Geschwindigkeitsüberschreitung
Hallo an alle,
Bin heute auf der Autobahn geblitzt worden. Erlaubt waren 80 km/h , ich lag bei knappen 120 km/h. Laut dem alten Bußgeldkatalog sind das 3 Punkte und 50 oder 75 euro. Das bezieht sich auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften von 31-40 km/h.
Wie sieht das laut neuem Katalog aus ? Hat sich da was großartig geändert ? Wüßte schon gern was konkret mich erwartet. Bin gespannt auf eure Info`s.
Mfg Fire and Ice
186 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Halte ich für unwahrscheinlich.
2- 5 % sind realistischer, sollten wir aber nicht drüber streiten.
Im Vergleich Tacho/Navi kommt das bei meinem in ungefähr hin.
Aber ist auch letzendlich, wie du sagst, irrelevant 😉
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
http://www.ra-kotz.de/geschwindigkeitsmessung.htm
Definitiv ein schönes Urteil für den Betroffenen.
Darum geht es aber nicht.
Ändert nämlich nichts an der Richtlinienkonformität unserer Messung.
Diese wurde wie verlangt durchgeführt.
Wenn dann HINTERHER die Beweiswürdigkeit angezweifelt wird ist und bleibt das nicht mein Problem.
Ich muss mich an die Vorgaben halten, wie zu messen ist. Punkt aus.
Grüße!
Zitat:
Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw
Im Vergleich Tacho/Navi kommt das bei meinem in ungefähr hin.
Aber ist auch letzendlich, wie du sagst, irrelevant 😉
Kommt aber drauf an, wage ich zu behaupten.
Bei meinem privaten vor kurzem gemessen:
Tacho ~ 230, GPS (nicht Navi) 218 Km/h
Ca. 6% Abweichung nach oben.
20 % sind in Anbetracht der Tatsache, dass ja "per Augenmaß" gemessen wird, immernoch recht viel. Halt besonders bei hohen Geschwindigkeiten.
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Könnte zig solcher Sachen erzählen.
M-Klasse mit Pferdeanhänger.
128 Km/h ERRECHNETE Durchschnittsgeschwindigkeit auf ca. 25 Km.
Errechnet anhand von Weg/Zeit.Man "einigte" sich mit dem Richter auf 40 Euro 1Pkt.
Naja, was solls. War ja Nachts.
Die 140 Km/h zu schnell übrigens auch.Grüße!
Zitat:
Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw
Hatte heute auch nen Wohnwagen mit 160 (Tacho) vor mir...
Weiß gar nicht mehr was es für nen Wagen war, wäre bestimmt nicht ganz uninteressant.
Oh mann, einige lassen echt ihr Hirn zuhause...
Von AUfschaukeln und ähnlichen schweinerein habens wohl noch nichts gehört, wenn man die Reifen kontrolliert hätte, wären die Reifen fürs Gespann sicher auch nicht mehr ganz gut (der REst sicher auch nicht)...
Das man mit Hänger nur 80 fahren darf bzw 100 unter Auflagen hat schon seine Gründe, in diesem Falle...
PS: kennt jemand den Pro7/Kabel1 Bericht von dem Trottel, der 'nen Jaguar einfach so aufn Hänger gestellt hat, ohne ihn festzuzurren??
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Um noch mal auf die „Hitze der Nacht" zurückzukommen…“ 😁
Jetzt, wieder leicht unterkühlt, denke ich, dass mein Einwand Zipfeklatscher gegenüber auch nicht ganz fair war, da er außer Acht lässt, mit welchen Problemen eine beweissichere Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren verbunden ist. V. a. auch deshalb sind ProViDas im Einsatz, um solche Dinge zu verhindern. Quattropit als Verfechter der ProViDas könnte ja mal darlegen, welche Vorteile diese Systeme gerade im Hinblick auf den Fahrzeugabstand während der Messung hinsichtlich der Beweisführung haben.
Ich habe wirklich Verständnis dafür, dass es Zipfeklatscher offenbar gewaltig auf den Geist geht, dass er alles daran setzt, nach bestem menschlichen Ermessen eine ordentliche Geschwindigkeitsmessung durchzuführen, und dann solch ein offensichtlich verantwortungsloser Raser „ungeschoren davon kommt“.
Insbesondere ein erfahrener Messbeamter wird jedoch wissen, dass von Rechtswegen enorm hohe Anforderungen an eine beweissichere Messung durch bloßes Nachfahren v. a. bei Dunkelheit gestellt werden und es Einwände hageln wird, ob sinnvoll oder nicht, und das Messergebnis „kippt“ bzw. einer gerichtlichen Entscheidung nicht mehr zugrunde gelegt wird, wenn auch „nur ein Zipfelchen“ an der Messung nicht in Ordnung war, selbst wenn das Messergebnis dennoch objektiv richtig gewesen sein sollte, was aber aus der subjektiven Sicht der anderen im Nachhinein nicht mehr eindeutig überprüfbar und damit feststellbar ist.
Darüber darf man sich dann sicherlich ärgern. Das liegt aber zum Teil auch an minderbemittelten Messmitteln/-methoden, die dem Messbeamten zur Verfügung gestellt wurden, und nicht daran, dass irgendein Anwalt irgendwelche Beweisanträge stellt, denn auch die führen nur dann zu einer Einstellung des Verfahrens (auf Kosten der Staatskasse), wenn an diesen Anträgen „etwas dran war“. Und in einem solchen Fall, wie dem geschilderten, haben die Messbeamten dafür zu sorgen, dass die Beweismittel, auf die sich die Staatsanwaltschaft ja schließlich stützen will, stichhaltig sind. Offenbar waren sie es vorliegend nicht.
Mich ärgerte es sehr, dass hier so einfach der Justiz der schwarze Peter zugeschoben wird.
Man darf sich eben auch sicher sein, dass ein Staatsanwalt oder nach Eröffnung des Strafverfahrens ein Richter nur „mit Bauchschmerzen“ das Verfahren einstellt, wenn einem Kraftfahrer eine >100%-ige Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wurde. Es wird berechtigte Gründe gegeben haben.
Ich gebe Dir völlig Recht.
Leider sind ja nicht in jedem Fzg. ProVidas eingebaut.
Und wenn dem Beamten nun die Möglichkeit der Messung durch Nachfahren unter einhaltung gewisser Richtlinien an die Hand gegeben wird, eine solche "ordnungsgemäße "Messung dann aber hinteher das Papier nicht Wert ist, auf dem sie aufgeschrieben wurde, NERVT tatsächlich.
Noch lustiger ist es dann, wenn man den Richter aus unzähligen vorangegangenen Verhandlungen kennt, er ganz genau weiß, dass die Messung in Ordnung war (aus menschlichen Gesichtspunkten) aber zähneknirschend die Berechtigung zu gewissen Einwänden einräumen muss.
OBWOHL, und das betone ich nochmal, die Messung 100%ig ordnungsgemäß und nach Maßgabe durchgeführt wurde. Mehr KANN man halt NICHT machen.
Aber es ging mir ja mehr darum, zu erzählen, was es für irrwitzige Überschreitungen gibt.
Grüße!
Wenn ein ziviles Polizeifahrzeug mit Tempo 190 durch eine 80er- bzw. 60er Baustelle kachelt, stellen sich mir zwei zusammenhängende Fragen:
1. Warum darf ein Beamter so viel riskieren um eine Ordnungswidrigkeit zu verfolgen?
Immerhin kann es bei solchen Jagden schwere Unfälle mit Verletzten und Toten geben!
2. Warum sind solche Jagden nicht grundsätzlich verboten?
Hier steht der Schutz der Allgemeinheit und der Beamten vor dem OWi-Verfolgungsinteresse!
Solche Rennfahrer kann man gefahrlos vom Heli aus verfolgen und messen. Das wird in den USA problemlos gehandelt.
Ärgerlich ist es wenn die Ahndung nicht klappt.
Im Beispiel der Einstellung gab es sicherlich auch einen Rechtsgrund, vielleicht auch eine Auflage (Einstellung gegen Zahlung von xxx EUR).
So richtig informiert fühle ich mich hier nicht.
Die 20 Prozent sind i.O..
Tachos dürfen 4 km/h und 10 Prozent abweichen und auch Beamte haben Schätzabweichungen.
Die werden eben addiert.
Aus meiner Sicht am Ärgerlichsten:
Mit ein paar Extrembeispielen versucht man zu begründen warum man womit die Masse disziplinieren muss.
Extremfälle sind selten und werden auch durch Strafe nicht abgeschreckt.
ProViDa-Beamte erleben dies täglich.
Selbst bei denjenigen, die einen zerknirschten Eindruck machen wissen die Beamten nicht, ob das nicht Masche zur Strafmilderung ist.
In der Polizeipressearbeit wird das wieder anders dargestellt, da wird das Fahrzeug naturgemäß als Erfolg begründet und verkauft ...
... welche Behörde will schon Fehler zugeben oder gar aufhören zu expandieren?
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Warum sind solche Jagden nicht grundsätzlich verboten?
Hier steht der Schutz der Allgemeinheit und der Beamten vor dem OWi-Verfolgungsinteresse!
Solche Rennfahrer kann man gefahrlos vom Heli aus verfolgen und messen.
... zumal nicht wenige dieser Rennfahrer so schnell dann gar nicht wären. Schließlich fehlt´s dann einem kongenialen Partner, dem man mal so richtig zeigen könnte, was der Bock (bzw. der Gehörnte) so hergibt...
also besser die natürliche Auslese wirken lassen, als die Polizei vorher rauswinken lassen 😁 ... würde klappen, wenn die Raser nur untereinander wirken würden ... aber immer diese Nebenwirkungen 🙁
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Wenn ein ziviles Polizeifahrzeug mit Tempo 190 durch eine 80er- bzw. 60er Baustelle kachelt, stellen sich mir zwei zusammenhängende Fragen:
1. Warum darf ein Beamter so viel riskieren um eine Ordnungswidrigkeit zu verfolgen?
Immerhin kann es bei solchen Jagden schwere Unfälle mit Verletzten und Toten geben!
Erstens:
Wir fuhren einen grün/silbernen. Er hat uns bloss nicht gesehen.
Zweitens:
Einzelfallentscheidung.
Wie ich schrieb, bin ich nicht seine Geschwindigkeit mitgegangen sondern hab bei 190 Km/h MEINES Tachos die Messung durchgeführt.
Übersichtliche, zweispurige Baustellendurchfahrt.
Aber halt nur 80 erlaubt.
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Wie ich schrieb, bin ich nicht seine Geschwindigkeit mitgegangen sondern hab bei 190 Km/h MEINES Tachos die Messung durchgeführt.
Aber Du solltest doch die Geschwindigkeit des Vorausfahrenden messen und nicht Deine eigene und seine dann schätzen... 😛😁
sorry, ich will´s mir wirklich nicht mit Dir verscherzen, aber der passte jetzt einfach gut
Zitat:
Original geschrieben von quattro-pit
also besser die natürliche Auslese wirken lassen, als die Polizei vorher rauswinken lassen 😁 ... würde klappen, wenn die Raser nur untereinander wirken würden
Ach quattro-pit, DAS ist es was ich schon mal meinte, immer diese Schwarzweissmalerei...
Es ging mir NICHT darum, nichts gegen Rennfahrer zu unternehmen.
Madcruisers Anregung mit den Helis ist sicherlich ernsthafte Überlegungen wert, u.a. vielleicht eben auch aus dem von mir genannten Grund.😉
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Aber Du solltest doch die Geschwindigkeit des Vorausfahrenden messen und nicht Deine eigene und seine dann schätzen... 😛😁
sorry, ich will´s mir wirklich nicht mit Dir verscherzen, aber der passte jetzt einfach gut
😁
Mal im Ernst:
Er fuhr schneller als ich.
Wenn ich ihm dann bloss die niedrigere vorwerfe, ist das ja gut für ihn.
Helis gibts bei der gesamten Polizei S-H nicht. 🙁
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Er fuhr schneller als ich.
Wenn ich ihm dann bloss die niedrigere vorwerfe, ist das ja gut für ihn.
Ja, völlig korrekt, wenn er sich über die 1000m lange Messstrecke kontinuierlich entfernte. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Ja, völlig korrekt, wenn er sich über die 1000m lange Messstrecke kontinuierlich entfernte. 🙂
Es reicht ja, wenn er vorher dichter dran war als hinterher - dann war er zwischendurch mit Sicherheit mal schneller.
Und da Geschwindigkeitsübertretungen nunmal nicht erst ab einer bestimmten Dauer verboten sind...
Wo mir irgendwo der Sinn für fehlt, ist allerdings folgendes: Da werden 20% abgezogen vom Messwert, um Ungenauigkeiten (Tacho, Schätzung...) zu Gunsten des Rasers zu werten.
Und vor Gericht wird dann wegen genau dieser Ungenauigkeiten die Messung angezweifelt und der kommt damit durch? Dann braucht man ja in Zukunft keine 20% abziehen, wenn das Gericht ohnehin nochmal entscheidet, was abzuziehen ist...
MfG, HeRo