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Geschäftsleasing über Kumpel

Themenstarteram 24. Februar 2016 um 22:35

Hallo,

habe die Suche schon angeworfen, aber noch nichts richtiges gefunden.

Mein bester Kumpel hat nebenzu ein Gewerbe mit mehr als 17.500 Umsatz im Jahr

Er hat sein Auto privat bar bezahlt und hat nichts mit seinem Gewerbe zu tun.

Meine Frage:

Kann mein Kumpel bei Audi ein Auto leasen das NUR ich nutze? Es geht nicht darum hier Steuerliche Tricks anzuwenden, lediglich darum die Geschäftskunden Konditionen zu nutzen.

Mein Gedanke: Netto Leasing + 1,19 MwSt + VK Versicherung

Liege ich da richtig?

Müsste den Wagen mein Kumpel Versichern oder kann ich den Wagen auch auf mich bei der Versicherung anmelden?

Danke für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Ja genau, einen A5 mit voller Hütte gibt's für 199 Euro netto monatlich. Welche Leasingsonderzahlung wird da fällig, damit es so eine Rate gibt bzw. wie ist der Restwert kalkuliert? Auch Audi hat nix zu verschenken.

Beispiel bei uns aus der Firma: Fullservicerate 450 Euro netto (Anschaffung, Verschleißreparaturen, Reifenersatz, Wartung) für meinen Golf 7 Variant (Netto-Listenpreis 32.800 Euro). Außerordentliche Reparaturen, Steuer, Versicherung und Sprit zahlt der Arbeitgeber direkt und die sind im Fullservice nicht enthalten. Und wir haben ein paar mehr Fahrzeuge im Fuhrpark.

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am 25. Februar 2016 um 1:02

Natürlich geht das aber das ganze läuft auf seinen Namen !

am 25. Februar 2016 um 9:21

Zitat:

@reader_dc schrieb am 24. Februar 2016 um 23:35:59 Uhr:

 

 

Es geht nicht darum hier Steuerliche Tricks anzuwenden

Nee is klar :rolleyes::rolleyes:

Zitat:

Mein Gedanke: Netto Leasing + 1,19 MwSt + VK Versicherung

Netto plus Mwst kannste den auch selbst leasen

Themenstarteram 25. Februar 2016 um 9:28

Bei dem Angebot geht es um ein A5 coupe sline 190 PS, fast Vollausstattung für 199€ netto im Geschäftskunden Leasing.

Leider komme ich da für Privatleasing unmöglich hin

Ja genau, einen A5 mit voller Hütte gibt's für 199 Euro netto monatlich. Welche Leasingsonderzahlung wird da fällig, damit es so eine Rate gibt bzw. wie ist der Restwert kalkuliert? Auch Audi hat nix zu verschenken.

Beispiel bei uns aus der Firma: Fullservicerate 450 Euro netto (Anschaffung, Verschleißreparaturen, Reifenersatz, Wartung) für meinen Golf 7 Variant (Netto-Listenpreis 32.800 Euro). Außerordentliche Reparaturen, Steuer, Versicherung und Sprit zahlt der Arbeitgeber direkt und die sind im Fullservice nicht enthalten. Und wir haben ein paar mehr Fahrzeuge im Fuhrpark.

Schau mal bei Sixt rein.

MfG aus Bremen

am 25. Februar 2016 um 10:46

Zitat:

@Spatenpauli schrieb am 25. Februar 2016 um 11:42:48 Uhr:

Schau mal bei Sixt rein.

... und dort soll es den A5 für 199 € geben?

Gruß

Der Chaosmanager

blenden wir die Konditionen aus...die sind mir egal...

Mein Rat - lass Deinen Kumpel ein zeichnungsfähiges Angebot (wo nur noch die Unterschrift fehlt) einholen. Dann das Kleingedruckte LESEN und verstehen.

Ich gehe mal davon aus, dass in den Leasingbedingungen sowas steht, dass der Leasingnehmer den Wagen nicht mal eben zur Nutzung einfach an einen Kumpel weitergeben darf/kann. Ggf. wird hier eine Weitergabe an Dritte untersagt - in jedem Fall würde ich das Konstrukt der Leasingbank gegenüber offen legen.

Wer versichert den Wagen? Du oder Dein Kumpel? Auch an so einer banalen Hürde kann man scheitern oder muss mit Zuschlägen rechnen. ....

Meine 2 Cent: Unterlagen einholen und offen erklären, was da passiert. Thema "Kumpels".

Fährst Du angetrunken Auto und schrottest die Kiste, kann es sein, dass Dein Kumpel richtig Probleme bekommt. Das stellt die Freundschaft auf eine harte Probe und sollte unter "Kumpels" auch klar geregelt sein. Ebenso das Thema "Bezahlung" usw...

am 25. Februar 2016 um 12:05

Mich würde interessieren, wie das Konstrukt überhaupt aussehen soll, wenn sich der gewerbliche Leasingnehmer einerseits die gewerblichen Konditionen sichern möchte, aber andererseits das geleaste Auto gar nicht ins Betriebsvermögen aufnimmt, weil ein Betriebsfremder das Auto nutzt bzw. das Fahrzeug erst gar nicht auf den Betrieb zugelassen würde ...

M. E. würde dies nur dann funktionieren, wenn dem Verkäufer ein vorgelegter Gewerbeschein zur Gewährung der Gewerbekonditionen reicht und der Vertrag dann direkt mit dem nichtgewerblichen Kumpel geschlossen wird.

Aber das kann nur ein Gespräch mit dem Leasinganbieter klären.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 25. Februar 2016 um 11:46:20 Uhr:

Zitat:

@Spatenpauli schrieb am 25. Februar 2016 um 11:42:48 Uhr:

Schau mal bei Sixt rein.

... und dort soll es den A5 für 199 € geben?

Gruß

Der Chaosmanager

Jau, geht sogar noch preiswerter.

MfG aus Bremen

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 25. Februar 2016 um 13:05:53 Uhr:

Mich würde interessieren, wie das Konstrukt überhaupt aussehen soll...

Ganz ehrlich - wenn es ein gewerbetreibender ist, wird er hoffentlich einen Steuerberater haben, der ihm die Tragweite auch in diesem Punkt erklärt. Wobei bei 17.500 € Umsatz frage ich mich, ob man Ihm ein Auto im Wert des 2-3 fachen Jahresumsatzes überhaupt gibt....Ich hatte letztes Jahr 2 PKW im Firmenleasing. Einen davon musste ich übergangsweise zähneknirschend als "Privataufwand" verbuchen lassen.

Seitdem nur noch strickt getrennt.

Bezüglich "Kumpel nutzt das Fzg": In meinem VW-Leasingvertrag steht nicht drin, wer das Auto nutzen darf.

Also könnte ich auch einen 18 jährigen Fahranfänger hinters Steuer lassen, den ich nicht mal kenne?

am 25. Februar 2016 um 14:30

Zitat:

@Goify schrieb am 25. Februar 2016 um 15:10:11 Uhr:

Bezüglich "Kumpel nutzt das Fzg": In meinem VW-Leasingvertrag steht nicht drin, wer das Auto nutzen darf.

Also könnte ich auch einen 18 jährigen Fahranfänger hinters Steuer lassen, den ich nicht mal kenne?

Wen Du hinter das Steuer lassen kannst, regelst Du vertraglich mit Deiner Versicherung. Wenn jeder fahren darf, dann ist die Versicherungsprämie höher ...

Ansonsten interessiert sich der Leasinggeber nicht dafür (es sei denn, Du machst das gewerblich), wen Du fahren lässt - Du bist der Leasingnehmer und damit dem Leasinggeber gegenüber haftbar.

Gruß

Der Chaosmanager

Man kann so viele Geschäftsleasingverträge machen, wie die Bank genehmigt. Nur das Finanzamt erkennt nur das an, was normal/benötigt ist. Bsp. Einzelunternehmer wird es schwer haben mehr als 2 Autos abzusetzen. Möglich ist ein Elektroauto für die Stadt und ein Langstreckenfahrzeug evtl. Oder ein Arbeitsauto (Bulli, Pickup) und was normales. Der Autohändler will verkaufen und die Bank gibt die Geschäftskunden Kondi raus, wenn der Kunde dafür die Voraussetzung erfüllt.

Also mein aktueller VW Leasingvertrag sagt aus:

VIII Eigentumsverhältnisse:

....Der LN (Leasingnehmer) darf das Fahrzeug weder verkaufen, verpfänden, verschenken, vermieten, verleihen....Zur längerfristigen Nutzung darf er das Fahrzeug nur den seinem Haushalt angehörigen Personen und seinen Mitarbeitern überlassen....Der LN ist Halter und das Kfz wird auf ihn zugelassen...

Wie ich schrieb - ich würde LESEN, denn die von mir aufgeführten Punkte sind m.E. schon mal mit dem Konstrukt abzugleichen.

Letztlich geht mit Sicherheit alles, es muss nur der Leasinggeber zustimmen.

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