GeschäftsfahrzeugLeasing und Privatleasing
Hi,
hätte mal ein paar Fragen dazu.
1) Was ist eigentlich der genaue Unterschied zwischen den beiden Leasingformen?
2) Muss man beim Geschäftsfahrzeugleasing die Steuer nachträglich bezahlen?
3) Welcher Personenkreis kann das Geschäftsfahrzeugleasing abschließen?
4) Kann man mit jeder Unternehmensform Geschäftfahrzeugleasing machen (z.B.
KG, OHG, GmbH)?
Gruß Rally DD
Beste Antwort im Thema
Oje da kennt sich aber jemand aus 😁
Also....da du nur 30% fährst solltest du dir das Fahrtenbuch mal gleich aus dem Kopf schlagen...viel zu umständlich und lohnt sich meist nur bei deutlich mehr geschäftlicher Nutzung (80%+x)! Die 1% Regelung kannst du eigentlich auch nicht nehmen weil der Wagen nur dann zum Betriebsvermögen gehört, wenn du mind. 50% geschäftlich fährst (gilt fürs Fahrtenbuch natürlich auch). Ist zwar in der Praxis meist schwer nachweisbar, aber nicht dass du sagst es hätte dir niemand erzählt! Davon abgesehen...weisst du was die 1% Regelung bei einem 85€t Auto mit deiner Bilanz/Gewinn macht? Anscheinend nicht, denn sonst würdest du darüber wahrscheinlich nicht nachdenken.Umso höher der Listenpreis umso schlechter für dich! Glaube du hast da einen Denkfehler! Kommen noch die "sehr günstigen" Raten hinzu, zahlst du womöglich noch drauf oder im besten Fall 0 auf 0.
Ergo: privat leasen und das nächste mal gleich den Steuerberater fragen 😉
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasing - privat/geschäftlich?' überführt.]
20 Antworten
Klar auch Rechnungen sind sie auszuweisen. Aber in den Angeboten stehen sie nicht immer.
Wie wäre es denn gewesen, würde Audi nicht so tun, als wäre es was anderes, sondern ganz einfach nur netto und brutto auf einer Seite ausgeben?
Hallo,
Ich möchte mir demnächst einen neuen Wagen zulegen. Ich schwanke aber noch zwischen Leasing/Finanzierung.
Das Problem ist, dass ich ca. 30% geschäftlich und 70% privat fahre. Wie sieht es hier mit dem Leasing aus? 1% Regel wäre für mich uninteressant, da der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs 85T € beträgt. Wie verhält es sich hier mit dem Fahrtenbuch? Wäre diese Option günstiger? Müsste ich jede Privatfahrt aufschreiben oder nur die geschäftlichen?
Oder doch einfach Privat leasen? Ich muss es nicht zwingend über die Firma laufen lassen, Vorteil wäre halt nur dass ich dies als Betriebsausgabe deklarieren könnte und zudem die Kosten von der Steuer absetzen könnte.
Konkret geht es um den VW Phaeton. Dieser ist ja momentan sehr günstig im Leasing zu bekommen.
Hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen. Bin noch relativ neu auf dem Gebiet des Leasings.
Gruß
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasing - privat/geschäftlich?' überführt.]
Oje da kennt sich aber jemand aus 😁
Also....da du nur 30% fährst solltest du dir das Fahrtenbuch mal gleich aus dem Kopf schlagen...viel zu umständlich und lohnt sich meist nur bei deutlich mehr geschäftlicher Nutzung (80%+x)! Die 1% Regelung kannst du eigentlich auch nicht nehmen weil der Wagen nur dann zum Betriebsvermögen gehört, wenn du mind. 50% geschäftlich fährst (gilt fürs Fahrtenbuch natürlich auch). Ist zwar in der Praxis meist schwer nachweisbar, aber nicht dass du sagst es hätte dir niemand erzählt! Davon abgesehen...weisst du was die 1% Regelung bei einem 85€t Auto mit deiner Bilanz/Gewinn macht? Anscheinend nicht, denn sonst würdest du darüber wahrscheinlich nicht nachdenken.Umso höher der Listenpreis umso schlechter für dich! Glaube du hast da einen Denkfehler! Kommen noch die "sehr günstigen" Raten hinzu, zahlst du womöglich noch drauf oder im besten Fall 0 auf 0.
Ergo: privat leasen und das nächste mal gleich den Steuerberater fragen 😉
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Wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeuges zwischen 10 und 50 Prozent liegt, hat man das Wahlrecht, ob das Fahrzeug dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zugerechnet wird.
Wenn es dem Privatvermögen zugerechnet ist, können die betrieblich gefahrenen Kilometer mit 0,30 cent/km als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Ist die betriebliche Nutzung unter 10 %, ist das Fahrzeug zwingend Privatvermögen, über 50 % zwingend Betriebsvermögen.
O.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasing - privat/geschäftlich?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von rebel X
Oje da kennt sich aber jemand aus 😁Also....da du nur 30% fährst solltest du dir das Fahrtenbuch mal gleich aus dem Kopf schlagen...viel zu umständlich und lohnt sich meist nur bei deutlich mehr geschäftlicher Nutzung (80%+x)! Die 1% Regelung kannst du eigentlich auch nicht nehmen weil der Wagen nur dann zum Betriebsvermögen gehört, wenn du mind. 50% geschäftlich fährst (gilt fürs Fahrtenbuch natürlich auch). Ist zwar in der Praxis meist schwer nachweisbar, aber nicht dass du sagst es hätte dir niemand erzählt! Davon abgesehen...weisst du was die 1% Regelung bei einem 85€t Auto mit deiner Bilanz/Gewinn macht? Anscheinend nicht, denn sonst würdest du darüber wahrscheinlich nicht nachdenken.Umso höher der Listenpreis umso schlechter für dich! Glaube du hast da einen Denkfehler! Kommen noch die "sehr günstigen" Raten hinzu, zahlst du womöglich noch drauf oder im besten Fall 0 auf 0.
Ergo: privat leasen und das nächste mal gleich den Steuerberater fragen 😉
Dann seid ihr ja schon zu zweit. 😉
Zuordnung des Wirtschaftsgutes (Auto, PC, Haus ...)
1) Betriebliche Nutzung unter 10% = zwingend Privatvermögen
2) Betriebliche Nutzung 10%-50% = Wahlrecht ob Privat- oder Betriebsvermögen
3) Betriebliche Nutzung über 50% = zwingend Betriebsvermögen
Für die private Nutzung des Fahrzeuges:
1) Fahrzeug im Privatvermögen = es können 0,30€ pro betrieblich gefahrenem Kilometer als Betriebsausgabe angesetzt werden.
2) Fahrzeug im Betriebsvermögen
a) Aufteilung der Kosten nach Fahrtenbuch, bei weniger als 12% privater Nutzung zwingend, ansonsten kann über einen repräsentativen Zeitraum (z.B. 3 oder 6 Monate) die Aufteilungsgröße ermittelt werden.
b) 1% Regelung ist nur bei über 50%iger betrieblicher Nutzung möglich. Ein Nachweis des tatsächlichen Nutzungsverhältnisses (soweit sichergestellt ist das der betriebliche Anteil über 50% liegt) ist nicht erfoderlich.
- Beispiel: Unternehmer fährt täglich 130Km zwischen zwei Betriebsstätten das sind bei 50 Wochen zu 5 Tagen im Jahr 32.500KM, bei einer Gesamtfahrleistung von 40.000 KM/Jahr liegt die betriebliche Nutzung offensichtlich bei über 50% = 1% Regelung möglich, ohne weiteren Nachweis.
Warum soll der hohe Listenpreis schlecht für die Bilanz sein?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasing - privat/geschäftlich?' überführt.]
na gut dann habe ich dem Steuerberater nicht ganz zugehört....aber immerhin mehr als der TE 😛. Ein hoher Listenpreis erhöht doch bei der 1% Regelung den Gewinn, also ist ein hoher Listenpreis primär erstmal nicht wirklich vorteilhaft v.a. wenn nur geringe Kosten abgeschrieben werden können, da es sich hier wohl um "subventioniertes Leasing" handelt. Angenommen er hat 400€ Leasingrate...da wirds schwer mit den ganzen anderen Kosten das wieder aufzufangen...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasing - privat/geschäftlich?' überführt.]