ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Geschädigter droht mich privat zu verklagen

Geschädigter droht mich privat zu verklagen

Themenstarteram 4. August 2021 um 0:14

Hallo,

 

ich hatte einen „kleinen“ Fahrradunfall bereits Ende April. Kurz zum Unfallhergang:

Ich bin mit dem Fahrrad in einer 30er Zone einem Mercedes hinterhergefahren. Das Fahrzeug wurde langsamer, rechts war eine Parklücke frei, das Fahrzeug hat sich rechts gehalten, ich wollte links daran vorbei fahren aber plötzlich ist das Fahrzeug in die Einfahrt abgebogen die ich gerade kreuzte. Ich konnte kein blinken erkennen aber es kann auch an der starken Sonneneinstrahlung gelegen haben. Naja, ich bin mit dem Oberarm am Spiegel hängen geblieben, hab mich mit dem Bein im Rahmen des Rads verfangen und bin gestürzt, mein Fahrrad hat das Auto aber ziemlich sicher NICHT berührt. Der Mercedes-Fahrer hat nicht darauf bestanden die Polizei zu rufen, ich wollte es dann aber damit alles Fair abläuft und protokolliert wird.

Die Polizei ist gekommen und hat den Schaden AM SPIEGEL und eventuelle Kratzer am Auto die aber nicht nachweislich von dem Unfall kamen, festgestellt. Soweit so gut, ich hab den Schaden direkt meiner PHV gemeldet.

Der Geschädigte Mercedes-Fahrer hat sich nach einer Woche bei mir gemeldet und nach dem Stand gefragt, ich jedoch konnte nur auf meine Versicherung verweisen, so hat es sich noch ein paar Wochen gezogen bis er meinte er schaltet jetzt seinen Anwalt ein da die Kommunikation mit meiner PHV sehr schlecht läuft. Der Anwalt hat wohl meiner Versicherung geschrieben aber da hat sich wieder nichts getan.

Letze Woche ist ein Schreiben des Anwalts eingetroffen dass ich jetzt privat verklagt werde da meine Versicherung wohl nicht im Stande ist für den Schaden aufzukommen. Wohlgemerkt hat sich meine Versicherung immer noch nicht geäußert und prüft den Fall weiterhin. Der Geschädigte hat sein Auto Instand setzen lassen und der Schaden belief sich auf 4700€ der meines Erachtens nicht von einem kleinen Fahrrad-Unfall nicht passieren kann. Die Felge war beschädigt genauso wie die Lenkung. Sorry für die vage Beschreibung aber ich bin nur interessiert an Autos aber immer noch Leihe.

Zum Zeitpunkt des Unfalls war ich auch noch Verkehrs-Rechtsschutz versichert (die hier aber nicht greift) und eben die private Haftpflichtversicherung. Mittlerweile besteht auch für meine Rechtsschutzversicherung keine Wartezeit mehr. Ich habe meiner PHV jede Information ausgehändigt die angefordert wurden und meine Beiträge immer bezahlt.

 

Zur eigentlichen Frage:

Wie weit bin ich hier jetzt privat belangbar? Die PHV muss mir passiven Rechtsschutz geben, richtig? Was ist wenn ich den Fall mit dem Anwalt vor Gericht verliere? Kann ich mit meiner erst kürzlich vorhandenen Rechtsschutzversicherung meine eigene PHV verklagen bzw. zum zahlen des Schadens „zwingen“? Wie sollte ich weiter vorgehen? Ich habe mit meinen 30 Jahren überhaupt keine Erfahrung in Rechtsfällen und bin auch bei dem Thema absoluter Leihe.

 

Ich bin über jede Hilfe dankbar.

 

Gruß

Stefan

 

Ähnliche Themen
149 Antworten

Das führt hier Null weiter, weil keiner hier dabei war und die Situation insgesamt beurteilen kann.

Genau: Null und keiner. Sinnfreie Spekulation das alles.

Der TE möge sich an ein einen RA zur Erstberatung wenden und dazu möglichst seine PHV - Police nebst den Vertragsbedingungen dabei haben, und das ist an der Stelle erstmal alles wozu man sinnvollerweise raten kann.

Genau so sieht es aus. Vor allen Dingen die Diskussion zur Schuldfrage ist ja nun völlig aus der Luft gegriffen. Auf Grund der Aussagen des TE hier kann man mal rein gar nichts dazu feststellen.

Merke: Der Anwalt gewinnt immer.

In der aktuellen Situation sehe ich keinen konkreten Ansatzpunkt für die Beauftragung eines Anwalts. Jemand stellt eine völlig überzogene Forderung quasi aus dem Nichts, nur weil eine Hand am Spiegel war. Bei dem Streitwert ist der Anwalt auch nicht gerade billig und wird viele Hunderter berechnen, je nach Fortschritt des Verfahrens auch vierstellig.

Klaro, man kann sich ja erst einmal beraten lassen. Aber auch das kostet und ich weiss jetzt schon das Ergebnis der Beratung. Soll ich es verraten?

In jedem Fall ist die Schuldfrage absolut nicht geklärt, die Forderung des Gegners absolut nicht nachvollziehbar und der eigenen PHV muss man auch auf die Füße treten. Viel Stoff, mit dem ein Anwalt arbeiten kann. Blöd ist nur, dass man den Anwalt aus eigener Tasche bezahlt, während die PHV zahlungspflichtig ist. Da die Versicherung auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche zuständig ist, würde ich erst noch einmal mit der Versicherung Rücksprache halten, eigentlich sollten die einen ihrer Anwälte beauftragen.

@stefansxe: Bist Du in einem Automobilclub? Da gibt es eine anwaltliche Erstberatung kostenlos.

Zitat:

@stefansxe schrieb am 4. August 2021 um 02:14:31 Uhr:

Der Geschädigte hat sein Auto Instand setzen lassen und der Schaden belief sich auf 4700€ der meines Erachtens nicht von einem kleinen Fahrrad-Unfall nicht passieren kann. Die Felge war beschädigt genauso wie die Lenkung.

Komplett lachhaft die Schadenshöhe (wie oft ist der denn über dein Rad gefahren, paar mal vor und zurück?).

Ich würde jetzt erst mal feststellen lassen wer hier in der Haftung ist, schließlich ist er links abgebogen ohne sich um den rückwärtigen Verkehr zu kümmern.

Selbst wenn zweifelhaft haftet er aufgrund der Betriebsgefahr sowieso.

Was hat den die Polizei zum Unfallhergang gesagt?

Gruß Metalhead

am 4. August 2021 um 9:32

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. August 2021 um 10:34:20 Uhr:

Was hat den die Polizei zum Unfallhergang gesagt?Gruß Metalhead

Ach - die hat das beobachtet?

Hallo, Diedicke1300,

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. August 2021 um 06:57:41 Uhr:

Ich kann hier nicht die Schuld des Radlers erkennen.

Wenn ich es richtig verstanden habe ist der Pkw nach links abgebogen und hat dabei einen gerade links überholenden Radler zu Fall gebracht. Ob er links geblinkt hat weiß keiner, und selbst wenn hat er die A Karte gezogen.

Nach meinem Verständnis müsste es Versicherungstechnisch anders rum laufen.

bei solchen Abbiegeunfällen kommt es darauf an, ob der Abbiegende vorher geblinkt hat, ob der Überholende (egal, ob motorisiert oder auf dem Fahrrad) hätte erkennen können, dass der Vordermann abbiegen will, ob der Überholende schon neben oder noch ein Stück hinter dem Abbiegenden war usw.

Das sind alles Faktoren, die bei der Unfallaufnahme so weit wie möglich geklärt und dokumentiert werden müssen.

In den meisten Fällen dürfte es darauf hinauslaufen, dass die Schuld bei beiden liegt, sowohl aus polizeilicher wie auch aus zivilrechtlicher Sicht.

Zur Frage des TE, warum er vom Anwalt verklagt wird: Man hat als Geschädigter die Möglichkeit, sowohl die Versicherung wie auch den Verursacher selber in Haftung zu nehmen.

Somit ist von der Seite aus bis jetzt nichts zu beanstanden.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 4. August 2021 um 11:32:54 Uhr:

bei solchen Abbiegeunfällen kommt es darauf an, ob der Abbiegende vorher geblinkt hat,

Dass er beim Abbiegen blinken muss ist klar, steht auch in der StVO. Aber wo steht dass er durch das Blinken freie Fahrt bekommt und im Fall eines Unfalls nicht haftet?

Wie soll er denn abbiegen,wenn er blinkt?

Alles was von hinten kommt erst vorbei lassen.

Wenn ich an eine Kreuzung solle und in Spiegel guck,kann ich Dir nicht sagen,ob der Radler links oder rechts am mir vorbeihämmert. Das sehe ich dann wenn er neben mir auftaucht.

Hand heben zum Abbiegen sieht man auch nur beim den ganz alten auf dem Rad.

Zitat:

@situ schrieb am 4. August 2021 um 11:32:20 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. August 2021 um 10:34:20 Uhr:

Was hat den die Polizei zum Unfallhergang gesagt?Gruß Metalhead

Ach - die hat das beobachtet?

Nein, aber die Beteiligten werden sich ja zum Unfallhergang geäußert haben.

Themenstarteram 4. August 2021 um 12:39

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 4. August 2021 um 07:38:04 Uhr:

Wenn deine PHV nicht zahlt bzw. noch prüft, wird es auch einen Grund haben. So wie du das schilderst, sehe ich auch nicht zwingend die Schuld bei dir.

Hast du auch einen Schaden erlitten? Den könntest du auch beim Gegner geltend machen. Versuch die Versicherung des Gegners über den Zentralruf der Versicherer raus zu finden und melde dort einen Schaden.

Was hat denn die Polizei zur Schuldfrage gesagt?

Ich habe keinen Schaden erlitten.

Die beiden haben sehr unmotiviert gewirkt und den Fall schnell abgespeist. Augenscheinlich hatte ich die Schuld weil ich links vorbeigefahren bin.

Themenstarteram 4. August 2021 um 12:44

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. August 2021 um 10:02:39 Uhr:

In jedem Fall ist die Schuldfrage absolut nicht geklärt, die Forderung des Gegners absolut nicht nachvollziehbar und der eigenen PHV muss man auch auf die Füße treten. Viel Stoff, mit dem ein Anwalt arbeiten kann. Blöd ist nur, dass man den Anwalt aus eigener Tasche bezahlt, während die PHV zahlungspflichtig ist. Da die Versicherung auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche zuständig ist, würde ich erst noch einmal mit der Versicherung Rücksprache halten, eigentlich sollten die einen ihrer Anwälte beauftragen.

@stefansxe: Bist Du in einem Automobilclub? Da gibt es eine anwaltliche Erstberatung kostenlos.

So ist eigentlich auch mein Plan bisher gewesen. Die Versicherung hat mir eben geschrieben sie wollen sich bis zum gestellten Ultimatum der gegnerischen Seite am Freitag bei mir melden.

Nein, ich bin in keinen Automobilclub.

Warte erst einmal ab, was die PHV meint.

Vor ca. 30 Jahren hatte eine Bekannte einen ähnlichen Unfall. Sie saß quasi anstelle des Autofahrers. Ihre Versicherung wurde nach Gerichtsverhandlung zur Zahlung der Schäden am Gegnerfahrzeug verurteilt. Situation war ähnlich: sie wollte in eine Parklücke auf der linken Seite, setzte Blinker, rollte an, dann *bumm*. Von der linken Seite knallte ein PKW rein, der vorbeifahren wollte. Dass der zu schnell war und die Straße viel zu eng, als dass es ohne Schäden gehen könnte, war egal. Der Richter meinte was von "besondere Vorsicht beim Richtungswechsel" und dass man auch mehrmals in die Spiegel und über Schulter schauen könnte.

Ich sehe da maximal 50:50 bei der Schuldfrage. Jeder zahlt seinen Krempel selber. Als Radler muss ich in der unklaren Lage mich nicht vorbeiquetschen wollen und als Autofahrer muss ich halt durch Schulterblick sicher sein, dass da niemand ist. Kann ich nicht sicher sein, muss ich anhalten. Radler brettern auch gemeinhin selten mit 80 durch die Städte, so ein Autofahrer, der die Spiegel benutzt, einen Radler wenigstens aus den Augenwinkeln wahrnimmt. Wenn's dennoch knallt, dann ist eher der Autofahrer schuld, weil von seinem Fahrzeug halt eine höhere Gefahr ausgeht.

Themenstarteram 4. August 2021 um 14:13

Zitat:

@Hueh-Brid schrieb am 4. August 2021 um 16:11:20 Uhr:

Warte erst einmal ab, was die PHV meint.

Vor ca. 30 Jahren hatte eine Bekannte einen ähnlichen Unfall. Sie saß quasi anstelle des Autofahrers. Ihre Versicherung wurde nach Gerichtsverhandlung zur Zahlung der Schäden am Gegnerfahrzeug verurteilt. Situation war ähnlich: sie wollte in eine Parklücke auf der linken Seite, setzte Blinker, rollte an, dann *bumm*. Von der linken Seite knallte ein PKW rein, der vorbeifahren wollte. Dass der zu schnell war und die Straße viel zu eng, als dass es ohne Schäden gehen könnte, war egal. Der Richter meinte was von "besondere Vorsicht beim Richtungswechsel" und dass man auch mehrmals in die Spiegel und über Schulter schauen könnte.

Ich sehe da maximal 50:50 bei der Schuldfrage. Jeder zahlt seinen Krempel selber. Als Radler muss ich in der unklaren Lage mich nicht vorbeiquetschen wollen und als Autofahrer muss ich halt durch Schulterblick sicher sein, dass da niemand ist. Kann ich nicht sicher sein, muss ich anhalten. Radler brettern auch gemeinhin selten mit 80 durch die Städte, so ein Autofahrer, der die Spiegel benutzt, einen Radler wenigstens aus den Augenwinkeln wahrnimmt. Wenn's dennoch knallt, dann ist eher der Autofahrer schuld, weil von seinem Fahrzeug halt eine höhere Gefahr ausgeht.

Bei ihrer Bekannten handelte es sich jedoch um die KFZ Versicherung und nicht um die PHV.

Meine Angst ist ja primär dass ich privat dafür haften muss.

...deshalb auf die PHV warten. Warum sollte die nicht einspringen wollen? Eine PHV schliesse ich doch exakt für solche Fälle ab.

Wenn die PHV nicht zahlen will, empfehle ich, einen Anwalt zu suchen. Auch wenn Rasanty meint, dass grundsätzlich nur Anwälte gewinnen ;-)

Eine Mitgliedschaft bei ADFC oder VCD ist ratsam. Die Rechtsschutzversicherungen bei denen haben aber meist eine Selbstbeteiligung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Geschädigter droht mich privat zu verklagen