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Gesamtgewicht des Zuges

Moinsen,

bin letztens über folgendes Problem inn einem Forum gestolpert, welches eine ähnliches Fahrzeug
betrifft wie meins:

Mein Vectra darf 2.265 kg wiegen,
Anhängelast unter 0.1 = 1.500 kg
ergänzt 1.800 kg bis 8% Steigung

Mein Wohnwagen darf bis 1.800 kg wiegen

würde 4.065 Gesamtzuggewicht ausmachen.

jetzt kommt aber die Ergänzung :

*zul.Ge.gew. d. Zuges max. 3625 kg bis 12% Steigung.

Nun gehen die Meinungen aber rapide auseinander:

Meinung 1.) Fahrzeug ist bis 8% Steigung nicht im Gesamtzuggewicht beschränkt.
Darf also 4.065 kg
Sagt unter anderem der TÜV Nord ?

Meinung 2.) Fahrzeug ist at all Gesamtzuggewicht beschränkt, obwohl 12% angemerkt
sind.
Sagt ein Vereinskollege von der Polizei.

Hat jemand da weitreichendere Erkenntnisse ?

Ärgere Mich jetzt schon, dass ich den Vectra diesmal mit Automatik genommen habe,
mit Schaltung waren 4.050 eingetragen.

Gruß
Markus

56 Antworten

Hi Markus,

ich würde mich dem TÜV-Nord anschließen, sonst müßte ja noch ein anderes ( höher als 3625 kg) Zuggesamtgew. da stehen.

Wir hatten in einem anderen Thread (nämlich hier ) eine Diskussion über Automatik. Demnach zählt auch Opel zu den "Angsthasen", die ihren Automatiks nicht trauen. Bei Mercedes gibt es 200 kg Zugabe 🙂

was mich stört ist das bis 12 %.
Ich sehe es wie der TÜV. Sonst wäre ja die Regelung nicht logisch:

Steigung 0 bis 8 %: 1.800 + 2265 = 4065
8 bis 12 %: 1500 + 2265 = 3.765
über 12 % : 1.500 + 2265 = 3.765; jedoch maximal 3.625 wäre eine logische Erklärung

aber jetzt steht da bis 12 %:
Dann könnte man ja denken, dass 8 bis 12 % maximal 3625 möglich sind und ab 12 %Steigung dann 3.765. Klinkt nicht logisch.

Ich würde OPEL anschreiben und das klären lassen.

Ich würde auch sagen, dass das Gesamtzuggewicht die absolute Grenze für den Betrieb in jedem Land darstellt. Dieser Wert ist ja auch auf einem Schild an der Karosserie vermerkt.

Der Hinweis bis 12% ist für Deutschland eigentlich überflüssig.

Ich weiß nicht, ob es wirklich so ist, aber ich vermute, dass man in D mit Anhänger keine größere Steigung als 12% fahren darf. In anderen Ländern (Schweiz wahrscheinlich) kann das vielleicht anders aussehen.
In der deutschen Zul.Besch T1 unter 0.1 stehen die 1500kg auch ohne die Angabe 12%. Die 1500kg gelten aber nur bis 12%!

Also, die 3625kg Zuggesamtgewicht darfst du, unabhängig von der Steigung, nie überschreiten.

Wenn du mit 1500kg (exkl. Stützlast) fährst, musst du deine maximale KFZ-Zuladung um 2265+1500 -3625= 140kg einschränken.
Wenn du mit 1800kg (exkl. Stützlast) fährst eben um 440kg.

Da du wahrscheinlich einen Vectra-Caravan hast (vermute ich aufgrund des zul. GG), der über eine durchschnittliche Zuladung von 550kg verfügt, darfst du, außer dir selbst als Fahrer, nur noch ca 110kg minus Stützlast zuladen, wenn du mit dem 1800kg-Hänger (exkl. Stützlast) unterwegs bist.
Also praktisch wäre in diesem Extremfall (Gesamthängermasse z.B. 1875kg) kaum noch Zuladung möglich.

Zitat:

Original geschrieben von navec


Ich würde auch sagen, dass das Gesamtzuggewicht die absolute Grenze für den Betrieb in jedem Land darstellt. Dieser Wert ist ja auch auf einem Schild an der Karosserie vermerkt.

Der Hinweis bis 12% ist für Deutschland eigentlich überflüssig.

Ich weiß nicht, ob es wirklich so ist, aber ich vermute, dass man in D mit Anhänger keine größere Steigung als 12% fahren darf. In anderen Ländern (Schweiz wahrscheinlich) kann das vielleicht anders aussehen.
In der deutschen Zul.Besch T1 unter 0.1 stehen die 1500kg auch ohne die Angabe 12%. Die 1500kg gelten aber nur bis 12%!

Also, die 3625kg Zuggesamtgewicht darfst du, unabhängig von der Steigung, nie überschreiten.

Wenn du mit 1500kg (exkl. Stützlast) fährst, musst du deine maximale KFZ-Zuladung um 2265+1500 -3625= 140kg einschränken.
Wenn du mit 1800kg (exkl. Stützlast) fährst eben um 440kg.

Da du wahrscheinlich einen Vectra-Caravan hast (vermute ich aufgrund des zul. GG), der über eine durchschnittliche Zuladung von 550kg verfügt, darfst du, außer dir selbst als Fahrer, nur noch ca 110kg minus Stützlast zuladen, wenn du mit dem 1800kg-Hänger (exkl. Stützlast) unterwegs bist.
Also praktisch wäre in diesem Extremfall (Gesamthängermasse z.B. 1875kg) kaum noch Zuladung möglich.

Hallo Navec,

nicht böse sein,
aber in einem Text 3 x vermute 1 x ich weiß 1 x ich würde sagen,
bringen mich nicht wirklich weiter.

an der Karosserie ist kein Gesamtzuggewicht vermerkt,

richtig ist, dass bei Ausnutzung des zulässigen Gesamtgewichtes von 2.265 kg bliebe eine Anhängelast von 1.360 kg, was für mich nutzlos wäre.

bei voller Anhängelast von 1.800 kg blieben in der Tat nur 1.825 kg für den
Zugwagen.

Aber es sieht ganz gut aus:

Opel wird mir wohl bestätigen, dass sich die 3625 kg nur auf 12%
(steht da ja auch eigentlich) Ich habe denen eben den Fahrzeugschein
gefaxt, den wollten die nochmal sehen.

Zur Not bekomme ich eine Unbedenklichkeitsbescheiningung mit der
ich das Gesamtzugewicht umtragen lassen kann (bis 4.050
scheiß auf die restlichen 15 kg)

Ist zwar Rennerei aber besser als wenn doch ein Polizist auf die Idee kommt.

Werde berichten.

Gruß
Markus

P.S. Die Stützlast ist dem Gesamtgewicht des Hängers nicht zuzurechnen.

Ähnliche Themen

Eigentlich wollte ich nur etwas helfen.

Du schreibst selbst:
"Opel wird mir wohl bestätigen, dass..." und "zur Not bekomme ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung...".

Das hört sich auch nicht sehr überzeugt an.

Fest steht, ohne wenn und aber, solange du keine Unbedenklichkeitsbescheinigung hast:

1500kg sind bei dir die Grenze von 8% bis 12% und das auch nur, unter Beachtung des zul- Zuggesamtgewichtes. Bei 12% und 1500kg-Anhänger darfst du deshalb nicht mehr voll zuladen.
Opel gibt keine Anhängelasten für über 12% an.

Das Zuggesamtgewicht ist bei allen neuzeitlichen Autos auf einem Schild, welches sich irgendwo an der Karosserie (Bereich der Beifahrertür) befindet, vorhanden. Bei Opel auf jeden Fall.
Dort ist das zul GG des Autos, die zul. Achslasten und das zul. Zuggesamtgewicht vermerkt und dies auch dann, wenn es, bei Beachtung des zul GG des Anhängers, nicht überschritten werden kann.

Die Stützlast ist dem Gesamtgewicht des Hängers nicht zuzurechnen. Das ist richtig. Ich habe auch nirgendwo das Gegenteil geschrieben.
Meine Angaben "(exkl. Stützlast)" sollten nur deutlich darauf hinweisen, dass es sich dabei um die Zahlen handelt, die für die zul Anhängelast relevant sind.

In der Gesamtmasse des Anhängers ist die Stützlast aber selbstverständlich drin.
Daher mein Beispiel mit 1875kg.
Einen Anhänger mit 1875kg Gesamtmasse darfst du noch ziehen, wenn du die Stützlast auf mindestens 75kg einstellst. Die max zul Anhängelast von 1800kg ist damit nicht überschritten. Die 75kg SL gehen aber natürlich von deiner Zuladung ab.

Hallo Navec,

tut mir leid, wenn das unfreundlich rüberkam. Ich poste ja schließlich
weil ich Antworten haben möchte. Deshalb nochmal Danke.

Ich hatte das mit der Stützlast falsch aufgefasst, ich dachte Du
meinst 1800 + 75 kg , aber da sind wir uns ja einig.

Das Fahrzeug ist Zulassung 12.12.2007 hat aber keine Plakette
mit Gewichten in der Tür (Rahmen) oder sonstwo. Da klebt lediglich
die Spezi der Standheizung.

Opel hat mir versichert, dass ich entweder ein Schriftstück bekomme,
in dem bestätigt wird, dass sich die 3625 kg nur auf 12% beziehen oder
ich bekomme auf jeden Fall die Unbedenklichkeitsbescheinigung. (Deshalb
"zu Not"😉

Ich war eben in der Mittagspause bei D...a und habe den Wagen wiegen
lassen und habe eine "höchst inoffizielle" Aussage erhalten:

"Noch nie gehört, dass die Polizei das gesamte Gespann verwogen hat.
entweder denken die der Hänger ist überladen, dann wird er gewogen
oder das Auto hängt in den Knien, dann wird nur das gewogen, auch
ohne Hänger"

Hängt wohl damit zusammen, dass es das eingetragene Gesamtzugewicht
erst seit 4-5 Jahren gibt, wohl im Zuge die EUiesierung.

Werde mich melden, wenn ich was neues habe.

Gruß

Alles klar,
Gruß
navec

Mit dem Schild wundert mich das etwas. Meiner ist 10/2007 zugelassen und hat eins.

Eine Frage hätte ich doch noch:

Hast Du Automatik oder Schalter ?

(Ich hatte ja früher den Schalter mit 177 PS ohne RPF,
der hatte 4.050 Gesamtzuggewicht )

Gruß
Markus

Hallo,

@ Markus Reichert: Es ist ein Automatik! Siehe erster Post in dem Theat

Nun zum Thema:

Theoretisch ist es die Meinung 1, da ja nur bei 8% dasteht, also ist dann mehr Gesamtzuggewicht machber,

ABER:

Hält in der Praxis das die Technik auch aus? Also schafft dein Motor & Getriebe diese Last auf Dauer?

Daher ist gut, dass du bei Opel nachfrägst.

MFG

mitwisser

hallo Markus,
vielleicht hilft dir das:
in einem Forum wurde die Aussage gemacht, dass die Zeitschrift Caravaning im August 2005 ein Zugwagen-Special herausgegeben hat. Dort soll drinstehen, dass das erhöhte Zuggewicht bei geringerer Steigung (bei dir also die 1800kg bei 8%) nicht durch das Gesamtzuggewicht bei 12% begrenzt wird.
Auf deutsch:
Du kannst 1800kg ziehen und trotzdem den Wagen vollladen, solange du nicht über 8% Steigung kommst.
Gruß
navec

Hallo Navec,

das wäre ja mal eine gute Nachricht.

Danke für die Info.

Hatte schon in Gedanken alles auf light getrimmt.

Kinder und Frau müssen 5 kg abnehmen, Schlauchboot kommt nicht mehr mit
und Aluflaschen statt Stahl :-)

Und als nächstes Auto kommt ein Land Rover Discovery

Gruß
Markus

Hallo nochmal ich hab´s auch gefunden:

Zitat "Caravaning"
Die (erhöhte Anhängelast)dürfte man unter Berücksichtigung des Gespanngewichts ja allenfalls bei leerem Zugwagen nutzen. Das aber scheidet glücklicherweise aus, bestätigt das KBA (Kraftfahrtbundesamt), denn im Verfahren für erhöhte Anhängelasten von 1974 "ist ein Gesamtgewicht des Zuges nicht enthalten; bei der zusätzlichen Prüfung bleibt es deshalb in der Regel unberücksichtigt".
Das KBA im Klartext:"Eine erhöhte Anhängelast kann wie angegeben genutzt werden, auch wenn dabei das auf dem Fabrikschild (für 12% Steigung) angegebene Gesamtgewicht des Zuges überschritten wird."
Quelle: Bonusheft Zugwagen-Spezial ; Caravaning 8/2005

wie sagt meine Signatur schon:

Zitat:

Original geschrieben von Markus Reichert


Hallo nochmal ich hab´s auch gefunden:

Zitat "Caravaning"
Die (erhöhte Anhängelast)dürfte man unter Berücksichtigung des Gespanngewichts ja allenfalls bei leerem Zugwagen nutzen. Das aber scheidet glücklicherweise aus, bestätigt das KBA (Kraftfahrtbundesamt), denn im Verfahren für erhöhte Anhängelasten von 1974 "ist ein Gesamtgewicht des Zuges nicht enthalten; bei der zusätzlichen Prüfung bleibt es deshalb in der Regel unberücksichtigt".
Das KBA im Klartext:"Eine erhöhte Anhängelast kann wie angegeben genutzt werden, auch wenn dabei das auf dem Fabrikschild (für 12% Steigung) angegebene Gesamtgewicht des Zuges überschritten wird."
Quelle: Bonusheft Zugwagen-Spezial ; Caravaning 8/2005

wie sagt meine Signatur schon:

Ich wünsch' DIr jetzt schon viel Spaß, wenn Du das einem Polizist -evtl. noch in der Schweiz oder in Österreich- verklickern willst.

Da würde ich aber auf jeden Fall auf einen entsprechenden Eintrag in den KFZ-Papieren drängen....

[Ich wünsch' DIr jetzt schon viel Spaß, wenn Du das einem Polizist -evtl. noch in der Schweiz oder in Österreich- verklickern willst.

Da würde ich aber auf jeden Fall auf einen entsprechenden Eintrag in den KFZ-Papieren drängen....Wir wollen es mal nicht übertreiben.

Eingetragen ist es ja, nur nicht supersuaber formuliert.
Ich werde nochmal einen Aúsdruck des Schreibens vom KBA im Auto
mitführen aber dann sollte es auch reichen.

Es ist ja nicht so, dass man verpflichtet ist der Polizei zu beweisen
was geltendes Recht ist.

Gruß

Es

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