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Geschäftsleasing oder Privatkauf?

Hallo,

Folgende Frage:

ein Autokäufer will sich privat einen Neuwagen kaufen. Von seinem Haupteinkommen kann er sich dieses Auto leisten (sprich barzahlen oder finanzieren).

 

Nun will er aber nebenbei ein Gewerbe anmelden!

 

Lohnt es sich beim Neuwagenkauf dann doch auf Geschäftsleasing umzusteigen? Und wie ist es, wenn das Geschäft noch nicht angelaufen ist, bzw. einige Monate rote Zahlen schreibt (das Haupteinkommen ist aber weiterhin vorhanden und das Geschäft dadurch in den ersten Monaten finanziert)... Danach, sagen wir, nach 6-8 Monaten fängt das Gewerbe an, Gewinne zu erziehlen.

 

Minimieren die Leasingraten vom Geschäftswagen die eigene private Steuerlast, die nicht direkt mit dem Gewerbe zusammenhängt? D.h. solange noch kein Gewinn aus dem Gewerbe kommt?

 

Kann man da pauschal was sagen, ob Leasing interessant ist oder müsste man beim Steuerberater sehr genaue Zahlen vorlegen, um eine Entscheidung zu treffen?

 

 

Gruß

Beste Antwort im Thema

Auch wenn die Geschichte schon etwas her ist, muss ich mich doch noch kurz äußern - denn nach meinem Erachten sind die meisten Aussagen nicht richtig.

Die Haltedauer und die Abschreibung sind zwei Dinge - kauft man ein Fahrzeug wird es auf 5 Jahre abgeschrieben (zumindest Gebrauchte, bei Neuen bin ich nicht sicher) - verkauft man nach zwei Jahren hat das Fahrzeug eine Restbuchwert von 3/5 des Kaufpreises (netto) (bei AFA 5 Jahre) - liegt der Erlös über dem Restbuchwert ist das zu versteuernder Gewinn - liegt der Erlös darunter ist es Verlust.

Bei Leasing wird das Fahrzeug nicht in der Firma aktiviert und nicht abgeschrieben (das macht die Leasinggesellschaft) - abgeschrieben werden die Leasingraten zuzügl. Steuer - Leasen kann man auch nur 12 Monate (ist nur sehr teuer, da der Wertverlust da am höchsten ist)

Bezüglich der 1% Regelung hat man die Wahl Pauschal 1% vom Bruttolistenneupreis zu versteuern (also Mehreinnahmen) - wobei ich nicht sicher bin ob es dann fürdie Einkünfte aus selbstständiger, oder nichtselbständiger Arbeit gilt).
Alternativ kann nach Fahrtenbuchführung auch der entsprechende Prozentsatz von den tatsächlichen Kosten abgeführt werden (bei 70% Geschäftlich also 3/10 von Abschreibung/Tanken/Versicherung etc).

Zu der "Urfrage" - meines Wissens können Verluste aus selbstständiger Arbeit nicht die Einnahmen aus einem Angestelltenverhältnis mindern, aber ein erzielter Verlust kann nach meinem Wissen als Vortrag ins nächste Jahr genommen werten. Also erstes Geschäftsjahr 10000 € Verlust - zweites 20000 € Gewinn = 10000 im zweiten Jahr.

Da das Thema schon vor Monaten diskutiert wurde, spar ich mir den Rest. Mir war mal nach tippen.

Sollte ich "Mist" geschrieben haben, lasse ich mich gerne eine besseren belehren.

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zunächst mal gekauft... hat so einige Gründe gehabt... wir mussten betrieblich ohnehin zwei Fahrzeuge leasen...

Zitat:

Original geschrieben von habanos



erklärt dir dann dein steuerberater wenn du das auto kaufst und nach 2 jahren wieder verkaufst in deiner gewinn und verlustrechnung. Hast dann nämlich da auf einmal einen posten der heißt gewinn, weil die karre nicht komplett abgeschrieben ist. mich würd sowas ärgern. Gewinn und kein Geld. Und dann noch steuern auf was bezahlen, was ich sowieso schon in der bilanz habe? Dafür wird steinbrück dir danken. Die zeite, das man ein auto in 3 jahren abschreiben konnte sind schon seit einiger Zeit vorbei.

Zwei Möglichkeiten:

1) "Dein Steuerberater" hat dir wirklich sowas erzählt ==> dringend einen neuen StB suchen
2) Du hast nicht verstanden was er dir erklärt hat ==> dann erzähl bitte nicht solchen Quatsch.

Die Chancen stehen 99 zu 1 für Version 2.

Josef

Auch wenn die Geschichte schon etwas her ist, muss ich mich doch noch kurz äußern - denn nach meinem Erachten sind die meisten Aussagen nicht richtig.

Die Haltedauer und die Abschreibung sind zwei Dinge - kauft man ein Fahrzeug wird es auf 5 Jahre abgeschrieben (zumindest Gebrauchte, bei Neuen bin ich nicht sicher) - verkauft man nach zwei Jahren hat das Fahrzeug eine Restbuchwert von 3/5 des Kaufpreises (netto) (bei AFA 5 Jahre) - liegt der Erlös über dem Restbuchwert ist das zu versteuernder Gewinn - liegt der Erlös darunter ist es Verlust.

Bei Leasing wird das Fahrzeug nicht in der Firma aktiviert und nicht abgeschrieben (das macht die Leasinggesellschaft) - abgeschrieben werden die Leasingraten zuzügl. Steuer - Leasen kann man auch nur 12 Monate (ist nur sehr teuer, da der Wertverlust da am höchsten ist)

Bezüglich der 1% Regelung hat man die Wahl Pauschal 1% vom Bruttolistenneupreis zu versteuern (also Mehreinnahmen) - wobei ich nicht sicher bin ob es dann fürdie Einkünfte aus selbstständiger, oder nichtselbständiger Arbeit gilt).
Alternativ kann nach Fahrtenbuchführung auch der entsprechende Prozentsatz von den tatsächlichen Kosten abgeführt werden (bei 70% Geschäftlich also 3/10 von Abschreibung/Tanken/Versicherung etc).

Zu der "Urfrage" - meines Wissens können Verluste aus selbstständiger Arbeit nicht die Einnahmen aus einem Angestelltenverhältnis mindern, aber ein erzielter Verlust kann nach meinem Wissen als Vortrag ins nächste Jahr genommen werten. Also erstes Geschäftsjahr 10000 € Verlust - zweites 20000 € Gewinn = 10000 im zweiten Jahr.

Da das Thema schon vor Monaten diskutiert wurde, spar ich mir den Rest. Mir war mal nach tippen.

Sollte ich "Mist" geschrieben haben, lasse ich mich gerne eine besseren belehren.

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