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Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren

Hallo,
als ich heute von der Arbeit nach Hause fuhr bin. War ein Streifenwagen ca.8-10km hinter mir. Was mir allerdings erst aufgefallen ist als es zu spät war. Hatte ein langen und stressigen Arbeitstag und wollte nur nach Hause. Bin die Strecke konstant mit 120-130 gefahren. Sie werfen mir vor, dass ich in der 70er Zone die ca. 300-400m lang ist nach Toleranz gute 30 km/h zu schnell gewesen sei. Was leider ja auch stimmt. Meine Frage ist, ob es Sinn macht wenn der Bescheid angekommen ist, da gegen Anzug gehen? Bin noch bis 17.7 in der Probezeit. Und das wäre ja ziemlich ärgerlich wenn sich das alles verlängert.
Die Polizei hat mich auch nicht gefilmt oder sonst irgendwas. Reicht das echt wenn sie die besagte Strecke hinter mir her fahren?

Beste Antwort im Thema

Was mich etwas wundert.
Da hat man minutenlang ein Polizeifahrzeug hinter sich und bemerkt es nicht. Das ruft doch glatt mal wieder mein Lieblingsthema auf den Plan, nähmlich die Verkehrsbeobachtung, ganz besonders die Rückwärtige. Diesbezüglich scheint es da ja erhebliche Mängel zu geben.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 1. Juni 2019 um 12:02:52 Uhr:


Ärgerlich so kurz vor Ende der Probezeit.

Typischer Fall von selbst Schuld. Man weiß ja welche Grenze es in der Probezeit gibt (20km/h).

Zitat:

@windelexpress schrieb am 1. Juni 2019 um 12:02:52 Uhr:


Wenn da dauerhaft 120/130 gefahren wurde,dann haben sie nur noch auf die 70er Strecke gewartet,um ihn dann rauszuziehen.

Ich denke eher, daß sie dort verblüfft feststellen mußten, daß der TE sein Tempo nicht entsprechend reduziert.

Bei nur Bußgeld würde ich auch ohne wenn und aber bezahlen "Dem würde ich mal nicht widersprechen" s.o.
Bei Punkte- oder Probezeitstrafe evtl. die Ratschläge von @Mark-86 befolgen, nicht um zu widersprechen, sondern das Ganze zu entschärfen.
Reue zeigen und dass du es im Prinzip gut findest, wenn auf das Einhalten der Verkehrsregeln geachtet wird, du hast einfach mal nicht aufgepasst und in Zukunft wird es nicht mehr vorkommen.

Vielleicht mal da nachsehen? Dunkel, 300-400 m Messstrecke - so gewisse Voraussetzungen müssen schon erfüllt sein.
https://cd-anwaltskanzlei.de/.../...indigkeitsmessung-durch-nachfahren

Also du denkst dass du mit 120 (Tacho) bei 70 gefahren bist?
120 minus 20% 96 zuviel - 20 überschritten!
Deine Argumente: Gestresst und wollte nur noch heim,
lass mal besser keinen Polizisten hören! -- und auch keinen Richter!

Einzig mögliche Argument wäre, dass die Messung nicht den richterlichen Vorgaben entsprechen würde. Und das wiederum kann man nur vor Gericht anbringen, wenn die Polizeibeamten als Zeugen vernommen werden. Da gibt es nämlich manchmal sehr merkwürdige Aussagen. Die lustigste war in den 80igern mal "wir fuhren mit gleichbleibenden Abstand hinter dem Motorradfahrer her und dabei hatten wir das Gefühl, der Abstand würde sich noch vergrößern". Oder "da bin ich mir ganz sicher, das war ein brauner S-Klasse Mercedes" - wobei das Auto grün war.

Zuerst: Ja, das ist zulässig.
Hab das selbst auch erlebt, als ich (2002) Fernpendler zwischen Hannover und Holzminden war. Auf einer breit ausgebauten Bundesstrasse habe ich morgens einen "Schleicher" überholt. Dann kam eine lange Rechtskurve, TL70 (weil eine Auffahrt von einer Brücke rechts einmündete) und danach eine lange Gerade (ca 2km) bis zu meiner Abzweigung. Ich hatte mit etwas über 100 überholt, in der 70er Zone nur kurz das Gas gelupft, ohne zu Bremsen und bin dann wieder aufs Gas gestiegen.
Kurz vor der Abzweigung hing mir der zuvor überholte Schleicher am Heck und auf dem Amaturenbrett ging das Blaulicht und die rote Kelle an.
"Sie haben einen Fehler gemacht, sie haben uns überholt..." War das Erste, was der freundliche Beamte zu mir sagte. Ich sei mit hohem Tempo an Ihnen vorbei, hätte in der 70er nicht gebremst, sondern danach noch so sehr beschleunigt, dass sie mich erst am Ende der langen Geraden eingeholt hätten.
Mein Auto damals: Skoda Oktavia, 81kW TDI, ihr Auto: VW Passat, Zivil.
Lange Rede, kurzer Sinn: Mir wurde eine Überschreitung in der 70er Zone vorgeworfen (durch Nachfahren gemessen): 130 bei 70 (ohne Abzüge). Der Rest wäre nicht beweisbar.
Ich hatte einen Anwalt, letztendlich habe ich die 4 Wochen zu Fuß abwenden können, da dies meine "Premierentat" war und ich den FS für die Arbeit brauchte. Somit erhöhte Zahlung, nebst Kontoeröffnung in Flensburg. Die genauen Werte habe ich inzwischen nicht mehr im Kopf, sorry, ist zu lange her.
Vor Gericht bin ich nicht, es wäre eine Richterin gewesen, die für Ihre strenge Verurteilung bekannt war. Ausserdem besteht (bestand?) das Risiko, dass die Statsanwaltschaft Interesse an dem Fall hat. Wenn dies geschieht, ist das Gericht nicht mehr an das zuvor ausgesprochene Strafmaß gebunden, die Strafe kann nach Ermessen also auch höher ausfallen. Für mich damals zu viel Risiko.

Ich kenne drei Leute, denen das schon passiert ist und die (trotz aller Bemühungen) nicht aus der Nummer rausgekommen sind.
Lernen durch Schmerz.

Solange das Märchen der Aussage gegen Aussage Theorie noch nicht abgeschafft ist.....
Fakt ist- der Beamte hat ja (normalerweise!) keinen persönlichen Grund jemanden zu Unrecht zu beschuldigen!
Der Beamte ist auch zur Wahrheit verpflichtet und könnte unter Umständen Job und Freiheit und Pensionsansprüche verlieren!
Der Delinquent darf vom Hallo bis zum Wiedersehen lügen bis sich die Balken biegen!- SO ist das!
Als Beschuldigter gehst du zu 99 % mit nem Feilchen heim ! - und das ist oft gut so!

Als Anfänger den dicken Max , oder den Schlaumeier machen,verschlimmert das ganze nur.

Zitat:

@WingZ schrieb am 1. Juni 2019 um 12:52:26 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 1. Juni 2019 um 12:02:52 Uhr:


Ärgerlich so kurz vor Ende der Probezeit.

Typischer Fall von selbst Schuld. Man weiß ja welche Grenze es in der Probezeit gibt (20km/h).

Soll also heissen, dass der Fahranfänger hier den Hinweis bekommt außerhalb der Probezeit kann er fahren wie Vettel?

Hut ab und Danke für diese Mitteilung.

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 7. Juni 2019 um 17:56:02 Uhr:


Soll also heissen, dass der Fahranfänger hier den Hinweis bekommt außerhalb der Probezeit kann er fahren wie Vettel?

Nein, diesen Umkehrschluß kann man daraus

nicht

ziehen.

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 7. Juni 2019 um 17:56:02 Uhr:


Soll also heissen, dass der Fahranfänger hier den Hinweis bekommt außerhalb der Probezeit kann er fahren wie Vettel?
Hut ab und Danke für diese Mitteilung.

Hut ab für das völlig falsche Deuten meiner Aussage

;)

Du weißt schon wie das gemeint war.

Wenn er nach der Probezeit fahren kann wie Vettel, dann kann er von mir aus auch fahren wie Vettel - vorausgesetzt er macht das auf den Rennstrecken und nicht im öffentlichen Straßenverkehr.

Ich sage mal so...diese Messung lässt sich ziemlich schnell zerlegen...wie vieles andere auch,wenn man sich nicht ganz so blöd anstellt.
Aber, du bist ja frisch auf der Gasse,und verquasselt hast du dich bestimmt auch.
Lass es wie es ist...verdient hast du es ja :)

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