Geschwindigkeitsüberschreitung und Freiheitsstrafe

Was in Deutschland - eigentlich - undenkbar ist, die Schweiz macht es möglich. Das OLG Stuttgart (Beschl. v. 25.04.2018 - 1 Ws 23/18) hat die Vollstreckung von einem Jahr Freiheitsstrafe für mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen aus einem schweizerischen Urteil für zulässig erklärt.

Da hielt sich der Herr BMW Z4-Fahrer für besonders intelligent, ist "vorsichtshalber" zur Verhandlung gar nicht erst erschienen, nur waren die Schweizer Behörden noch intelligenter. Dumm gelaufen, kann man da nur sagen.

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Setzen, sechs - Thema verfehlt... und wegen der Werbung hab ich mal gebimmelt. Nervig, so was...

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Da muß es sich aber wirklich schon um einen notorischen Raser gehandelt haben.

Ja in gewisser Weise schon. Das waren diverse und dabei sehr massive Verstöße.

Das Nichterscheinen bei den Eidgenossen war allerdings schon clever. Dort hätte er 1,5 Jahre Strafvollstrreckung mehr am Heck zu kleben.

14.07.2014: Zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 135 km/h durch den Gotthard-Tunnel gefahren; dabei zehn Überholmanöver von insgesamt fünfzehn Fahrzeugen; weitere fünf Überholmanöver kurz darauf im Piottino-Tunnel.

Mit einer Geschwindigkeit von mehr als 200 km/h fuhr er – trotz des Tempolimits von 120 km/h auf schweizerischen Autobahnen - weiter, auch um der Polizei, die seine Verfolgung aufgenommen hatte, zu entkommen. Zu diesem Sachverhalt kamen drei weitere erhebliche Geschwindigkeitsverstöße am 12.07.2014 auf schweizerischen Autobahnen hinzu.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Mai 2018 um 18:28:53 Uhr:


Ja in gewisser Weise schon. Das waren diverse und dabei sehr massive Verstöße.

Das Nichterscheinen bei den Eidgenossen war allerdings schon clever. Dort hätte er 1,5 Jahre Strafvollstrreckung mehr am Heck zu kleben.

Clever? Ich weiß nicht. Er hat dreißig Monaten unter Abzug der erlittenen Untersuchungshaft erhalten. Hiervon wurde ein „bedingter Strafvollzug von 18 Monaten in einer Probezeit von drei Jahren gewährt. 30 - 18 = 12 (auch als ein Jahr bekannt).
Und manch ein Richter ist vielleicht ein wenig sauer, wenn ein Angeklagter so offensichtlich "die Würde des Gerichts" missachtet. Er zeigt damit überdeutlich, dass ihm das Schweizer Recht sch...egal ist.

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Die vollzogene U-Haft ergab sich im Beck-Blog nicht. Aber weshalb wird dann nicht die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt? Oder war die U-Haft nicht diese 18 Monate (geht ja eigentlich gar nicht) lang? ... Halb- bzw. 2/3 Regelung

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Mai 2018 um 18:39:01 Uhr:


Aber weshalb wird dann nicht die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt?

Die Bewährung hätte er sich wohl verdienen müssen. Von nichts kommt nichts...

Volle Bewährung? Bei dem Verhalten? Cleverness sieht doch wirklich anders aus. Der Typ hatte einfach Angst, dass die ihn sofort da behalten.

Damit lag er doch richtig. 😉

Wenn er schon 18 Monate in der Schweiz abgesessen hatte, erscheint mir das mit unseren sanktionsmäßigen Maßstäben schon heftig. Eine solche Freiheitsstrafe hätte er in D nicht dafür bekommen. Da wird er wohl nach Karlsruhe wollen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Mai 2018 um 18:53:41 Uhr:


Da wird er wohl nach Karlsruhe wollen.

Dafür braucht er aber stichhaltige Argumente.

Die liegen auf der Hand. Ob sie dann durchgreifend sind, steht auf einem anderen Blatt.

Weiteres Rechtsmittel ist gegen die Entscheidung des OLG Stuttgart nicht zulässig.

Dass er 18 Monate schon U-Haft hinter sich hatte, ist aus dem Quelltext nicht ersichtlich. Wie es sich liest, muss wohl noch 30 Monate aufgebrummt bekommen haben zzgl. der Monate, die er schon in U-Haft saß. Und von diesen 30 Monaten hat er 18 Monate zur Bewährung bekommen und "darf nur" 12 Monate absitzen. Was in Deutschland aber wohl offenen Vollzug bedeuten wird.

Das gibt auf jeden Fall einen fetten Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis...

Das wird, so glaube ich, sein geringstes Problem sein.

Schon etwas eigenartig gelagert die Sache.

Ich dachte da evtl. an eine Verfassungsbeschwerde. So ein hohes Strafmaß passt ja nicht in unser System.

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