Geschwindigkeitsüberschreitung und Freiheitsstrafe
Was in Deutschland - eigentlich - undenkbar ist, die Schweiz macht es möglich. Das OLG Stuttgart (Beschl. v. 25.04.2018 - 1 Ws 23/18) hat die Vollstreckung von einem Jahr Freiheitsstrafe für mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen aus einem schweizerischen Urteil für zulässig erklärt.
Da hielt sich der Herr BMW Z4-Fahrer für besonders intelligent, ist "vorsichtshalber" zur Verhandlung gar nicht erst erschienen, nur waren die Schweizer Behörden noch intelligenter. Dumm gelaufen, kann man da nur sagen.
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Setzen, sechs - Thema verfehlt... und wegen der Werbung hab ich mal gebimmelt. Nervig, so was...
47 Antworten
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 6. Mai 2018 um 15:11:22 Uhr:
Die Frage ist in meinen Augen nicht, ob dieser Mensch ein asozialer Raser ist und es gewaltig übertrieben hat.
Vielmehr denke ich hat der deutsche Staat seine Bürger vor dem Zugriff anderer Staaten zu schützen.
Dieser Schutz ist gewährleistet, da Deutsche nicht an andere Staaten ausgeliefert werden.
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 6. Mai 2018 um 15:11:22 Uhr:
...zunächst einmal mit der Schweiz über unsere Steuerflüchtlinge sprechen...
Zu Erläuterung am Rande:
- Das schweizer 'Bankgeheimnis' für in der EU steuerpflichtige Privatpersonen ist bereits seit einiger Zeit geschleift. Kontrollmitteilungen schweizer Banken ergehen automatisch an die zuständigen EU Finanzämter. Steuerflucht ist somit nicht mehr möglich.
- Bei völlig legalen, steueroptimierten, virtuellen Firmensitzen von EU Unternehmen in der Schweiz sieht es leider noch ganz anders aus. Seit vielen Jahren versucht die EU Kommission deshalb, die Unternehmenssteuer so zu reformieren (GKKB), dass sich Steuerflucht nicht mehr lohnt. Problem: Wir haben die Sünder - z.B. Irland, Niederlande, Luxemburg - in den eigenen Reihen. Solange EU Gesetze im Rat der Europäischen Union einstimmig verabschiedet werden müssen, besteht also wenig Aussicht auf Besserung. Zudem agierte unser ehemaliger Finanzminister Wolfgang Schäuble hinter den Kulissen lange Zeit als Vertreter deutscher Kapitalinteressen und Verhinderer dieser Reform. Sollte sie dennoch Realität werden, wäre die Schweiz im Rahmen ihrer bilateralen Verträge mit der EU zur Übernahme verpflichtet.
In der Zwischenzeit kann jeder den/die Bundestagsabgeordnete/n seines Wahlkreises zur Behebung der Misstände im eigenen Laden drängen. Ach ja, gibts hier Heimwerker, die sich bei Bauhaus eindecken? Die sollten mal nachsehen, wo deren Firmenbriefkasten aufgehängt ist. Leider lässt sich die lange Liste ähnlich handelnder deutscher Unternehmen fortsetzen.
Cheers,
DrHephaistos
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 6. Mai 2018 um 15:11:22 Uhr:
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Ich würde mich sehr freuen, wenn ein Jurist dies aufklären könnte.
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Genau das ist durchs LG und OLG Stuttgart erfolgt. Der Antrag des Schweizer Bundesamtes für Justiz wäre ganz einfach vom Tisch gewischt worden, wenn das in Frage stehende Strafmass ausserhalb des in Deutschland Möglichen läge. Glücklicherweise wachen wir auch hierzulande langsam auf.
Ich möchte in diesem Zusammenhang an das Mordurteil gegen zwei Berliner Raser erinnern. Das BGH hob es zwar mit dem Hinweis auf, der Fall sei 'lediglich' als fahrlässige Tötung zu qualifizieren. Aber auch dafür können die Delinquenten noch 5 Jahre lang aus unserer Gesellschaft entfernt werden.
Cheers,
DrHephaistos