Geschwindigkeit mit Heckträger für Anhängerkupplung??

Audi Q5 8R

Hi!

Wir haben uns für die 800km Urlaubsfahrt nach Österreich einen Kupplungs Heckträger: Altera 2 DL gegönnt!

http://www.atera.de/_de/products/strada_dl_2.php

Der Hersteller gibt eine V-Max an von 120Km/h... nur kriechen, ist schöner!?!
Hatte gestern zum Test das Teil montiert und nur ein MTB festgezurrt.. funktioniert alles toll, aber der Lenker hat ordentlich gewackelt!?!

Hat jemand schon länger und öfters so einen Träger für die AHK in Gebrauch und was sind so eure Erfahrungen bezügl. Geschwindigkeit und Verbrauch!?!! 2 Bikes kommen mit: 10 und 16Kg Gewicht.

Finde 120Km/ h bisserl mau... da traue ich mich ja nichtmal einen LKW zu überholen!?!?

Danke euch für die Info und beste Grüße

Roger

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von marc4177



Zitat:

Original geschrieben von huckelbuck


Da würde ich gern als Hintermann eines Deiner Räder auf meiner Motorhaube begrüßen...
Es erscheint mir vorstellbar, dass sich die Hersteller bei ihren Angaben tatsächlich etwas denken, jedenfalls offenkundig mehr als ihre Kunden.

So fährt man ja nicht durchgehend 😉
Kenne aber auch Polizisten, die Fahren mit Box und 5 Fahrrädern 180 und sagen "was soll passieren"

Uniform schützt nicht vor Blödheit!

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Zitat:

Original geschrieben von marc4177



Zitat:

Original geschrieben von huckelbuck


Da würde ich gern als Hintermann eines Deiner Räder auf meiner Motorhaube begrüßen...
Es erscheint mir vorstellbar, dass sich die Hersteller bei ihren Angaben tatsächlich etwas denken, jedenfalls offenkundig mehr als ihre Kunden.

So fährt man ja nicht durchgehend 😉
Kenne aber auch Polizisten, die Fahren mit Box und 5 Fahrrädern 180 und sagen "was soll passieren"

Uniform schützt nicht vor Blödheit!

Zitat:

Original geschrieben von Marini



Zitat:

Original geschrieben von marc4177


So fährt man ja nicht durchgehend 😉
Kenne aber auch Polizisten, die Fahren mit Box und 5 Fahrrädern 180 und sagen "was soll passieren"

Uniform schützt nicht vor Blödheit!

Da hast du recht 😉

Hi DocRog998,
wo hast Du gelesen, dass der Hersteller eine V-Max. von 120 km/h angibt?
Gruß stemmde

Zitat:

Original geschrieben von DocRog998


Hi!

Wir haben uns für die 800km Urlaubsfahrt nach Österreich einen Kupplungs Heckträger: Altera 2 DL gegönnt!

http://www.atera.de/_de/products/strada_dl_2.php

Der Hersteller gibt eine V-Max an von 120Km/h... nur kriechen, ist schöner!?!
Hatte gestern zum Test das Teil montiert und nur ein MTB festgezurrt.. funktioniert alles toll, aber der Lenker hat ordentlich gewackelt!?!

Hat jemand schon länger und öfters so einen Träger für die AHK in Gebrauch und was sind so eure Erfahrungen bezügl. Geschwindigkeit und Verbrauch!?!! 2 Bikes kommen mit: 10 und 16Kg Gewicht.

Finde 120Km/ h bisserl mau... da traue ich mich ja nichtmal einen LKW zu überholen!?!?

Danke euch für die Info und beste Grüße

Roger

Beim Thule habe ich das noch nie gelesen, kann aber auch sein, dass man sowas übersieht.

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Bei den Thule Kupplungsträgern sinds 130 km/h. Steht in der jeweiligen Montage-/ Bedienungsanleitung auf der letzten Seite

Zum Thema Höchstgeschwindigkeit: Explizit ist das in der StVO nicht geregelt. Es heißt jedoch, die Geschwindigkeit ist der Ladung anzupassen. Hier kommen somit die Regeln der Ladungssicherung in Betracht:

§3 Geschwindigkeit StVO

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

§ 22 StVO

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Hier noch die Folgen aus dem BKat

Bußgeldkatalog

102 Ladung oder Ladeeinrichtung nicht so verstaut oder gesichert, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen können

102.2 bei anderen als in Nummer 102.1 genannten Kraftfahrzeugen bzw. ihren Anhängern 35 €
102.2.1 -mit Gefährdung 60€ 1 Pkt.

Ihr könnt also auch 250 fahren, nur wenn der Hersteller 130 vorgibt könnte es dann nicht so gut aussehen für den Fahrer und bitte nicht vergessen den Halter, denn für die Ladungssicherung ist auch der Halter haftbar zu machen.

Soll jetzt nicht besserwisserisch rüberkommen, mir kräuseln sich hier die Fußnägel wenn ich Geschwindigkeiten lese, die manche Leute fahren. 120 mit Boot auf dem Gespann. Hier gibt es sogar Vorschriften, die auch ihren Sinn machen. Ich bin selber im Fahrsicherheitssektor aktiv und kann allen nur raten die Geschwindigkeit den Situationen immer anzupassen. Denn es ist und bleibt immer noch Unfallursache Nummer 2

Diese Ausführungen von abts3a5 sagen dazu ja eigentlich auch alles. Man darf hier auch nicht vergessen, dass es mitunter laut StVO bestimmte Freiheiten gibt, eben auch die nicht vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen -sofern nicht durch Verkehrszeichen vorgegeben-. Hier ist aber zu bedenken, dass indirekt in der StVO auf Autobahnen ja auch die Richtgeschwindigkeit von 130 km/ verankert ist. Sobald es zu einem Unfall kommt und die Polizei diesen auch in entsprechender Qualität aufnimmt und einen Verursacher bestimmt, gibt es aber immer noch die zivilrechtliche Seite, will heißen, die Schadensabwicklungen durch die Versicherungen. Und hier beginnt dann das Drama. Sobald diese Einblick in die Akten erhalten und auch nur ein minimales Mitverschulden des anderen Beteiligten erkennen, beginnt der Streit. Dies dürfte dann dazu führen, dass Zahlungen gar nicht oder nur teilweise erfolgen und man sich vor dem Zivilgericht trifft. Ich erinnere hier nur an ein Urteil aus dem letzten Jahr, als jemand mit haften musste, weil er mit weit mehr als 130km/h auf der Bahn unterwegs war und vor ihm plötzlich jemand nach links in die Spur wechselte - es kam unvermeidbar zum Unfall. Laut StVO eigentlich ein eindeutiger Verursacher, aber die Gegenseite hat bei der Schadensabwicklung agrumentiert - so wurde es zumindest im Urteil begründet- dass man mit der sehr hohen gefahrenen Geschwindigkeit das Betriebsrisiko seines eigenen Fahrzeuges auch entsprechend erhöht und somit Mitschuld am Unfalleintritt hat.

Soweit ich mich erinnere, stand in meinen Bedienungsanleitungen zu Fahrradheckträgern (Früher UEBLER, jetzt THULE) auch immer etwas von 120 oder 130km/h drin.

"Der Hersteller empfiehlt eine Höchstgeschwindigkeit von 110 Km/h"

http://www.thule-fahrradtraeger.q-c.de/thule.html

Im Thule Handbuch steht allerdings 130.

http://www.thule.com/.../thule-easyfold-931-_-931000

Ganz unten: Benutzerhandbuch

dann: 931014_931021_932014_501-7567-02.pdf.pdf (1967 kB)

Bei Atera steht in den FAQ folgendes: Empfohlen ist eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, eine gesetzliche Regelung gibt es nicht.

@nanimarc: Habe interessehalber mal zHG in Frankreich für Gespanne geschaut: Prinzipiell 130 km/h. Einschränkung: Gespanne aus Deutschland max 100 km/h, da deutsche Anhänger bauartbedingt auf 100 km/h ausgelegt sind. Sollte es zu einem Zwischenfall kommen zahlt deine VS nicht. Eine schöne Übersicht hier: http://www.autokiste.de/verkehrsrecht/tempolimits.htm. Jetzt aber BTT.

Im Thread geht es um Kupplungsträger und nicht um Gespanne.

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5


@nanimarc: Habe interessehalber mal zHG in Frankreich für Gespanne geschaut: Prinzipiell 130 km/h. Einschränkung: Gespanne aus Deutschland max 100 km/h, da deutsche Anhänger bauartbedingt auf 100 km/h ausgelegt sind. Sollte es zu einem Zwischenfall kommen zahlt deine VS nicht. Eine schöne Übersicht hier: http://www.autokiste.de/verkehrsrecht/tempolimits.htm. Jetzt aber BTT.

Zitat:

Original geschrieben von audifan50


"Der Hersteller empfiehlt eine Höchstgeschwindigkeit von 110 Km/h"

http://www.thule-fahrradtraeger.q-c.de/thule.html

Im Thule Handbuch steht allerdings 130.

http://www.thule.com/.../thule-easyfold-931-_-931000

Ganz unten: Benutzerhandbuch

dann: 931014_931021_932014_501-7567-02.pdf.pdf (1967 kB)

Wenn er es empfiehlt, dann heisst es ja nicht, das er es vorschreibt.
Also kann man auch schneller fahren.

Zitat:

Original geschrieben von stemmde


Im Thread geht es um Kupplungsträger und nicht um Gespanne.

Zitat:

Original geschrieben von stemmde



Zitat:

Original geschrieben von abts3a5


@nanimarc: Habe interessehalber mal zHG in Frankreich für Gespanne geschaut: Prinzipiell 130 km/h. Einschränkung: Gespanne aus Deutschland max 100 km/h, da deutsche Anhänger bauartbedingt auf 100 km/h ausgelegt sind. Sollte es zu einem Zwischenfall kommen zahlt deine VS nicht. Eine schöne Übersicht hier: http://www.autokiste.de/verkehrsrecht/tempolimits.htm. Jetzt aber BTT.

Danke für den Hinweis, wäre ich ohne dich nicht draufgekommen

Zitat:

Original geschrieben von marc4177



Zitat:

Original geschrieben von audifan50


"Der Hersteller empfiehlt eine Höchstgeschwindigkeit von 110 Km/h"

http://www.thule-fahrradtraeger.q-c.de/thule.html

Im Thule Handbuch steht allerdings 130.

http://www.thule.com/.../thule-easyfold-931-_-931000

Ganz unten: Benutzerhandbuch

dann: 931014_931021_932014_501-7567-02.pdf.pdf (1967 kB)

Wenn er es empfiehlt, dann heisst es ja nicht, das er es vorschreibt.
Also kann man auch schneller fahren.

Kann man(n) frei nach Frage an Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber ...........

Jeder ist für sein Tun und Lassen selbst verantwortlich!
Wenn Hirn nicht reicht bzw. nicht eingeschaltet wird, könnte es im Ernstfall ganz schön "Aua" tun.

Hoffentlich dann nicht in Bezug auf Gesundheit oder Leben anderer Verkehrsteilnehmer.

Jedem das seine.

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