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Gesamtgewicht des Zuges

Themenstarteram 3. März 2019 um 15:38

Hallo.

Ich muss mit meinem Auto einen schweren Anhänger ziehen. Mein Auto ist:

Skoda Superb Bj.2002 2.8 V6 193ps.

Technische Daten in der Zulassungsbescheinigung eingetragen:

Leergewicht - 1576 kg

Gesamtgewicht - 2078 kg

Zuladung - 502 kg

Gesamtgewicht des Zuges - 3678 kg

Es gibt keine Angaben über Gewicht des Anhängers.

Das Auto hat eine AHK montiert.

D-Wert=11.3kN

Stützlast = 85kg

Zuglast=2200kg

AHK ist nicht original (original nur D-wert=8.8kN, Zuglast=1600kg ).

Was darf mein Anhänger laden?

Stimmt die Berechnung: (Gesamtgewicht des Zuges)3678kg - (Leergewicht)1576kg - (Zuladung zum Beispiel)100kg = 2002kg - ist das etwa Gesamtgewicht des Anhängers?

oder:

(Gesamtgewicht des Zuges)3678kg - Gesamtgewicht - 2078 kg = 1600kg Anhänger Gesamtgewicht ?

Ich möchte einen schweren Anhänger ziehen aus dem ersten Beispiel - unbeladenes Fahrzeug mit Anhänger mit 2000 kg beladen. Ist das erlaubt?

 

Beste Antwort im Thema

So hab gerade nachgeschaut. Mit der TypGenehmigung des Fzg hat selbst der 2.5 tdi nur eine zulässige Gebremste Anhängelast von 1600kg

Gruß M

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In Deiner ZB 1 unter Punkt O.1 steht zulässige gebremste Anhängelast. Die darfst Du nicht überschreiten egal ob das Zugfahrzeug beladen oder leer ist.

Gruß M

Deine 1. Rechnung ist die Richtige.

Aber nur wenn der Skoda eine zulässige Anhängelast von 2000 kg hat.

@windelexpress

Lies Dir mal die Fragestellung des Themenerstellers genau durch.

"Es gibt keine Angaben über Gewicht des Anhängers."

Ist zwar ungewöhnlich aber durchaus möglich.

Du schreibst bei der AHK "Zuglast 2200 kg". Hast Du das von der Anhängerkupplung abgelesen? Der dortige Wert stimmt meist nicht, sollte aber höher sein als der im Fahrzeugschein eingetragene (zulässige Anhängelast, gebremst). Bei der zulässigen Gesamtmasse des Zuges, gelten die tatsächlichen Gewichte. Wobei natürlich das jeweilige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger nicht überschritten werden darf. Und die zulässige Stützlast auch nicht.

Wenn in der ZB 1 unter O.1 keine Anhängelast angegeben ist, dann darf er gar keinen Anhänger ziehen.

Glaub ich nicht das da nichts drin steht. Wenn unter Ziffer 22 steht: ww.Ahk.lt EGTG, dann steht auch unter O.1 was zur zulässigen Anhängelast.

Eben mal in die technischen Daten des Superb geschaut, der 2.8 Benziner mit FrontAntrieb darf 1600kg ziehen.

Da nützt es auch nichts, wenn die Ahk technisch für 2200kg ausgelegt ist. Diese kann auch am v6 tdi verbaut werden und der hat eine höhere zulässige Anhängelast.

@TE

Einfach nochmal in die ZB schauen.

Gruß M

am 3. März 2019 um 16:30

Bei max.Gesamtgewicht des Zuges - 3678 kg ist auch auf das tatsächliche Gewicht des Skoda zu achten, denn er darf ja bis zu 2078 kg wiegen. Bei Ausnutzung dessen darf der Anh nur noch 1.600 kg mitsamt Ladung wiegen.

Zitat:

@Dieter365 schrieb am 3. März 2019 um 17:30:15 Uhr:

Bei max.Gesamtgewicht des Zuges - 3678 kg ist auch auf das tatsächliche Gewicht des Skoda zu achten, denn er darf ja bis zu 2078 kg wiegen. Bei Ausnutzung dessen darf der Anh nur noch 1.600 kg mitsamt Ladung wiegen.

Du hast zwar recht, aber das beantwortet nicht die Frage des Themenerstellers.

Also dann übersetze doch für die legastheniker hier mal die Fragestellung des TE.

Ich hab den TE so verstanden,dass er wissen möchte was er an seinem Skoda an Gewicht anbammeln darf.

2000 kg sind es sicher nicht.

Evtl guckt der TE nochmals in seine ZB 1 oder postet hier die SCHL.Nr zu 2.2 dann kann man das selber nachschlagen.

Gruß M

Themenstarteram 3. März 2019 um 16:49

Fotos.

In Bild.2 O.1 und O.2 ist leer.

Mein Auto hat keine werkseitig montierte AHK. Vielleicht 1600 kg beziehen sich auf eine Fabrik AHK.

In den Geschäften gibt AHK von 1800 kg, 2000 kg und 2200 kg. Mein ist 2200kg.

Der Logik nach:

Wenn das FZ beladen ist (inkl. AH) darf es nicht über das Gesamtgewicht des Zuges gehen, egal wieviel das ZF geladen hat. Bedingung ist, dass die Anhängelast im FZ

1576 Kg FZ leer (Leergewicht ist nicht immer = tatsächlich leer) Tankinhalt usw.

100 Kg Fahrer (angenommen)

2002 Kg Anhänger (sofern die Anhängelast des ZF das zulässt)

---------------------

3678 Kg Gesamt

===========

1576 Kg FZ leer (Leergewicht ist nicht immer = tatsächlich leer) Tankinhalt usw.

100 Kg Fahrer (angenommen)

200 Kg Zuladung im ZF

1802 Kg Anhänger (sofern die Anhängelast des ZF das zulässt)

---------------------

3678 Kg Gesamt

===========

Zuglast der AHK ist somit im grünen Bereich max 2200 Kg

Zuglast des FZ tatsächlich 2200 Kg - was ist bezweifle

PW-Ausweis genügt auch ZF+AH max 7 Tonnen

@TE

Der Hinweis,dass der Wagen nicht in D zugelassen ist,wäre hilfreich gewesen. Da in den ausländischen die Felder 2.2 nicht enthalten sind. Alternativ kannst Du auch im COC nachschauen.

Die Grund- TypGenehmigung ist auf dem Schild ja zu sehen.

Anhängelast sollte wie in der BDA aufgeführt 1600kg sein.

Was auf der Ahk aufgedrückt ist,gilt nur für die Kupplung, da diese auch an andere Ausführungen (Diesel/Allrad) montiert werden dürfen.

Gruß M

oder Früher auch eine Erweiterung bekommen konntest für Sport Zwecke !! dann durfte man auch eine Ganze menge mehr ziehen. Nur das ist leider durch unsere Auto Bauer unterbunden worden. mit der Begründung, KAuft euch ein Neues und Grösseres AUTO. ende im Gelände

mfg

am 3. März 2019 um 19:10

@R-Sch

Die Frage des TE ist nicht eine sondern sind mehrere. Die konkrete Frage nach der max. Zuladung lässt sich ohne Angabe des Leergewichtes des Anh. sowieso nicht beantworten. Daher mein Hinweis wo spätestens "Ende der Fahnenstange" mit Hinblick auf das Zuggewicht ist.

Aus der Abbildung der wohl aus der Betriebsanleitung oder aus einem Prospekt stammenden Angabe gehen ja auch die 1.600 kg Anhängelast hervor. Rechtssicher ist das alles ohnehin erst nach Prüfung, ob die AHK überhaupt zulässig (verbaut) ist und zulässig mit 1.600kg betrieben werden darf. Es ist ja sogar noch unklar welches Rechtssystem anzuwenden ist. Bundesdeutsches Recht wohl auf jeden Fall schon mal nicht (nur).

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