Geschädigter was nun?

Hallo zusammen,

vor ca. 1er Woche ist mir jemand auf dem Parkplatz in den Wagen gefahren.
Dabei war ich ca. 3 Meter hinter dem Unfallverursacher und habe mich nicht bewegt.
Im Gegenteil, ich bin extra angehalten.
Leider, haben sie die 3 Meter Rückwertsfahrt und meine Hupe nicht aufhalten können.

Die Schuld wurde gleich anerkannt, dies habe ich bereits auch schriftlich von der Gegnerischenversicherung erhalten.

Nun ist es so das Mein Wagen schon in die Jahre gekommen ist Bj. 96.
Die die Gegnerischeversicherung auf einen KFZ-Sachverständigen bestanden hat, habe ich den Wagen in eine
Vertragswerkstadt von Ford gebracht. Die den Gutachter besorgt haben.
Lt. dem Gutachten ist der Wagen ca. 2400,- Euro wert.
Der Schaden beläuft sich auf ca. 2800,- Euro.
Nach Aussage des KFZ-Sachverständigen, darf der Schaden 30% über den Restwert des Autos liegen.
Somit wäre es kein wirtschaftlicher Totalschaden.

Nun bin ich am überlegen, ob ich den Wagen selber Repariere und mit die Teile gegebenenfalls auf dem Schrott besorge. Hier würde ich mir dann die Summe von der Gegnerischenversicherung Auszahlen lassen (erstmal wohl netto).

Meine Frage ist, ob das überhaupt möglich ist und welchen Summe ich überhaupt bekomme die 2400,- € o. 2800,- Euro.
Kann es hier Probleme geben? Der Mitarbeiter von der Vertragswerkstatt hat mir gesagt, das die Gegenerischeversicherung nicht die Summe des Gutachtens auszahlen muss, da hier der Stundensatz von der Vertragswerksatt als Grundlage dient. Hier könne die Gegnerischeversicherung auch einen anderen Satz nehmen der günstiger ist.

Was meint Ihr, da es mein erster Unfall ist (bin ja froh das mir nichts passiert ist und ich nicht schuld bin) habe ich nicht soviel Ahnung wie der Ablauf so ist und was ratsam ist.

Ich hoffe das hier mir Tips geben könnt oder Ratschläge.

Vielen Dank im voraus.

17 Antworten

Hi bin jetzt gerade dabei ein Brief an die Gegnerischeversicherung.
Wollte mal wissen was Ihr dazu mein, vielleicht habt ihr noch verbesserungsvorschläge:

Sehr geehrter Herr XXX,

bitte rechnen Sie die Schadensregulierung gemäß Gutachten vom xx.xx.2010 von der Firma XXX mit der Gutachtennummer XXX ab.

Bitte berücksichtigen Sie des Weiteren die Nutzungsausfallentschädigung (gemäß Gutachten 3-4 Tage) sowie die Unkostenpauschale.

Bitte überweisen Sie die Summe schnellstmöglich auf folgendes Konto

vielen dank im voraus!

Den Nutzungsausfall gibt es nur, wenn das Fahrzeug repariert wurde (gegen Nachweis der Reparatur) oder es laut Gutachten nicht fahrbereit/verkehrssicher war.

Dann für die Dauer der Widerbeschaffung wie im Gutachten angegeben und gegen Nachweis der Ersatzbeschaffung (Kopie des neuen KFZ-Scheins)

Gruß
Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Den Nutzungsausfall gibt es nur, wenn das Fahrzeug repariert wurde (gegen Nachweis der Reparatur) oder es laut Gutachten nicht fahrbereit/verkehrssicher war.

Dann für die Dauer der Widerbeschaffung wie im Gutachten angegeben und gegen Nachweis der Ersatzbeschaffung (Kopie des neuen KFZ-Scheins)

Gruß
Hafi

Also im Gutachten steht das er nicht verkehrssicher ist, das sollte die versicherung ja bekommen haben.

Also ich will versuchen das selber zu reparieren.

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