ForumPKW Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. PKW Anhänger
  6. Abschleppwagen mit zul. Gesamtgewicht von 3500 KG mit klasse B überladen

Abschleppwagen mit zul. Gesamtgewicht von 3500 KG mit klasse B überladen

Themenstarteram 17. Juni 2018 um 21:12

Ich besitze einen Abschleppwagen welcher von 4250 zgg auf 3500 kg abgelastet wurde.

Leergewicht 2250 KG

So wenn ich jetzt z. B. Ein Fahrzeug lade mit einem Gewicht von 1550 KG wäre ich bei einem Gesamtgewicht von 3800 KG, d. H. Überladung von 8.57%

Nun die Frage welches Bußgeld droht mir:

-10€ Strafe (wird es als pkw eingestuft?)

- 80€ Strafe und 1 Punkt (wird es als lkw eingestuft?)

Oder Ist es fahren ohne Fahrerlaubnis mit klasse B?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 18. Juni 2018 um 18:15:57 Uhr:

er fährt auf jedenfall ohne den passen den Lappen.

NEIN!

Wie soll denn bitte 'ne (Über-)Ladung die Fahrzeugklasse ändern?! :rolleyes:

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten

Welchen Führerschein hast du denn?

Zitat:

@viktor12v schrieb am 18. Juni 2018 um 06:06:56 Uhr:

Welchen Führerschein hast du denn?

Offensichtlich B, wie ich dem Text entnehme.

Der Abschleppwagen ist natürlich ein LKW.

Allerdings sehe ich im Bußgeldkatalog keine Unterscheidung zwischen LKW und PKW, es sollte ganz normal Tabelle 3 Buchstabe b gelten.

Stückgut mit Gewichtsangabe im Schein ist dann bewuste Überladung! Vorsatz!

Themenstarteram 18. Juni 2018 um 6:17

Zitat:

@hk_do schrieb am 18. Juni 2018 um 08:08:50 Uhr:

Der Abschleppwagen ist natürlich ein LKW.

Allerdings sehe ich im Bußgeldkatalog keine Unterscheidung zwischen LKW und PKW, es sollte ganz normal Tabelle 3 Buchstabe b gelten.

Sehe bei unter 10% einen Unterschied bei pkw und lkw oder schaue ich da falsch

Führerschein Klasse b

Wenn der Anhänger mit Beladung schon ein Gewicht von 3,8 Tonnen hat,

und dann nur ein B Schein vorhanden ist.

Dann passt da wohl ja einiges nicht.

Das Zugfahrzeug wird wohl auch nicht zum Anhänger passen.

Da kommt einiges auf den Fredstarter zu.

Vom Anhänger ist doch gar keine Rede, Bier zuviel?

Zitat:

@viktor12v schrieb am 18. Juni 2018 um 12:32:20 Uhr:

Wenn der Anhänger mit Beladung schon ein Gewicht von 3,8 Tonnen hat,

und dann nur ein B Schein vorhanden ist.

Dann passt da wohl ja einiges nicht.

Das Zugfahrzeug wird wohl auch nicht zum Anhänger passen.

Da kommt einiges auf den Fredstarter zu.

„Abschleppwagen“ ist eher ein Zugfahrzeug gemeint. Und das kommt hin auch hin mit 2200kg Leergewicht.

Abschleppwagen, das hab ich die ganze Zeit überlesen.

Wir sind ja hier im Anhänger Forum.

Dann ist das selbstvernatürlich was anderes.

Zitat:

@viktor12v schrieb am 18. Juni 2018 um 12:46:58 Uhr:

Abschleppwagen, das hab ich die ganze Zeit überlesen.

Wir sind ja hier im Anhänger Forum.

Dann ist das selbstvernatürlich was anderes.

In einer weit gefassten Definition kann das auch ein Anhangwagen sein.

Zitat:

@Amc23 schrieb am 18. Juni 2018 um 08:17:45 Uhr:

Zitat:

@hk_do schrieb am 18. Juni 2018 um 08:08:50 Uhr:

Der Abschleppwagen ist natürlich ein LKW.

Allerdings sehe ich im Bußgeldkatalog keine Unterscheidung zwischen LKW und PKW, es sollte ganz normal Tabelle 3 Buchstabe b gelten.

Sehe bei unter 10% einen Unterschied bei pkw und lkw oder schaue ich da falsch

In dieser Tabelle?

Sehe ich keine Unterscheidung nach Fahrzeugart.

Bis 7,5t gelten diese beiden Tabellen welche der Vorschreiber sehr schön gepostet hat. DANKE.

 

Na ja ein LKW im üblichen Sprech ist ein 30-40 Tonner. In anderen Definitionen halt nicht/anders.

Ich erlese aus der Tabelle;

A) Hat der TE also einen Anhänger wäre er mit 80€ dran.

B) Überlädt er nur sein Zugfahrzeug ohne vorhandenen Anhänger sind es €10,-.

Zitat:

Nun die Frage welches Bußgeld droht mir:

-10€ Strafe (wird es als pkw eingestuft?)

- 80€ Strafe und 1 Punkt (wird es als lkw eingestuft?)

Oder Ist es fahren ohne Fahrerlaubnis mit klasse B?

a) 10€

b) Führerscheinrecht bezieht sich ausschließlich auf das zulässige Gesamtgewicht und hat mit Überladungen nichts zu tun.

Zitat:

Stückgut mit Gewichtsangabe im Schein ist dann bewuste Überladung! Vorsatz!

Nur wenn er den Schein hat und gelesen hat.

Wenn er ihn nicht gelesen hat, hat er es nicht gewusst, kein Vorsatz.

Hätte gelesen haben können ist max. grobe Fahrlässigkeit, dafür wiederum ist der Bußgeldkatalog zuständig.

Ferner sind die Gewichtsangaben Fahrfertig mit Fahrer und vollem Tank und weichen regelmäßig erheblich vom Realgewicht ab, sind also zur Ladungsgewichtsfeststellung nur bedingt geeignet...

Mit Satz Winterreifen im Kofferraum und Vollausstattung kommt noch was dazu, kann beim Wiegen schon >10% werden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. PKW Anhänger
  6. Abschleppwagen mit zul. Gesamtgewicht von 3500 KG mit klasse B überladen