Geschwindigkeitsbeschränkung wann aufgehoben?

Tag an Alle,

in den neueren Autos ist mittlerweile oft eine Verkehrsschilderkennung enthalten. Das Auto weiß von der letzten Geschwindigkeitsbegrenzung. Super Einrichtung, auf längeren Fahrten habe ich mich früher bei manchen Teilstrecken gefragt, was jetzt zuletzt galt.

Allerdings ist mir auch aufgefallen, dass Beschränkungen oft nicht aufgehoben werden.

Z.B. haben wir direkt nach dem Ortsschild 70, ohne Zusatz. Kurz danach kommt eine Ampelkreuzung. Vermutlich soll man nicht mit 100 auf die Kreuzung/Ampel zufahren. Danach werden die 70 nicht aufgehoben. Wer an dieser Kreuzung allerdings von rechts kommt, weiß von den 70 nichts und fährt nach dem Abbiegen 100. Mein Auto zeigt die Beschränkung auf 70 aber bis Ultimo an. Auf meiner Strecke wurde sie ja auch nicht aufgehoben.

Ähnliche Situation haben wir beim Thema 30 wegen Schulweg. Irgendwann kommen keine Häuser mehr, es geht aus dem Ort raus, kein Mensch fährt noch 30 aber theoretisch gilt immer noch 30 wegen Schulweg.

Sind den lokalen Verkehrsplanern die Details egal bzw. die Aufhebung anderweitig geregelt?

116 Antworten
Zitat:
@Astradruide schrieb am 28. Mai 2025 um 19:44:40 Uhr:
... seitdem habe ich immer Stoppuhr und Taschrechner auf dem Beifahrersitz 😉

Zum richtigen Koppeln braucht man da aber noch einen Sextanten.

Hilft allerdings bei der Frage, wann man wie schnell fahren darf und welche Bedeutung kreative Schilderkombinationen haben könnten auch nicht viel weiter. Macht aber nix. In 9x% der Fälle ahnt oder weiß man das ja.

Es kommt halt drauf an dass einer am Ende des Tages recht haben muss. 👍🤣

Zitat:
@Forster007 schrieb am 28. Mai 2025 um 22:15:03 Uhr:
Ganz ehrlich, Wenn du solche Schilder noch nicht gesehen hast, dann fährst du mit geschlossenen Augen durch die Straßen oder fährst gar nicht. Oder dir ist es einfach schlicht egal.
Die gibt es in einer Stadt wie Sand an mehr. Selbst in Dörfern gibt es diese.
Sind meist länglich nach oben und nicht zu übersehen.
Sollte man in der Fahrschule schon vor Jahrzehnten gelernt haben. Die gibt es nämlich schon sehr lange.

Kenne diese Schilder auch nicht. Begrenzungen werden hier durch Schild aufgehoben.

Was es gibt, ist wildwechsel auf x Kilometer. Oder 150m bis Vorfahrt achten (an einer Kuppe). Beschränkungen auf bestimmte Streckenlänge kenne ich nicht.

Jetzt werden wir kleinlich. Das ist ein Beispiel. Gibt es natürlich auch für Altersheime.

Im Grunde auch egal ob Altersheim, Schule, Kindergarten etc. Bedeutung ist das gleiche.

Also wenn die bei dir auch häufiger stehen. Warum die Diskussion?...

Du bist immer noch auf dem Holzweg. Diese kombinierten Schilder, von denen du eines gepostet hast sind das eine.

Das andere sind Schilder mit einer Streckenangabe, wie lange die Beschränkung gilt. Schau mal unten.

Das hat nichts mit "kleinlich" zu tun, sondern ist einfach was anderes.

Ausgangspunkt war ja, daß die VZE nicht erkennen kann, ob die Gefahr (Altersheim, Schule, Kurve, Baustelle...) vorbei ist. Bei einem Schild i.V.m. einer Streckenangabe wäre das möglich, habe ich aber bei Altersheimen etc. eben noch nie gesehen. Allenfalls außerorts, z.B. "Wildwechsel" und darunter die Pfeile mit der Streckenangabe "auf 2 km". Oder auf der A7 bei Heidenheim steht "120" und darunter "auf 20 km".

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Sorry, so macht das keinen Sinn. Im Grunde ist es egal, ob kombiniert oder mit mehreren Schildern. Am Ende ist es das gleiche.

Das weißt du, willst aber zwingend diskutieren und auf deine Weise Recht haben wollen. Daher versuchst du unbedingt es nicht logisch verstehen zu wollen, sondern es muss wie eine Doktorarbeit alles bis aufs kleinste hingeschrieben worden sein. Das würde das forum füllen und der Text so lang, dass es keinen Sinn macht.

Daher meine was du meinst. Viele andere werden den wirklichen Sinn verstanden haben...

Zitat:
@Forster007 schrieb am 29. Mai 2025 um 11:46:23 Uhr:
Sorry, so macht das keinen Sinn. Im Grunde ist es egal, ob kombiniert oder mit mehreren Schildern. Am Ende ist es das gleiche.

Ich unternehme einen letzten Versuch, und keine Angst, es ist keine Doktorarbeit. Und jeder kann es leicht verstehen:

Ausgangspunkt der Diskussion war die VZE moderner Autos.

Und die kann nicht erkennen (wie auch?), wenn die Gefahr auf der Schilderkombination (Tempolimit + Gefahr) vorbei ist. Weder Altenheime noch das Ende einer Baustelle usw. kann so eine Kamera erkennen.

Deshalb müßte mann, wenn das funktionieren soll (und das wäre auch die Voraussetzung fürs autonome Fahren!) entweder überall das Ende eines Tempolimits beschildern, oder überall eine Streckenlänge darunter angeben.

Ich hatte dazu angemerkt, daß ich noch nie bei Schulen/Altenheimen etc. eine Streckenlänge gesehen hatte, worauf du dich völlig unnötig entzürnt hast.

Und mit der von dir geposteten Kominationsschildertafel hat das alles gar nichts zu tun.

Und du hast schon verstanden, dass auf manchen sogar ne Meterangabe steht? Selbst in deinem eigenen geposteten Beispiel steht was drin.

Und du glaubst nun wirklich nicht, dass eine VZE mit der Metermesseinheit des Autos kommunzieren kann?

Davon abgesehen, ging es bei meinem Beitrag, den du bemängelst, gar nicht da drum.

Zitat:
@Forster007 schrieb am 27. Mai 2025 um 22:50:43 Uhr:
Nur weil es andere machen, macht es das nicht richtig. Vielleicht wird es an den stellen von so manchen geduldet. Aber wenn geblitzt wird, hat man das nachsehen.
Das ist nunmal einfaches Gesetz. Ob man das nun gut heißt oder halt nicht, steht auf einem ganz anderem Blatt.
Bei Schulen und Altenheimen ist in den meisten stellen eine beschränkung mit Meter anzahl. Da muss man es nicht aufheben, weil sich das selbst aufhebt nach der Meterzahl.
Aber wir wie

Aber du willst hat zwingend diskutieren......

Zitat:
@Forster007 schrieb am 29. Mai 2025 um 12:55:17 Uhr:
Und du glaubst nun wirklich nicht, dass eine VZE mit der Metermesseinheit des Autos kommunzieren kann?

Doch, glaube ich. Deswegen schrieb ich ja auch:

Deshalb müßte man, wenn das funktionieren soll (und das wäre auch die Voraussetzung fürs autonome Fahren!) entweder überall das Ende eines Tempolimits beschildern, oder überall eine Streckenlänge darunter angeben.

Und ich schrieb schon zuvor:

Ausgangspunkt war ja, daß die VZE nicht erkennen kann, ob die Gefahr (Altersheim, Schule, Kurve, Baustelle...) vorbei ist. Bei einem Schild i.V.m. einer Streckenangabe wäre das möglich
Zitat:
@Forster007 schrieb am 29. Mai 2025 um 12:55:17 Uhr:
Aber du willst hat zwingend diskutieren......

Viele der Posts wären unnötig gewesen, wenn du nur richtig lesen würdest. 🙏

Tue ich. Du scheinst nur nicht alles zu lesen und lässt die Hälfte weg.

Daher bringt jede Diskussion mit dir nichts

...

Ach komm. Nicht aufgeben, gib alles.

Das Schaulaufen der Berufsrechthaber beginnt bei solchen Themen für gewöhnlich auf Seite 2 und hier ist noch jede Menge Potential.

Einer wird gewinnen und hat am Ende Recht. 😂

Nee, sorry, ich geb auf, das Wetter ist draußen zu schön für eine weitere Fütterung.

Der interessierte Leser hat ja nun alles (mehrfach) dargelegt bekommen und kann sich selbst ein Bild machen. 🤫

Zitat:
@Forster007 schrieb am 29. Mai 2025 um 15:05:20 Uhr:
Du scheinst nur nicht alles zu lesen und lässt die Hälfte weg.

Du bist echt witzig. Es ging weiter vorne um Tempolimits mit einer Längenangabe. Zu denen hast du behauptet, dass es die bei euch "wie Sand am Meer" gibt und dass die "länglich nach oben" aussehen.

Auf meine Nachfrage bringst du dann ein Foto von einem Tempolimit mit Uhrzeitangabe. Und "länglich nach oben" sollte wohl einfach ein Gefahrzeichen sein. Im Anhang für dich ein Tempolimit mit Längenangabe.

Laenge
Zitat:
@Rockville schrieb am 29. Mai 2025 um 15:33:12 Uhr:
Du bist echt witzig. Es ging weiter vorne um Tempolimits mit einer Längenangabe. Zu denen hast du behauptet, dass es die bei euch "wie Sand am Meer" gibt und dass die "länglich nach oben" aussehen.
Auf meine Nachfrage bringst du dann ein Foto von einem Tempolimit mit Uhrzeitangabe. Und "länglich nach oben" sollte wohl einfach ein Gefahrzeichen sein. Im Anhang für dich ein Tempolimit mit Längenangabe.

Es ging um ein längliches Schild. So eins habe ich rausgesucht als Beispiel.

Ja ich hab da nicht genau drauf geachtet, ob da nun auch die Länge bei ist. Denn auch diese gibt es in verschiedenen Arten.

Ich dachte und das ist eigentlich das witzige, dass man hier mit denkt und da man ja im Straßenverkehr unterwegs ist.dass man sich dann daran erinnert. Aber ich erwarte wohl oft zu viel und kann leider in Zukunft wohl von mitdenkenden nicht mehr ausgehen.

Mal ein Bild nun im Anhang wo es verschiedene Auswahl gibt. ABER auch da sind noch lange nicht alle Varianten bei.

Schild
Zitat:
@Forster007 schrieb am 29. Mai 2025 um 15:45:25 Uhr:
Es ging um ein längliches Schild.

Nein, darum ging es nicht. Ich hatte nur nachgefragt, weil ich mir gar nicht vorstellen konnte, dass du ein Gefahrzeichen meintest. "Wie Sand am Meer" hattest du nämlich zur Längenangabe geschrieben.

Aber ich erwarte wohl oft zu viel und kann leider in Zukunft wohl von mitdenkenden nicht mehr ausgehen.

Du hättest nur richtig lesen müssen anstatt anderen vorzuwerfen, dass sie das nicht tun.

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