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Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren

Themenstarteram 31. Mai 2019 um 22:27

Hallo,

als ich heute von der Arbeit nach Hause fuhr bin. War ein Streifenwagen ca.8-10km hinter mir. Was mir allerdings erst aufgefallen ist als es zu spät war. Hatte ein langen und stressigen Arbeitstag und wollte nur nach Hause. Bin die Strecke konstant mit 120-130 gefahren. Sie werfen mir vor, dass ich in der 70er Zone die ca. 300-400m lang ist nach Toleranz gute 30 km/h zu schnell gewesen sei. Was leider ja auch stimmt. Meine Frage ist, ob es Sinn macht wenn der Bescheid angekommen ist, da gegen Anzug gehen? Bin noch bis 17.7 in der Probezeit. Und das wäre ja ziemlich ärgerlich wenn sich das alles verlängert.

Die Polizei hat mich auch nicht gefilmt oder sonst irgendwas. Reicht das echt wenn sie die besagte Strecke hinter mir her fahren?

Beste Antwort im Thema

Was mich etwas wundert.

Da hat man minutenlang ein Polizeifahrzeug hinter sich und bemerkt es nicht. Das ruft doch glatt mal wieder mein Lieblingsthema auf den Plan, nähmlich die Verkehrsbeobachtung, ganz besonders die Rückwärtige. Diesbezüglich scheint es da ja erhebliche Mängel zu geben.

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Ich habe sowas mal vor Gericht klären wollen, natürlich zu meinen Gunsten.

Hat mir nichts genützt, bin verknackt worden und hatte sogar einen Verkehrs-Anwalt.

Moin!

Ja! Erstens sind sie zu zweit und sicherlich haben sie auch einen Fahrtenschreiber.

G

Eine lange Strecke mit konstant höherer Überschreitung bei gleichmäßigem Abstand des verfolgenden Polizeiautos kann ausreichen, einen Richter davon zu überzeugen, dass eine Übertretung vorlag.

Es wird ein eher starker Abzug vorgenommen, weil keine geeichte Messung vorliegt, aber ausgeschlossen ist eine Verurteilung in so einem Fall nicht.

Wäre schön, wenn manvo noch ein paar Details seines Falls beisteuern könnte. Also wie hoch seine Übertretung, was Grundlage seiner Verurteilung und wie die Strafzumessung war. Damit hätte man etwas konkretere Anhaltspunkte. Verurteilungen auf so einer eher wackeligen Faktenbasis sind allerdings starke Einzelfallentscheidungen.

Gerade wegen der Probezeit kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt zu beauftragen. Er kann an ehesten einschätzen, wie die Beweislage zu beurteilen ist und mit welchen Einwendungen man den Tatvorwurf erschüttern kann. Auch taktische Mittel kann man einsetzen, um die Verurteilung auf einen Zeitpunkt nach dem 17.07. zu verzögern (falls das hier überhaupt nötig sein sollte).

In jedem Fall muss man nun erstmal abwarten, was konkret vorgeworfen wird und welche Beweismittel angegeben werden.

Was mich etwas wundert.

Da hat man minutenlang ein Polizeifahrzeug hinter sich und bemerkt es nicht. Das ruft doch glatt mal wieder mein Lieblingsthema auf den Plan, nähmlich die Verkehrsbeobachtung, ganz besonders die Rückwärtige. Diesbezüglich scheint es da ja erhebliche Mängel zu geben.

Themenstarteram 1. Juni 2019 um 5:56

Das Auto habe ich schon bemerkt, dass es längerer Zeit hinter mir war. Aber es war dunkel und man konnte nur die Lichter sehen

Na gut, dann will ich mal nicht ganz so streng sein.

...gibt auch zivile Fahrzeuge...selbst erlebt.

Zitat:

@NOMON schrieb am 1. Juni 2019 um 05:39:50 Uhr:

Auch taktische Mittel kann man einsetzen, um die Verurteilung auf einen Zeitpunkt nach dem 17.07. zu verzögern

Das nützt nichts, denn für die Probezeit ist der Tattag entscheidend.

Vorwürfe abwarten, ggf. Anwalt mit Akteneinsicht beauftragen. Allzu gut sind Deine Karten aber nicht.

Zitat:

...gibt auch zivile Fahrzeuge...selbst erlebt.

Naja, wenn er Streifenwagen schreibt, dann wird er schon ein Fahrzeug mit der entsprechenden Farbgebung + Blaulichter meinen.

Kann man natürlich im Dunkeln, wenn der da so mit 100 bis 150m Abstand hinter einem ist, nicht erkennen. Deshalb ja die Rücknahme meines "Vorwurfes". ;)

Warte erst mal ab was da kommt. Vieleicht kommt gar nix, vieleicht auch nur n Bescheid über 20km/h zu schnell, den zahlt man mit 35€ einfach und gut ist.

Sonst: Einspruch einlegen, vor Gericht gehen.

Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und bekommt dann auch das Protokoll. Du kannst das selber versuchen, manchmal schicken die Behörden das raus. Wenn nicht, kannst du nen Termin machen, hin gehen und selbst rein gucken, dass sollte wohl möglich sein. Nur schriftlich ausgehändigt bekommst du es nicht, aber vieleicht ist man so freundlich und kopiert es dir trotzdem ;) Der Ton macht die Musik...

Genau so ist es dann auch vor Gericht. Einfach mal verhandeln... Tut nicht weh, kostet auch nicht viel. Braucht man auch nicht zwingend nen Anwalt für. Bist halt n bisschen zu schnell gefahren, tut dir auch leid, machst du nicht wieder, usw. usf. und da wo 70 war waren es auch sicher 90 und wo 100 erlaubt waren, auch eher 120, vieleicht kannst du die Strafe dann von 30km/h zu schnell auf 20km/h zu schnell drücken, wenn du dich Einsichtig zeigst.

Ich habe das letzte vorletzte Mal große Klappe gehabt, da wollte die Richterin wegen fehlender Einsicht die Geldbuße verdoppeln. Dann kann man den Einspruch noch zurück ziehen...

Das letzte Mal hab ich kleine Brötchen gebacken, da habe ich Glück gehabt, statt 150€ zzgl. 23,60€ Bearbeitungsgebühren, 3 Punkten und 1 Monat Fahrverbot wurde ich zu 35€ verurteilt. Das ganze macht dann mit Zeugengeld (16,50€), Zustellungsgebühren (10€) und Gerichtsgebühren (40€) rund n 100er, hat sich gelohnt. Wenns nicht geklappt hätte, wäre es auf die 65€ Aufpreis auch nciht mehr drauf an gekommen.

Naja, vor Gericht hab ich dummerweise im Halteverbot geparkt, dass waren dann nochmal 25€...

Zitat:

@hackbsve schrieb am 1. Juni 2019 um 00:27:39 Uhr:

Reicht das echt wenn sie die besagte Strecke hinter mir her fahren?

Ja, das reicht definitiv.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 1. Juni 2019 um 01:05:08 Uhr:

Moin!

........... sicherlich haben sie auch einen Fahrtenschreiber.

G

Einen Fahrtenschreiber gibt´s in Streifenwagen nicht.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 1. Juni 2019 um 11:01:32 Uhr:

Zitat:

@hackbsve schrieb am 1. Juni 2019 um 00:27:39 Uhr:

Reicht das echt wenn sie die besagte Strecke hinter mir her fahren?

Ja, das reicht definitiv.

Dem würde ich mal nicht widersprechen.

Es reicht ja auch, wenn sie sehen, das du ein Stopschild missachtest. Es braucht also keinen, quasi, Videobeweises dafür, um die entsprechende Strafmaßnahme umzusetzen.

Für die Zukunft.

Dann wenigstens an Geschwindigkeitsbegrenzungen spürbar langsamer werden, so das dir zumindest nicht unterstellt werden kann, das sie dir vollkommen egal sind. Und diesen Eindruck hast du hinterlassen. Sie haben wohl nicht umsonst einige hundert Meter abgewartet, um zu schauen, ob du dein Tempo noch angemessen reduzierst, oder ebend einfach durchziehst.

Mir ging es mal ähnlich bei einer Lasermessung.

Insgesamt hatten sie mich vier mal gemessen. Da ich aber allmählig langsamer wurde, hat man nur jene Überschreitung angerechnet, die ich am Ende konstant gefahren bin.

Lt TE sind die 8 -10 km hinter ihm gefahren. Wenn da dauerhaft 120/130 gefahren wurde,dann haben sie nur noch auf die 70er Strecke gewartet,um ihn dann rauszuziehen. Ärgerlich so kurz vor Ende der Probezeit.

Gruß. M

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