Geschwindigkeitsindex Sommerreifen/Winterreifen
Laut Zulassungsbescheinigung sind für meinen C220 CDI Reifen der Spezifikation 205/55 R16 91V vorgesehen. Mich interessiert allein der Geschwindigkeitsindex.
Ist es richtig, dass bei Winterreifen der nächst niedrigere Geschwindigkeitsindex gewählt werden darf? Meine Sommerreifen haben den Geschwindigkeitsindex "V" (bis 240 km/h). Bei den Winterreifen, deren Kauf demnächst ansteht, würde ich gern einen Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex "H" (bis 210 km/h) wählen.
Ist das zulässig?. Wo kann ich das evtl. nachlesen?
Mich interessiert allein der juristische Aspekt.
In der Zulassungsbescheinigung meines C220 CDI ist eine Höchstgeschwindigkeit von 232 km/h eingetragen.
16 Antworten
Na dann kann mir ja nichts passieren. Ich fahre fast jeden Sommer nach Italien, aber dann immer nur mit den Sommerreifen. Und die haben Index "V".
Etwas seltsam ist die Sache aber schon. Das man nämlich 1632 € bezahlen soll, wenn man anstelle des geforderten Geschwindigkeitsindex den nächst niedrigeren hat.
Auf den Autobahnen in Italien, die ich fahre, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h oder 130 km/h. Auf dreispurigen Autobahnen sind wohl gelegentlich 150 km/h erlaubt.
Vielleicht war da bei den 1632 € auch die Strafe für die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit enthalten.
Zitat:
@Wotan7 schrieb am 16. März 2022 um 21:22:40 Uhr:
In Italien absolut verboten, ob mit oder ohne Kleber im Sichtbeteich.
Soweit ich informiert bin müssen in Italien von 16. Mai bis 14. Oktober immer Reifen gefahren werde, deren Geschwindigkeitsindex mindestens den in den Fahrzeugpapieren entspricht, egal um welche Art von Reifen es handelt.
In den Wintermonaten ist aber auch in Italien bei M+S Reifen der Aufkleber akzeptiert.
Betriff im Grunde also nur Leute welche die Winterreifen länger fahren wollen oder die Ganzjahresreifen fahren.