geschätzt geschwindigkeitsmessung Hilfe
Hallo
Ich bin gestern Abend in einer dreißiger zone unterwegs gewesen auf einmal sah ich hinter mir blauLicht (Polizei Bitte Folgen) dann bin ich gleich rechts ran gefahren Algemeine verkehrkontrole der Beamte hat meine Papiere kontrolliert und nach Ca 5 Minuten Kamm er wieder und fragt mich ob ich wusste warum ich angehalten würde und ich antworte nein weiß ich nicht ,der Beamte sagte darauf hin er musst mit .ca110kmh hinter mir her fahren um mich ein zu holen und wirft mir vor mit 110kmh in der 30 zone gefahren zu sein was aber Absolut nicht stimmt ich bin höchstens 55kmh gefahren was soll ich jetzt machen???
Wenn die Polizisten mich einhollen wollten, mussten die ja beschleunigen um an mir ran zu kommen und die sind mir keine 300hundert m gefolgt.
Die haben keine Blitz Foto von mir oder video band es ist nur geschätzt würden
ich bitte um Hilfe
MFG
Cahit
Beste Antwort im Thema
soweit ich weiß mussen sie es mit einem geeichtem Video Fahrzeug oder Radar messen.
da gabs nämlic mal polizisten die haben mim handy ihren eigenen Tacho gefilmt und somit wollten sie den vordermann bestrafen... wurde aber seitens mangelde beweislage fallen gelassen
=> Ich würde meinen Anwalt einschalten.....
Hast den irgendetwas unterschreiben ?
40 Antworten
Moinsen,
vorrausgesetzt die Angaben des TE über Geschwindigkeit, nachgefahrene Strecke, etc. halten auch einer objektiven Überprüfung stand, wir da höchst wahrscheinlich überhaupt nichts kommen...
Falls doch lohnt sich auf jeden Fall ein versierter Fachanwalt, gegen Messungen durch simples Nachfahren ohne geeichte Aufzeichnunggeräte lässt sich am einfachsten vor Gericht vorgehen (im Vergleich zu anderen Messmethoden).
Ich vermute hier allerdings eher, dass die Beamten wohl wussten, dass Du zu schnell warst, aber Dich eben nicht verwertbar messen konnten, somit diente die Verkehrskontrolle (inkl. der "Drohkulisse" Weitergabe an den Landkreis) eher als "erzieherische" Maßnahme...
Bei solchen Aktionen der lieben Gesetzeshütern niemals eine Aussage machen!! Und auch nichts unterschreiben, nur halt deine Daten.
Sollte etwas nachkommen, dann fordere ein Beweismittel an (Foto etc). Da in der Regel keine vorhanden sind (wenn kein Provida), wird auch keine Strafe kommen. Genau so eine Aktion wollten Polizisten mir vor gut 10 Jahren auch mal anhängen, ging zwar nur um 20 KM/h aber ist ja egal. Kam nie etwas nach.
Mir fehlt hier noch etwas...
Diejenigen, die über die Beamten schimpfen...
Kann doch nicht sein, dass der TE lediglich 55 km/h fährt...
Die Beamten allerdings mit 110 Sachen durch die 30er Zone rasen...
Unverantwortlichst!! Steht doch in keinerlei Verhältnismäßigkeit!
Im Endeffekt aber auch egal...
Was ich mich noch frage... nur am Rande... hätten die dich auch rausgezogen, wenn du 35 km/h gefahren wärst? Wohl nicht... ach doch, sicherlich, wenn einer so schleicht, dann muss man den sofort auf Alkoholmissbrauch kontrollieren...
Wer wie schnell gefahren ist... aber die 55 sind gut gewählt... du gibst zu, dass du erheblich zu schnell gefahren bist, aber dennoch nur so, dass es keine gravierenden Folgen hat... toll.
Wenn ich mir überlege wieviele solche oder ähnliche Threads es hier schon gegeben hat... ich wüsste nicht, dass da jemals noch was gekommen wäre... zumindest haben sich die TEs nie mehr gemeldet... insofern wird´s sich wohl ohnehin im Sand verlaufen...
PS:
Aber hey... ich find´s in Ordnung, dass man die Leute mal ein bisschen triezt...
😁😁😁😁
Weil zu schnell warst du... selbst Schuld...
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Der TE hat aber geschrieben das die Beamten ca.110km mit Blaulicht hinterhergefahren sind😁 So quasi von Bremen bis Hamburg😛Zitat:
Original geschrieben von shathh
Naja, ich frage mich ja, warum Polizisten dir mit 110 km/h nachfahren müssen.Irgendwas ist da doch faul. Entweder, du warst schneller als du behauptest - oder du hast da was falsch verstanden.
Aber 110? In ner 30er Zone? Das ist mal nicht eben "ein bisschen verschätzt", sondern da geht's schon richtig ans Eingemachte.
haha😁 meine natürlich km/h
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Pepperduster hat es schon richtig geschrieben:
Eine Messung durch Nachfahrt ist durchaus moeglich, hier werden dann 20% als Messtoleranz abgezogen und der Tatvorwurf gemacht!
Die Beamten müssen mit etwa gleichbleibendem Abstand fahren, je geringer die Nachfahrtstrecke desto gelichbleibender muss der Abstand sein. (Kl. Strecke = sehr genauer Abstand; gr. Strecke = Abstand kann etwas ungenauer sein)
Deie Aussage der beiden Beamten hat vor Gericht grosse Aussagekraft:
Der Btroffene kann seine Tempoangabe zu seinen Gunsten beschönigen; die Beamten haben (in 99,x %) der Fälle keinen Grund den Fahrer eine höhere Geschwindigkeit vorzuwerfen (wieso sollten sie dies auch tun, sie haben nichts von der Bestrafung des Fahreres!).
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Pepperduster hat es schon richtig geschrieben:
Eine Messung durch Nachfahrt ist durchaus moeglich, hier werden dann 20% als Messtoleranz abgezogen und der Tatvorwurf gemacht!Die Beamten müssen mit etwa gleichbleibendem Abstand fahren, je geringer die Nachfahrtstrecke desto gelichbleibender muss der Abstand sein. (Kl. Strecke = sehr genauer Abstand; gr. Strecke = Abstand kann etwas ungenauer sein)
Deie Aussage der beiden Beamten hat vor Gericht grosse Aussagekraft:
Der Btroffene kann seine Tempoangabe zu seinen Gunsten beschönigen; die Beamten haben (in 99,x %) der Fälle keinen Grund den Fahrer eine höhere Geschwindigkeit vorzuwerfen (wieso sollten sie dies auch tun, sie haben nichts von der Bestrafung des Fahreres!).
aber bevor mir so eine geschwindigkeit vorgeworfen werden muss mussten die mich ja ne bestimmte strecke folgen beispielsweise 300m aber das sind sie nicht ich habe nur im rückspiegel gesehen wie etwas angeflogen gekommen ist
Zitat:
Original geschrieben von Cahit1
aber bevor mir so eine geschwindigkeit vorgeworfen werden muss mussten die mich ja ne bestimmte strecke folgen beispielsweise 300m aber das sind sie nicht ich habe nur im rückspiegel gesehen wie etwas angeflogen gekommen ist
Richtig, in deinem Fall könntest du glück gehabt haben. Ich hatte ja auch nur auf USER samthepspuser geantwortet, er ist der Meinung das so was ohne Videobeweis wohl überhaupt nicht möglich ist.
TE: wenn die angeflogen gekommen sind, hängt es allein davon ab, was du denen gesagt hast, also sie dich auf die überhöhte Geschwindigkeit angesprochen haben. Hast du abgestreitet, dass du über 100 Km/h schnell gefahren bist, oder hast du abgestritten, dass du zu schnell unterwegs warst? Weil die Geschwindigkeit konnten die Polizisten bei dir wohl nicht messen, da sie ja nicht hinter dir hergefahren sind (Sie wissen natürlich, dass du zu schnell warst, können aber nicht beweisen, wie viel)
Ich war auch schonmal in einer solchen Situation: 30er Zone, nächtliche Zeit: ich fahr gemütlich mit 40 aufm Tacho dadurch, plötzlich eine Streife hinter mir (habe die vorher sogar noch an einer Ampel in die andere Richtung blinken sehen).
Eine Beamtin begrüßte mich mit den Worten: Na, waren wir da nicht ein wenig schnell unterwegs? Ich: Nö, eigentlich nicht. Sie: Wirklich? Wir mussten mit 70 hinterher...
Da hab ich auch gedacht: Ja klar, ihr habt mich ja auch eingeholt...
Zitat:
Original geschrieben von marcu90
TE: wenn die angeflogen gekommen sind, hängt es allein davon ab, was du denen gesagt hast, also sie dich auf die überhöhte Geschwindigkeit angesprochen haben. Hast du abgestreitet, dass du über 100 Km/h schnell gefahren bist, oder hast du abgestritten, dass du zu schnell unterwegs warst? Weil die Geschwindigkeit konnten die Polizisten bei dir wohl nicht messen, da sie ja nicht hinter dir hergefahren sind (Sie wissen natürlich, dass du zu schnell warst, können aber nicht beweisen, wie viel)
Ich war auch schonmal in einer solchen Situation: 30er Zone, nächtliche Zeit: ich fahr gemütlich mit 40 aufm Tacho dadurch, plötzlich eine Streife hinter mir (habe die vorher sogar noch an einer Ampel in die andere Richtung blinken sehen).
Eine Beamtin begrüßte mich mit den Worten: Na, waren wir da nicht ein wenig schnell unterwegs? Ich: Nö, eigentlich nicht. Sie: Wirklich? Wir mussten mit 70 hinterher...
Da hab ich auch gedacht: Ja klar, ihr habt mich ja auch eingeholt...
Ich habe nicht zu gegeben das ich so schnell unterwegs war weil ich ehrlich nicht schneller wie 50-55km/h unterwegs war der Beamte hat sich auch nicht viel Zeit genommen ermeinte nur du bekommst in denn negsten 3 bis 4 Wochen post
Ps ; danke fur eure Hilfe
Da kommt gar nichts nach, einfach abstreiten.
Ohne Messung kein Beweis. Auch wenn es zu Gericht kommt
abstreiten und es ergibt Freispruch.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Wenn Post kommt, ab zum Anwalt...
das werde ich auch machen
Zitat:
Original geschrieben von Lissy HAM
Da kommt gar nichts nach, einfach abstreiten.
Ohne Messung kein Beweis. Auch wenn es zu Gericht kommt
abstreiten und es ergibt Freispruch.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Die Einstellung des Verfahrens ist nämlich für die Justiz billiger, weil er dann seine Anwaltskosten selbst tragen muss (bzw. seine RSV).
notting
Zitat:
Original geschrieben von Lissy HAM
Da kommt gar nichts nach, einfach abstreiten.
Ohne Messung kein Beweis. Auch wenn es zu Gericht kommt
abstreiten und es ergibt Freispruch.
Ach so, wenn zwei Beamte mittels Tachoablesung einem Pkw Fahrer eine gewisse Zeit in einem gleichem Abstand hinterherfahren reicht vor Gericht dann ein abstreiten aus. Na das sind ja tolle Tips hier. Dann gib uns mal die rechtliche Grundlage deiner Strategie an, nicht das das hier einer so handhabt und nacher sagt die Lissy hats gesagt das es so geht.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ach so, wenn zwei Beamte mittels Tachoablesung einem Pkw Fahrer eine gewisse Zeit in einem gleichem Abstand hinterherfahren reicht vor Gericht dann ein abstreiten aus. Na das sind ja tolle Tips hier. Dann gib uns mal die rechtliche Grundlage deiner Strategie an, nicht das das hier einer so handhabt und nacher sagt die Lissy hats gesagt das es so geht.Zitat:
Original geschrieben von Lissy HAM
Da kommt gar nichts nach, einfach abstreiten.
Ohne Messung kein Beweis. Auch wenn es zu Gericht kommt
abstreiten und es ergibt Freispruch.
So simpel ist es selbstverständlich nicht, da ist schon fachanwaltliche Hilfe vonnöten.
Allerdings denke ich nachwievor, da wird eher nichts kommen (korrekte Angaben seitens des TE vorrausgesetzt) und das ganze war eher als "Warnschuß" gedacht.