Geschäftsleasing - hallo an alle

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Seit 01.07.07 gibt es wohl ein neues Gesetz, dass Selbstständige auch ihrer Frau und sich selbst einen Privat-PKW zugestehen müssen und nur weitere Fahrzeuge aufs Geschäft geleast werden können. Weiß jemand was genaues darüber?
Bin gerade dran, einen 123 d zu leasen. Ausstattung brutto ca. 41.300,- €. Jährlich 20.000 km Fahrleistung mit Wartung und Reparaturservice brutto 495,- €. Auf 3 Jahre ausgelegt, ohne Anzahlung. Mit Sportpaket etc. Farbe Weiß. Und nun noch ein Dankeschön, an alle, die konstruktive Vorschläge bringen. Habe mich vor meiner Entscheidung hier öfters belesen.

Gruß bulwai11

11 Antworten

Hallo,

von einer solchen Änderung weiß ich nichts.
Am 01.07.2006 gab es eine Änderung für Geschäftsfahrzeuge, die nur weniger als 50% beruflich genutzt werden.
Ich habe "mein" Auto als Firmenfahrzeug geleast, und das Auto meiner Frau läuft als Zweitwagen auf meinen Namen als Privatauto.
Nein, stimmt nicht - umgekehrt - das Auto meiner Frau ist mein Erstfahrzeug, der Zweitwagen ist das Geschäftsfahrzeug. Das hat sich damals so ergeben, danach fragt aber niemand. Du solltest nur sicherheitshalber ein Fahrtenbuch führen, damit du die betriebliche Nutzung nachweisen kannst.

Gruß
Rainer

Hallo Rainer,
nach jetzigem Wissen (was aber nicht heißt dass das stimmt) kann und wird das Finanzamt nach Prüfung einfach davon ausgehen, dass das Geschäftsauto auch privat genutzt wird, wenn nicht separat je ein Auto auf Frau und Mann angemeldet sind. Demnach kann das Finanzamt dann nachträglich das Firmenauto besteuern - super gell. Mein Steuerberater rät zur 1%-Regelung (geldwerter Vorteil). Bin natürlich nicht so erfreut drüber. Bin ja Handwerker und vertraue daher nun meinem Steuerberater und hoffe, damit richtig zu liegen. Der Witz ist, dass ich mit meiner Frau mir seit 12 Jahren einen PKW teile (auch vor der Selbstständigkeit) und nun, da ich selbstständig bin benötige ich gesetzlich einen Privat-PKW für mich und einen für meine Frau - wo gibts denn so was !!

Bin natürlich für jede Meinung / Tipp weiterhin dankbar.

Gruß Bulwei

Hallo,

natürlich will das Finanzamt den Anteil der privaten Nutzung wissen. Deshalb auch das Fahrtenbuch. Ich habe z. B. für 2006 mittels Fahrtenbuch eine 94 %ige berufliche Nutzung nachgewiesen. Dann brauche ich auch nur 6 % für die private Nutzung zu versteuern.

Gruß
Rainer

Da hätt ich mal lieber kein Fahrtebuch geführt und nur 1% versteuert- oder wie meinst Du das jetzt? 

Zitat:

Original geschrieben von roadrunner1802


Hallo,
 
natürlich will das Finanzamt den Anteil der privaten Nutzung wissen. Deshalb auch das Fahrtenbuch. Ich habe z. B. für 2006 mittels Fahrtenbuch eine 94 %ige berufliche Nutzung nachgewiesen. Dann brauche ich auch nur 6 % für die private Nutzung zu versteuern.
 
Gruß
Rainer

Ich denke, in diesem Fall sind es 6 & aufs Jahr gesehen.

Die 1%-Regelung basiert ja auf einer monatlichen Rechnung.

Gruß

Kicki

Wobei die 1 Prozent immer auf den Neuwagenwert zu beziehen ist, also auch bei Vorführ- oder Gebrauchtwagen muss der Neuwert versteuert werden.

Die von roadrunner schon richtig beschriebene Gesetzesänderung gilt seit dem 1.4.2006.

Vorher wurde nur eine geschäftliche Nutzung von mehr als 10% vorausgesetzt, seit der Gesetzesänderung sind es 50%.
Die geschäftliche Nutzung von mehr als 50% muss auch bei Anwendung der pauschalen 1% Regel nachgewiesen werden. Dies kann z.b. durch Führen eines vollständigen Fahrtenbuches über einen repräsentativen Zeitraum (z.B. 3 Monate) geschehen.

Auf der anderen Seite ist im Gesetz allerdings auch festgehalten, dass ein zu mehr als 50% geschäftlich genutztes Fahrzeug immer dem Betriebsvermögen zugehörig ist. Damit ist die Sache seit 2006 eindeutig geregelt:

Bis 50% geschäftliche Nutzung -> Privatfahrzeug
Über 50% --> Geschäftsfahrzeug

Wie von roadrunner schon erwähnt, handelt es sich bei den 1% um den Betrag der jeden Monat zu versteuern ist. Die 1% beziehen sich dabei auf den BRUTTOLISTENNEUPREIS, d.h. ein vom Händler gewährter Rabatt wird bei der Versteuerung der privaten Nutzung nicht berücksichtigt, obwohl auf der anderen Seite natürlich nur der tatsächlich gezahlte Kaufpreis als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann !

Aus meiner Erfahrung heraus liegt der Grenzwert, ab dem sich die Führung eines vollständigen Fahrtenbuches lohnt irgendwo zwischen 60% und 70% geschäftlicher Nutzung. Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass die Erstellung eines vollständigen Fahrtenbuch, dass auch einer Betriebsprüfung standhält, mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Das Fahrtenbuch muss für geschäftliche Fahrten neben den Kilometerständen, auch genaue Angaben zu Uhrzeit Abfahrt/Ankunft, Fahrstrecke, Anlass der Fahrt, Name des Kunden/Gesprächspartner etc. enthalten. Dabei muss man natürlich beachten, dass diese Angaben auch immer schön zu allen anderen Belegen der Buchführung passen.

Es gibt ja inzwischen auch bei diversen Autoherstellern als Zubehör elektronische Fahrtenbücher, die alle Aufzeichnungen automatisch erledigen. Diese haben aber, neben dem Anschaffungspreis, den Nachteil, dass alle Fahrten vollständig und detailiert erfasst werden. Damit entfallen natürlich alle Möglichkeiten zur "flexiblen Gestaltung" des FB, die man bei manueller Aufzeichung noch hat ;-)

Hallo hippofant,

ich bin platt. Deine Beschreibung ist so easy zu lesen und ich kapiere es sofort, was mir mein Steuerberater bis heute noch nicht richtig vermitteln konnte. Mal rein hypothetisch: wenn ich 2 Autos anmelde. Eines für meine Frau und eines für mich, kann ich dann den Wagen komplett als Geschäftsauto ins Betriebsvermögen hineinnehmen wie z. B. ein LKW. Bin Handwerker und kein Außendienstmitarbeiter.
Ich habe also einen Geschäfts-LKW und bisher nur 1 Privat-PKW. Nun könnte ich doch den Geschäfts-LKW nach wie vor behalten und einen weiteren Geschäfts-PKW anschaffen (leasen) und für meine Frau einen kleinen PKW anmelden. Wäre das dann o.k.?

Gruß bulwei

ein bischen was anderes zum thema
Kann man einen Leasing Vertrag inerhalb 2 wochen nach Abschluß wieder kündigen

Zitat:

Original geschrieben von Bulwei11


Hallo hippofant,

ich bin platt. Deine Beschreibung ist so easy zu lesen und ich kapiere es sofort, was mir mein Steuerberater bis heute noch nicht richtig vermitteln konnte. Mal rein hypothetisch: wenn ich 2 Autos anmelde. Eines für meine Frau und eines für mich, kann ich dann den Wagen komplett als Geschäftsauto ins Betriebsvermögen hineinnehmen wie z. B. ein LKW. Bin Handwerker und kein Außendienstmitarbeiter.
Ich habe also einen Geschäfts-LKW und bisher nur 1 Privat-PKW. Nun könnte ich doch den Geschäfts-LKW nach wie vor behalten und einen weiteren Geschäfts-PKW anschaffen (leasen) und für meine Frau einen kleinen PKW anmelden. Wäre das dann o.k.?

Gruß bulwei

Hallo,

ja. Der Lkw ist uebrigens betriebstypisch und muss nicht mit Fahrtenbuch oder 1% Regelung versehen werden. Bei dem geleasten Pkw musst Du die 1% Regelung anwenden, also 1 % vom Bruttolistenpreis pro Monat als virtuelle Einnahme erfassen und versteuern oder Fahrtenbuch fuehren, bis auf die Uhrzeit mit allen anderen erwaehnten Daten, und damit die echte Privatnutzung erfassen und versteuern. Dafuer kannst Du alle anfallenden Kosten fuer das Auto als Betriebsausgaben verbuchen. Auch bei der Umsatzsteuer musst Du uebrigens den Privatanteil rausrechnen.

Gruss
Rainer

Auch noch was zum Thema: Bei Handelsvertretern geht man von einer Nutzung > 50% geschäftlich aus und es muss kein Nachweiss erfolgen. Ich habe übrigens meinen 67 er Ford Mustang als Firmenfahrzeug laufen. Der Anschaffungspreis lag damals bei unter 2000 € und sämtliche Reparaturen kann ich voll ansetzen 😉

Beste Grüsse, Steffen

Deine Antwort