Geschwindigkeitsüberschreitung

Hallo an alle,

Bin heute auf der Autobahn geblitzt worden. Erlaubt waren 80 km/h , ich lag bei knappen 120 km/h. Laut dem alten Bußgeldkatalog sind das 3 Punkte und 50 oder 75 euro. Das bezieht sich auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften von 31-40 km/h.

Wie sieht das laut neuem Katalog aus ? Hat sich da was großartig geändert ? Wüßte schon gern was konkret mich erwartet. Bin gespannt auf eure Info`s.

Mfg Fire and Ice

186 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Dies setzt dann aber die irrige Annahme voraus, daß die Regeln nur rechtsgültig sind, wenn sie dem Gemaßregelten auch einleuchten.

Ja.

M.E. verfährt aber das Gros der Kraftfahrer so.

„Der Straßenverkehr hat seine eigenen Gesetze“

Vom Autofahren versteht eben jeder etwas, jedenfalls meint er das.

[Klischee-Modus]
„Hey Mann, ich bin schon mit 180 um´n Block gefahrn, da hast Du noch inne Windeln gemacht…“
„Mit den neuen Puschen liegt der wie´n Brett.“
„Wenn ich brems´, steht der sofort.“
.
.
.
😰
.
.
.
Stammel: „Urplötzlich … ist eins … der zig Kinder … von der Haltestelle … losgerannt. Kurz vorher … hatte ich auf der anderen Seite … noch eine Oma gesehen. Da wär auch … bestimmt … mit 30 nix zu machen gewesen. Bestimmt.“
.
.
.
„Wieso haben eigentlich bei mir die Airbags nicht ausgelöst? Hat doch ´nen Riesenknall gegeben. Außerdem hat das Bremspedal so komisch pulsiert. Ich konnt´gar nicht richtig bremsen. Da ist bestimmt das ABS kaputt. Und das bei dem Preis. Na der Hersteller kann was erleben. Die Karre werden die wieder zurücknehmen müssen. Dafür werde ich sorgen. Bestimmt.“
[/Klischee-Modus]

Bestimmt?

Tja, WER hätte DAS auch ahnen können?

Da fährt man 30.000 Km/Jahr „legaler als illegal“ immer etwas zu schnell. Und unfallfrei. Und fast alle anderen auch. Was also sollte, noch dazu mit DER Fahrpraxis, daran falsch sein?

😕

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Gerichtsverhandlung. Was auch sonst.
Unser Streifenwagen war mittlerweile abgegeben (Leasing)
Rechtsanwalt wollte aber eine Tacho-Eichung bei dem Wagen.
Wagen gabs nicht mehr.
Ergo: EINGESTELLT!!!
Alleine schon, dass man der Meinung ist, der Tacho würde bei knapp 150 Km/h schon 190 anzeigen.
Da kommt freude auf!
Hätte ich dem Fahrer man direkt ein bis zwei an den Ballon gekloppt.
So geht er nach Hause und lacht uns aus.
Armes Deutschland!
Haut rein, Männer!

Tja Zipfeklatscher,

wie kann man sich nur erdreisten, Dir als Institution nicht einfach zu folgen…
Ich finde, Du erweist deinem Berufsstand hier einen Bärendienst.

Dass dieser unverantwortliche und zum Führen von Kraftfahrzeugen offensichtlich ungeeignete Raser seiner gerechten Bestrafung entgangen ist, haben Du und alle anderen, die in dem konkreten Fall für eine korrekte und eindeutig überprüfbare Geschwindigkeitsmessung Sorge zu tragen hatten, zu verantworten, sonst keiner. Imho.

Es existieren nun mal Regeln nicht nur zur Einhaltung von Geschwindigkeiten, sondern auch, wie diese im Bedarfsfall zu überprüfen sind.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Dass dieser unverantwortliche und zum Führen von Kraftfahrzeugen offensichtlich ungeeignete Raser seiner gerechten Bestrafung entgangen ist, haben Du und alle anderen, die in dem konkreten Fall für eine korrekte und eindeutig überprüfbare Geschwindigkeitsmessung Sorge zu tragen hatten, zu verantworten, sonst keiner.

Das Problem lag hier wohl eher darin, daß die Judikative zu langsam in der Abarbeitung des Falles war.

Wenn ich dich richtig verstehe, willst du andeuten, ein (nicht vorhandener) Fehler meinerseits bei der Messung hätte zur Einstellung des Verfahrens geführt?

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das Problem lag hier wohl eher darin, daß die Judikative zu langsam in der Abarbeitung des Falles war.

Das trifft es schon eher.

Allein die Tatsache, dass 14 Monate nach dem Vorfall die Gerichtsverhandlung war, ist traurig.

@ELK_EN:

Wie kommst du zu der Annahme, ich / wir hätten bei der Messung einen Fehler gemacht?

Kennst du auch nur ansatzweise das Verfahren bei Messungen durch Nachfahren?

Seh jetzt auch keinen Fehler bei der Polizei. Eher bei der verfolgenden Staatsanwaltschaft. Aber die sind ja eh immer ziemlich langsam (sorry) 😉
Also: Immer einen Anwalt nehmen, Kinder 😁

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Kennst du auch nur ansatzweise das Verfahren bei Messungen durch Nachfahren?

Ich kenne es nicht, kannst du mal bitte in ein paar Sätzen (sofern möglich) das grundlegende Verfahren darlegen?

Tät misch ma interessieren! 🙂

Einfacher, als man denkt.

Verfolgen. Anhand der Leitpfosten und dem "geschulten" Auge gleichbleibenden, eher ablaufenden (größer werdenen) Abstand einhalten. Je nach Geschwindigkeit 100m oder entsprechend mehr.

Messstrecke ca. 1000m

Fertig, ab.

Das ganze dann auch gern mit Tempomat (nicht erforderlich).

Da ja nun das "geschulte" Auge in Verbindung mit den anderen genannten Konstanten ja in Wirklichkeit Variable sind, muss der Messung ein Toleranzwert von 20 % (!!!) abgezogen werden.

Das heißt also

(Wir sind hier ja unter uns, da kann ichs sagen 😉)

Messung durch Nachfahren wird erst bei RICHTIG zu schnell interessant.

Rechenbeispiel:

Erlaubt. 100 Km/h
Tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit: 140 Km/h.
Eigentlich 40 zu schnell.

Gemessen mit 140 Km/h.
- 20 %, also 28 Km/h

Ergibt einen vorwerfbaren Wert von satten 112 Km/h.

Das ganze auf der Autobahn.
Mag jetzt überheblich klingen, aber dafür fasse ich mich nicht an.

Das Verfahren gilt natürlich nur für Fahrzeuge mit Serienmäßigem (ungeeichtem) Tacho.

Grüße!

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Tja Zipfeklatscher,

wie kann man sich nur erdreisten, Dir als Institution nicht einfach zu folgen…

Oder meine Fähigkeiten, einen Tachowert abzulesen, anzuzweifeln... 😉

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Wie kommst du zu der Annahme, ich / wir hätten bei der Messung einen Fehler gemacht?

Wieso konntet Ihr denn kein gültiges Eichprotokoll vorlegen?

Das hätte es schon geben sollen, bevor der Wagen zum Leasingrückläufer wurde.

Blieb der Abstand bei der Messung konstant? Deine Aussage "bei 190 gemessen, er mind. 210 schnell" nährt Zweifel.

Danke, alles klar.
Ist ja wirklich relativ simpel. Finde die 20% aber auch irgendwo in Ordnung, denn auch der polizeiliche Tacho geht denke ich etwas vor, oder? Hierzu kommen dann noch der variable Abstand usw.
Aber bei oben genannten Beispielen lohnt es sich ja trotzdem.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Blieb der Abstand bei der Messung konstant? Deine Aussage "bei 190 gemessen, er mind. 210 schnell" nährt Zweifel.

Aber wenn der Hintermann 190 rennt, und der vorn immernoch zügig wegkommt, kann ihm der nicht konstante Abstand ja ganz gelegen kommen 😉

Wobei man natürlich sagen muss, dass man bei 190km/h schon mit 10% Tachovoreilung rechnen kann, um nochmal auf oben genanntes zurückzukommen.

Naja, es sind ja nun 20 % und nicht 20 km/h, wie bei Radar o.ä. Messungen.

Wird ja dementsprechend immer höher, der abzuziehende Wert.

Ist in meinen Augen halt Quatsch, bei >200 Km/h nur knapp >150 Km/h vorwerfen zu dürfen.

Unsere Fzg. sind nie älter als 2 Jahre und immer Checkheft gewartet. Da weicht der Tacho nicht 40 Km/h nach oben ab.

Und wie gesagt, der Abstand ist eigentlich immer ablaufend.

Denn kaufen kann ich mir von dem höheren Wert nix.

Aber so sind die Regeln.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Wieso konntet Ihr denn kein gültiges Eichprotokoll vorlegen?
Das hätte es schon geben sollen, bevor der Wagen zum Leasingrückläufer wurde.

Blieb der Abstand bei der Messung konstant? Deine Aussage "bei 190 gemessen, er mind. 210 schnell" nährt Zweifel.

1. Weil die Tachos nicht geeicht werden.

2. Der Abstand blieb nicht konstant, er wurde größer.

Genau das habe ich geschrieben.
Ich gehe davon aus, dass du rechnen kannst.
Die gemessene Geschwindigkeit war also niedriger als die Tasächliche.
Also haben wir FÜR den anderen gemessen. Völlig in Ordnung und Richtlinienkonform.

http://www.ra-kotz.de/geschwindigkeitsmessung.htm

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


Wobei man natürlich sagen muss, dass man bei 190km/h schon mit 10% Tachovoreilung rechnen kann, um nochmal auf oben genanntes zurückzukommen.

Halte ich für unwahrscheinlich.

2- 5 % sind realistischer, sollten wir aber nicht drüber streiten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen