Geschwindigkeiten in Tempomat mit Einstellung +xx kmh übernehmen

BMW X3 G01

Ich habe bei der Geschwindigkeitsübernahme in den Tempomat +4 kmh eingestellt. Sicherheitshalber sehr wenig da bei 30 kmh das schon kritisch sein kann.

Eigentlich entbehrt die Einstellung der höheren Geschwindigkeit in kmh jeder Grundlage. Interessant wäre die Angabe in Prozent. Oder?

Wie denkt Ihr?

19 Antworten

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird folgender Toleranzabzug gewährt:

gefahrene Geschwindigkeit bis 100 km/h: Toleranzabzug von 3 km/h
gefahrene Geschwindigkeit über 100 km/h: Toleranzabzug von 3 % der gemessenen Geschwindigkeit

Dieser Toleranzwert wird in Abzug gebracht unabhängig davon, ob tatsächlich eine geringfügige Messungenauigkeit vorlag oder nicht.

(c) https://www.bussgeldkatalog.org

Ideal wäre es, wenn man das so, also mind. zwei Einstellungen, hinterlegen könnte.

Naja, ich weiß jetzt nicht wie da gerundet wird, aber erst ab 117 km/h ist man rechnerisch mit 3% bei 3,51 km/h Toleranz. Somit ist man im täglichen Landstraßen Tempo immer im 3 km/h Bereich der Toleranz.

Meinen habe ich übrigens auf 6 km/h eingestellt und ich wurde noch nie geblitzt oder gelasert. Mein Nachbar ist Polizist, der fährt auch auf 6 km/h da er weiß wie die Messgeräte eingestellt sind.

Ihr habt ja die vollen Schnäppchenpreise in D! 😁

https://www.ch.ch/.../

Zitat:

Wie kommst du darauf? Ich wohne z.B. in einer kilometerlangen 30er Zone und natürlich fahre ich auch dort mit Tempomat.

In einer Tempo-30-Zone (falls sie richtig angeordnet ist) ist aber zwingend Rechts vor Links. Wie soll man das mit einem durchgehenden Fahren mit Tempomat vereinbaren können?

Wenn es eine "einzelne" 30er Straße mit Vorfahrt ist, geht Tempomat natürlich.

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Zitat:

@Keru schrieb am 20. Juli 2022 um 08:14:51 Uhr:


Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird folgender Toleranzabzug gewährt:

gefahrene Geschwindigkeit bis 100 km/h: Toleranzabzug von 3 km/h
gefahrene Geschwindigkeit über 100 km/h: Toleranzabzug von 3 % der gemessenen Geschwindigkeit

Dieser Toleranzwert wird in Abzug gebracht unabhängig davon, ob tatsächlich eine geringfügige Messungenauigkeit vorlag oder nicht.

(c) https://www.bussgeldkatalog.org

Ideal wäre es, wenn man das so, also mind. zwei Einstellungen, hinterlegen könnte.

Kann man ja! Bis 60 und darüber.

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