GeschäftsfahrzeugLeasing und Privatleasing
Hi,
hätte mal ein paar Fragen dazu.
1) Was ist eigentlich der genaue Unterschied zwischen den beiden Leasingformen?
2) Muss man beim Geschäftsfahrzeugleasing die Steuer nachträglich bezahlen?
3) Welcher Personenkreis kann das Geschäftsfahrzeugleasing abschließen?
4) Kann man mit jeder Unternehmensform Geschäftfahrzeugleasing machen (z.B.
KG, OHG, GmbH)?
Gruß Rally DD
Beste Antwort im Thema
Oje da kennt sich aber jemand aus 😁
Also....da du nur 30% fährst solltest du dir das Fahrtenbuch mal gleich aus dem Kopf schlagen...viel zu umständlich und lohnt sich meist nur bei deutlich mehr geschäftlicher Nutzung (80%+x)! Die 1% Regelung kannst du eigentlich auch nicht nehmen weil der Wagen nur dann zum Betriebsvermögen gehört, wenn du mind. 50% geschäftlich fährst (gilt fürs Fahrtenbuch natürlich auch). Ist zwar in der Praxis meist schwer nachweisbar, aber nicht dass du sagst es hätte dir niemand erzählt! Davon abgesehen...weisst du was die 1% Regelung bei einem 85€t Auto mit deiner Bilanz/Gewinn macht? Anscheinend nicht, denn sonst würdest du darüber wahrscheinlich nicht nachdenken.Umso höher der Listenpreis umso schlechter für dich! Glaube du hast da einen Denkfehler! Kommen noch die "sehr günstigen" Raten hinzu, zahlst du womöglich noch drauf oder im besten Fall 0 auf 0.
Ergo: privat leasen und das nächste mal gleich den Steuerberater fragen 😉
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Leasing - privat/geschäftlich?' überführt.]
20 Antworten
Geht alles
Ja du kannst als Gewerbetreibender ein Geschäftsleasing machen.
Kein Problem.
Geschäftsfahrzeugleasing ist aber steuerlich relevant.
Hierzu gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Pauschalversteuerung (glaube 1% des Neuwagen-Anschaffungswertes)
2. Fahrtenbuch mit genauer Abrechnung.
Welche sich für dich lohnt, muss individuell berechnet werden.
Frag deinen Steuerberater...
Privatleasing ist halt nichts zu beachten, aber halt
Vollkasko, Inspektionen usw. usw...
Ich kann dir aber nur empfehlen genauestens die Leasingangebote zu checken. Selbst in der Gleichen Gruppe gibt es unterschiede...
Bsp. Sparkasse ist 100 EUR teurer als DLA. Und die gehöhren beide zum Sparkassenverbund....
Gruß
Charly
Re: GeschäftsfahrzeugLeasing und Privatleasing
Hallo Rally,
nachdem sich sonst keiner meldet, meine nicht 100% zuverlässigen Informationen (sicher besser als gar nichts ;-).
Zitat:
Original geschrieben von Rally DD
Hi,
hätte mal ein paar Fragen dazu.
1) Was ist eigentlich der genaue Unterschied zwischen den beiden Leasingformen?
Ganz einfach: entweder least ein Privatmann/-frau oder eine Firma. Firma ist dabei allerdings etwas weiter gefasst: neben GmbH, OHG, KG, AG zählen dazu (denke ich) auch Freiberufler sowie GbR.
Zitat:
2) Muss man beim Geschäftsfahrzeugleasing die Steuer nachträglich bezahlen?
Welche Steuer? Mit der Kraftfahrzeugsteuer hat das nichts zu tun.
Ich vermute Du meinst den Effekt, dass eine Firma die Leasingkosten von der Steuer absetzen kann. Das hängt damit zusammen, dass das Auto für die Firma ein Arbeitsmittel ist und die Kosten dafür mit den Einnahmen verrechnet werden können; erst wenn dann noch Geld übrig bleibt (der Gewinn :-) werden darauf Steuern gezahlt. Daher führen höhere Kosten (d.h. ein teureres Auto) zu einem geringeren Gewinn und dadurch zu niedrigeren Steuerzahlungen.
Allerdings werden bei der Steuer Kauf und Leasing unterschiedlich gehandhabt. Die Alternativve zum Leasing wäre ja normalerweise der Kauf. Allerdings erlaubt es das Finanzamt nicht, gleich den gesamten Kaufpreis von der Steuer abzusetzen (und damit den Gewinn und dadurch wiederum die Steuerzahung zu verringern); vielmehr wird der Kaufpreis des Fahrzeugs über die Nutzungsdauer verteilt. Diese liegt im Moment normalerweise glaube ich bei fünf Jahren, d.h. 20% der Kaufpreises kann das Unternehmen pro Jahr im Prinzip als Betriebsausgaben Gewinn-mindernd geltend machen.
Der Nachteil dabei: das Geld ist schon mal zu 100% weg, Gewinn-mindernd macht es sich aber erst nach und nach bemerkbar. Wenn ein Unternehmen richtig im Geld schwimmt, ist das egal, aber wenn es sich zum Beispiel in einer Aufbauphase befindet und man das Geld lieber in den Vertrieb und damit den Geschäftsausbau investiert, wird das Leasing interessant.
Beim Leasing kauft man nämlich nicht, sondern "mietet" das Fahrzeug. Damit fließt zum einen das Geld erst nach und nach und nicht auf einmal ab (was es erlaubt, das gesparte Geld anderweitig zu investieren), zum anderen kann man diese Miete auch sofort zu 100% absetzen, da sie ja direkt an den laufenden Kosten des Fahrzeugs (insbesondere dem Wertverlust) orientiert ist.
Das Finanzamt schaut übrigens sehr genau darauf, dass es sich nicht doch um einen verdeckten Kauf handelt: wenn man nämlich gleich mit der Leasingfirma einen Kauf nach Ende des Leasingvertrages vereinbart, entfallen die oben genannten Vorteile wieder und das FA akzeptiert nur noch die normale Abschreibung.
Beim steuerlichen Aspekt ist auch der wesentliche Unterschied beim Leasing zwischen Privat- und Geschäftsleasing: der Privatmann kann sein Auto nicht direkt von der Steuer absetzen, daher hat er auch keinen steuerlichen Vorteil. Daher ist das Leasing für Privatleute in der Regel auch nicht interessant: rechnet man nämlich die Leasingraten, Anzahlung und Restwert zusammen und vergleicht das mit dem Kaufpreis (inkl. entgangener Verzinsung) und einer Kreditfinanzierung, so ist das leasing meist teurer (von irgendwas will die Leasingfirma ja auch leben ;-).
Noch was: während Privatpersonen in der Regel nur Restwertleasing abschließen können (d.h. die Kalkulation der Leasingrate beruht u.a. auf einem kalkulierten (geschätzten) Wert des Fahrzeugs am Ende der Leasingzeit), können Firmen auch das sogenannte Kilometerleasing abschließen (d.h. das Fahrzeug darf eine bestimmte Kilometerleistung am Ende des Vertrages haben). Da sich über drei oder mehr Jahre der Gebrauchtwagenmarkt nicht wirklich vorhersagen lässt, können Restwertverträge am Ende durchaus zu einer Überraschung führen, wenn die Preise gefallen sind (oft kalkulieren unseriöse Leasingfirmen auch einen zu hohen Restwert, damit die Leasingraten niedrig sind ...). Bei Kilometerverträgen gibt es dieses Riskio nicht (wenn man allerdings mehr fährt, muss man nachzahlen; aber das ist ok, da man ja auch mehr Leistung in Anspruch genommen hat).
Zitat:
3) Welcher Personenkreis kann das Geschäftsfahrzeugleasing abschließen?
wie oben schon gesagt nur Firmen und Gewerbetreibende.
Zitat:
4) Kann man mit jeder Unternehmensform Geschäftfahrzeugleasing machen (z.B.
KG, OHG, GmbH)?
s.o.
Gerade habe ich noch das Posting von TheCure gesehen. Den steuerlichen Aspekt für den Arbeitnehmer habe ich oben natürlich nicht angesprochen, sondern nur die Unternehmenssicht.
Was TheCure meint, ist die Versteuerung des geldwerten Vorteils, den der Arbeitnehmer hat, weil ihm sein Arbeitgeber ein Auto "kostenlos" zur Verfügung stellt. Das hat mit Geschäfts- oder Privatleasing aber nicht wirklich was zu tun, denn auch wenn der Arbeitgeber das Auto gekauft hat und es seinem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, muss dieser diesen Vorteil versteuern.
Ich hoffe, dass ich ein wenig erhellen konnte ...
Viele Grüße,
Andreas
Zitat:
Gruß Rally DD
Danke für die ausführliche Antwort!
Der Unterschied zwischen Privat und Geschäftleasing
(von der Höhe der monatlichen Raten) ist ja glaub ich der Wegfall der Mehrwertsteuer, oder?
Ansonsten würde Audi ja einen Verlust machen.
War mir nämlich nicht ganz sicher, weil es auch
Selbständige gibt (z.B. Handelsvertreter),
die die Leasingrate absetzen können (=Privatleasing), allerdings nicht noch zusätzlich die Mehrwertsteuer (=Geschäftsfahrzeugleasing)
Bei den Leasingraten gewerblich sind Nettosummen angegeben, beim Privatleasing die Bruttosummen also inkl. MWSt..
Zitat:
Original geschrieben von veah1122
Bei den Leasingraten gewerblich sind Nettosummen angegeben,
jedoch werden zudem Mwst. noch immer ausgewiesen. Wo bliebe bei den Leasingfirmen der Staat sonst berücksichtigt ? 😉
Natürlich. Aber in der Ratenberechnung im Konfigurator werdn die Nettowerte ausgewiesen. Nur die interessieren auf der kKostenseiteauch. Gezahlt wird Brutto. Die 16% kommen über den Vorsteuerabzug wieder "rein".
Okay, bei Gecshäftswagenleasing sind Nettopreise angegeben, bei Privatleasing Bruttopreise. Das ist klar.
Bezahlt wird immer brutto, das heißt bei ersterem kommt die MwSt noch drauf, die bei letzterem schon enthalten ist. Ausgewiesen wird die Umsatzseteuer wohl in beiden Fällen.
Als Freiberufler bzw. Gewerbetreibender kannst Du Dir die Vorsteuer aber in beiden Fällen wieder rausholen. Auch die Absetzbarkeit ist in beiden Fällen gleich!
Also: Was ist der Unterschied der beiden Formen bei Audi? Es muss doch mehr sein, als dass die Preise brutto / netto ausgegeben werden, oder? Ich habe es nicht genau nachgerechnet, hatte aber das Gefühl, dass die Privat-Raten mehr als "nur" 16% höher waren (was dem USt.-Anteil entspräche).
Hi
Geschäftsleasing können alle Firmen, Gewerbetreibende und Freiberufler nutzen.
Für diese ist nur der Nettopreis interessant, da sie in der Regel (wenige Ausnahmen einmal abgesehen) vorsteuerabzugsberechtigt sind. Vorsteuer, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer sind im Grunde immer ein und der selbe Steuersatz. Der Unterschied liegt lediglich am Zeitpunkt der Berechnung und bestimmt den Namen.
Handelsvertreter sind inder Regel Provisionsbezahlt die keine Mwst. enthalten und somit nicht unbedingt Vorsteuerabzugsberechtigt.
Weiter kann beim Geschäftsleasing die Leasingrate und alle mit dem FAhrzeug verbundenen Kosten jeden Monat zu 100% steuerlich als Betriebskosten abgesetzt werden und vermindern somit den zu versteuernden Gewinn. Beim Kauf oder Finanzierung muß der Anschaffungspreis über derzeit 5 Jahre linear oder progressiv ABgeschrieben werden. D.h. die Anschaffungskosten kann man über 5 Jahre verteilt steuerlich geltend machen.
Die steuerliche Relevanz wie sie TheCure meinte, ist so nicht ganz richtig dargestellt.
Sie gilt nicht nur für Arbeitnehmer die einen Dientswagen vom Arbeitgeber erhalten, sondern auch für alle anderen Gewerbetreibenden und Freiberufler.
Lasse ich das Fahrzeug als Firmenwagen laufen, kann ich wählen zwischen:
1. Pauschalversteuerung (mtl. 1% des Neuwagenanschaffungspreises kann nicht als gewinnmindernt einkommensteuerlich geltend gemacht werden)
2. Abrechnung nach Fahrtenbuch (Verhältnis Geschäfts- und Privatnutzung wird auf alle relevanten Fahrzeugkosten angewendet)
Welche Variante am sinnvollsten ist, kann Dir Dein Steuerberater sagen.
Bei überwiegender Privatnutzung die 1% Variante und bei Überwiegender Geschäftsnutzung das Fahrtenbuch.
WICHTIG ist noch zu erwähnen, das sich dies alles auf Pkw bezieht. Transporter und Lkw haben wieder andere Regelungen, da man sie in der Regel nicht privat nutzen kann.
MfG
JayJayS
Zitat:
Original geschrieben von JayJayS
Vorsteuer, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer sind im Grunde immer ein und der selbe Steuersatz. Der Unterschied liegt lediglich am Zeitpunkt der Berechnung und bestimmt den Namen.
Kurz und gut:
- Umsatzsteuer = Obergebriff (Umsatzsteuergesetz, UStG)
- Mehrwertsteuer = Aufschlag beim Verkauf
- Vorsteuer = abzugsfähige MwSt. aus der Sicht des Käufers
Das hat aber doch nichts mit der Abgrenzung der beiden Leasingformen bei Audi zu tun!
Ich hab' nun noch mal was durchrechnen lassen. In der Tat ist nur die Behandung der USt anders.
Die GFL + USt = PL...
M.a.W.: Privatleasing = Geschäftswagenleasing, die Knöpfe sollten lieber "Anzeige netto / brutto" heißen...
Es gibt also keinen Unterschied! Die ganze diskutierte Steuergeschichte ist nämlich unabhängig davon, wie Audi das Leasing nennt. Ein Freiberufler oder Gewerbetreibender kann das Privatleasing ganz genauso absetzen, wie das Geschäftswagenleasing, und zwar nach exakt denselben Regeln!!! Dem Finanzamt ist der Name des Leasings völlig egal.
Es kommt einzig und allein darauf an, ob der PKW dem Unternehmen / Betrieb zugeordnet wird, oder nicht!
@ITler
Nichts anderes habe ich behauptet !
Privatleasing kann jede natürliche Person nutzen.
Geschäftsleasing können Juristische als auch natürliche Personen nutzen.
Natürtliche Personen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können die Mwst. nicht geltend machen und müssen somit inkl. Mwst. (brutto) kalkulieren !
MfG
JayJayS
Ist zwar richtig, aber jeder vernüftige Geschäftsmann kann im Kopf die MwSt. raus rechnen. Eine Nettopreisanzeige bekommt man nicht überall.
Wie wäre es, wenn Audi einfach brutto und netto auf einer Seite ausweisen würde? Aber nein, da wird der Eindruck erweckt, es gäbe zwei Arten von Leasing.
Zitat:
Ist zwar richtig, aber jeder vernüftige Geschäftsmann kann im Kopf die MwSt. raus rechnen.
... idealerweise sollte es so sein. Jedoch werden in der Praxis gerade hier (gerne) Fehler gemacht.
Zitat:
Eine Nettopreisanzeige bekommt man nicht überall.
..wg. oben genannter Fehlerquellen, sind bei Beträgen ab rd 100 EUR Nettobeträge u Mwst. seit einiger Zeit grundsätzlich immer auszuweisen 😉
OK, bei Aldi auf Anfrage 😁