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Geschäftsleasing oder Privatkauf?

Themenstarteram 25. Februar 2008 um 0:09

Hallo,

 

Folgende Frage:

 

ein Autokäufer will sich privat einen Neuwagen kaufen. Von seinem Haupteinkommen kann er sich dieses Auto leisten (sprich barzahlen oder finanzieren).

 

Nun will er aber nebenbei ein Gewerbe anmelden!

 

Lohnt es sich beim Neuwagenkauf dann doch auf Geschäftsleasing umzusteigen? Und wie ist es, wenn das Geschäft noch nicht angelaufen ist, bzw. einige Monate rote Zahlen schreibt (das Haupteinkommen ist aber weiterhin vorhanden und das Geschäft dadurch in den ersten Monaten finanziert)... Danach, sagen wir, nach 6-8 Monaten fängt das Gewerbe an, Gewinne zu erziehlen.

 

Minimieren die Leasingraten vom Geschäftswagen die eigene private Steuerlast, die nicht direkt mit dem Gewerbe zusammenhängt? D.h. solange noch kein Gewinn aus dem Gewerbe kommt?

 

Kann man da pauschal was sagen, ob Leasing interessant ist oder müsste man beim Steuerberater sehr genaue Zahlen vorlegen, um eine Entscheidung zu treffen?

 

 

Gruß

 

Beste Antwort im Thema
am 15. Juli 2008 um 21:19

Auch wenn die Geschichte schon etwas her ist, muss ich mich doch noch kurz äußern - denn nach meinem Erachten sind die meisten Aussagen nicht richtig.

Die Haltedauer und die Abschreibung sind zwei Dinge - kauft man ein Fahrzeug wird es auf 5 Jahre abgeschrieben (zumindest Gebrauchte, bei Neuen bin ich nicht sicher) - verkauft man nach zwei Jahren hat das Fahrzeug eine Restbuchwert von 3/5 des Kaufpreises (netto) (bei AFA 5 Jahre) - liegt der Erlös über dem Restbuchwert ist das zu versteuernder Gewinn - liegt der Erlös darunter ist es Verlust.

Bei Leasing wird das Fahrzeug nicht in der Firma aktiviert und nicht abgeschrieben (das macht die Leasinggesellschaft) - abgeschrieben werden die Leasingraten zuzügl. Steuer - Leasen kann man auch nur 12 Monate (ist nur sehr teuer, da der Wertverlust da am höchsten ist)

Bezüglich der 1% Regelung hat man die Wahl Pauschal 1% vom Bruttolistenneupreis zu versteuern (also Mehreinnahmen) - wobei ich nicht sicher bin ob es dann fürdie Einkünfte aus selbstständiger, oder nichtselbständiger Arbeit gilt).

Alternativ kann nach Fahrtenbuchführung auch der entsprechende Prozentsatz von den tatsächlichen Kosten abgeführt werden (bei 70% Geschäftlich also 3/10 von Abschreibung/Tanken/Versicherung etc).

Zu der "Urfrage" - meines Wissens können Verluste aus selbstständiger Arbeit nicht die Einnahmen aus einem Angestelltenverhältnis mindern, aber ein erzielter Verlust kann nach meinem Wissen als Vortrag ins nächste Jahr genommen werten. Also erstes Geschäftsjahr 10000 € Verlust - zweites 20000 € Gewinn = 10000 im zweiten Jahr.

Da das Thema schon vor Monaten diskutiert wurde, spar ich mir den Rest. Mir war mal nach tippen.

Sollte ich "Mist" geschrieben haben, lasse ich mich gerne eine besseren belehren.

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am 25. Februar 2008 um 8:17

Grundfrage 1) Was bietest du dem leasinggeber als sicherheit an, wenn du schon selbst so pessmistisch bist?

Alle steuerlichen Angelegengheiten sind was für deinen steuerberater. der bekmmt da geld für, das er den ganzen kram mit der steuer regelt.

mir fällt spontan dazu ein; wieso soll ein Geschäftswagen denn deine private steuerlast mindern, die kiste läuft auf geschäft, und wenn du den wagen noch privat nutzt fallen zumindest steuern wegen geldweretn vorteil an. irgendwas schwirrt mir mit 1% vom listenpreis ein.

Leasing ist für gewerbe interessant, weil du da nicht die Kaufsumme bindest, sprich du hast Geld frei. Du kannst die MWST absetzten, wenn du MWst abzugberechtigst bist. Das Auto wird nicht zum Betriebsvermögen gezählt, das heißt, du mußt es nicht auch noch versteuern bei positiver bilanz.

Aber hüte dich vor dem Glauben, das ein leasingfahrzeug eine billige art der finanzierung ist. bei leasingdauern von 5 Jahren und einen leasingfaktor von 2,irgendwas. ( ich hab momentan keine aktuellen Faktoren im kopf, deshalb den etwas antiquierten) hast du das auto schon bezahlt, und darfst dich noch mit dem händler über restwerte und mehrkillometer rumstreiten.

Versicherungen nehmen auch gerne höhere Beiträge bei gewerblicher nutzung.

Also alles mit dem steuerberater mal durchsprechen. Vielleicht ist der privatwagen billiger, und du machst mit dem gewerbeanteil in dir eine kilometergeld o. ä. abrechnung.

 

Themenstarteram 25. Februar 2008 um 11:21

Nein, ich bin realistisch und kann ziemlich genau abschätzen, wann das Geschäft anläuft... und das wird erst nach 6-12 Monaten der Fall sein... dennoch hat es sozusagen keine Auswirkung auf das Privatleben (finanziell gesehen) und das Auto wird so oder so gekauft (oder eben geleast!).

Das Auto würde auf 2 Jahre geleast werden... niemals länger. Übrigens wäre es auch beim Kauf genauso - nur höchstens für 2 Jahre.

 

Die Frage ist doch, dass bei einem Einzelunternehmer das Gesamteinkommen (sprich Lohn aus der Hauptbeschäftigung und Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit) versteuert wird und ob man aufgrund z.B. höherer Ausgaben (=Geschäftswagen Leasing) die eigene private Steuerlast dadurch mindern kann...

 

Gruß

frag mal deinen Finazminister, was er davonhält wenn du innerhalb von 2 Jahren dein Auto abschreibst.

Frag einfach mal. Du scheinst mir an die sache recht blauäugig ranzugehen. Beratungsbedar für Steuerberater dringend geboten.

am 25. Februar 2008 um 16:40

Ob sich eine Gewerbeleasing lohnt hängt im wesentlichen von der Gewinnsituation des Unternehmens und den zu erwartenden Kosten (Leasing zzgl Betriebskosten) des Fahrzeuges ab. Andere Punkte sind der Vorsteuerabzug sowie auch die 1 % Regelung. Bei einem neuen Gewerbe kommt es natürlich auch auf die Finanzierungsseite an.D.h. ob eine junges Unternehmen eine solche Belastung, bilanzell verträgt. Letztlich kann die richtige Entscheidung nur anhand einer realistischen Finanzplanung getroffen werden. Bei einem privaten Kauf des Autos kann die gewerbliche Nutzung ebenfalls als Kosten in die Bilanz des Unternehmens eingehen. Eine weitere Frage ist, in welchem Umfang das Auto überhaupt gewerblich genutzt wird. Das solltest Du aber mit einem Steuerberater besprechen.

BM

Zitat:

Original geschrieben von habanos

frag mal deinen Finazminister, was er davonhält wenn du innerhalb von 2 Jahren dein Auto abschreibst.

Das wird vom Finanzamt mit Sicherheit nicht akzeptiert.

Damit ein Fahrzeug vom FA als geschäftlich genutztes Fahrzeug anerkannt wird, ist seit dem 1.4.2006 eine geschäftlicher Nutzungsanteil von mehr als 50% erforderlich. Der geschäftliche Nutzungsanteil von mindestens 50% muß nachgewiesen werden, z.b. durch Führen eines Fahrtenbuches über eine repräsentativen Zeitraum (z.b. 3 Monate).

Themenstarteram 25. Februar 2008 um 20:21

schon merkwürdig was hier so mancher schreibt...

Was hat denn bitteschön die Abschreibung des Autos mit der Haltedauer zu tun? Rein gar nichts!...

Themenstarteram 25. Februar 2008 um 20:22

Zitat:

Original geschrieben von hippofant

Damit ein Fahrzeug vom FA als geschäftlich genutztes Fahrzeug anerkannt wird, ist seit dem 1.4.2006 eine geschäftlicher Nutzungsanteil von mehr als 50% erforderlich. Der geschäftliche Nutzungsanteil von mindestens 50% muß nachgewiesen werden, z.b. durch Führen eines Fahrtenbuches über eine repräsentativen Zeitraum (z.b. 3 Monate).

das wird gegeben, auch ohne Fahrtenbuch (ist in meinem Falle leicht nachweisbar)...

Zitat:

Original geschrieben von automatik

schon merkwürdig was hier so mancher schreibt...

Was hat denn bitteschön die Abschreibung des Autos mit der Haltedauer zu tun? Rein gar nichts!...

erklärt dir dann dein steuerberater wenn du das auto kaufst und nach 2 jahren wieder verkaufst in deiner gewinn und verlustrechnung. Hast dann nämlich da auf einmal einen posten der heißt gewinn, weil die karre nicht komplett abgeschrieben ist. mich würd sowas ärgern. Gewinn und kein Geld. Und dann noch steuern auf was bezahlen, was ich sowieso schon in der bilanz habe? Dafür wird steinbrück dir danken. Die zeite, das man ein auto in 3 jahren abschreiben konnte sind schon seit einiger Zeit vorbei.

Themenstarteram 26. Februar 2008 um 11:19

Zitat:

Original geschrieben von habanos

Zitat:

Original geschrieben von automatik

schon merkwürdig was hier so mancher schreibt...

Was hat denn bitteschön die Abschreibung des Autos mit der Haltedauer zu tun? Rein gar nichts!...

erklärt dir dann dein steuerberater wenn du das auto kaufst und nach 2 jahren wieder verkaufst in deiner gewinn und verlustrechnung. Hast dann nämlich da auf einmal einen posten der heißt gewinn, weil die karre nicht komplett abgeschrieben ist. mich würd sowas ärgern. Gewinn und kein Geld. Und dann noch steuern auf was bezahlen, was ich sowieso schon in der bilanz habe? Dafür wird steinbrück dir danken. Die zeite, das man ein auto in 3 jahren abschreiben konnte sind schon seit einiger Zeit vorbei.

ach so... aber diese Alternative habe ich doch gar nicht in Frage gestellt: entweder PRIVAT kaufen, oder GESCHÄFTLICH leasen.

Beim Leasing wird nichts verkauft, daher auch kein Gewinn.

Gruß

am 26. Februar 2008 um 15:28

Zitat:

Original geschrieben von habanos

Zitat:

Original geschrieben von automatik

schon merkwürdig was hier so mancher schreibt...

Was hat denn bitteschön die Abschreibung des Autos mit der Haltedauer zu tun? Rein gar nichts!...

erklärt dir dann dein steuerberater wenn du das auto kaufst und nach 2 jahren wieder verkaufst in deiner gewinn und verlustrechnung. Hast dann nämlich da auf einmal einen posten der heißt gewinn, weil die karre nicht komplett abgeschrieben ist. mich würd sowas ärgern. Gewinn und kein Geld. Und dann noch steuern auf was bezahlen, was ich sowieso schon in der bilanz habe? Dafür wird steinbrück dir danken. Die zeite, das man ein auto in 3 jahren abschreiben konnte sind schon seit einiger Zeit vorbei.

Vielleicht erklärt Dir der Steuerberater aber auch, dass wegen der Afa von 6 Jahren und dem zu erwartenden Wertverlust des Autos ein Verlust entstanden ist...

Themenstarteram 26. Februar 2008 um 22:53

das auch noch...

 

meine Frage wurde dennoch immer noch nicht vernünftig beantwortet...

am 28. Februar 2008 um 15:15

Deine Frage lässt sich auch nicht ohne genaue Kenntnis der "Zahlen" und Deiner persönlichen Situation beantworten. Dies ist eine Sache für den Steuerberater. Grundsätzlich würde ich jedoch zu dem Geschäftsleasing tendieren. Aber wie gesagt was wirklich Sinn macht, lässt sich nur unter Berücksichtung Deiner steuerlichen Situation bzw. deiner Finanzierungssituation (Gewerbe ) sagen.

BM

am 29. Juni 2008 um 12:04

was hast du denn nun gemacht?

Würde mich dann jetzt doch mal interessieren!

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