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Geschädigter was nun?

Themenstarteram 16. Mai 2010 um 18:06

Hallo zusammen,

vor ca. 1er Woche ist mir jemand auf dem Parkplatz in den Wagen gefahren.

Dabei war ich ca. 3 Meter hinter dem Unfallverursacher und habe mich nicht bewegt.

Im Gegenteil, ich bin extra angehalten.

Leider, haben sie die 3 Meter Rückwertsfahrt und meine Hupe nicht aufhalten können.

Die Schuld wurde gleich anerkannt, dies habe ich bereits auch schriftlich von der Gegnerischenversicherung erhalten.

Nun ist es so das Mein Wagen schon in die Jahre gekommen ist Bj. 96.

Die die Gegnerischeversicherung auf einen KFZ-Sachverständigen bestanden hat, habe ich den Wagen in eine

Vertragswerkstadt von Ford gebracht. Die den Gutachter besorgt haben.

Lt. dem Gutachten ist der Wagen ca. 2400,- Euro wert.

Der Schaden beläuft sich auf ca. 2800,- Euro.

Nach Aussage des KFZ-Sachverständigen, darf der Schaden 30% über den Restwert des Autos liegen.

Somit wäre es kein wirtschaftlicher Totalschaden.

Nun bin ich am überlegen, ob ich den Wagen selber Repariere und mit die Teile gegebenenfalls auf dem Schrott besorge. Hier würde ich mir dann die Summe von der Gegnerischenversicherung Auszahlen lassen (erstmal wohl netto).

Meine Frage ist, ob das überhaupt möglich ist und welchen Summe ich überhaupt bekomme die 2400,- € o. 2800,- Euro.

Kann es hier Probleme geben? Der Mitarbeiter von der Vertragswerkstatt hat mir gesagt, das die Gegenerischeversicherung nicht die Summe des Gutachtens auszahlen muss, da hier der Stundensatz von der Vertragswerksatt als Grundlage dient. Hier könne die Gegnerischeversicherung auch einen anderen Satz nehmen der günstiger ist.

Was meint Ihr, da es mein erster Unfall ist (bin ja froh das mir nichts passiert ist und ich nicht schuld bin) habe ich nicht soviel Ahnung wie der Ablauf so ist und was ratsam ist.

Ich hoffe das hier mir Tips geben könnt oder Ratschläge.

Vielen Dank im voraus.

 

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17 Antworten

Hallo,

wir haben dies gerade hinter uns (bis auf die TotalschadenNr.), daher hier etwas Lesestoff:

www.motor-talk.de/.../...-schuld-wie-am-besten-abwickeln-t2600647.html

Wenn die Reparaturkosten 30% über den Wiederbeschaffungskosten liegen dürfen, kannst Du Dir in der Regel diesen Betrag (also sogar die 2.800,00 EUR) erstatten lassen. Ich denke nicht, dass der Fall dann anders gelagert ist, als wenn die Reparaturkosten unter dem Zeitwert liegen.

Bedenke jedoch, dass die Versicherung die 19% Mehrwertsteuer einbehalten wird und Du nur den Nettobetrag erhälst.

Grüsse,

Marco

am 17. Mai 2010 um 14:33

Zur Geltendmachung der 130% Grenze muss das Fahrzeug im Rahmen der Vorgaben des Gutachtens sach- und fachgerecht instand gesetzt werden. Ist dies nicht der Fall, wird der Wiederbeschaffungsaufwand Grundlage der Schadensregulierung. Dies bedeutet Wiederbeschaffungswert abzüglich des noch erzielbaren Restwertes. Dieser muss im Gutachten stehen, egal wie der Geschädigte sich entscheidet.

Mfg. SV Stoll

Dann korrigiere ich mich mal selbst: Du bekommst die 2.400,00 EUR Wiederbeschaffungswert - abzüglich der 19% MwSt.

Grüsse,

Marco

und abzüglich des Restwerts. Denn so kaputt das nicht mal mehr ein Restwert vorhanden ist kann ein Auto kaum sein.

Themenstarteram 18. Mai 2010 um 5:34

Was bedeutet, den abzüglich des Restwertes??? Das wäre doch nur der Fall wenn es ein Totalschaden wäre... Ich will Ihn ja Reparieren nur brauche ich nicht unbedingt den Kotflügel oder die Stoßstange in Wagenfarbe;).

Ich denke das würde ich auch noch selber hinbekommen ... hofffe ich und da der Schaden ja 2400,- € beträgt, müsste ich diese doch eigentlich auch von der Versicherung erhalten oder etwas nicht? Im vollem Umpfang?!

Also das macht mich doch etwas stutzig.

Wie schaut das eigentlich mit dem Gutachten aus? Bekomme ich diese nicht zu gesicht? Weil wenn es nur die Karroserieteile sind mache ich das selber...

, wenn was an den Bremsen etc. ist, würde ich das dann doch in der Werkstatt machen wollen.

MFG

Dein Auto ist selbst als wirtschaftlicher Totalschaden noch was wert und diese Summe wird abgezogen wenn du entweder auf Gutachtenbasis abrechnest oder die Kiste verscherbeln würdest.

Wenn du selbst bastelst bekommmst du bestenfalls die Kohle die die Teile kosten,aber wiederum nicht in voller Höhe des Wiederbeschaffungswerts.

Um mal ein Beispiel zu bringen,eine alte Möhre die ich mal hatte.:D War allerdings nicht das schlechteste Geschäft.

Seinerzeit gekauft für 3600DM,zwei Jahre später meinte einer mir die Fahrzeugseite neu gestalten zu müssen. Tür und hintere Seitenwand reingedrückt also wirtschaftlicher Totalschaden. Wiederbeschaffungswert wurde mit 3500DM ermittelt und der Restwert mit 1000DM,aber auch nur weil der Tüvstempel erst wenige Tage alt war. Ich bekam die Differenz von 2500DM ausbezahlt und wurde die Kiste ohne zu verhandeln für den Tausender los = 3500DM Verkaufspreis.:D

Bei einer Reparatur wäre schon die hintere Seitenwand teurer als ein unfallfreies Modell gekommen.

am 18. Mai 2010 um 13:00

Zitiere nur kurz und knapp:

BGH, Urteil vom 08.12.2009, AZ: VI ZR 119/09

" Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs kann dabei nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat."

Zitat:

Lt. dem Gutachten ist der Wagen ca. 2400,- Euro wert.

Der Schaden beläuft sich auf ca. 2800,- Euro.

Zitat:

Wie schaut das eigentlich mit dem Gutachten aus? Bekomme ich diese nicht zu gesicht

Woher hast Du denn die obigen Zahlen? Allgemein üblich ist das der Anspruchsteller eine kompl. Ausfertigung des Gutachtens bekommt und die gegnerische Versicherung die zweite identische Ausfertigung (wenn eine Abtretungserklaärung vorliegt).

Zitat:

Nach Aussage des KFZ-Sachverständigen, darf der Schaden 30% über den Restwert des Autos liegen.

Somit wäre es kein wirtschaftlicher Totalschaden.

Da hast Du etwas falsch verstanden. Du darfst, wenn ein Integritätsinteresse vorliegt, einen wirtschaftlichen Totalschaden mit Reparaturkosten bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert laut Gutachten reparieren lassen.

In dem Gutachten muß auch der Restwert des Fahrzeuges stehen.

Zitat:

Du bekommst die 2.400,00 EUR Wiederbeschaffungswert - abzüglich der 19% MwSt.

(abzügl. Restwert)

Ich glaube kaum das es sich hierbei um ein Fahrzeug handelt welches in dem Alter und Zustand noch der Regelbesteuerung von 19 % unterliegt.

Auch hierzu steht im Gutachten näheres wie z.B. Differenzbesteuerung 2,4 bis 2,5 % oder Steuerneutral > 0 % wovon ich bei einem 14 Jahre alten Fahrzeug eher ausgehe.

Themenstarteram 18. Mai 2010 um 18:07

Erstmal vielen Dank für die reichhaltigen Antworten.

Hilft mir hier und da weiter.

Ich habe das Gutachten heute bekommen... war wohl etwas zu ungedüldig...

Es steht hier wie folgt drin:

Reparaturkosten ohne MwSt. 2400 €

Mehrwertsteuer 456 €

Reparaturkosten mit MwSt 2856 €

Wiederbeschaffungswert steuerneutral 2300 €

Restwert mit MwSt ( das tut weh das zu lesen) 300 €

Reparaturdauer in Arbeitstagen 03-04

Wiederbeschaffungsdauer in Kallendertagen 10-12

Totalschaden JA

Fahrzeug wird repariert JA (das habe ich so nie gesagt) ... ist das

normal?

 

Ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher was hier der beste Weg ist...

Soll ich es nun in der Werkstatt reparieren lassen oder mir das Geld

auszahlen lassen und es versuchen selbst zu reparieren.

Mit welcher summe kann ich den überhaupt nun rechnen?

So aus dem Bauch würde ich ja sagen das ich den Wiederbeschaffungswert bekomme 2300 €, ist das richtig?

Ich hoffe das mir nochmal jemand mit Rat und Tat zur Seite steht THX.

MFG

WBW

minus Restwert bei Kauf eines Anderen Fahrzeuges

minus Restwert, minus Märchensteuer bei fiktiver Abrechnung

Themenstarteram 18. Mai 2010 um 18:39

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

WBW

minus Restwert bei Kauf eines Anderen Fahrzeuges

minus Restwert, minus Märchensteuer bei fiktiver Abrechnung

Siehe ich das richtig, das es in meinem Fall dann 2000,- Euro wären?

Steuerneutral bedeutet doch sicher ohne MwSt ?

 

Exakt. Das bedeutet es für Dich.

 

Eine Reparatur wäre theoretisch möglich, wenn sie sach und fachgerecht durchgeführt wird. Also nix mit selber schrauben und andersfarbige Kotflügel usw.

 

Eine fachgerechte Reparatur halte ich aber in Deinem Fall für höchst unsinnig. Davon hat nur die Werkstatt etwas, die den Auftrag bekommt. Du sitzt hinterher auf einem reparierten aber praktisch unverkäuflichen Unfallwagen.

 

Ich würde den Restwertaufkäufer anrufen, der im Gutachten benannt wurde und die  Kiste verkaufen. Dann kannst Du am Ende  für 2300 (2000 Versicherung plus 300 Aufkäufer) einen anderen Wagen ohne Unfallschaden kaufen und alle sind glücklich.

 

Hafi

du kannst dein Fahrzeug natürlich auch anderweitig verkaufen, das Thema "Aua so wenig" ergibt sich nicht aus dem reellen Wert sondern aus den Restwertbörsen wo sich Aufbereiter, Exporteure, gewerbliche allgemein ihre Schnäppchen suchen.

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