mag. Es kann jeden, der nach CH fährt, mit empfindlichen Summer treffen. Es reicht das Übersehen eines Ortsschildes und so das Fahren mit auf der Landstraße korrekten 90 Km/h in einer Ortschaft, um horrende Strafen auszulösen. Dem sollten wir uns nicht unterwerfen und, Polemik-Mode an, zunächst einmal mit der Schweiz über unsere Steuerflüchtlinge sprechen, bevor wir in vorauseilendem gehorsam jeden Unfug aus dem Ausland blind unterstützen.
HC