Gesamtgewicht des Zuges
Hallo.
Ich muss mit meinem Auto einen schweren Anhänger ziehen. Mein Auto ist:
Skoda Superb Bj.2002 2.8 V6 193ps.
Technische Daten in der Zulassungsbescheinigung eingetragen:
Leergewicht - 1576 kg
Gesamtgewicht - 2078 kg
Zuladung - 502 kg
Gesamtgewicht des Zuges - 3678 kg
Es gibt keine Angaben über Gewicht des Anhängers.
Das Auto hat eine AHK montiert.
D-Wert=11.3kN
Stützlast = 85kg
Zuglast=2200kg
AHK ist nicht original (original nur D-wert=8.8kN, Zuglast=1600kg ).
Was darf mein Anhänger laden?
Stimmt die Berechnung: (Gesamtgewicht des Zuges)3678kg - (Leergewicht)1576kg - (Zuladung zum Beispiel)100kg = 2002kg - ist das etwa Gesamtgewicht des Anhängers?
oder:
(Gesamtgewicht des Zuges)3678kg - Gesamtgewicht - 2078 kg = 1600kg Anhänger Gesamtgewicht ?
Ich möchte einen schweren Anhänger ziehen aus dem ersten Beispiel - unbeladenes Fahrzeug mit Anhänger mit 2000 kg beladen. Ist das erlaubt?
Beste Antwort im Thema
So hab gerade nachgeschaut. Mit der TypGenehmigung des Fzg hat selbst der 2.5 tdi nur eine zulässige Gebremste Anhängelast von 1600kg
Gruß M
34 Antworten
@Dieter365
In der Bedienungsanleitung steht sicher nicht was an den Haken darf. Und eine Prospektangabe hat keine Rechtssicherheit.
Nur die Zulassungsbescheinigung gibt eine rechtsgültige Auskunft, was gezogen werden darf.
Ich gehe davon aus, daß alles was in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist auch geprüft wurde und amtlich beglaubigt ist.
und in der Zulassungsbescheinigung, welche der TE eingestellt hat, steht zu O.1 und O.2 ????????????????????
ein Strich ist da drin, demzufolge darf er keinen Anhänger ziehen.
Gruß M
Ich sehe da keinen Strich, sondern Sterne. Und ein Stern ist ein Platzhalter für einen x-beliebigen Eintrag. Ähnlich wie ein Joker beim Kartenspielen.
Schon klar, Joker bei der zulässgigen Anhängelast. Wer darf sich den Wert den x-beliebig aussuchen? der Fahrer oder der REnnleiter?
Wenn kein Wert enthalten ist, darfst erstmal nichts anhängen. Außer dem Stern.
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Zitat:
@R-Sch schrieb am 3. März 2019 um 21:27:58 Uhr:
Ich sehe da keinen Strich, sondern Sterne. Und ein Stern ist ein Platzhalter für einen x-beliebigen Eintrag. Ähnlich wie ein Joker beim Kartenspielen.
Striche oder Sterne sind Platzhalter, damit nachträglich nichts eingefügt werden kann. Aber bestimmt nicht als Jocker.
Die Antworten zu der Eingangsfrage des TE, ob er an seinen leeren Zugfahrzeug einen Anhänger mit einen tatsächlichen Gesamtgewicht von 2000 Kg hängen darf, gehen von Ja bis Nein.
In diesen Fall empfehle ich den TE die Frage an die Verkehrspolizei oder einen Juristen für Verkehrsrecht zu stellen.
Es wäre Nett vom TE, hier dann die Antwort zu veröffentlichen.
Zitat:
@doedl schrieb am 3. März 2019 um 22:24:33 Uhr:
Zitat:
@R-Sch schrieb am 3. März 2019 um 21:27:58 Uhr:
Ich sehe da keinen Strich, sondern Sterne. Und ein Stern ist ein Platzhalter für einen x-beliebigen Eintrag. Ähnlich wie ein Joker beim Kartenspielen.Striche oder Sterne sind Platzhalter, damit nachträglich nichts eingefügt werden kann. Aber bestimmt nicht als Jocker.
Was ist ein "Jocker"? 🙂
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Ich möchte sagen, dass ich die Polizei gefragt hatte.
Dies ist die Antwort von der Bundespolizei:
"Sie können das fahren, was erlaubt ist. Welche Last für Ihr Fahrzeug erlaubt ist, kann ich von hier nicht beurteilen.
Die Werkstatt müsste wissen, was erlaubt ist.
Bei Zweifel können Sie sich auch an das Kraftfahrtbundesamt wenden:
https://www.kba.de/DE/Home/home_node.html "
Dann fragte ich Kba.de, Antwort:
"Für Entscheidungen zu Einzelfahrzeugen und zu bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen sind die nach Landesrecht bestimmten Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) zuständig.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde oder einen anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer technischen Prüfstelle."
Das Ergebnis ist, dass ich keine konkrete Antwort erhielt.
Es gibt hier Informationen ahk-ratgeber.de/5.html
Zitat: "Des öfteren ist das Gesamt Gespanngewicht ausschlaggebend, z. B. wenn das Gesamtgewicht des Fahrzeuges 2200kg beträgt und die Anhängelast 1300kg, ist das ein Gesamtgespannsgewicht von etwa 3500kg. Hat man beim Fahrzeug nur ein tatsächliches Gesamtgewicht von 1900kg, dann kann aber die Anhängelast auf 1600kg gesteigert werden."
, aber es ist nicht offiziell. Ob es stimmt, weiß ich nicht. Dazu habe ich beschlossen, Sie zu fragen.
Wie werde ich von der Polizei bestraft werden, nachdem sie die Antwort nicht wußte?
Bei einem 2000 kg schweren Anhänger und leeres Fahrzeug kommt es zu keiner Überlastung der Vorder- und Hinterachse. Vertikallast ist auch die Norm.
Mfg.
Vorschlag: Gehe zu einer technischen Prüfstelle (TüV, Dekra,...) und frag den Prüfer.
Wenn er sagt, Du darfst
(Gesamtgewicht des Zuges - 3678 kg) - (Leergewicht PKW - 1576 kg) - ( Fahrer 75 Kg)= 2027 Kg anhängen.
Dann laß dir von Ihn gleich dieses Gewicht in Deine Papiere unter O2 eintragen.
Ja, ich verstehe. Danke. Zulässige Gewicht des Anhängers ist das, was in dem Dokument geschrieben wird. Wenn 2000 kg geschrieben werden, sind bis zu 2000 kg zulässig. Wenn 1600 kg geschrieben werden, sind bis zu 1600 kg zulässig. Das zulässige Gesamtzuggewicht darf jedoch nicht überschritten werden. Ob das Auto voll oder leer ist, spielt es keine Rolle.
Für mich fehlen diese Daten. Ich werde die örtlichen Behörden auffordern, diese Daten einzugeben.
Danke.
Mfg.
Du darfst laut TypGenehmigung 1600 kg ziehen.
Habt ihr bei Euch noch eine zweite Zulassungsbescheinigung oder nur die, die Du gepostet hast. Die Typ/Variante/Version wäre noch zur genaueren Bestimmung des Fahrzeuges wichtig.
Alternativ kannst Du zu Skoda fahren Dir ein COC holen bzw bei einer Prüfstelle Dir einen Auszug der TypGenehmigung holen.
Da auf Deinem Typschild aber nur der GrundTyp (hinter 0187 kommt normal noch * und zwei Stellen) enthalten ist, ist die Variante mit dem COC die genauere. Diese bekommst Du genau für Deine Fin und da ist unter Nr.17 die Max zulässige Anhängelast aufgeführt.
Gruß m
@windelexpress
Die Typengenehmigung bezieht sich auf Originalteile.
Er hat aber eine stärkere AHK angebaut. Da könnte es durchaus möglich sein, daß er auch mehr ziehen darf.
Laß ihn zu einer Prüfstelle gehen und es abprüfen lassen. Dann hat er es schwarz auf weis.
Die TypGenehmigung bezieht sich auf das Auto. Er hat das Blech vom Motorraum gepostet.
Was die Ahk verträgt ist erstmal zweitrangig. Diese wird natürlich die gleiche sein,wie beim v6 tdi Allrad, der beim Superb die größte zulässige Anhängelast haben dürfte.
Der 2.8 v6 Benziner mit FrontAntrieb darf 1600 kg ziehen, bis 8% Steigung ggf paar kg mehr.
Wo er sich den Auszug der TypGenehmigung holt, spielt erstmal keine Rolle. Die zu seiner Fin genauste bekommt er über das COC von Skoda.
Bei der Prüfstelle gibt der auch nur die Nummer vom Blech ein und ermittelt den GrundTyp. Variante / Version hat er damit noch nicht.
Evtl ist im Kofferraum oder ServiceHeft ja noch der ProduktionsAufkleber, dann geht das. Auch noch.
Gruß M
Ist oft so dass eine Nachrüst-AHK einen höheren D Wert hat. Der Haken soll ja auf möglichst viele Autos passen. Bei der Serien AHK wird dann schon mehr geschaut welcher D Wert ausreichend ist um Material und Kosten zu sparen.
Es kommt bei der Festlegung der zulässigen Anhängelast (neben ZGg und Motorleistung/Bremsleistung) vor allem auch auf die Chassiskonstruktion an! Mal salopp gesagt: wenn der Montagebereich eben nur aus "Trompetenblech" besteht, kann man nicht einfach eine dickere AHK montieren und einen höheren Wert eintragen lassen. Was dort für eine Kupplung anmontiert ist, ist in der Regel zweitrangig!