Gesamtgewicht des Zuges

Moinsen,

bin letztens über folgendes Problem inn einem Forum gestolpert, welches eine ähnliches Fahrzeug
betrifft wie meins:

Mein Vectra darf 2.265 kg wiegen,
Anhängelast unter 0.1 = 1.500 kg
ergänzt 1.800 kg bis 8% Steigung

Mein Wohnwagen darf bis 1.800 kg wiegen

würde 4.065 Gesamtzuggewicht ausmachen.

jetzt kommt aber die Ergänzung :

*zul.Ge.gew. d. Zuges max. 3625 kg bis 12% Steigung.

Nun gehen die Meinungen aber rapide auseinander:

Meinung 1.) Fahrzeug ist bis 8% Steigung nicht im Gesamtzuggewicht beschränkt.
Darf also 4.065 kg
Sagt unter anderem der TÜV Nord ?

Meinung 2.) Fahrzeug ist at all Gesamtzuggewicht beschränkt, obwohl 12% angemerkt
sind.
Sagt ein Vereinskollege von der Polizei.

Hat jemand da weitreichendere Erkenntnisse ?

Ärgere Mich jetzt schon, dass ich den Vectra diesmal mit Automatik genommen habe,
mit Schaltung waren 4.050 eingetragen.

Gruß
Markus

56 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat



Zitat:

Original geschrieben von Markus Reichert



das ist schon klar geregelt,

Du darfst das eingetragene Gewicht bis 12% ziehen, Schluß aus
wenn eine Zusatzeintragung bis 8% existiert, darfst Du bis
genau bis zu dieser Steigung bis zu diesem Gewicht ziehen
anderfalls kannst Du (auch wenn der Fall hypothetisch ist)
von der Polizei an der Weiterfahrt gehindert werden ähnlich
wie bei Überladung des Fahrzeuges.

Z. B. gibt es bei mir in heimischen Gefilden irgendwo eine Steigungsstrecke (max. 200m) mit ausgeschilderten 14%.
Also muss ich dort umdrehen und einen anderen (Um)weg suchen?!

Strengenommen ja, aber jetzt wird wirklich sehr theoretisch

da wird doch nie eine Kontrolle sein, weder dein Getriebe

noch dein Motor wird genau da verrecken.

@Markus Reichert:
"das ist schon klar geregelt,
Du darfst das eingetragene Gewicht bis 12% ziehen, Schluß aus"

Deine Aussage hört sich ja sehr knackig an.
Wo ist das klar geregelt?
In irgendwelchen "amtlichen" Papieren muss das mit den 12% doch stehen!

Meine Zulassungsbescheinigung 1 sagt dazu nichts aus. Dort steht nur was von technisch zulässiger Anhängelast.

Zitat:

Original geschrieben von navec


@Markus Reichert:
"das ist schon klar geregelt,
Du darfst das eingetragene Gewicht bis 12% ziehen, Schluß aus"

Deine Aussage hört sich ja sehr knackig an.
Wo ist das klar geregelt?
In irgendwelchen "amtlichen" Papieren muss das mit den 12% doch stehen!

Meine Zulassungsbescheinigung 1 sagt dazu nichts aus. Dort steht nur was von technisch zulässiger Anhängelast.

ich sehe schon, es ist wieder ein Brief ans KBA fällig.

Im Fahrzeugschein steht doch auch , dein Wagen darf nur
2.000 kg wiegen, wenn du 2.100 hast bist Du überladen.

und wenn da steht du darfst nur bis 12% Steigung , darfst nicht
bei 15% Steigung fahren

aber Du hast recht: interpretatorisch ist da Spielraum
drin, weil ja keine untere/obere Grenze gesetzt ist:

also z.b. 1500 kg bis 12%
1000 kg bis 15%
500 kg bis 25%

Es gibt ja auch keine Steigungsgerenze für KFZ ohne Anhänger,
die eingetragen ist, also dürfte man mit einen 24 PS R4
30% Steigung fahren.

Mich würde jetzt mal interessieren woher denn eigentlich diese ominösen 12% kommen?
Ich hab grade noch einmal in meinen Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1 -- also dem neuen Schein) nachgesehen, des steht im Feld O.1 "01300" ohne irgendwelche Prozente. In den Erläuterungen auf der Rückseite steht zu O.1 "Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg"
Also bedeutet das ja, das ich mit 1300kg am Haken auch 100% hochfahren dürfte (wenn er denn könnte 🙂 )
Ergänzend steht im Feld 22 (Bemerkungen und Ausnahmen)
*ZU O.1:1400 BIS 10PROZ.STEIG.OD.1500 BIS 8PROZ.STEIG.*

Also Anhängelast bis:
1300kg ---------- Steigung unbeschränkt
1400kg bis 10% Steigung
1500kg bis 8% Steigung

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Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix



Also Anhängelast bis:
1300kg ---------- Steigung unbeschränkt
1400kg bis 10% Steigung
1500kg bis 8% Steigung

Also im Zweifelsfalle dürfte bei dir und 1.400 AHL und 10% Schluß sein.

d. h. 12% bei 1.400kg AHL überhaupt nicht möglich!

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Also im Zweifelsfalle dürfte bei dir und 1.400 AHL und 10% Schluß sein.
d. h. 12% bei 1.400kg AHL überhaupt nicht möglich!

😕😕😕 Häääää😕😕😕

Wie jetzt, bei 1400kg Schluss sein?

Wozu sollten denn dann die 1500kg überhaupt eingetragen sein?

Das 1400kg bei 12% nicht möglich sind ist schon klar, steht ja extra da, das 1400kg nur bis 10%
Da die 1300kg aber ohne eine Prozentangabe da stehen, müsten 1300kg ja für alle Strecken steiler 10,00001% gelten, somit auch für 12% und auch für 14%,16%, 20%, etc.

Nicht das ich da jetzt lust drauf hätte, mir sind ja bei dem Auto 6% mit 1000kg schon zu viel (aber geht noch) und ich würde ganz sicher keine 20% mit 1300kg versuchen, aber grundsätzlich müsste es schon OK sein.

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix



Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Also im Zweifelsfalle dürfte bei dir und 1.400 AHL und 10% Schluß sein.
d. h. 12% bei 1.400kg AHL überhaupt nicht möglich!
😕😕😕 Häääää😕😕😕
Wie jetzt, bei 1400kg Schluss sein?
Wozu sollten denn dann die 1500kg überhaupt eingetragen sein?

Das 1400kg bei 12% nicht möglich sind ist schon klar, steht ja extra da, das 1400kg nur bis 10%
Da die 1300kg aber ohne eine Prozentangabe da stehen, müsten 1300kg ja für alle Strecken steiler 10,00001% gelten, somit auch für 12% und auch für 14%,16%, 20%, etc.

Nicht das ich da jetzt lust drauf hätte, mir sind ja bei dem Auto 6% mit 1000kg schon zu viel (aber geht noch) und ich würde ganz sicher keine 20% mit 1300kg versuchen, aber grundsätzlich müsste es schon OK sein.

Wir sind jetzt schon ein bißl bei der Theorie, aber wenn hinter der Angabe 1.300 Kg keine AHL steht, dann kann die Angabe 1.300 kg sich auch auf nix beziehen.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


Wir sind jetzt schon ein bißl bei der Theorie, aber wenn hinter der Angabe 1.300 Kg keine AHL steht, dann kann die Angabe 1.300 kg sich auch auf nix beziehen.

Es steht im Feld O.1 --- 01300

Feld O.1 bedeutet "Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg"

Das bedeutet doch, das ich IMMER und in allen Betriebszuständen und bei JEDER Steigung 1300kg ziehen kann.
Ich versteh nicht wo da jetzt das NIX ist?

Ergänzend ist erlaubt bis 10%Steigung 1400kg zu ziehen und bis 8%Steigung 1500kg.
Das ist doch alles ganz klar und logisch.

Ich wollte ja eigentlich nur wissen wie man überhaupt auf diesen ominösen 12% Wert kommt, weil ich bisher noch in keinem meiner bisherigen Fahrzeuge irgend eine Beschränkung mit 12% eingetragen hatte.
Ich kannte bisher nur die 8% und 10% Ergänzungseinträge.
Der Eintrag in Feld O.1 sieht ja keine Beschränkung vor.

Genau das will ich ja auch schon die ganze Zeit wissen.

Also noch mal:
Wo steht etwas von 12%?
Wo steht etwas zur maximalen Steigung zum Feld O.1 der Zulassungsbescheinigung?

Die Frage kann doch nicht so schwer zu verstehen sein!

Zitat:

Die Frage kann doch nicht so schwer zu verstehen sein!

Die Antwort ist genau so einfach:

Wenn bei einem Gewicht keine Einschränkung steht, gibt es eben keine! Ich habe noch den alten FZ-Schein, und da steht unter der Ziffer 28 (Anhängelast in kg bei Anhänger mit Bremse):2100. Und sonst nichts 🙂 🙂; wenn andere Marken ihren Produkten nicht trauen, schränken sie das eben auf 12/10/8 oder so % ein!😁 😁

Darum geht es doch gar nicht!
12% steht, soweit ich das gesehen habe, bei niemandem.
Aber alle Reden von diesen 12%.

Sieh dir doch noch mal das Schreiben vom KBA an Markus Reichert an:
Dort steht, dass sich die Angaben unter O.1 immer auf 12% beziehen. Das finde ich ja auch schön, wenn das KBA das schreibt, nur wo steht das normalerweise.

Auch deine Angabe in deinem alten KFZ-Schein soll sich auf 12% beziehen!

Die Frage ist also immer noch:
Wo steht etwas amtliches, woraus man ersehen kann, dass die Angabe unter O.1 bzw. 28 sich auf 12% beziehen?

Zitat:

Original geschrieben von navec


Darum geht es doch gar nicht!
12% steht, soweit ich das gesehen habe, bei niemandem.
Aber alle Reden von diesen 12%.

Sieh dir doch noch mal das Schreiben vom KBA an Markus Reichert an:
Dort steht, dass sich die Angaben unter O.1 immer auf 12% beziehen. Das finde ich ja auch schön, wenn das KBA das schreibt, nur wo steht das normalerweise.

Auch deine Angabe in deinem alten KFZ-Schein soll sich auf 12% beziehen!

Die Frage ist also immer noch:
Wo steht etwas amtliches, woraus man ersehen kann, dass die Angabe unter O.1 bzw. 28 sich auf 12% beziehen?

Ich hab jetzt bei mir nachgesehen und da steht bei 0.1 auch lediglich 1.500 kg.

Hmmm, wahrscheinlich habe sich die 12% ins Hirn eingebrannt, weil das immer die Angabe im alten Kfz-Schein war.
Vielleicht steht ja dazu was `ergänzendes´ in der Betriebsanleitung?!

Hallo,

Ihr schreibt Euch die Pfoten heiß, aber in den neuen Fahrzeugpapieren wird nur noch zwischen gebremst und ungebremst unterschieden. Die imaginären 8 und 12 % sind veraltet und somit nur!!!! für Fahrzeuge mit alten Papieren maßgeblich, alle anderen können das eingetragene Gewicht hinterhängen egal ob bei 2 12 oder 100% soweit das Fahrzeug es kann und !!!!! der Fahrer das Gespann damit sicher führen kann.
Zuzüglich jedoch ist das Gespanngewicht eingetragen, (auch ohne % Angabe), dieses muß außerdem berücksichtigt werden, denn diese Eintragung soll angeblich nur dann sein, wenn das zul Gesamtgewicht der Zugmaschine und die zulässige höchste Anhängelast adiert geringer ist, wie die einzelnen Vorgaben je Fahrzeugschein.
Dieses Ganze hat sich genauso geändert, wie es im neuen Führerschein egal ist, ob der Anhänger 1 oder 5 Achsen hat, da kommt es fast auch nur noch auf die Gewichte an.

Nordjoe

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe


Hallo,

Ihr schreibt Euch die Pfoten heiß, aber in den neuen Fahrzeugpapieren wird nur noch zwischen gebremst und ungebremst unterschieden. Die imaginären 8 und 12 % sind veraltet und somit nur!!!! für Fahrzeuge mit alten Papieren maßgeblich, alle anderen können das eingetragene Gewicht hinterhängen egal ob bei 2 12 oder 100% soweit das Fahrzeug es kann und !!!!! der Fahrer das Gespann damit sicher führen kann.

😕 😕

Bei meinem veralteten Auto Baujahr 2006 steht in den veralteten Papieren, nämlich der Zulassungbescheinigung Teil 1,  eine Anhängelast unter 0.1.

In den Bemerkungen Feld 22 steht dann die Anmerkung  :  1500 kg bis 8 %

Die Angabe unter O.1 bezieht sich garantiert auf 12%, sonst würde dies vom KBA in einem aktuellen Anschreiben nicht erwähnt werden.

Darüber brauchen wir nicht weiter zu diskutieren!

Das eingetragene Gespanngewicht soll sich auch auf 12% beziehen, das hatten wir in einem anderen Thread (ich weiß aber nicht mehr welcher), wo sich jemand nachträglich auch ein anderes Gespanngewicht bei niedrigerer Prozentzahl hat genehmigen lassen.

Die Frage, wo das mit den 12% steht, ist aber immer noch unbeantwortet.

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